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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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28.01.2022

Dieselskandal: Zur Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Volkswagen

BGH v. 27.1.2022 - VII ZR 303/20

Der BGH hat sich vorliegend erneut mit der Frage befasst, ob die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Fahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG durch die Anmeldung der klägerischen Ansprüche zum Klageregister der am OLG Braunschweig geführten Musterfeststellungsklage gehemmt wurde.

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27.01.2022

Insolvenzordnung; Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.1.2022 hat die Finanzverwaltung ausführlich zu Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO Stellung genommen.

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27.01.2022

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 25.1.2022 hat die Finanzverwaltung die Hauptquartiere aufgelistet, die Vergünstigungen und Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG in Anspruch nehmen können.

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27.01.2022

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2022; Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant und Verpflegungsdienstleistungen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 20.1.2022 hat die Finanzverwaltung die Pauschbeträge für Sachentnahmen 2022 bekannt gemacht.

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27.01.2022

Geldbuße gegen Intel teilweise nichtig: Zum Missbrauch beherrschender Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren

EuG v. 26.1.2022 - T-286/09 RENV

Die Entscheidung, mit der die Kommission gegen Intel eine Geldbuße i.H.v. rd. 1 Mrd. €uro verhängt hat, wird vom EuG teilweise für nichtig erklärt. Die Prüfung, die die Kommission durchgeführt hat, ist unvollständig und beweist rechtlich nicht hinreichend, dass die streitigen Rabatte möglicherweise oder wahrscheinlich wettbewerbswidrige Wirkungen hatten.

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27.01.2022

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2022

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 19.1.2022 hat die Finanzverwaltung den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum 1.1.2022 bekannt gegeben.

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27.01.2022

Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts

Kurzbesprechung

Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, das es nach dem Verzehr der Speisen zurücknimmt und reinigt, führt sie damit (ebenso wie ein Partyservice) sonstige Leistungen aus, die vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Regelsteuersatz unterlagen.

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27.01.2022

Abfindungszahlung im Scheidungsfall

Kurzbesprechung

Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung vor.

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27.01.2022

Einkünfte aus Kapitalvermögen und deren Zufluss bei gespaltener Gewinnverwendung

Kurzbesprechung

Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter gemäß seiner Beteiligung entfallende Anteil am Gewinn hingegen nicht ausgeschüttet, sondern in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen. Eine solche Einstellung in die gesellschafterbezogene Gewinnrücklage führt auch beim beherrschenden Gesellschafter nicht zum Zufluss von Kapitalerträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG.

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27.01.2022

Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen Netzwerks in bestimmten Fällen unwirksam

BGH v. 27.1.2022 - III ZR 3/21 u.a.

Die Bestimmungen zur Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken sind mit dem in § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung zum Ausdruck kommenden Grundgedanken, dass der Diensteanbieter die Nutzung der Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen hat, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist, nicht zu vereinbaren. Die Unwirksamkeit führt dazu, dass die Bestimmungen ersatzlos wegfallen und der Nutzer einen Anspruch darauf hat, das Netzwerk unter einem Pseudonym zu nutzen.

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