Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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06.01.2025

Christoph Ulrich ist neuer Präsident des LAG Düsseldorf

Dr. Christoph Ulrich ist am Freitag, 20.12.2024, zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ernannt worden. Er folgt auf Brigitte Göttling, die mit Ablauf des Monats August 2024 in den Ruhestand getreten ist.

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06.01.2025

Darlegung des Schadens für einen Anspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO

BAG v. 17.10.2024 - 8 AZR 215/23

Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast für einen Anspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat der EuGH klargestellt, dass die Person, die den Ersatz eines immateriellen Schadens verlangt, nicht nur den Verstoß gegen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung nachweisen muss, sondern auch, dass ihr durch diesen Verstoß ein solcher Schaden entstanden ist.

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03.01.2025

Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Bürokratieabbau

Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So sind etwa wichtige Maßnahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) in Kraft getreten, die die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Verwaltung entlasten und der Förderung der Digitalisierung sowie der Verwaltungsvereinfachung dienen.

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03.01.2025

Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik

Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Das BMAS wird 2025 einen fachlichen Austausch mit dem indischen Arbeitsministerium zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Themen beginnen, um in verschiedenen Bereichen voneinander zu lernen. Themen werden zum Beispiel KI in der Arbeitswelt und die verbesserte Anerkennung von beruflichen Abschlüssen sein.

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03.01.2025

Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Änderungen bei der Ausgleichsabgabe

Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So gibt es auch Änderungen bei der Ausgleichsabgabe.

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02.01.2025

Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Fachkräftesicherung - DBV

Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Die Verordnung zur Drittstaatsangehörigenberatung ist bereits in Kraft getreten.

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02.01.2025

Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Änderung bei Fiktion der Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Sozialverwaltungsverfahren

Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So gab es etwas bei der Fiktion der Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Sozialverwaltungsverfahren eine Änderung.

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02.01.2025

Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Sozialversicherung und Sachbezugswerte

Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So sind etwa die Sachbezugswerte angehoben worden.

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02.01.2025

Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Rund um die Rente

Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Davon betroffen ist auch die Rente. Zudem können alle Bürgerinnen und Bürger fortan die Digitale Rentenübersicht online nutzen, um sich kostenlos einen transparenten Überblick über die individuellen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge zu verschaffen.

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02.01.2025

Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Bürgergeld

Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Zudem stehen weitere Projekte im Laufe des Januars an wie etwa die Einführung der Jobcenter-App. Wir haben alles ein wenig übersichtlicher für Sie zusammengefasst.

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19.12.2024

Zur Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten

EuGH v. 19.12.2024 - C-531/23

Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann.

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17.12.2024

Sparkassenchef verliert Pensionsansprüche nach Verurteilung wegen Untreue

LG München II v. 12.12.2024 - 8 O 1730/23

Ein Ruheständler verliert mit Rechtskraft einer strafrechtlichen Entscheidung seine Rechte, wenn er wegen einer vor Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Dies gilt auch, wenn die Gesamtfreiheitsstrafe mehr als ein Jahr beträgt und diese wegen mehrerer Taten gebildet wurde.

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17.12.2024

Männlicher Bewerber durfte nicht Sekretärin werden - Keine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

BAG v. 19.9.2024 - 8 AZR 21/24

Zwar führt nicht jedes rechts- oder pflichtwidrige Verhalten stets oder auch nur regelmäßig zur Unzulässigkeit der Ausübung der hierdurch erlangten Rechtsstellung. Hat der Anspruchsteller sich die günstige Rechtsposition aber gerade durch ein treuwidriges Verhalten verschafft, liegt eine unzulässige Rechtsausübung i.S.v. § 242 BGB vor.

