Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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04.04.2016

Zur Geltendmachung der Erbschaftsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren

BFH 20.1.2016, II R 34/14

Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit. Diese kann vom Finanzamt als Nachlassinsolvenzforderung im Nachlassinsolvenzverfahren geltend gemacht werden.

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04.04.2016

Einkommensteuer: Vererblichkeit von Verlusten - nur bei wirtschaftlicher Belastung des Erben

FG Köln 27.1.2016, 4 K 253/11

Der Erbe kann Verluste des Erblassers nur dann abziehen, wenn er durch sie wirtschaftlich belastet war. Den Verlust des Erblassers "wirklich tragen" bzw. durch ihn "wirtschaftlich belastet" zu sein, bedeutet gerade nicht, dass es alleine darauf ankommt, ob der Erbe rechtlich für Schulden des Erblassers in Anspruch genommen werden kann.

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01.04.2016

Zur Stellung einer Bauhandwerkersicherung bei Rechtsanwälten und Steuerberatern

BGH 10.3.2016, VII ZR 214/15

Der Begriff des Einfamilienhauses wird in § 648a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 BGB nicht näher definiert. Ein Rechtsanwalt und Steuerberater, der Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten an einem Haus ausführen lässt, das in erster Linie der Deckung seines Wohnbedarfs und in untergeordnetem Umfang auch dem Betrieb seiner Kanzlei dient, ist jedoch nicht zur Stellung einer Sicherheit nach § 648a Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet.

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31.03.2016

Kirchgeld bei Zusammenveranlagung in glaubensverschiedener Ehe

FG Hamburg 1.9.2015, 3 K 167/15

Bei einer Kirchgeld-Festsetzung, die an eine kirchenangehörige Steuerpflichtige (Ehefrau) gerichtet und mit dem Zusammenveranlagungs-Einkommensteuerbescheid für die Eheleute verbunden ist, wird die Einspruchsfrist nicht gewahrt, wenn der Einspruch vom anderen Ehegatten in "Ich"-Form eingelegt wurde. Die Verleihung hoheitlicher Befugnisse wie der Steuerberechtigung bei der Anerkennung einer Religionsgesellschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch ein Bundesland wirkt nicht über dessen Bereich hinaus.

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31.03.2016

Verluste aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig

FG Hamburg 25.11.2015, 2 K 258/14

Ein Verlust aus der Veräußerung eines unentgeltlich erworbenen Anteils an einer Kapitalgesellschaft - § 17 Abs. 2 S. 5 EStG - ist steuerlich zu berücksichtigen, sofern der Rechtsvorgänger den Anteil mit Einkünfteerzielungsabsicht erworben und gehalten hat. Diese unentgeltliche Übertragung stellt keinen Gestaltungsmissbrauch i.S.v. § 42 AO dar.

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31.03.2016

Abbruchkosten als Herstellungskosten von neu errichteten Gebäuden

FG Düsseldorf 23.2.2016, 10 K 2708/15 F

Die Fortführung des unternehmerischen Engagements allein bedeutet noch nicht, dass es sich - wie § 6 Abs. 6 S. 4 EStG zeigt - um einen einkommensteuerrechtlich unerheblichen Vorgang handelt. Bei einem Abbruch von Gebäuden innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für einen Erwerb in Abbruchabsicht.

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31.03.2016

Zur Aufteilung von Gesamtanschaffungskosten auf Grund und Boden und Gebäude

FG Düsseldorf 19.1.2016, 13 K 1496/13 E

Bei Anschaffung eines bebauten Grundstücks ist die Aufteilung von Gesamtanschaffungskosten auf Grund und Boden und Gebäude anhand der durch ein Gutachten im Sachwertverfahren ermittelten (nicht marktangepassten) Verkehrswerte vorzunehmen. Wurde für das Grundstück ein Gesamtkaufpreis gezahlt, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen.

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31.03.2016

Nichtanwendungsschreiben gegen zwei BFH-Urteile zu § 1 AStG

Das BMF hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder entschieden, dass die Grundsätze der Urteile des BFH v. 17.12.2014 - I R 23/13 (ISR 2015, 121) und v. 24.6.2015 - I R 29/14 (GmbHR 2015, 1107) über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht anzuwenden sind, soweit der BFH eine Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Art. 9 Abs. 1 OECD-MA entsprechen, gegenüber § 1 AStG angenommen hat.

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31.03.2016

Entwurf eines BMF-Schreibens zur Betriebsstättengewinnaufteilung (Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung - VWG BsGa)

Das Bundesministerium der Finanzen hat zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Betriebsstättengewinnaufteilung (Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung - VWG BsGa) eine Verbandsanhörung eingeleitet.

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30.03.2016

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach Teilwertabschreibung der Darlehensforderung

BFH 11.11.2015, I R 5/14

Die Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und die Forderung auf Zahlung der vereinbarten Darlehenszinsen sind getrennt voneinander zu bilanzieren. Dementsprechend schlägt die als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizierende Wertberichtigung der Darlehensforderung nicht auf den Ausweis der Zinsforderungen durch.

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