Steuerrecht

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Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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22.09.2014

Kindergeld: Zum Anspruch für ein als Zeitsoldat angestelltes Kind

FG Münster 22.8.2014, 4 K 4131/13 Kg

Sowohl die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Offizier im Truppendienst als auch die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Fachunteroffizier sind als Ausbildung anzusehen, wenn feststeht, dass er tatsächlich Lehrgänge belegt und nicht lediglich im Mannschaftsdienstgrad Dienst tut. Dies gilt jedenfalls zu Beginn der Verpflichtungszeit, solange der Ausbildungscharakter im Vordergrund der Tätigkeit steht, was bei der Einstellung eines Soldaten auf Zeit die allgemeine Grundausbildung und die Dienstpostenausbildung umfasst.

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22.09.2014

Zur abweichenden Schätzung der Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben zum vollen Steuersatz

Niedersächsisches FG 9.1.2014, 16 K 164/13

Ist die Summe der Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben zum vollen Steuersatz höher als die der Leistungsbezüge des Unternehmens zum vollen Steuersatz, rechtfertigt dies eine abweichende Schätzung.

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22.09.2014

Zum Anspruch auf Kindergeld für die Dauer eines sog. dualen Studiums

FG Münster 22.8.2014, 4 K 1914/14 Kg

Absolviert ein Kind ein sog. Duales Studium, besteht der Kindergeldanspruch auch für Zeiten nach Abschluss der IHK-Prüfung. Der Begriff des Ausbildungsdienstverhältnisses i.S.v. § 32 Abs. 4 S. 3 EStG ist weitergehend als derjenige der Berufsausbildung i.S.v. §§ 4 ff., 52 BBiG; er umfasst sämtliche Dienstverhältnisse, die eine Ausbildungsmaßnahme zum Gegenstand haben.

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19.09.2014

Einspruch gegen Kindergeldbescheid durch einfache E-Mail ist unwirksam

Hessisches FG 2.7.2014, 8 K 1658/13

Mit einer einfachen E-Mail kann der Bescheid einer Behörde nicht wirksam angefochten werden. Betroffene müssen damit rechnen, dass der Bescheid, gegen den sie sich wenden wollen, deshalb mangels wirksamer Anfechtung zu ihren Ungunsten bestandskräftig wird.

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18.09.2014

Erhöhte Absetzungen nur bei objektbezogener Bescheinigung

BFH 6.5.2014, IX R 15/13

Steuerpflichtige können die erhöhten Absetzungen i.S.d. § 7h Abs. 1 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn die zuständige Gemeindebehörde die Erfüllung der Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 EStG objektbezogen bescheinigt. Mangels eigener Sachkunde ist es den Finanzbehörden nicht möglich zu überprüfen, ob die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt wurden.

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17.09.2014

Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

BFH 20.5.2014, VII R 46/13

Wesentliche Voraussetzung für eine Nachfolgehaftung gem. § 25 HGB ist - neben der Geschäftsfortführung - die Fortführung der bisherigen Firma. Entscheidendes Merkmal einer Firma ist, dass dieser Name geeignet ist, den Geschäftsinhaber im Rechtsverkehr zu individualisieren; eine Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung, die das Geschäftslokal oder den Betrieb allgemein, nicht aber den Geschäftsinhaber kennzeichnet, ist keine Firma, es sei denn, dass sie im maßgeblichen Rechtsverkehr, in Verträgen, auf Geschäftsbriefen u.ä. "firmenmäßig" verwendet wird.

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17.09.2014

Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen

BFH 17.7.2014, VI R 42/13

Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows sind nicht als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen. Derartige Mehraufwendungen entstehen nicht zwangsläufig, da sie nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge des frei gewählten Wohnflächenbedarfs des Steuerpflichtigen sind.

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16.09.2014

Zur Angabe der Flugzeiten in einer Reisebestätigung

BGH 16.9.2014, X ZR 1/14

Ein Reiseveranstalter darf unter gewissen Voraussetzungen in einer Reisebestätigung davon absehen, genaue Uhrzeiten für Hin- und Rückflug anzugeben. Wenn die Vertragsparteien beim Abschluss des Reisevertrags etwa lediglich das Datum vereinbaren, den genauen Zeitpunkt aber weder durch Angabe einer festen Uhrzeit noch durch sonstige Vorgaben festlegen, muss auch die Reisebestätigung keine darüber hinausgehenden Angaben enthalten.

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16.09.2014

Vorlageersuchen des Finanzamts hinsichtlich eines Due-Diligence-Berichts ernstlich zweifelhaft

FG Münster 18.8.2014, 6 V 1932/14 AO

Es ist zweifelhaft, ob ein Due-Diligence-Bericht überhaupt zu den im Rahmen einer Außenprüfung vorlagepflichtigen Unterlagen gehört. Wenn dies aber so sein sollte, bestehen weiterhin Zweifel, ob dann der gesamte Bericht vorzulegen ist; ein Due Diligence Bericht ist wegen seines Inhalts eine "Urkunde besonderer Art", denn er enthält regelmäßig auch Informationen (z.B. Bewertungen), die grundsätzlich nicht herausgegeben werden müssen.

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16.09.2014

Versicherungsteuer wird auch bei konzerninterner Absicherung des Forderungsausfallrisikos fällig

FG Köln 6.5.2014, 2 K 430/11

Übernimmt eine Muttergesellschaft für ihre Vertriebstöchter gegen Bezahlung das Risiko eines Forderungsausfalls, so kann hierdurch Versicherungsteuer anfallen. Selbst die Bezeichnung der Vereinbarung als "Ausfallbürgschaft" ändert nichts daran, wenn es sich dem Wesen nach um einen Versicherungsvertrag handelt.

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Drohen mit einem Übel und Versprechen eines Vorteils

Zum Verhältnis von Nötigung und Bestechungsdelikten
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