06.10.2020

Das Wohnungseigentumsrecht nach dem WEMoG

Das neue Wohnungseigentumsgesetz ist kein Reförmchen, es ist eine Totalreform, die in zentralen Punkten kaum einen Stein auf dem anderen lässt. Voraussichtlich tritt das sog. WEMoG noch in diesem Jahr, am 1.12.2020, in Kraft. Die gesetzliche Grundlage für Wohnungseigentümer wird stark verändert.

Eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist lange schon erforderlich. Das veraltete Gesetz hält mit wichtigen gesellschaftlichen Entwicklungen nicht mehr Schritt. Rund dreizehn Jahre nach der letzten Reform soll es fit für die Zukunft gemacht werden.

Was sind die wichtigsten Änderungen?
 
  • Die Rollen der rechtsfähigen Gemeinschaft und des Verwalters wandeln sich fundamental.
  • Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum sind durch Individualansprüche u. a. auf Barrierefreiheit und E-Mobilität in weitaus größerem Maße zulässig als bisher.
  • Das gerichtliche Verfahren, insbesondere für Anfechtungsklagen, verändert sich grundlegend.


Wer auf einen reibungslosen Einstieg in das neue Recht angewiesen ist, dem sei der brandaktuelle Titel "WEG-Reform 2020" der beiden Autoren Arnold Lehmann-Richter und Felix Wobst ans Herz gelegt. Die Autoren haben intensiv an der Entstehung des neuen Rechts mitgearbeitet und geben aus erster Hand die für die künftige WEG-Praxis wichtigen Hilfestellungen.

Das bei einem Preis von 49,80 € mit 550 Seiten ausgesprochen gehaltvolle Buch (das Inhaltsverzeichnis kann hier kostenlos heruntergeladen werden) wird ab dem 16.10.2020 vom Verlag Otto Schmidt ausgeliefert werden und dürfte damit gerade noch rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Rechts zur Verfügung stehen. Das Werk ist natürlich bequem Online zu beziehen: Versandkostenfrei hier bestellen

Verlag Dr. Otto Schmidt
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