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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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07.10.2016

Steuerbefreiung für die Übertragung eines Kommanditanteils trotz Stimmrechtsvollmacht zugunsten des Schenkers

FG Düsseldorf 24.8.2016, 4 K 3250/15 Erb

Steuervergünstigungen sind auch dann zu gewähren, wenn sich der Schenker bei der Übertragung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft den Nießbrauch vorbehält; dies setzt allerdings voraus, dass der übertragene Gesellschaftsanteil die Stellung eines Mitunternehmers vermittelt. Da die im Streitfall vorgenommene Beschränkung der Mitunternehmerinitiative und deren Berücksichtigung bei Anwendung des § 13a ErbStG bis jetzt noch nicht Gegenstand finanzgerichtlicher Rechtsprechung war, wurde die Revision zum BFH zugelassen.

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07.10.2016

Koalitionsausschuss einigt sich auf Lohngleichheitsgesetz

Die Spitzen der großen Koalition haben sich am 6.10.2016 auf ein "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen" (Lohngleichheitsgesetz) geeinigt. Danach sollen Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern künftig ein einklagbares Recht auf Offenlegung der Gehälter haben und so in Erfahrung bringen können, ob sie genauso viel verdienen wie die mit ihnen vergleichbaren Beschäftigten. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht ein Anspruch auf Nachzahlung.

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07.10.2016

Keine Anwendung des progressiven Steuertarifs bei Wegfall der Kapitalforderung aufgrund eines Forderungsverzichts

FG Düsseldorf 24.5.2016, 13 K 3369/14 E

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1.1.2009 hat sich die Systematik der Ermittlung von Einkünften aus Kapitalvermögen grundlegend geändert. Diese Einkünfte unterliegen nunmehr auf der einen Seite - von Ausnahmen abgesehen - einem gesonderten Steuertarif von (lediglich) 25%. Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber den Werbungskostenabzug eingeschränkt.

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06.10.2016

Fall Kunduz: Deutsches Amtshaftungsrecht ist nicht auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr anwendbar

BGH 6.10.2016, III ZR 140/15

Das deutsche Amtshaftungsrecht findet auf Schadensfälle, die bei bewaffneten Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte ausländischen Bürgern zugefügt werden, keine Anwendung. Es besteht zudem nach wie vor keine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach der dem Einzelnen bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht ein Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung zusteht.

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06.10.2016

Grobe Beleidigung von Vorgesetzten mittels Emoticons rechtfertigt nicht unbedingt eine Kündigung

LAG Baden-Württemberg 22.6.2016, 4 Sa 5/16

Beleidigt ein Arbeitnehmer auf Facebook Vorgesetzte mittels der Verwendung sog. Emoticons, so rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine Kündigung. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass unter dem Schutz der Anonymität in sozialen Netzwerken deutlich heftiger "vom Leder gezogen wird" als in persönlichen Gesprächen und nicht jedem bewusst ist, welche Außenwirkungen solche Beleidigungen entfalten können. Daher kann im Einzelfall vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich sein, um dem Arbeitnehmer die Pflichtverletzung deutlich vor Augen zu führen.

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06.10.2016

Essensverbot am Arbeitsplatz ist mitbestimmungspflichtig - Verstoß kann Unterlassungsverfügung rechtfertigen

LAG Berlin-Brandenburg 12.7.2016, 7 TaBVGa 520/16

Eine Anordnung des Arbeitgebers, mit der den Arbeitnehmern das Essen am Arbeitsplatz untersagt werden soll, ist regelmäßig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Bei einem Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht steht dem Betriebsrat ein Unterlassungsanspruch zu, der jedenfalls dann auch im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann, wenn der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht gänzlich in Abrede stellt und den Betriebsrat übergeht.

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06.10.2016

Streitwert bei Widerruf eines Darlehensvertrags

OLG Frankfurt a.M. 26.7.2016, 17 W 37/16

Der im Zivilprozess ansonsten fast ausnahmslos einschlägige Grundsatz des Verbots der sog. "reformatio in peus" gilt im Streitwertrecht grundsätzlich nicht. Das beruht darauf, dass das Streitwertfestsetzungsverfahren im überwiegenden öffentlichen Interesse an einer jederzeit objektiven richtigen Bewertung der Verfahrensgegenstände gem. §§ 63 ff GKG als amtliches Verfahren ausgestaltet ist und die privaten Interessen der Prozessbeteiligten an einer möglichst kostengünstigen Rechtsverfolgung bzw. an einer möglichst kostspieligen Gestaltung nicht schutzwürdig sind und vollständig zurücktreten.

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06.10.2016

Auslegung und Umdeutung von Erklärungen eines Steuerberaters

BFH 14.6.2016, IX R 11/15

Zwar ist eine Umdeutung grundsätzlich auch bei Verfahrenserklärungen denkbar; es ist jedoch ein Gebot der Rechtssicherheit, Rechtskundige wie Angehörige der steuerberatenden Berufe oder Rechtsanwälte mit ihren Verfahrenserklärungen beim Wort zu nehmen. Dabei ist nur der Inhalt einer Erklärung, nicht aber die Person des Erklärenden der Umdeutung fähig.

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06.10.2016

Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung des im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Elternteils

BFH 13.7.2016, XI R 33/12

Der in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebende Elternteil kann gegenüber dem im Inland lebenden Elternteil nach § 64 Abs. 2 S. 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 S. 2 der VO Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt sein, wenn er sein Kind dort in seinen Haushalt aufgenommen hat. Die nach Art. 67 der VO Nr. 883/2004 i.V.m. Art. 60 Abs. 1 S. 2 der VO Nr. 987/2009 vorzunehmende Fiktion bewirkt, dass die Wohnsituation auf Grundlage der im Streitzeitraum im anderen EU-Mitgliedstaat gegebenen Verhältnisse (fiktiv) ins Inland übertragen wird. Dem steht nicht entgegen, dass das Kindergeld Teil des Familienleistungsausgleichs (§ 31 EStG) ist.

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06.10.2016

Bemessung des Beschwerdewertes eines Berufungsantrags bei Beleidigung eines Kindes auf Facebook

BGH 16.8.2016, VI ZB 17/16

Für die Bemessung des Beschwerdewertes eines Berufungsantrags auf Unterlassung eines Eintrags in Facebook, in dem ein minderjähriges Kind beleidigt wird, kommt es nicht nur auf die Breitenwirkung des Eintrags an, sondern auch auf die Wirkung der beleidigenden Äußerungen auf das Kind selbst. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Kind ein Recht auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und ungestörte kindgemäße Entwicklung hat.

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