Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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03.05.2016

Umkleidezeit gehört bei stark verschmutzter Arbeitskleidung zur Arbeitszeit

Hessisches LAG 23.11.2015, 16 Sa 494/15

Umkleidezeiten gehören zwar grds. nur dann zur Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihre Arbeitskleidung im Betrieb an- und ausziehen müssen. Etwas anderes gilt aber, wenn die Arbeitnehmer sich zwar theoretisch auch zuhause umziehen könnten, dies aber faktisch wegen der starken Verschmutzung der Arbeitskleidung unmöglich bzw. unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Arbeitskleidung mit einem sehr auffälligen Firmenemblem versehen ist; auch dann ist das Tragen der Kleidung auf dem Weg zur Arbeit unzumutbar.

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02.05.2016

OP-Schwester ist keine Selbstständige

Eine OP-Schwester ist regelmäßig auch dann eine abhängig Beschäftigte, für die eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht, wenn sie aufgrund eines "Dienstvertrags" als "freie Mitarbeiterin" für ein Krankenhaus tätig wird. Das gilt insbesondere dann, wenn sie keinen Einfluss darauf hat, wann die Operationen durchgeführt werden, rein äußerlich von angestellten OP-Schwestern nicht zu unterschieden ist und auch kein besonderes unternehmerisches Risiko trägt.

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02.05.2016

Neue Mindestlohnverordnung für das Gerüstbauerhandwerk (+ Übersicht über alle Branchenmindestlöhne)

Der Mindestlohn für die rund 21.000 Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk ist zum 1.5.2016 von 10,50 Euro auf 10,70 Euro pro Stunde gestiegen. Eine zweite Erhöhung auf 11,00 Euro pro Stunde erfolgt zum 1.5.2017. Das ergibt sich aus der neuen Mindestlohnverordnung für die Branche, die das Bundeskabinett jetzt gebilligt hat. Die Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 30.4.2018.

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25.04.2016

Stundenlohn von 3,40 Euro ist sittenwidrig

LAG Berlin-Brandenburg 20.4.2016, 15 Sa 2258/15

Eine vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) getroffene Vergütungsvereinbarung, wonach der Stundenlohn des Arbeitnehmers 3,40 Euro beträgt, ist sittenwidrig und damit unwirksam. Bei einer derart niedrigen Vergütung handelt es sich um einen "Hungerlohn", da der Arbeitnehmer von dem erzielten Gehalt selbst bei Vollzeittätigkeit nicht leben könnte. An die Stelle der sittenwidrigen Vergütung tritt in einem solchen Fall die für die Tätigkeit in der jeweiligen Region übliche Vergütung.

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25.04.2016

Prominente Arbeitgeber müssen kritische Äußerungen ihrer Beschäftigten in den Medien hinnehmen

ArbG Mönchengladbach 15.4.2016,5 Ga 7/16

Arbeitnehmer dürfen sich öffentlich (hier: gegenüber der BILD-Zeitung) über einen Streit mit ihrem prominenten Arbeitgeber äußern. Dem Arbeitgeber steht insoweit regelmäßig kein Unterlassungsanspruch zu. Das gilt jedenfalls dann, wenn die öffentliche Stellungnahme des Arbeitnehmers nicht wahrheitswidrig ist.

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22.04.2016

Probezeit-Kündigung eines Schwerbehinderten auch ohne vorheriges Präventionsverfahren möglich - Keine Diskriminierung

BAG 21.4.2016, 8 AZR 402/14

Arbeitgeber müssen innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses kein Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX durchführen, bevor sie einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen können. Eine ohne vorheriges Präventionsverfahren ausgesprochene Probezeit-Kündigung des Arbeitsverhältnisses indiziert daher keine nach dem AGG entschädigungspflichtige Diskriminierung wegen der Behinderung.

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21.04.2016

Kein Anspruch auf einen separaten Telefonanschluss und Internetzugang für den Betriebsrat

BAG 20.4.2016, 7 ABR 50/14

Ein Betriebsrat kann zwar grds. die Ausstattung mit Telefon und Internet verlangen. Der Arbeitgeber muss ihm aber nicht einen von seinem Netzwerk unabhängigen Internetzugang zur Verfügung stellen. Es besteht auch kein Anspruch des Betriebsrats auf einen von der allgemeinen Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss. Allein die abstrakte Gefahr der missbräuchlichen Ausnutzung technischer Kontrollmöglichkeiten durch den Arbeitgeber kann den mit separaten Anschlüssen verbundenen Aufwand nicht rechtfertigen.

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14.04.2016

Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Berliner Schulen ist nicht diskriminierend

ArbG Berlin 14.4.2016, 58 Ca 13376/15

Es stellt keine nach § 7 AGG verbotene Benachteiligung wegen der Religion dar, wenn das Land Berlin eine Bewerbung um eine Stelle als Grundschullehrerin ablehnt, weil die Bewerberin ein muslimisches Kopftuch trägt. Das Land befolgt hiermit lediglich die Vorgaben des Berliner Neutralitätsgesetzes, wonach Lehrer an öffentlichen Schulen keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Dieses Gesetz ist - anders als die vormalige Regelung in Nordrhein-Westfalen - nicht verfassungswidrig; eine diesbezügliche Vorlage an das BVerfG ist nicht erforderlich.

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13.04.2016

Abfindungen für eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern können nach dem "Windhundprinzip" vergeben werden

LAG Düsseldorf 12.4.2016, 14 Sa 1344/15

Ein Abfindungsprogramm, wonach eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern gegen Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden kann und die Auswahl der Mitarbeiter nach dem zeitlichen Eingang ihrer Rückmeldungen erfolgt, ist zulässig. Dies gilt selbst dann, wenn durch das Abstellen auf Millisekunden nach menschlichem Ermessen die exakte Eingangszeit nicht bis ins Letzte zu beeinflussen ist. Da kein Anspruch auf ein Ausscheiden gegen eine Abfindung besteht, ist der Arbeitgeber grds. frei, wie er die Auswahl gestaltet.

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13.04.2016

Nur an Frauen gerichtete Stellenanzeige ("Frauen an die Macht!!") kann zulässig sein

ArbG Köln 10.2.2016, 9 Ca 4843/15

Eine Stellenanzeige, die sich ausschließlich an Frauen wendet, verstößt zwar gegen das Benachteiligungsverbot aus dem AGG. Die Ungleichbehandlung kann aber im Einzelfall gerechtfertigt sein. Das gilt etwa dann, wenn ein Autohaus seinen Kunden auf deren ausdrücklichen Wunsch und strategischen Erwägungen Verkaufsberater beiderlei Geschlechts zur Verfügung stellen möchte und bislang in diesem Bereich nur Männer beschäftigt.

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