08.07.2026

Grüne wollen Eigenbedarfskündigungen einschränken

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Eigenbedarfskündigung weiter einschränken. Dazu hat die Fraktion den Gesetzentwurf "zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Rückführung und Weiterentwicklung des Rechts der Eigenbedarfskündigung im privaten Wohnraummietrecht" in den Bundestag eingebracht.

Nach Vorstellung der Grünen soll das Recht zur Eigenbedarfskündigung auf das "gebotene Maß" zurückgeführt werden. Es soll demnach "auf den ernsthaften, dauerhaften Bedarf des Eigentümers oder seiner nahen Angehörigen beschränkt" werden. Darüber hinaus wollen die Grünen das Recht zur Eigenbedarfskündigung nach einem Verkauf und im Fall eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse eingeschränkt wissen. Außerdem schlägt die Fraktion vor, die Kündigungsfrist in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu verlängern.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht die gesetzlichen Rechte in Bezug auf die zulässige Miethöhe als nicht effektiv an, da im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter die Eigenbedarfskündigung drohe. Dieser "systematische Fehler" des Mietrechts trage wesentlich zur Ineffektivität der Mietpreisbremse bei. Ein weiteres Problem sei der "gekaufte Eigenbedarf": Ein Vermieter, der keinen eigenen Eigenbedarf hat, könne die Wohnung an eine Person verkaufen, die einen Eigenbedarf hat.

Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag, 9.7.2026, erstmals im Bundestag beraten werden. Dann steht auch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen im Mietrecht auf der Tagesordnung.

Mehr zum Thema:

Rechtsprechung:
Aufklärungspflicht: Verkaufsabsicht des Vermieters
LG Stuttgart vom 09.02.2026 - 13 S 67/25
Astrid Siegmund, MietRB 2026, 205

Kündigungssperrfrist bei Einbringung einer Wohnung in eine Familien-GbR
BGH vom 21.01.2026 - VIII ZR 247/24
Philipp M. Bettenhausen, MietRB 2026, 109

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