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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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13.12.2016

Änderung der Steuerbescheide gem. § 10 Abs. 2a S. 8 EStG a.F.

BFH 24.8.2016, X R 34/14

Ein Einkommensteuerbescheid kann gem. § 10 Abs. 2a S. 8 EStG a.F. auch dann geändert werden, wenn dem Finanzamt die von der zentralen Stelle übermittelten Daten in Bezug auf die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung vorgelegen haben. § 10 Abs. 2a S. 8 EStG a.F. ist keine Ermessens-, sondern eine Befugnisnorm.

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13.12.2016

Irreführende Werbung mit zwei Büroanschriften für einen Rechtsanwalt

Anwaltsgerichtshof NRW, 30.9.2016, 1 AGH 49/15

Die Werbung eines Rechtsanwalts ist irreführend, wenn er auf seiner Internetseite und auf seinen Briefköpfen angibt, Büros an zwei unterschiedlichen Orten zu unterhalten, seine Kanzlei tatsächlich aber nur an einem Ort betreibt, während er an dem anderen Ort - ohne vertragliche Grundlage - Bürodienstleistungen lediglich tatsächlich in Anspruch nehmen kann.

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13.12.2016

Neuer Wohnungseigentümer muss nach rechtskräftigem Eigentumsentzug Nutzung durch den früheren Eigentümer beenden

BGH 18.11.2016, V ZR 221/15

Der Ersteher einer Eigentumswohnung verletzt die Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er die Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen wurde, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt. Die anderen Wohnungseigentümer können in einem solchen Fall verlangen, dass er dem früheren Wohnungseigentümer den Besitz entzieht.

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13.12.2016

Auszahlung eines Gesellschafterdarlehens an die Gesellschaft in der Insolvenz des Gesellschafters keine unentgeltliche Leistung

BGH 13.10.2016, IX ZR 184/14

Die Auszahlung eines Gesellschafterdarlehens an die Gesellschaft kann in der Insolvenz des Gesellschafters nicht als unentgeltliche Leistung des Gesellschafters angefochten werden. Der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Gesellschafters, welcher der Gesellschaft ein Darlehen gewährt hat, kann dem Nachrangeinwand des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Gesellschaft nicht den Gegeneinwand entgegenhalten, die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens sei als unentgeltliche Leistung anfechtbar.

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13.12.2016

Zur Umsatzsteuerpflicht der Verpachtung von Inventar an ein Pflegeheim und zu den Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung bei überhöhtem Steuerausweis

FG Münster 13.9.2016, 5 K 412/13 U

Nach neuerer EuGH-Rechtsprechung können Leistungen, die für die Nutzung einer gemieteten Immobilie nützlich oder sogar notwendig sind, im Einzelfall entweder unabhängig von der Vermietung der Immobilie bestehen, Nebenleistungen darstellen oder von der Vermietung untrennbar sein und mit dieser eine einheitliche Leistung bilden. Demnach handelt es sich bei der Überlassung des Inventars um eine Nebenleistung zur gem. § 4 Nr. 12 lit. a UStG steuerfreien Verpachtung eines Seniorenwohnparks.

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13.12.2016

Kindschaftssache: Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB auf Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands analog anwendbar

BGH 5.10.2016, XII ZB 464/15

Auf den Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache findet die Ausschlussfrist von 15 Monaten nach § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB entsprechende Anwendung. Es ist nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber den berufsmäßigen Verfahrensbeistand abweichend von der Vorgängernorm des § 50 FGG durch den Verzicht auf eine Ausschlussfrist privilegieren wollte.

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12.12.2016

Zum Entschädigungsanspruch des Frachtführers nach Kündigung des Frachtvertrags durch den Absender

BGH 28.7.2016, I ZR 252/15

Die in § 415 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 HGB geregelten, wahlweise gegebenen Ansprüche stellen bloße Modifikationen des Entschädigungsanspruchs dar, der dem Frachtführer gem. § 415 Abs. 2 S. 1 HGB zusteht, wenn der Absender den Frachtvertrag aus Gründen kündigt, die nicht dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind. Ein Frachtführer, der nach der Kündigung des Frachtvertrags durch den Absender zunächst den Anspruch auf die vereinbarte Fracht abzüglich seiner ersparten Aufwendungen gem. § 415 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 HGB geltend gemacht hat, kann nachfolgend stattdessen noch die Fautfracht gem. § 415 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 HGB beanspruchen.

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12.12.2016

Achtung Ironie! Arbeitnehmer können auch Korrektur eines zu positiven Zeugnisses verlangen

LAG Hamm 14.11.2016, 12 Ta 475/16

Der Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers kann auch dann nicht erfüllt sein, wenn der Arbeitgeber vom Zeugnisentwurf des Arbeitnehmers "nach oben" abweicht. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich aus dem Gesamteindruck des Zeugnisses ergibt, dass die Bewertungen einen ironischen Charakter haben und damit nicht ernst gemeint sind.

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12.12.2016

Zur Kündigung eines Vertrages über eine Therapie zur Gewichtsabnahme

BGH 10.11.2016, III ZR 193/16

Nach § 627 Abs. 1 BGB ist bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis i.S.d. § 622 BGB ist, die Kündigung auch ohne die in § 626 BGB bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen. Dienste höherer Art können solche sein, die besondere Fachkenntnis, Kunstfertigkeit oder wissenschaftliche Bildung voraussetzen oder die den persönlichen Lebensbereich betreffen.

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12.12.2016

Keine Steuerbefreiung für unechte Factoringleistungen

FG München 31.8.2016, 3 K 874/14

Zwar hat der BFH mit Urteil vom 10.12.1981 (Az.: V R 75/76) entschieden, dass es sich beim unechten Factoring-Geschäft um eine Mehrheit von selbstständigen Hauptleistungen handle, allerdings hat der EuGH mit Urteil vom 26.6.2003 (Rs.: C-305/01) und damit zeitlich nachfolgend entschieden, dass es keinen Grund gebe, der eine Ungleichbehandlung des echten und des unechten Factorings bei der Mehrwertsteuer rechtfertigen könne. In der Literatur wird überwiegend gefolgert, dass es sich beim unechten Factoring um eine - in vollem Umfang steuerpflichtige - einheitliche Leistung handelt.

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