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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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04.01.2023

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2023

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 21.12.2022 hat die Finanzverwaltung zur befristeten Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Stellung genommen.

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04.01.2023

Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht

Im neuen Jahr sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht zu beachten. Für die Personalpraxis besonders relevant ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die für viele Beschäftigte ab dem 1.1.2023 den "gelben Schein" ersetzt. Voraussichtlich im Mai tritt dann der neue Hinweisgeberschutz in Kraft. Die Neuregelung sieht u.a. eine Pflicht zur Errichtung interner Meldestellen vor. Das gilt aber nicht für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten haben für die Umsetzung zudem noch etwas Zeit (bis zum 17.12.2023).

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04.01.2023

Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zum 31.12.2022

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 20.12.2022 hat die Finanzverwaltung Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen in den Umsatzsteuer - Anwendungserlass eingearbeitet.

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04.01.2023

Zu Deliktszinsen und Annahmeverzug in einem Dieselfall: Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB

BGH v. 29.11.2022 - VI ZR 376/20

Der BGH hat sich vorliegend mit der Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sog. Dieselfall befasst. Konkret ging es in diesem Verfahren insbesondere um die Themen Deliktszinsen und Annahmeverzug.

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04.01.2023

Steuerentstehung bei Teilleistungen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.12.2022 hat die Finanzverwaltung auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

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04.01.2023

Zur Zulässigkeit einer im Jahr 2022 von einer Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax eingelegten Revision

Kurzbesprechung

1. Vorbereitende oder bestimmende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, sind ab dem 01.01.2022 als elektronisches Dokument zu übermitteln (§ 52d Satz 1 FGO). Gleiches gilt für die nach § 62 Abs. 2 FGO vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg i.S. des § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung steht (§ 52d Satz 2 FGO).
2. Berufsausübungsgesellschaften in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH, für die erst ab dem 01.01.2023 ein sicherer Übermittlungsweg in Gestalt des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) eingerichtet wird, sind nach § 52d Satz 2 FGO erst ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, vorbereitende oder bestimmende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen unter Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs als elektronisches Dokument zu übermitteln.
3. Eine nach § 52d Satz 2 FGO (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH wird nicht dadurch (i.S. des § 52d Satz 1 FGO) nutzungspflichtig, weil für sie ein gesetzlicher Vertreter (§ 55d Abs. 2 StBerG) handelt, der in seiner beruflichen Funktion als Rechtsanwalt nach § 52d Satz 1 FGO nutzungspflichtig wäre, wenn er als solcher selbst dem Gericht gegenüber auftreten würde.

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04.01.2023

Erweiterung einer Anschlussprüfung

Kurzbesprechung

1. Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung.
2. Für die gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen sind auch bei Prüfungsanordnungen die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich.

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04.01.2023

Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO

Kurzbesprechung

Ist mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar, inwieweit tatsächlich Aufwand bei den einzelnen Sportlern angefallen ist, und ist deshalb nicht überprüfbar, ob bei allen Sportlern die ihnen jeweils geleistete Zahlung nicht über eine Aufwandsentschädigung hinausgeht, schließt dies die Annahme eines Zweckbetriebs nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO aus.

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04.01.2023

Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen

Kurzbesprechung

Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei.

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04.01.2023

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer Erzeugergenossenschaft

Kurzbesprechung

Kauft eine Erzeugergenossenschaft Lebensmittel von ihren Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Erzeuger an und liefert diese Lebensmittel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Abnehmer weiter, sind "Marktgebühren", die die Erzeugergenossenschaft von dem an die Erzeuger zu zahlenden Kaufpreis abzieht, kein Entgelt für eine Vermarktungsleistung.

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