Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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27.03.2015

Besteuerung eines in Großbritannien erzielten (Immobilien-)Veräußerungsgewinns bei einem deutschen Investmentfonds

Hessisches FG 20.1.2015, 4 K 1918/13

Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung einer Immobilie in Großbritannien im Inland wird nicht durch das DBA-GB ausgeschlossen. Art. XVIII Abs. 2a. 2. Hs. DBA-GB ist dahin zu lesen, dass in Großbritannien eine Besteuerung stattfinden muss, die sich in systematischer Hinsicht als Besteuerung eines Veräußerungsgewinns darstellt, was bei der "Claw-Back-Besteuerung" weder nach britischen noch nach deutschem Recht der Fall.

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27.03.2015

Streitwert in Kindergeldsachen: Anhebung gem. § 52 Abs. 3 S. 2 GKG i.d.F. vom 23.7.2013

FG Baden-Württemberg 12.1.2015, 1 KO 1679/14

Hat ein Antrag auf Gewährung von Kindergeld offensichtlich absehbare Auswirkungen auf künftige Geldleistungen oder auf noch zu erlassende, auf derartige Geldleistungen bezogene Verwaltungsakte, ist nach § 52 Abs. 3 S. 2 GKG in der Fassung vom 23.7.2013 die Höhe des sich aus Satz 1 ergebenden Streitwerts um den Betrag der offensichtlich absehbaren zukünftigen Auswirkungen für den Kläger anzuheben. Die Summe darf dabei das Dreifache des Werts nach Satz 1 nicht übersteigen.

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26.03.2015

Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld

Das Bundeskabinett hat am 25.3.2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1.1.2015 sowie den Kinderzuschlag ab 1.7.2016 anzuheben.

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26.03.2015

Kein Antrag auf AdV des Widerrufs einer Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG

BFH 15.1.2015, VI B 103/14

Der Widerruf einer dem Arbeitgeber erteilten Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42e EStG) ist ein feststellender, aber nicht vollziehbarer Verwaltungsakt. Ein Antrag auf AdV nach § 69 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 S. 2 FGO ist deshalb nicht statthaft.

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25.03.2015

Gebäudefeuerversicherung: Entschädigung zum Neuwert als steuerbare Einnahme und persönliche Zurechnung von Zahlungen

BFH 2.12.2014, IX R 1/14

In Fällen, in denen das vermietete Gebäude abbrennt und der Vermieter deshalb eine AfaA in Anspruch nimmt, führen Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung aufgrund desselben Schadensereignisses bei ihm bis zum Betrag der AfaA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, soweit ihm die Zahlungen steuerlich zurechenbar sind. Entschädigungszahlungen einer Gebäudefeuerversicherung sind im Grundsatz demjenigen steuerlich zuzurechnen, der sie nach dem Versicherungsvertrag beanspruchen kann.

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25.03.2015

Zum Wohnungsbegriff i.S.d. § 5 Abs. 2 GrStG im Hinblick auf ein Studentenwohnheim

BFH 4.12.2014, II R 20/14

Wohnungen sind gem. § 5 Abs. 2 GrStG stets steuerpflichtig, auch wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 GrStG vorliegen, also etwa wenn sie zur Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke überlassen werden. Eine solche Wohnung ist in einem Studentenwohnheim gegeben, wenn eine Wohneinheit aus einem Wohn-Schlafraum (Appartement) mit zumindest einer Kochgelegenheit mit den für eine Kleinkücheneinrichtung üblichen Anschlüssen, einem Bad/WC und einem Flur besteht und eine Gesamtwohnfläche von mindestens 20 qm hat.

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24.03.2015

Pferdesteuer durch Kommunen in Hessen ist rechtmäßig

Hessischer VGH 8.12.2014, 5 C 2008/13.N

In Hessen dürfen Kommunen eine Steuer auf das Halten und Benutzen von Pferden als örtliche Aufwandsteuer erheben. Die Haltung von Pferden erfordert einen erheblichen finanziellen Aufwand für Unterbringung, Futter, ärztliche Versorgung und Ähnliches, der deutlich über das für den allgemeinen Lebensbedarf Erforderliche hinausgeht, was einen zulässigen Anknüpfungspunkt für die Erhebung der Steuer darstellt.

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24.03.2015

Zur Erhöhung des Gegenstandswerts eines Kindergeldverfahrens um den Jahreswert nach § 52 Abs. 3 GKG

FG Münster 19.2.2014, 4 K 4115/14 Kg (PKH)

Das FG Münster hat sich in dieser Entscheidung zum Kostenrecht mit der Erhöhung des Gegenstandswerts eines Kindergeldverfahrens um den Jahreswert nach der ab dem 16.7.2014 gültigen Fassung des § 52 Abs. 3 GKG befasst.

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23.03.2015

Zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer im Zwangsversteigerungsverfahren bei Rückerwerb

FG Düsseldorf 11.2.2014, 7 K 3097/14 GE

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer im Zwangsversteigerungsverfahren ist das Meistgebot. Die gilt einschließlich bestehender Rechte und ohne Minderung durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten.

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23.03.2015

Zum Tätigkeitsort eines Auslandskorrespondenten in Österreich

BFH 25.11.2014, I R 27/13

Nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a S. 1 i.V.m. Art. 15 Abs. 1 DBA-Österreich 2000 sind die Einkünfte eines im Inland wohnenden Auslandskorrespondenten insoweit von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als die Arbeit tatsächlich in Österreich ausgeübt worden ist. Soweit die Einkünfte auf Dienstreisen entfallen, die der Korrespondent von dem Redaktionsbüro in Österreich aus in angrenzende Länder unternimmt, unterfallen sie hingegen der deutschen Einkommensteuer.

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