Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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25.10.2023

Pool-Ärzte im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig

BSG v. 24.10.2023 - B 12 R 9/21 R

Ein Zahnarzt, der als sog. "Pool-Arzt" im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr - wie bei anderen Tätigkeiten auch - die konkreten Umstände des Einzelfalls.

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23.10.2023

Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 %. Der Bundesrat stimmte am 20.10.2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

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23.10.2023

Jobcenter muss bei marktengem Wohnraum u.U. draufzahlen

LSG Niedersachsen-Bremen v. 13.10.2023 - L 13 AS 185/23 B ER

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass das Jobcenter bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen muss.

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23.10.2023

Land- und Forstwirt auch bei gewerblicher Brennholzaufbereitung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichert?

LSG Baden-Württemberg v. 25.9.2023 - L 1 U 954/23

Die Verarbeitung zum Verkauf bestimmten eigenen Holzes durch einen Land- und Forstwirt ist auch dann in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichert, wenn der Versicherte daneben eine - nicht versicherte - gewerbliche Brennholzaufbereitung betreibt, in der er fremdes, zugekauftes Holz in der gleichen Weise bearbeitet wie das eigene. Die Verarbeitung eigenen Holzes ist nicht nur ein Nebenunternehmen der nichtlandwirtschaftlichen Brennholzaufbereitung, sondern Teil des versicherten land- und forstwirtschaftlichen Hauptunternehmens.

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23.10.2023

Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2024

Das Kabinett hat am 11.10.2023 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden jährlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2024 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2022 betrug im Bundesgebiet 4,13 % und in den alten Bundesländern 3,93 %.

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19.10.2023

Ungleichbehandlung von Teilzeit-Piloten durch identische Schwellenwerte für Auslösung zusätzlicher Vergütung

EuGH v. 19.10.2023 - C-660/20

Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten. Das Bestehen identischer Schwellenwerte für die Auslösung dieser zusätzlichen Vergütung bedeutet für teilzeitbeschäftigte Piloten gemessen an ihrer Gesamtarbeitszeit einen längeren Flugstundendienst als für vollzeitbeschäftigte Piloten. Eine entsprechende nationale Regelung führt zu einer schlechteren Behandlung der teilzeitbeschäftigten Piloten und verstößt gegen das Unionsrecht.

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19.10.2023

Arbeit auf Abruf: Mangels Festlegung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gelten 20 Stunden als vereinbart

BAG v. 18.10.2023 - 5 AZR 22/23

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt.

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17.10.2023

Bestimmung des Streitwerts: Indizielle Bedeutung der Angabe der klagenden Partei

LAG Berlin-Brandenburg v. 9.10.2023 - 26 Ta (Kost) 6027/23

Bei der Bestimmung des Streitwerts nach § 51 Abs. 2 GKG kann der Angabe seitens der klagenden Partei eine indizielle Bedeutung zukommen, etwa dann, wenn angenommen werden kann, dass sie und ihr Prozessbevollmächtigter sich bei der Einreichung der Klage um eine realistische Einschätzung des Streitwerts bemühen, weil die Erfolgsaussicht der Klage noch ungewiss ist und die klagende Partei sich bei einem Unterliegen durch eine überhöhte Streitwertangabe im Ergebnis selbst belasten könnte. Ist die Sach- und Rechtslage hingegen eindeutig und besteht für die klagende Partei kein erkennbares Prozessrisiko, kann ihrer Streitwertangabe nur eine entsprechend geringere indizielle Bedeutung zukommen.

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12.10.2023

Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über die Namen der schwerbehinderten Arbeitnehmer

BAG v. 9.5.2023 - 1 ABR 14/22

Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG Anspruch auf Auskunft über die Namen der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmer. Dem Auskunftsanspruch stehen keine datenschutzrechtlichen Gründe entgegen. Die Weitergabe der Daten an den Betriebsrat ist nach § 26 Abs. 3 iVm. § 22 Abs. 2 BDSG zulässig.

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12.10.2023

Darlegungslast bei Zeugnisberichtigung - Kein Anspruch auf Verwendung des Geschäftspapiers

LAG Köln v. 12.9.2023 - 4 Sa 12/23

Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast gilt, dass der Arbeitgeber darlegen - und notfalls beweisen - muss, wenn er dem Arbeitnehmer nur eine unterdurchschnittliche Leistung bescheinigen möchte. Kann der Arbeitgeber unbestritten vortragen, dass er üblicherweise die zweite Seite bei der Korrespondenz mit Dritten nicht auf Firmenpapier ausstellt, kann er nicht dazu verpflichtet werden, das Zeugnis des Arbeitnehmers "vollständig" auf Geschäftspapier zu erteilen.

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