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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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04.09.2014

Minderung der Krankenversicherungsbeiträge um die Beitragsrückerstattung

FG Düsseldorf 6.6.2014, 1 K 2873/13 E

Vorsorgeaufwendungen (hier: Beiträge zur Krankenversicherung) sind in dem Veranlagungszeitraum abzugsfähig, in dem sie gem. § 11 Abs. 2 S. 1 des EStG abgeflossen sind.; ist der Steuerpflichtige durch die Aufwendungen jedoch nicht tatsächlich belastet, da die Beiträge ihm erstattet werden, sind die Aufwendungen in diesem Umfang nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Der "Verzicht" auf einen Erstattungsanspruch zur Erlangung der Beitragsrückerstattung kann nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

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04.09.2014

Zur Rechtsscheinhaftung bei missbräuchlicher Überweisung im Online-Banking

LG Darmstadt 28.8.2014, 28 O 36/14

Dem Zahlungsdienstleistungsnutzer ist eine manipulierte Autorisierung im Online-Banking bei Nutzung des Smart-TAN-plus Verfahrens nach Rechtsscheingrundsätzen zuzurechnen. Eine Bank muss weder generell prüfen, ob die Abwicklung eines Zahlungsverkehrsvorganges Risiken für einen Beteiligten begründet, noch Kontobewegungen allgemein und ohne nähere Anhaltspunkte überwachen.

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04.09.2014

Zur Hemmung der Verjährung bei der Geltendmachung von Schadenersatz im Mahnverfahren

BGH 5.8.2014, XI ZR 172/13

Der BGH hat sich mit der Frage der Hemmung der Verjährung bei der Geltendmachung von Schadenersatz im Mahnverfahren (hier: wegen Beratungspflichtverletzung im Hinblick auf den Erwerb von Zertifikaten) nach vorausgegangenen Verhandlungen der Parteien auseinandergesetzt. Dass der Anspruchsteller im Mahnverfahren wegen § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO lediglich den "kleinen" Schadenersatz geltend macht, auf den er, nachdem er einen Anspruch auf "großen" Schadenersatz begründet hat, im Laufe des Rechtsstreits zurückkommt ist, hindert den Eintritt der Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB insoweit nicht.

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04.09.2014

Whistleblowing: Arbeitnehmer müssen zur Kündigung berechtigende Äußerungen nicht zwingend unterlassen

ArbG Berlin 2.9.2014, 31 Ga 11742/14

Berichtet ein Arbeitnehmer öffentlich über Missstände bei seinem Arbeitgeber, ohne zuvor eine innerbetriebliche Klärung versucht zu haben, so verstößt er zwar gegen Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag und kann ggf. fristlos gekündigt werden. Damit geht aber nicht zwingend ein Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Unterlassung derartiger Äußerungen einher. Denn diese können trotz des arbeitsvertraglichen Pflichtenverstoßes von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein.

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03.09.2014

EuGH definiert die Rechte des Urhebers bei einer Parodie mit diskriminierender Aussage

EuGH 3.9.2014, C-201/13

Nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch bestehen die wesentlichen Merkmale der Parodie darin, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, von dem sie sich wahrnehmbar unterscheiden muss, und zum anderen einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen. Wenn eine Parodie aber eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der Rechte an dem parodierten Werk verlangen, dass sein Werk nicht mit dieser Aussage in Verbindung gebracht wird.

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03.09.2014

Pensionszusage: vGA infolge Ausscheidens des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers aus dem Unternehmen vor Ablauf der Erdienenszeit

BFH 25.6.2014, I R 76/13

Scheidet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dem im Alter von 58 Jahren auf das vollendete 68. Lebensjahr von der GmbH vertraglich eine monatliche Altersrente zugesagt worden ist, bereits im Alter von 63 Jahren aus dem Unternehmen als Geschäftsführer aus, wird der Versorgungsvertrag tatsächlich nicht durchgeführt. Die jährlichen Zuführungen zu der für die Versorgungszusage gebildeten Rückstellung stellen deswegen regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen dar.

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03.09.2014

Keine Rückstellung für die ausschließlich gesellschaftsvertraglich begründete Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses

BFH 5.6.2014, IV R 26/11

Für die Prüfung der Jahresabschlüsse in den Bilanzen darf keine Rückstellung gebildet werden, wenn die Verpflichtung dazu ausschließlich durch den Gesellschaftsvertrag begründet wurde. Unerheblich ist in einem solchen Fall, dass der einzelne Gesellschafter die Verpflichtung, den Jahresabschluss prüfen zu lassen, einklagen kann.

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03.09.2014

Verstoß gegen das Willkürverbot: BVerfG hebt Urteil wegen nicht berücksichtigter aktueller Rechtsprechung auf

BVerfG 28.7.2014, 1 BvR 1925/13

Das BVerfG hat ein Urteil des AG Euskirchen u.a. wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot aufgehoben, weil das Gericht einschlägige Rechtsprechung (zum WEG) mit der Begründung nicht berücksichtigt hatte, diese sei ihm erst nach der mündlichen Verhandlung bekannt geworden. Die zu späte Verschaffung der erforderlichen Rechtskenntnisse berechtigt ein Gericht nicht, sehenden Auges falsche Entscheidungen zu treffen.

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03.09.2014

Ist die sog. Mindestbesteuerung verfassungswidrig?

BFH 26.2.2014, I R 59/12

Die Feststellung, dass die sog. Mindestbesteuerung gem. § 10d Abs. 2 EStG 2002 n.F. "in ihrer Grundkonzeption" nicht verfassungswidrig ist, gilt nach Ansicht des I. Senats nur für den "Normalfall". Wächst jedoch der vom Gesetzgeber beabsichtigte, lediglich zeitliche Aufschub der Verlustverrechnung in einen endgültigen Ausschluss der Verlustverrechnung hinein und tritt damit ein sog. Definitiveffekt ein, könnte dies einen gleichheitswidrigen Eingriff in den Kernbereich des ertragsteuerrechtlichen Nettoprinzips darstellen.

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02.09.2014

Zur Erforderlichkeit von Verbrauchs- und Emissionsangaben für getunte Kfz

OLG Frankfurt a.M. 7.8.2014, 6 U 61/14

Nimmt ein Tuningunternehmen an dem Kfz eines anderen Herstellers technische Änderungen vor, die dazu führen, dass die "offiziellen" Benzinverbrauchs- und Abgasemissionswerte nicht mehr zutreffen, ist - soweit für das getunte Fahrzeug selbst kein weiteres Typgenehmigungsverfahren durchgeführt wurde - das getunte Fahrzeug unabhängig von der Laufleistung nicht als "neuer Personenkraftwagen" i.S.d. PKW-EnVKV einzustufen. Infolgedessen darf dieses Fahrzeug ohne Angabe der Verbrauchs- und Emissionswerte angeboten und ausgestellt werden.

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