19.06.2020

Update Coronakrise: Wie steht es um die betriebliche Altersversorgung in Zeiten der (Corona-)Kurzarbeit?

Seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie sind in Deutschland über 10 Mio. Anträge für Kurzarbeit eingegangen. Für die betriebliche Altersversorgung (bAV) ergeben sich daraus teilweise Konsequenzen - und nicht selten Handlungsbedarf. Was zu erwarten ist erläutert Prof. Dr. Thomas Dommermuth mit Beispielen und Praxistipps in der aktuellen Ausgabe des EStB, 2020, 235).

Aktuell im EStB
  • Was bewirkt eine Verminderung der Beitrags- und Leistungshöhe in der Zeit der Kurzarbeit?
     
  • Was ist bei der Entgeltumwandlung i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG zu beachten?
     
  • Kann bei "Kurzarbeit Null" Entgeltumwandlung praktiziert werden?
     
  • Besteht während des Bezuges von KuG grundsätzlich Riester-Förderfähigkeit?
     
  • Wie lässt sich eine vereinbarte Versorgungsfähigkeit während der Elternzeit auslegen?


All das sind Fragen, mit denen sich Prof. Dr. Dommermuth auseinandersetzt. Er analysiert, resümiert und gibt Beraterhinweise für die Praxis. Seiner Ansicht nach sollten Arbeitnehmer Entgeltumwandlungsbeträge trotz Kurzarbeit nicht leichtfertig reduzieren!

Mehr zum Thema:

Den vollständigen Beitrag lesen Sie in dem aktuellen ErbStB 2020, 235) - frei abrufbar für Abonnenten, im Rahmen eines kostenlosen Probeabos oder eines Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Steuerrecht.

Nutzen Sie unsere große Corona-Themenseite: Aktuelle Informationen, vertiefende Beiträge und Arbeitshilfen.


Unsere Autoren:

Prof. Dr. Thomas Dommermuth ist Hochschullehrer für Steuerrecht und Steuerlehre an der OTH Amberg-Weiden und Vorsitzender des Beirats des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung.

Verlag Dr. Otto Schmidt
Zurück