Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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21.10.2014

Zur Frage der steuerlichen Berücksichtigung eines zwischen Eltern und studierendem Kind abgeschlossenen Darlehensvertrags

FG Düsseldorf 10.9.2014, 7 K 1257/14 E

Kann ein zwischen Eltern und studierendem Kind abgeschlossener Darlehensvertrag steuerlich nicht anerkannt werden, dann führt die Rückzahlungsverpflichtung auch nicht zu einem vom eigenen Vermögen des Kindes abzugsfähigen Schuldposten.

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20.10.2014

Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter neben einem Promotionsvorhaben stellt kein Ausbildungsverhältnis dar

FG Münster 12.9.2014, 4 K 2950/13 Kg

Für ein Kind, das nach abgeschlossenem Studium einem Promotionsvorhaben nachgeht und vollschichtig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität beschäftigt ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeld. Es muss eine enge inhaltliche Verflechtung zwischen Ausbildung und Erwerbstätigkeit bestehen, die über bloße Synergieeffekte hinausgeht.

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20.10.2014

Zum Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur

BFH 3.7.2014, III R 53/12

Die Frage, ob die Festsetzung von Zinsen unbillig ist, hängt nur von den Verhältnissen des jeweiligen Zinsschuldners ab; die Verhältnisse eines anderen Rechtssubjekts bleiben außer Betracht. Ein Zinserlass ist daher nicht geboten, wenn sich infolge einer Verrechnungspreiskorrektur einerseits die Körperschaftsteuer einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Kapitalgesellschaft mindert und diese infolge des Fehlens einer dem § 233a AO entsprechenden Regelung dort keine Erstattungszinsen beanspruchen kann, und sich andererseits infolge der Gewinnerhöhung einer inländischen Mitunternehmerschaft die Einkommensteuer des inländischen Anteilseigners erhöht.

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17.10.2014

Kein Anspruch des Leistungsempfängers gegen das Finanzamt auf Erstattung zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer

FG Münster 3.9.2014, 6 K 939/11 AO

Ein Leistungsempfänger kann die ihm zu Unrecht vom leistenden Unternehmer in Rechnung gestellte und an diesen gezahlte Umsatzsteuer auch dann nicht vom Finanzamt erstattet verlangen, wenn der Rechnungsaussteller zur Rückerstattung nicht bereit oder in der Lage ist. Dem steht der europarechtliche Grundsatz der Neutralität und Effektivität der Mehrwertsteuer nicht entgegen, denn dieser wird grundsätzlich auch dann beachtet, wenn der Leistungsempfänger im Hinblick auf die Erstattung zu Unrecht gezahlter Vorsteuerbeträge auf den Zivilrechtsweg verwiesen wird.

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17.10.2014

Zur Steuerplicht von Erstattungszinsen

BFH 24.6.2014, VIII R 29/12

Erstattungszinsen nach § 233a AO stellen steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen dar. § 52a Abs. 8 S. 2 EStG i.d.F. des JStG 2010, nach dem die materielle Norm (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG i.d.F. des JStG 2010) auch rückwirkend auf noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen anzuwenden ist, verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.

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16.10.2014

Blindenführhundeschule stellt Gewerbebetrieb dar

FG Münster 12.9.2014, 4 K 69/14 G

Der Gewinn aus dem Betrieb einer Blindenführhundeschule unterliegt der Gewerbesteuer. Da sowohl unterrichtende als auch erzieherische Tätigkeiten gegenüber Menschen erbracht werden müssen, ist die Ausbildung von Hunden nicht von § 18 EStG erfasst.

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15.10.2014

Erdrosselnde Wirkung: Kampfhundesteuer von 2.000 € im Jahr unzulässig

BVerwG 15.10.2014, 9 C 8.13

Eine kommunale Kampfhundesteuer i.H.v. 2000 € pro Jahr ist unzulässig, da sie einem Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleichkommt. Dies ergibt sich nicht nur daraus, dass sich der festgesetzte Steuersatz für einen Kampfhund auf das 26-fache des Hundesteuersatzes für einen normalen Hund beläuft, sondern vor allem daraus, dass allein die Jahressteuer für einen Kampfhund den durchschnittlichen sonstigen Aufwand für das Halten eines solchen Hundes übersteigt.

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15.10.2014

Als Kapitalanlage dienende leer stehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei

BVerwG 15.10.2014, 9 C 5.13 u.a.

Die Zweitwohnungsteuer für eine leer stehende Wohnung darf nicht erhoben werden, wenn sie ausschließlich als Kapitalanlage und nicht auch für eigene Wohnzwecke bzw. als Wohnung für Angehörige vorgehalten wird. Die gilt insbesondere, wenn in der betreffenden Wohnung jahrelang kein Strom bzw. Wasser verbraucht wurde.

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15.10.2014

PKW-Nutzung durch einen Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

BFH 5.6.2014, XI R 36/12

Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte erfolgt nicht für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Sie ist mithin nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.

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15.10.2014

Wann ist eine Behandlungsmethode wissenschaftlich anerkannt?

BFH 26.6.2014, VI R 51/13

Wissenschaftlich anerkannt ist eine Behandlungsmethode dann, wenn Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Ob eine Behandlungsmethode als wissenschaftlich anerkannt anzusehen ist, muss das jeweilige FG aufgrund der ihm obliegenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls feststellen.

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