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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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19.05.2016

Berliner Zweitwohnungsteuer keine Verbrauchsteuer

BFH 21.4.2016, II B 4/16

Verbrauchsteuern i.S.d. § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sind nur solche Steuern, bei denen das Besteuerungsverfahren die Merkmale einer typischen Verbrauchsteuer aufweist. Die Einordnung anderer Steuern als Verbrauchsteuern i.S. dieser Vorschrift wäre mit den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht vereinbar. Die Berliner Zweitwohnungsteuer ist danach keine Verbrauchsteuer i.S.v. § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO.

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18.05.2016

AGB von WhatsApp müssen auch auf Deutsch vorhanden sein

KG Berlin 8.4.2016, 5 U 156/14

Kein Kunde muss damit rechnen, einem umfangreichen, komplexen Regelwerk mit sehr, sehr vielen Klauseln in einer Fremdsprache ausgesetzt zu sein. Solange die Bedingungen nicht ins Deutsche übersetzt sind, sind sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam.

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18.05.2016

Überarbeitete Fassung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit veröffentlicht - Hier downloaden

Die Streitwertkommission hat den Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit i.d.F. vom 9.7.2014 überarbeitet und die überarbeitete Fassung zur Veröffentlichung freigegeben. Das berichtet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in ihren "Nachrichten aus Berlin".

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18.05.2016

Äußerung bestimmter Passagen des Gedichtes "Schmähkritik" vorläufig untersagt

LG Hamburg 17.5.2016, 324 O 255/16

Zwar gilt für die Einkleidung eines satirischen Beitrages ein großzügiger Maßstab, doch berechtigt dieser nicht zur völligen Missachtung der Rechte Dritter. In Form von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter findet dort ihre Grenze, wo es sich um eine reine Schmähung oder eine Formalbeleidigung handelt bzw. die Menschenwürde angetastet wird.

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18.05.2016

Negative Hinzurechnung der Verlustübernahme eines stillen Gesellschafters

BFH 28.1.2016, I R 15/15

Die Betragsgrenze für die Hinzurechnung von 100.000 € gem. § 8 Nr. 1 GewStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 ist im Fall einer negativen Summe der hinzuzurechnenden Finanzierungsanteile nicht spiegelbildlich anzuwenden. Lautet daher die Summe der Einzelhinzurechnungsbeträge auf einen Betrag zwischen 1 € und 100.000 €, dann ist ein Viertel dieser Summe dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (negativ) hinzuzurechnen.

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18.05.2016

Kein einkommenserhöhender Ansatz auf Grundlage von § 1 Abs. 1 AStG a.F. bei bloßer Überlassung des Firmennamens

BFH 21.1.2016, I R 22/14

Die Gestattung einer unentgeltlichen Namensnutzung zwischen nahestehenden Personen eines Konzerns ist steuerrechtlich anzuerkennen und führt nicht zu einer Korrektur der Gewinnermittlung nach dem AStG. Insofern begründet die bloße Namensnutzung im Konzern keine Geschäftsbeziehung i.S.d. § 1 Abs. 4 AStG a.F., für die einkommenserhöhend ein Korrekturbetrag i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG a.F. angesetzt werden könnte.

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17.05.2016

Anlegerklagen gegen Griechenland unzulässig

OLG Köln 12.5.2016, 8 U 44/15

Im Zusammenhang mit der Umschuldung im Jahr 2012 stehende Anlegerklagen aus griechischen Staatsanleihen gegen die Hellenische Republik sind in Deutschland unzulässig. Der sog. Verbrauchergerichtsstand nach Art. 15 Abs. 1, 16 Abs. 1 Alt. 2 EuGVVO a.F. ist nicht gegeben, wenn der Anleger die Staatsanleihen nicht unmittelbar vom Emittenten, sondern über eine dazwischen geschaltete Bank erwirbt.

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17.05.2016

Der Fall Toby: Tierhaltung in Mietwohnungen

AG Hannover 28.4.2016, 541 C 3858/15

Der Beschluss einer Eigentümerversammlung, der das Halten eines Hundes bzw. einer Katze gegenüber Mietern untersagt, gilt nur im Innenverhältnis zwischen den jeweiligen Wohnungseigentümern und nicht im Verhältnis Vermieter zu Mieter. Ein Vermieter kann nicht verlangen, dass es durch die Nutzung des Treppenhauses zu keinerlei Abnutzungserscheinungen kommt.

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17.05.2016

AGB in gewerblichen Mietverträgen: Zur Einschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen

BGH 6.4.2016, XII ZR 29/15

Der BGH hat sich vorliegend mit der Einschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen durch AGB in einem gewerblichen Mietvertrag auseinandergesetzt.

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17.05.2016

Feststellungsklage bei nur teilweise bezifferbaren Zahlungsansprüchen

BGH 19.4.2016, VI ZR 506/14

Der Kläger ist nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und in eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist. Einzelne bei Klageerhebung bereits entstandene Schadenspositionen stellen lediglich einen Schadensteil in diesem Sinne dar.

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