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16.12.2024

Ordentliche Kündigung der Max-Planck-Gesellschaft beendet Arbeitsverhältnis mit Prof. Ghassan Hage

ArbG Halle (Saale) v. 11.12.2024 - 1 Ca 378/24

Das ArbG Halle (Saale) hat die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Prof. Ghassan Hage bei der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. für wirksam gehalten. Dieser habe in öffentlichen Äußerungen die verfasste Staatlichkeit Israels in Zweifel gezogen und dadurch seine gegenüber dem Max-Planck-Institut bestehenden arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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11.12.2024

Krankenkasse muss Insolvenzantrag gegen Steuerberater zurücknehmen

LSG NRW v. 24.7.2024 - L 10 KR 343/24 B ER

Wegen eines Ermessensfehlers muss eine Krankenkasse den Insolvenzantrag gegen einen Steuerberater zurücknehmen. Die Stellung eines Insolvenzantrages ist nicht bereits immer dann gerechtfertigt, wenn die insolvenzrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Krankenkasse hat vielmehr darüber hinaus die ihr obliegende sozialrechtliche Ermessensentscheidung zu treffen.

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10.12.2024

Neuer Einsatzort 500 km entfernt: Widerruf der Homeoffice-Erlaubnis ist unbillig

LAG Köln v. 11.7.2024 - 6 Sa 579/23

Auch der Widerruf der einmal gegebenen Erlaubnis, die Arbeitsleistung vom Homeoffice aus zu erledigen, ist eine Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts und als solche am Erfordernis billigen Ermessens zu überprüfen. Wird der Betriebsstandort, dem der im Homeoffice arbeitende Arbeitnehmer bisher zugewiesen war, geschlossen und der Arbeitnehmer einem neuen Standort zugewiesen, ohne dass sich der Inhalt der geschuldeten Arbeit ändert, ist diese Neuzuweisung allein kein sachlicher Grund, der die Weisung, nunmehr 500 km entfernt zu arbeiten, als billig erscheinen lassen könnte.

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09.12.2024

Betriebsbedingte Kündigung gegenüber leitenden Physiotherapeuten nicht rechtswirksam

ArbG Gelsenkirchen v 22.10.2024 - 1 Ca 807/24

Grundsätzlich kommt als unternehmerische Organisationsentscheidung, die zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen kann, die Vergabe von bisher in dem Betrieb des Arbeitgebers durchgeführten Arbeiten an ein anderes Unternehmen und die daraus resultierende Schließung einer Abteilung in Betracht. Der für die Kündigung maßgebliche Sachverhalt muss vom Arbeitgeber so genau und umfassend beschrieben werden, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen und sich ein Bild davon zu machen.

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09.12.2024

Corona-Quarantäne: Entschädigungsanspruch von Arbeitnehmern und Erstattungsanspruchs von Arbeitgebern

BVerwG v. 6.12.2024 - 3 C 7.23 u.a.

Arbeitgeber können vom Staat keine Erstattung von Zahlungen verlangen, die sie an ihre Arbeitnehmer für einen Zeitraum geleistet haben, in dem diese sich wegen des Verdachts der Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Quarantäne befanden, wenn den Arbeitnehmern ein Anspruch auf Weiterzahlung ihres Arbeitsentgelts zustand. Ein solcher Anspruch konnte sich aus § 616 Satz 1 BGB ergeben, wenn der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung gehindert war; dies war im Frühsommer 2020 bei einer Quarantänedauer von bis zu 14 vollen Tagen der Fall.

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06.12.2024

Diskriminierung: Teilzeitkräften steht eine höhere Vergütung zu

BAG v. 5.12.2024 - 8 AZR 370/20

Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt Teilzeitkräfte schlechter als Vollzeitbeschäftigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Fehlen diese Gründe, liegt regelmäßig auch ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind.

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06.12.2024

Diskriminierung bei Überstundenzuschlägen: Teilzeitkräften steht eine höhere Vergütung zu

BAG v. 5.12.2024 - 8 AZR 370/20

Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt Teilzeitkräfte schlechter als Vollzeitbeschäftigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Fehlen diese Gründe, liegt regelmäßig auch ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind.

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