Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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24.02.2014

Kindergeld: Nach neuer Rechtslage keine Überprüfung der Einkünfte bei einem verheirateten Kind in Ausbildung ab dem Jahr 2013 mehr erforderlich

Niedersächsisches FG 16.8.2013, 2 K 87/13

Nach der neuen Rechtslage ist eine Überprüfung der Einkünfte bei einem verheirateten Kind in Ausbildung ab dem Jahr 2013 nicht mehr erforderlich. Es kann insoweit dahinstehen, ob hier ein sog. Mangelfall vorliegt, da dieses Merkmal nach der Gesetzesänderung nicht mehr einschlägig ist.

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24.02.2014

Zur Haftung des Geschäftsführers für nicht an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuern

FG Rheinland-Pfalz 10.12.2013, 3 K 1632/12

Das Prinzip der Gesamtverantwortung eines jeden gesetzlichen Vertreters verlangt zumindest eine gewisse Überwachung der Geschäftsführung im Ganzen. Selbst bei Vorliegen einer klaren, eindeutigen und schriftlichen Aufgabenverteilung unter den Geschäftsführern muss der nicht mit den steuerlichen Angelegenheiten einer Gesellschaft betraute Geschäftsführer einschreiten, wenn die Person des Mitgeschäftsführers oder die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft dies erfordern.

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21.02.2014

Zur Vermietungsabsicht bei einem stark sanierungsbedürftigen und teilweise leerstehenden Mehrfamilienhaus

FG Münster 22.1.2014, 10 K 2160/11 E

Hinsichtlich der Vermietungsabsicht bei einem sanierungsbedürftigen und teilweise leerstehenden Mehrfamilienhaus muss eine Kostenschätzung durch beauftragte Architekten erkennen lassen, für welche baulichen Maßnahmen sie erstellt wurden. Intensive Mietverhandlungen reichen, auch vor dem Hintergrund, dass die eingeholte Kostenschätzung möglicherweise einen Anhaltspunkt für die Höhe des Investitionsbedarfs geben kann, noch nicht aus, um ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen zu begründen.

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21.02.2014

Zivilprozesskosten sind um die sog. zumutbare Eigenbelastung zu kürzen

FG Düsseldorf 9.10.2013, 15 K 1102/13 E

Zivilprozesskosten stellen dem Grunde nach außergewöhnliche Belastungen dar, sind aber der Höhe nach um die sog. zumutbare Eigenbelastung zu kürzen. Zur Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage vor den Zivilgerichten kann sich die Finanzverwaltung ihrer juristisch ausgebildeten Mitarbeiter oder externer Sachverständiger bedienen.

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20.02.2014

Neues zur steuerfreien Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts

FG Münster 16.1.2014, 5 K 3930/10 U

Die erste Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts kann eine sog. unbewegte und damit steuerpflichtige Lieferung sein, obwohl vor der Beförderung der Ware ins Ausland eine Eigentumsübertragung an den Letztabnehmer noch nicht erfolgt ist. Weil das FG Münster die Grundsätze zur Zuordnung einer bewegten Lieferung in Fällen der Beförderung oder Versendung durch den mittleren Unternehmer wegen der voneinander abweichenden BFH-Rechtsprechung als ungeklärt ansieht, hat es die Revision zum BFH zugelassen.

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20.02.2014

Klarstellung geltenden Rechts durch den Gesetzgeber kann als echte Rückwirkung verfassungsrechtlich unzulässig sein

BVerfG 17.12.2013, 1 BvL 5/08

Den Inhalt geltenden Rechts kann der Gesetzgeber mit Wirkung für die Vergangenheit nur in den verfassungsrechtlichen Grenzen für eine rückwirkende Rechtsetzung feststellen oder klarstellend präzisieren. Ein Gesetz, durch das eine offene Auslegungsfrage für die Vergangenheit geklärt werden soll, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht als konstitutive Regelung anzusehen (hier: § 43 Abs. 18 KAGG).

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19.02.2014

Zur Abziehbarkeit von EU-Geldbußen

BFH 7.11.2013, IV R 4/12

Der zur Bemessung von Geldbußen nach Art. 23 Abs. 3 EGV 1/2003 zu errechnende Grundbetrag enthält keinen Abschöpfungsteil. In Fällen, in denen sich die Bemessung einer von der EU-Kommission wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängten Geldbuße allein nach dem Grundbetrag richtet, der ggf. anschließend auf den Höchstbetrag nach Art. 23 Abs. 2 S. 2 EGV 1/2003 gekürzt wird, so ist die Geldbuße auch nicht teilweise nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 4 Hs. 1 EStG als Betriebsausgabe abziehbar.

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19.02.2014

Zum Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Auflage

BFH 20.11.2013, II R 38/12

Ist bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage (hier Verpflichtung zur Einräumung eines Wohnrechts am Grundstück) die Auflage bei der Schenkungsteuer dem Grunde nach bereicherungsmindernd abziehbar, unterliegt sie mit ihrem nach den für die Grunderwerbsteuer geltenden Vorschriften zu ermittelnden Wert der Grunderwerbsteuer. § 3 Nr. 2 GrEStG gebietet es nicht, die Auflage bei der Schenkungsteuer und bei der Grunderwerbsteuer nach übereinstimmenden Maßstäben zu bewerten.

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18.02.2014

Steuerberaterhaftung: Keine Berufung auf Verjährung bei grobem Verstoß gegen Treu und Glauben

BGH 14.11.2013, IX ZR 215/12

In Fällen, in denen ein Steuerberater durch Übersendung einer Abschrift eines auftragswidrig nicht eingelegten Einspruchs den Anschein erweckt, der Steuerbescheid, der angefochten werden sollte, sei nicht in Bestandskraft erwachsen, kann er sich bis zur Aufdeckung seines Fehlers und des eingetretenen Schadens auch dann nicht auf die eingetretene Verjährung des gegen ihn gerichteten Haftungsanspruchs berufen, wenn ihm ein vorsätzliches Handeln nicht nachgewiesen werden kann. Die Berufung auf die Verjährung widerspricht § 242 BGB.

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18.02.2014

Spende an den Papst ist steuerlich nicht absetzbar

FG Köln 15.1.2013, 13 K 3735/10

Eine Spende an den Papst kann in Deutschland nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Eine Spende ist nach deutschem Recht nur dann steuerlich abziehbar, wenn der Spendenempfänger eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle ist, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat belegen ist, was beim Vatikan jedoch nicht zutrifft.

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