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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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01.03.2016

Zu den Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

BGH 1.3.2016, VI ZR 34/15

Der Betreiber eines Ärztebewertungsportals muss die Beanstandung eines negativ bewerteten Arztes dem anonym Bewertenden übersenden und ihn dazu anhalten, den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Zudem hat er den Bewertenden aufzufordern, Unterlagen, die den Behandlungskontakt belegen (etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien), möglichst umfassend vorzulegen. Informationen und Unterlagen, die ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG weitergeleitet werden dürfen, muss der Betreiber an den Arzt weiterleiten.

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01.03.2016

Kein Rechtsschutzinteresse für Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei in früherem Verfahren gewährter Restschuldbefreiung

BGH 4.2.2016, IX ZB 71/15

Dem Schuldner fehlt das für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn er den erneuten Eigenantrag mit dem Ziel der Erteilung der Restschuldbefreiung stellt, obwohl ihm innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Eröffnungsantrag bereits einmal die Restschuldbefreiung in einem Insolvenzverfahren erteilt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn in dem vorausgehenden Verfahren Forderungen einzelner Gläubiger möglicherweise zu Unrecht mit dem Zusatz der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung festgestellt worden sind.

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29.02.2016

Haftung des Bundeslandes für Urheberrechtsverletzung durch Lehrer

OLG Celle 9.11.2015, 13 U 95/15

Ein Lehrer, der für das Fachangebot einer Schule im Internet wirbt, handelt in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Verletzt er mit einer solchen Werbung u.a. Urheberrechte Dritter, ist das jeweilige Land als Anstellungskörperschaft passivlegitimiert. Dabei geht die als hoheitlich einzuordnende Tätigkeit von Lehrkräften der Schulverwaltung über den eigentlichen Lehrbetrieb hinaus und umfasst den gesamten Schulbetrieb.

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29.02.2016

Videoüberwachung in einem Lagerraum mit Sozialbereich kann zulässig sein

ArbG Oberhausen 25.2.2016, 2 Ca 2024/15

Während die Videoüberwachung in einem reinen Sozialraum möglicherweise kritisch zu beurteilen ist, kann sie in einem Lagerraum mit Sozialbereich zulässig sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine erhöhte Diebstahlsgefahr besteht. Dann kann das Interesse des Arbeitgebers an der Diebstahlsaufklärung höher zu bewerten sein als eine mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzung der Arbeitnehmer.

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29.02.2016

Bearbeitungsgebühren und Zinsbegrenzungsprämien in AGB gegenüber Kaufleuten unterliegen nicht der Klauselkontrolle

LG Frankfurt a.M. 16.9.2015, 2-19 O 41/15

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Unternehmern vereinbarte Bearbeitungsgebühren und Zinsbegrenzungsprämien unterliegen nicht der Inhaltskontrolle nach §§ 305 BGB ff. Gegen deren Unangemessenheit spricht insbesondere, dass Unternehmer, anders als Verbraucher, ständig auf die Inanspruchnahme von Krediten angewiesen sind und daher über einen anderen Wissenstand, aber auch über eine weitaus stärkere Verhandlungsmacht gegenüber den Banken verfügen.

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29.02.2016

Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter durch formularmäßige Vereinbarung

BGH 10.2.2016, VIII ZR 137/15

In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die - auch formularmäßige - Vereinbarung, dass dieser "die Betriebskosten" zu tragen hat. Auch ohne Beifügung des Betriebskostenkatalogs oder ausdrückliche Bezugnahme auf § 556 Abs. 1 S. 2 BGB und die Betriebskostenverordnung vom 25.11.2003 ist damit die Umlage der in § 556 Abs. 1 S. 2 BGB definierten und in der Betriebskostenverordnung erläuterten Betriebskosten vereinbart.

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29.02.2016

Deutsche Mobilfunkbetreiber müssen technische Konfigurationen nicht auf im Ausland erworbene Handys anpassen

AG München 6.10.2015, 261 C 15987/15

Es besteht keine Verpflichtung deutscher Mobilfunkbetreiber, die technischen Konfigurationen so anzupassen, dass auch im Ausland erworbene Handys in Deutschland verwendet werden können. Die Betreiber sind nur dazu verpflichtet, dass ihr in Deutschland angebotener Mobilfunkdienst mit jedem in Deutschland handelsüblichen Funktelefon genutzt werden kann.

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26.02.2016

Arbeitslose EU-Ausländer haben in den ersten drei Monaten in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV

EuGH 25.2.2016, C-299/14

Arbeitslose Ausländer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat haben in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Die entsprechende deutsche Regelung verstößt nicht gegen EU-Recht. Dieses sieht zwar ein dreimonatiges Aufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat vor, ohne dass hierfür irgendwelche Voraussetzungen erfüllt sein müssten. Im Gegenzug dürfen die Staaten in dieser Zeit aber auch jegliche Sozialleistungen verweigern. Eine individuelle Prüfung ist insoweit nicht erforderlich.

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26.02.2016

EuGH-Vorlage zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten

BVerwG 26.2.2016, 1 C 28.14

Das BVerwG hat in einem Verfahren, in dem es um die Beanstandung des Betriebs einer Facebook-Fanpage seitens der privatrechtlich organisierten Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein durch die Datenschutzaufsichtsbehörde geht, den EuGH angerufen. Die dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen betreffen die Auslegung der Datenschutzrichtlinie, die u.a. dazu dient, im Bereich der EU ein gleichwertiges Schutzniveau hinsichtlich der Rechte und Freiheiten von Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

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26.02.2016

Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaften trotz fehlender Empfängerbenennung möglich

Niedersächsisches FG 13.1.2016, 9 K 95/13

Der Ausschlusstatbestand des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG gilt auch dann, wenn Bauleistender eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft ist. Eine einschränkende Auslegung gegen den klaren Wortlaut - zumal zum Nachteil des Steuerpflichtigen - kommt nicht in Betracht, da die teilweise in der steuerrechtlichen Literatur vorgebrachten Bedenken sich weder in den Gesetzesmaterialien widerspiegeln, noch Eingang in den Gesetztext gefunden haben.

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