Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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27.08.2024

Erschütterung des Beweiswertes einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

LAG Berlin-Brandenburg v. 5.7.2024 - 12 Sa 1266/23

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Arbeitgeber durch von ihm darzulegende und ggf. zu beweisende Umstände in ihrem Beweiswert erschüttern. Ansonsten widerlegt sie das behauptete Fehlen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Erklärt sich der Arbeitnehmer allerdings nicht zu den konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit, so gilt die Behauptung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer sei nicht infolge Krankheit arbeitsunfähig gewesen, und damit die Rechtsgrundlosigkeit der Entgeltfortzahlung als zugestanden.

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27.08.2024

Keine Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei bloßer Behauptung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses

LAG Schleswig-Holstein v. 6.8.2024 - 2 Ta 49/24

Die bloße Behauptung des Klägers, das Vertragsverhältnis der Parteien sei als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren, begründet nicht die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen. Schon gar nicht ausreichend ist es, wenn der Kläger lediglich in seinen Anträgen darauf abstellt, dass die "Kündigung des Arbeitsverhältnisses" unwirksam sei. Zwar eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen. Erforderlich ist aber darüber hinaus, dass die Klagepartei die Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten schlüssig darlegt.

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26.08.2024

Betriebsübergang und Statusfeststellung hinsichtlich selbstständiger Tätigkeit

LSG München v. 22.8.2024 - L 7 BA 114/23

Eine Statusfeststellung, wonach eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, wirkt nach einem Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitgeber nicht über § 613a BGB weiter.

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26.08.2024

Keine Grundsicherung bei Jugendarrest

LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.6.2024 - L 11 AS 117/24

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat sich zu einer umstrittenen Rechtsfrage positioniert und entschieden, dass auch ein Jugendarrest zu einem Ausschluss von Grundsicherungsleistungen führt. Der Gesetzgeber habe klarstellen wollen, dass Personen im Freiheitsentzug generell keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätten. Wegen unterschiedlicher Lösungsansätze innerhalb der Rechtsprechung hat das Gericht die Revision zum BSG zugelassen.

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20.08.2024

Tariföffnung: Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung

BAG v. 20.8.2024 - 3 AZR 285/23

Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gem. § 19 Abs. 1 BetrAVG auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1.1.2018 geschlossen wurden.

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20.08.2024

Bundesregierung bringt SGB-III-Modernisierungsgesetz auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 16.8.2024 den Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung vor. So werden die Möglichkeiten für eine Beratung und für Gespräche per Videotelefonie erweitert. In den Agenturen für Arbeit soll der Vermittlungsprozess weiterentwickelt, Versicherungs- und Leistungsrecht vereinfacht und entlastet werden.

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20.08.2024

Körperreinigungszeiten können zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehören

BAG v. 23.4.2024 - 5 AZR 212/23

Körperreinigungszeiten gehören zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann.

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20.08.2024

Duschzeiten können zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehören

BAG v. 23.4.2024 - 5 AZR 212/23

Duschzeiten gehören zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann.

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19.08.2024

Wer ist Kostenschuldner der Pauschale für eine Online-Verhandlung?

LAG Nürnberg v. 16.5.2024, 5 Ta 35/24

Kostenschuldner der Pauschale gem. Nr. 9019 KV-GKG (Online-Verhandlung) ist derjenige, der die Videokonferenzverbindung in Anspruch nimmt, d.h. der Teilnehmer an einer solchen Videokonferenzverbindung, nicht aber die Partei, die an der Gerichtsverhandlung vor Ort in Präsenz teilnimmt.

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15.08.2024

Tarifvertrag: Kein Inflationsausgleich während der Elternzeit

LAG Düsseldorf v. 14.8.2024 - 14 SLa 303/24

Die Tarifvertragsparteien dürfen den Bezug von Entgelt an mindestens einem Tag als Anspruchsvoraussetzung für den Inflationsausgleich festlegen (Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise - TV Inflationsausgleich). Während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Elternzeit der Mutter ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, da kein Entgeltanspruch besteht. Diese Differenzierung ist sachlich gerechtfertigt und stellt keine mittelbare Diskriminierung dar, weil der tarifliche Inflationsausgleich auch einen Vergütungszweck verfolgt.

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