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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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29.06.2023

Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 27.6.2023 hat die Finanzverwaltung die bestehende Nichtbeanstandungsregelung verlängert.

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29.06.2023

Tatsächliche Verständigung - Anwendung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 23.6.2023 hat die Finanzverwaltung ihre bisherigen Anweisungen zur tatsächlichen Verständigung um Regelungen zur Anwendung in grenzüberschreitenden Sachverhalten ergänzt.

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29.06.2023

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von sog. Vorkosten und Vermarktungsgebühren

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 20.6.2023 hat die Finanzverwaltung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Vorkosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Vieh an Schlachtbetriebe sowie von sog. Vermarktungsgebühren von Erzeugerorganisationen im Bereich Obst und Gemüse Stellung genommen.

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29.06.2023

E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.7 vom 1.4.2023

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 9.6.2023 hat die Finanzverwaltung das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.7) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.

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29.06.2023

Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer

Kurzbesprechung

1. § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt.
2. Für Zwecke der zeitlichen Anwendungsbestimmung des § 36 Abs. 6a Satz 2 GewStG i.d.F. des JStG 2009 bzw. § 9 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1a Satz 2 GewStG kommt es in den Fällen, in denen die Vergütungsvereinbarung vor Begründung der Gesellschafterstellung getroffen worden ist, auf die Begründung der Gesellschafterstellung an.

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29.06.2023

Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i.S.d. § 15b EStG bei einer Einzelinvestition

Kurzbesprechung

Erzielt ein Steuerpflichtiger negative Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Beteiligung an einer Gesellschaft im Wege einer sog. Einzelinvestition, erfordert das Ausnutzen einer modellhaften Gestaltung zur Verlusterzielung aufgrund eines vorgefertigten Konzepts, dass er sich bei der Entwicklung der Geschäftsidee, der Vertragsgestaltung und der Vertragsumsetzung wie ein passiver Kapitalanleger verhält.

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29.06.2023

Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion

Kurzbesprechung

Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems können jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein.

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29.06.2023

Besteuerung von Gewinnen aus Online-Poker

Kurzbesprechung

1. Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel (hier: in der Variante "Texas Hold'em") können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen.
2. Die erforderliche Abgrenzung zu privaten Tätigkeiten richtet sich bei Spielern ‑‑ebenso wie bei Sportlern‑‑ danach, ob der Steuerpflichtige mit seiner Betätigung private Spielbedürfnisse gleich einem Freizeit- oder Hobbyspieler befriedigt oder ob in der Gesamtschau strukturell-gewerbliche Aspekte entscheidend in den Vordergrund rücken. Für das insoweit maßgebliche "Leitbild eines Berufsspielers" ist vor allem das planmäßige Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz "beruflicher" Erfahrungen prägend.
3. Bei einem Online-Pokerspieler ist der Raum, in dem sich der Computer befindet, von dem aus der Spieler seine Tätigkeit ausübt, als Betriebsstätte anzusehen, wenn der Steuerpflichtige über diesen Raum eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat. Sofern diese Betriebsstätte sich im Inland befindet, unterliegt die Tätigkeit der Gewerbesteuer.

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29.06.2023

Benennung der Zwecke der Ermächtigung zur Ausnutzung eines genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts

BGH v. 23.5.2023 - II ZR 141/21

Die Benennung der Zwecke der Ermächtigung zur Ausnutzung eines genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts muss nicht im Ermächtigungsbeschluss, sondern kann auch in einem nach § 203 Abs. 2 Satz 2, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Vorstandsbericht durch eine nicht abschließende, beispielhafte Aufzählung von Ausschlussfällen erfolgen. Beschließt die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft eine Satzungsänderung, durch die der Vorstand bei der Nutzung eines genehmigten Kapitals ermächtigt wird, über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden, ist der entsprechend § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu erstellende Vorstandsbericht bei der Auslegung des Hauptversammlungsbeschlusses heranzuziehen.

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28.06.2023

Betriebsrat hat Initiativrecht für Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung

LAG München v. 22.5.2023 - 4 TaBV 24/23

Im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung kann der Betriebsrat durch seine Initiative eine Regelung darüber erzwingen, wie die Arbeitszeiten erfasst werden.

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