Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
BMF-Schreiben
§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 17.2.2025 (IV D 3 - S 0403/00009/001/009, DOK: COO.7005.100.3.11362177, BStBl I 2025) wie folgt geändert:
Im letzten Satz wird die Angabe "§ 87a Absatz 1 Satz 3 AO" durch die Angabe "§ 87a Absatz 1 Satz 4, 2. Halbsatz AO" ersetzt.
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Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 17.2.2025 (IV D 3 - S 0403/00009/001/009, DOK: COO.7005.100.3.11362177, BStBl I 2025) wie folgt geändert:
Im letzten Satz wird die Angabe "§ 87a Absatz 1 Satz 3 AO" durch die Angabe "§ 87a Absatz 1 Satz 4, 2. Halbsatz AO" ersetzt.