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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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17.11.2023

SEPA-Diskriminierung auch ohne Absicht

LG Hamburg v. 10.10.2023 - 406 HKO 88/22

Auch wenn umgangssprachlich von einer SEPA-Diskriminierung gesprochen wird, setzt ein Verstoß gegen diese Vorschrift in keiner Weise die Absicht einer Diskriminierung oder Ähnliches voraus. Ein Verstoß gegen Art. 9 Abs. 2 SEPA-Verordnung liegt daher bereits dann vor, wenn ein Zahlungsempfänger zwar grundsätzlich Zahlungen per Lastschrift akzeptiert, dem Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der EU aber vorgibt, in welchem Mitgliedsstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist.

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17.11.2023

Transparenzgebot: AGB zur Abtretung von Schadenersatzforderungen gegen Unfallverursacher auf Erstattung von Mietwagenkosten an Mietwagenfirma

BGH v. 17.10.2023 - VI ZR 27/23

Die in einem Vertrag über die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs enthaltene formularmäßige Klausel, nach der der geschädigte Mieter (Zedent) dem Fahrzeugvermieter (Zessionar) in Bezug auf dessen Mietzahlungsanspruch erfüllungshalber seine auf Ersatz der Mietwagenkosten gerichtete Schadensersatzforderung gegen den Schädiger abtritt, muss im Hinblick auf das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB klar erkennen lassen, zu welchem Zeitpunkt genau der Zedent die abgetretene Schadensersatzforderung zurückerhalten soll, wenn er den Mietzahlungsanspruch des Zessionars erfüllt. Das ist bei einer Klausel, wonach der Zessionar "im Umfang geleisteter Zahlungen" die Schadensersatzforderung "Zug um Zug" an den Zedenten zurücküberträgt, der Fall.

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17.11.2023

Preisanpassungsklauseln in AGB führender Streaming-Anbieter unwirksam

KG Berlin v. 15.11.2023 - 23 U 15/22 u.a.

Von Streaming-Anbietern in ihren AGB verwendete Preisanpassungsklauseln, in denen sie es sich vorbehalten, nach billigem Ermessen einseitig die Preise ihrer Abonnement-Angebote ändern zu können, um gestiegenen Gesamtkosten Rechnung zu tragen, sind unwirksam.

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16.11.2023

Kein Beteiligungsrecht bei Versetzung von Redakteuren vom Homeoffice zum Desk

ArbG Rostock v. 19.7.2023 - 4 BV 20/22

Bei einer Versetzung von Redakteuren einer Zeitung vom Homeoffice ins Büro nach dem Ende der Corona-Pandemie hat der Betriebsrat kein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 BetrVG. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats müssen in Presseunternehmen insoweit zurücktreten, als durch ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt werden kann.

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16.11.2023

Eingetragene Dienstbarkeit im Wohnungsgrundbuch: Nutzung von Wohneinheiten nur zum Betrieb eines Senioren-Wohnheimes

OLG München v. 14.11.2023 - 34 Wx 167/23 e

Der Umfang des Ausschlusses von Handlungen durch eine Unterlassungsdienstbarkeit kann auch durch Bezeichnung der noch gestatteten Handlungen beschrieben werden. Dass dem Eigentümer nur eine einzige Nutzungsmöglichkeit verbleibt, steht nicht per se der Zulässigkeit der Unterlassungsdienstbarkeit entgegen. Die Bezeichnung "Seniorenwohnheim" genügt im Rahmen der Eintragung der Dienstbarkeit dem Bestimmtheitsgrundsatz. Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Unterlassungsdienstbarkeit an mehreren Wohneigentumseinheiten, so führt dies nicht ohne weiteres zur Unzulässigkeit der entsprechenden Eintragung bei den anderen Einheiten.

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16.11.2023

Dieselskandal: Kein Anspruch auf Ersatz weiterer möglicher Vermögensnachteile neben dem Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens

BGH v. 16.10.2023 - VIa ZR 37/21

§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV gewähren dem Käufer eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller neben dem der Höhe nach auf 15 % des gezahlten Kaufpreises begrenzten Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens keinen Anspruch auf Ersatz weiterer möglicher Vermögensnachteile. Für einen auf die Pflicht zum Ersatz solcher Vermögensnachteile gerichteten Feststellungsantrag besteht kein Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO.

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16.11.2023

Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 15 EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 7.11.2023 hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben v. 15.8.2019 (BStBl. I 2019, 875) punktuell aktualisiert.

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16.11.2023

Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie (§ 29 GewStG)

Ländererlasse

Mit gleich lautenden Erlassen v. 13.11.2023 haben die obersten Finanzbehörden der Länder zur Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie Stellung genommen.

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16.11.2023

Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Geschäftsführers für Biersteuer

Kurzbesprechung

1. Die Entnahme von Bier aus einem Steuerlager mit der Folge der Entstehung der Biersteuer nach § 14 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 des Biersteuergesetzes stellt für sich betrachtet noch keine objektive Pflichtverletzung dar, auf die eine Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH nach § 69 Satz 1 der Abgabenordnung gestützt werden kann.
2. Der Geschäftsführer hat dafür zu sorgen, dass die Biersteuer bei Fälligkeit aus den von ihm verwalteten Mitteln entrichtet wird, wobei ihm aufgrund des auf Abwälzung ausgerichteten Verbrauchsteuersystems die Möglichkeit eingeräumt wird, das Bier in Ausübung seiner unternehmerischen Freiheit zu verkaufen und damit Einnahmen zu erzielen.
3. Sofern jedoch bereits bei der Entnahme des Bieres aus dem Steuerlager für den Geschäftsführer klar erkennbar ist, dass im Zeitpunkt der Fälligkeit der Biersteuer keine Mittel für deren Begleichung vorhanden sein werden, liegt in der Entnahme ein Verstoß gegen die Mittelvorsorgepflicht vor.

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16.11.2023

Monatsbezug der Abrechnung über Säumniszuschläge in Kindergeldfällen

Kurzbesprechung

1. Säumniszuschläge für fällige Kindergeldrückforderungen sind in einem Abrechnungsbescheid nach Art, Zeitraum und Betrag getrennt aufzuführen; die Abrundung auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag erfolgt monatsbezogen.
2. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, dass Familienkassen in den sogenannten Weiterleitungsfällen die Erfüllungswirkung der Weiterleitung nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Vorlage der wirksamen Weiterleitungserklärung des anderen Elternteils anerkennen.
3. Der Umdeutung bedarf es nicht, wenn sich der beabsichtigte Inhalt eines Abrechnungsbescheids bereits im Wege der Auslegung bestimmen lässt und die erlassende Behörde im Rahmen der Einspruchsentscheidung eine entsprechende Klarstellung vornimmt; darin liegt auch keine unzulässige Verböserung.

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