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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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03.12.2018

Kein Hausverbot bei Mängelanzeige gegenüber zuständigen Behörden und Verbänden

LG Köln 28.11.2018, 4 O 457/16

Mitgliedern eines Tierschutzvereins, die sich über die Zustände in dem vom Verein geführten Tierheim beschweren und sowohl den Tierschutzbund als auch die Ordnungsbehörde informieren, darf kein Hausverbot für das Tierheim wegen "vereinsschädigendem Verhalten" erteilt werden. Insofern handeln die Mitglieder zulässigerweise unter Wahrnehmung berechtigter Interessen.

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30.11.2018

Sparkasse: NPD-Kreisverbände haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos

BVerwG 28.11.2018, 6 C 2.17

Gewährt die Berliner Sparkasse dem Kreisverband einer anderen politischen Partei die Möglichkeit, bei ihr ein Girokonto zu eröffnen, darf sie die Eröffnung eines Girokontos für die Berliner Kreisverbände der NPD nicht verweigern. Aufgrund des in Art. 21 Abs. 2 GG verankerten Parteienprivilegs darf die Verwaltung die politische Betätigung der Partei oder ihrer Gebietsverbände nicht in Anknüpfung an ihre verfassungswidrige Zielsetzung einschränken oder behindern.

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30.11.2018

Baulücke: Empfindlich hohe Vertragsstrafe ist nicht zwangsläufig sittenwidrig

OLG Köln 30.11.2018, 3 U 53/18

Zwar ist grundsätzlich denkbar, dass bei einer empfindlich hohen Vertragsstrafe (hier: 710.000 €) eine zeitliche Grenze erreicht sein kann, jenseits derer sich das Verlangen nach einer Fortzahlung als treuwidrig erweisen würde. Doch kann dies nicht angenommen werden, wenn der Eigentümer sehenden Auges die strafbewehrte vertragliche Pflicht zur Bebauung des Grundstücks übernommen hat und er es noch immer in der Hand hat, eine weitere Vertragsstrafe durch eigenes Verhalten zu vermeiden.

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30.11.2018

Kein Kindergeldanspruch mangels einheitlicher Erstausbildung nach zwischenzeitlicher Berufstätigkeit im erlernten Ausbildungsberuf als Landwirt

Niedersächsisches FG 22.9.2018, 12 K 61/17

Eine einjährige Berufstätigkeit im erlernten Ausbildungsberuf, die Voraussetzung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt ist, stellt eine Zäsur dar, die den engen Zusammenhang einer mehraktigen Ausbildungsmaßnahme für Zwecke einer einheitlichen Erstausbildung entfallen lässt. Denn einzelne Ausbildungsabschnitte können regelmäßig nicht mehr integrative Teile einer einheitlichen Ausbildung sein, wenn eine Berufstätigkeit zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten aufgenommen wird, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum Beginn der nächsten Ausbildung dient.

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30.11.2018

Änderung des Wahlrechts nach § 34 a EStG nur bis Bestandskraft der Erstveranlagung des Folgejahres möglich

FG Düsseldorf 8.11.2018, 12 K 1250/18 E,F

Ob eine wirksame Antragsrücknahme nur bis zur Unanfechtbarkeit der erstmaligen Festsetzung des Folgejahres möglich ist, oder ob auch die durch eine nachträgliche Änderung des unanfechtbaren Bescheides entstandene, nach § 351 AO eingeschränkte Anfechtbarkeit das Recht zur ganzen oder teilweisen Rücknahme des Antrages nach § 34 a Abs. 1 EStG für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum eröffnet, ist streitig. Der Senat schließt sich der Auffassung von Niehus/Wilke in Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz: Kommentar an.

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30.11.2018

Besteuerungsrecht Deutschlands für Arbeitslohn eines niederländischen Berufskraftfahrers

FG Düsseldorf 13.11.2018, 10 K 2203/16 E

In den Fällen, in denen der Berufskraftfahrer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, sein Arbeitgeber aber in einem anderen Vertragsstaat ansässig ist, steht Deutschland das Besteuerungsrecht für die Vergütungen aus unselbständiger Arbeit zu, die auf Tätigkeiten des Berufskraftfahrers im Inland entfallen. Soweit der Berufskraftfahrer seine Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Arbeitgeber ansässig ist, ist die Anwendung des Art. 15 Abs. 2 OECD-MA ausgeschlossen, weil die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 2 b OECD-MA nicht vorliegen.

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30.11.2018

Verjährungsbeginn bei vertraglichem Recht des Anlegers auf Widerruf seiner Beitrittserklärung zu einer Fondsgesellschaft

BGH 8.11.2018, III ZR 628/16

Steht dem Anleger ein vertragliches Recht auf Widerruf seiner Beitrittserklärung zu einer Fondsgesellschaft zu, welches - abgesehen von der Einhaltung einer Widerrufsrist oder bestimmter Formerfordernisse - an keine weiteren Voraussetzungen gebunden ist, ist der Anleger durch das Zustandekommen des Beitrittsvertrages noch nicht i.S.d. § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB geschädigt. Ein den Verjährungsbeginn auslösender Schaden ist zu bejahen, wenn Umstände gegeben sind, aufgrund derer der Kapitalanleger von seiner Anlageentscheidung nicht (mehr) Abstand nehmen kann, ohne ggf. finanzielle Einbußen oder sonstige für ihn nachteilige Folgen hinnehmen zu müssen. Bei dem Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft ist dies insbesondere dann der Fall, wenn der Anleger bereits eine gesellschaftsrechtliche Stellung erlangt hat, aufgrund derer ein Austritt aus der Gesellschaft nur noch nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft möglich wäre.

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30.11.2018

Der Deutsche Bundestag hat am 29.11.2018 zwei weitere Gesetze mit Änderungen des Steuerrechts verabschiedet

Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wurde ohne Änderungen angenommen und bringt im EStG Anpassungen an die europarechtlich gebotenen Neuregelungen im Versicherungsaufsichtsrecht.

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29.11.2018

Alle weiteren am 28.11.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze und die Volltexte der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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29.11.2018

Zur Abzinsung eines Darlehens nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Kurzbesprechung

Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes Darlehen mit einem Zinssatz, der dem effektiven Zinssatz eines bei einer Landesbank refinanzierten Darlehens entspricht, umgewandelt, so liegt auch dann ein verzinsliches Darlehen i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG vor, wenn die Verzinsungsabrede zwar vor dem Bilanzstichtag erfolgte, der Zinslauf aber erst danach begann.

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