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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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06.05.2021

Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S. des § 21 Abs. 2 EStG - Vorrang des örtlichen Mietspiegels

Kurzbesprechung

Die ortsübliche Marktmiete ist grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen. Kann ein Mietspiegel nicht zugrunde gelegt werden oder ist er nicht vorhanden, kann die ortsübliche Marktmiete z.B. mit Hilfe eines mit Gründen versehenen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen i.S. des § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB, durch die Auskunft aus einer Mietdatenbank i.S. des § 558a Abs. 2 Nr. 2 BGB i.V.m. § 558e BGB oder unter Zugrundelegung der Entgelte für zumindest drei vergleichbare Wohnungen i.S. des § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB ermittelt werden; jeder dieser Ermittlungswege ist grundsätzlich gleichrangig.

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06.05.2021

Definition einer schweren Krankheit in der Dread-Disease-Versicherung

OLG Nürnberg v. 4.5.2021, 8 U 91/21

Ist in den Bedingungen einer sog. Dread-Disease-Versicherung eine vom Vertrag umfasste schwere Erkrankung als eine "durch Kopfverletzung herbeigeführte irreversible Schädigung des Gehirns mit dauerhaften neurologischen Ausfällen oder gravierenden Beeinträchtigungen der intellektuellen Fähigkeiten" beschrieben, so liegt kein Versicherungsfall vor, wenn die geltend gemachte Hirnschädigung durch Substanzen verursacht worden sein soll, die die versicherte Person mit der Nahrung (hier: Muttermilch) aufgenommen hat.

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06.05.2021

Neu in "Otto Schmidt live - Der Podcast": Zum neuen Notvertretungsrecht für Ehegatten

Podcast

Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß mit Dr. Rainer Kemper --- In der ersten familienrechtlichen Folge von "Otto-Schmidt live - Der Podcast" setzen sich Jörn Hauß und sein Gast Dr. Rainer Kemper kritisch mit der neuen Regelung zum Notvertretungsrecht für Ehegatten und dem durch sie vermittelten Ehebild auseinander. Im Zuge der mittlerweile von Bundestag und Bundesrat bereits verabschiedeten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist auch ein Notvertretungsrecht unter Ehegatten in § 1358 BGB neu geregelt worden. Danach haben Ehegatten wechselseitig ein zeitlich begrenztes Vertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge, wenn der andere Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten rechtlich nicht mehr selbst besorgen kann.

 

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06.05.2021

Tiergefahr: Instinktgemäßes selbsttätiges Verhalten eines erkrankten Tieres

OLG Bamberg v. 28.4.2021, 3 U 272/20

An einem selbsttätigen Verhalten des Tieres (hier: eines Hundes) fehlt es nicht bereits deshalb, weil das Tier infolge einer schweren Magen-Darm-Erkrankung zu einem kontrollierten Kotabsatz nicht mehr in der Lage gewesen war. Denn auch eine in einem hohen Grad zwangshafte Reaktion auf eine schwere organische Störung kann ein (instinktmäßiges) selbsttätiges Verhalten des erkrankten Tieres darstellen.

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06.05.2021

Sturz im Homeoffice kein Arbeitsunfall

LSG NRW v. 9.11.2020 - L 17 U 487/19

Der von einem Gebietsverkaufsleiter zu Beginn seiner Tätigkeit im Homeoffice zurückgelegte Weg von den Wohn- zu den Büroräumen ist weder als Weg zur Arbeit noch als Betriebsweg gesetzlich unfallversichert.

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06.05.2021

Konkludente Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren

BGH v. 17.3.2021 - XII ZB 169/19

Für die auch konkludent mögliche Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren ist erforderlich, dass das Gericht dem Beteiligten eine Einflussnahme auf das laufende Verfahren ermöglichen will und dies zum Ausdruck bringt. Allein die Bekanntgabe der erstinstanzlichen Entscheidung bewirkt noch keine Beteiligung i.S.d. §§ 7, 274, 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG.

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05.05.2021

Zu alt? Keine Entschädigung nach dem AGG wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung mit DJs

BGH v. 5.5.2021 - VII ZR 78/20

Bei Schuldverhältnissen wie öffentlichen Party-Event-Veranstaltungen kann die Zusammensetzung des Besucherkreises deren Charakter prägen und daher ein anerkennenswertes Interesse des Unternehmers bestehen, hierauf Einfluss zu nehmen. Soweit der Veranstalter deshalb sein Angebot nur an eine bestimmte, nach persönlichen Merkmalen definierte Zielgruppe richtet und nur Personen als Vertragspartner akzeptiert, die die persönlichen Merkmale der Zielgruppe erfüllen, kommt diesen Eigenschaften nicht nur nachrangige Bedeutung zu. Diese Willensentscheidung ist auch dann hinzunehmen, wenn dabei das Merkmal "Alter" betroffen ist.

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05.05.2021

Zur Abrechnung nach § 9 Abs. 1 GOZ bei Betrieb eines eigenen Praxislabors

LG Darmstadt v. 15.3.2021, 18 O 33/20

Zahnärzte, die zahntechnische Leistungen in einem eigenen Praxislabor erbringen, dürfen im Rahmen des § 9 Abs. 1 GOZ einen angemessenen kalkulatorischen Gewinnanteil abrechnen. Sowohl die Formulierung "tatsächlich entstandenen Kosten" als auch der Begriff "Auslagen" zwingen nicht dazu, einen "angemessenen kalkulatorischen Gewinnanteil" als von ihnen nicht erfasst anzusehen.

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05.05.2021

Titelschutz: Keine rechtsverletzende Benutzung der Bezeichnung "Rezepturtipp"

OLG Frankfurt a.M. v. 18.3.2021, 6 W 17/21

Wird die Bezeichnung "Rezepturtipp" als Beginn der Überschrift für einen Beitrag benutzt, der sich an Fachkreise im pharmazeutischen Bereich wendet, wird dieser Verkehrskreis in der Bezeichnung allein einen Hinweis auf den Inhalt des Artikels sehen, da es sich um eine glatt beschreibende Sachangabe handelt, die nicht als Titel eines Werkes verstanden wird.

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05.05.2021

Verstärkungswirkung kann Fusion verhindern (CTS Eventim/Four Artists)

BGH v. 12.1.2021 - KVR 34/20

Für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung genügt es, wenn die Marktmacht ausgleichende Wirkung des Wettbewerbs durch eine Veränderung der markt- und unternehmensbezogenen Strukturen in noch höherem Maße eingeschränkt wird, als dies schon vor dem Zusammenschluss der Fall war. Die Anforderungen an die Verstärkungswirkung stehen dabei in einer Wechselbeziehung zu der Wettbewerbssituation auf dem betroffenen Markt, insbesondere dem Maß der bereits ohne die Verwirklichung des Zusammenschlussvorhabens eingetretenen Schwächung der Kontrolle bestehender Marktmacht durch den Wettbewerb.

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