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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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23.06.2022

Elektroladestation: Mieter darf das ausführende Unternehmen auswählen

LG München v. 23.6.2022, 31 S 12015/21

Zwar regelt § 554 Abs. 1 BGB nicht ausdrücklich, wer für die Ausführung das Unternehmen bzw. die Handwerker auswählen darf. Der vorwiegend dem Interesse des Mieters dienende Regelung des § 554 Abs. 1 BGB ist aber zu entnehmen, dass der Mieter grundsätzlich selbst diese Veränderungen - jedenfalls mittels eines geeigneten Fachunternehmens - durchführen darf, was beinhaltet, dass er befugt ist dieses auch auszuwählen und auch die konkrete Ausgestaltung des Anschlusses zu bestimmen.

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23.06.2022

Container-Signatur im Patentnichtigkeitsverfahren

BGH v. 24.5.2022 - X ZR 82/21

Eine qualifizierte Signatur, die sich auf den gesamten Inhalt einer über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eingereichten Nachricht einschließlich der darin enthaltenen Dateien bezieht, genügt den Anforderungen des § 2 Abs. 2a Nr. 1 BGH/BPatGERVV. § 4 Abs. 2 ERVV ist im Anwendungsbereich der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim BGH und BPatG (BGH/BPatGERVV) nicht anwendbar.

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23.06.2022

Alle weiteren zuletzt veröffentlichten Verwaltungsanweisungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in der letzten Woche zahlreiche Verwaltungsanweisungen veröffentlicht. Wir haben alle, die von uns noch nicht publiziert worden sind, für Sie kurz zusammengefasst.

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23.06.2022

Anwendungsfragen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG

BMF-Schreiben

Mit gleich lautenden Erlassen v. 17.6.2022 hat die Finanzverwaltung zu Anwendungsfragen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG in der Fassung des Fondsstandortgesetzes v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1498 Stellung genommen.

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23.06.2022

Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Absatz 1 bis 4 und 7 EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 15.6.2022 hat die Finanzverwaltung zur Gesetzesfassung des § 7g EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I 2020, 3096) umfassend Stellung genommen.

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23.06.2022

Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 15.6.2022 hat die Finanzverwaltung auf die Neuregelungen in § 25f UStG reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

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23.06.2022

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen (§ 17 Absatz 2a EStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 7.6.2022 hat die Finanzverwaltung zur gesetzlichen Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG ausführlich Stellung genommen.

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23.06.2022

Steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 10.2.2022 hat die Finanzverwaltung den Auslandstätigkeitserlass neu gefasst.

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23.06.2022

Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung

Kurzbesprechung

Ob ein unbesichertes Konzerndarlehen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls fremdvergleichskonform ist, hängt davon ab, ob auch ein fremder Dritter ‑‑ggf. unter Berücksichtigung möglicher Risikokompensationen‑‑ das Darlehen unter gleichen Bedingungen ausgereicht hätte. Wäre ein unbesichertes Konzerndarlehen nur mit einem höheren als dem tatsächlich vereinbarten Zinssatz fremdüblich, hat eine Einkünftekorrektur vorrangig in Höhe dieser Differenz zu erfolgen.

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23.06.2022

Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung

Kurzbesprechung

Treten Angehörige der steuerberatenden Berufe für einen Steuerpflichtigen gegenüber Finanzbehörden auf, wird auch vor der Einfügung des § 80 Abs. 2 Satz 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) mit Wirkung vom 01.01.2017 die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vermutet. Diese Vermutung gilt trotz Vorliegens einer auf bestimmte Zeiträume beschränkten schriftlichen Vollmacht auch für außerhalb der schriftlichen Vollmacht liegende Zeiträume, wenn der Angehörige der steuerberatenden Berufe für diese Zeiträume gegenüber dem FA wie ein Bevollmächtigter auftritt.

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