Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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20.02.2019

Ortsübliche Vergleichsmiete darf nicht durch EOP-Methode bestimmt werden

BFH v. 10.10.2018 - IX R 30/17

Die ortsübliche Vergleichsmiete zur Feststellung einer nur verbilligten Vermietung darf nicht durch ein Sachverständigengutachten auf der Grundlage statistischer Annahmen nach der sog. EOP-Methode bestimmt werden. Lassen sich vergleichbare Objekte nicht finden, muss das Gericht einen erfahrenen und mit der konkreten örtlichen Marktsituation vertrauten Sachverständigen, etwa einen erfahrenen Makler, beurteilen lassen, welchen Miet- oder Pachtzins er für angemessen hält.

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18.02.2019

Keine Verkürzung des Reinvestitionszeitraums für eine § 6b-Rücklage durch Verschmelzung

FG Münster v. 17.9.2018 - 13 K 2082/15 K,G

Eine Rücklage nach § 6b EStG geht auch dann auf den Rechtsnachfolger über, wenn die Verschmelzung exakt vier Jahre nach Rücklagenbildung stattfindet. Eine zeitliche Reihenfolge ist auch nicht dem Umstand zu entnehmen, dass die Steuerbilanz die technische Grundlage für die Umwandlungsbilanz darstellt.

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18.02.2019

Steuerfreie Einnahme bei einer Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

FG Düsseldorf v. 22.11.2018 - 14 K 1629/18 E

Bei der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen handelt es sich zwar um eine steuerbare Einnahme i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) aa) EStG. Die steuerbare Einnahme ist allerdings gem. § 3 Nr. 3 lit. b) EStG steuerfrei. Es ist widersprüchlich, die Erstattung zugleich als steuerbare Einnahme und als negative Sonderausgabe einzustufen.

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18.02.2019

Kein Kindergeld bei AOK-internem Studiengang zum AOK-Betriebswirt

FG Münster v. 13.12.2018 - 3 K 577/18 Kg

Ein nach Abschluss der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten aufgenommener AOK-interne Studiengang zum AOK-Betriebswirt ist nicht mehr Teil einer einheitlichen mehraktigen Berufsausbildung, weil er nicht staatlich anerkannt und ohne die Beteiligung staatlicher Stellen konzipiert worden ist. Bei einer mehraktigen Berufsausbildung ist es erforderlich, dass der zweite Abschnitt nach Abschluss einer öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildung ebenfalls im Rahmen eines öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsganges stattfindet.

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18.02.2019

Vom Arbeitgeber eingeräumte Genussrechte können zu Kapitalerträgen führen

FG Münster v. 7.12.2018 - 4 K 1366/17 E

Genussrechtserträge, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, sind auch dann als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn die Genussrechte nur leitenden Mitarbeitern angeboten werden. Handelt es sich um nicht besichertes Kapital, erscheint eine Maximalrendite von 18 % nicht unangemessen hoch.

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15.02.2019

Grundstücksunternehmen: Unternehmerischer Beurteilungsspielraum bei erweiterter gewerbesteuerlicher Kürzung

FG Münster v. 6.12.2018 - 8 K 3685/17 G

Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, der Gewerbeertrag um den Teil zu kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Bei der Beurteilung der Frage, ob Nebentätigkeiten des Unternehmens - wie etwa die Mitvermietung fremden Grundbesitzes - Teil einer wirtschaftlich sinnvollen Grundstücksnutzung oder eine wirtschaftlich eigenständige und damit für die Inanspruchnahme der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung schädliche Betätigungen sind, kommt dem Steuerpflichtigen ein unternehmerischer Beurteilungsspielraum zu; die Nebentätigkeit muss nicht die einzig denkbare oder im Vergleich zu sämtlichen Nutzungsmöglichkeiten die wirtschaftlich sinnvollste Grundstücksnutzung sein.

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15.02.2019

Änderung eines Bescheids nach § 32a Abs. 2 KStG ist nur bei Berücksichtigung von verdeckten Einlagen möglich

BFH v. 11.9.2018 - I R 59/16

§ 32a Abs. 2 KStG verlangt, dass gegenüber dem Gesellschafter ein Steuer- oder Feststellungsbescheid mit Rücksicht auf das Vorliegen einer verdeckten Einlage ergeht. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage kann folglich die Änderung der an die Gesellschaft gerichteten Körperschaft- bzw. Feststellungsbescheide nach § 32a Abs. 2 KStG nicht rechtfertigen.

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14.02.2019

Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem Kapitalkonto

BFH v. 13.9.2018 - I R 19/16

Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 sind sowohl für jeden Gesellschafter als auch für jeden einzelnen Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen. Dies gilt auch bei Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile mit positiven und negativen Kapitalkonten.

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14.02.2019

Änderung des AO-Anwendungserlasses

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 31.1.2019 hat die Finanzverwaltung den AO-Anwendungserlass mit sofortiger Wirkung zu zahlreichen AO-Vorschriften geändert.

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14.02.2019

Vermittlungsausschuss darf keine eigenen Gesetzeskompromisse ausarbeiten

BVerfG 15.1.2019, 2 BvL 1/09 u.a.

Die im Jahr 2004 vorgenommene Änderungen des Biersteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes sowie die 1999 vorgenommene Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes sind verfassungswidrig. Der Vermittlungsausschuss darf eine Änderung der vom Bundestag beschlossenen Vorschriften nur vorschlagen, wenn der Einigungsvorschlag im Rahmen des zugrunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens bleibt. Er darf aber keine eigenen Gesetzeskompromisse ausarbeiten, die in der parlamentarischen Debatte bisher keine Rolle gespielt haben.

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