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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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19.02.2019

Überprüfung eines Infrastrukturnutzungsentgelts für die Nutzung von Eisenbahnstationen

BGH v. 29.1.2019 - KZR 12/15

Steht die Überprüfung eines Infrastrukturnutzungsentgelts im Zivilprozess am Maßstab billigen Ermessens in Widerspruch zu den Regelungen einer EU-Richtlinie, die die Aufgabe der Überprüfung des Entgelts ausschließlich einer Regulierungsstelle zuweist, sind die einschlägigen Normen des nationalen Rechts möglichst so auszulegen und anzuwenden, dass nicht nur die von der Richtlinie vorgesehenen Zuständigkeits- und Verfahrensvorgaben, sondern insbesondere auch die materiellen Entgeltgrundsätze bestmöglich zur Geltung kommen. Kommt in Betracht, dass sich ein von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen rechtshängig gemachter Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Stationspreise aufgrund einer nachträglichen Überprüfung des Stationspreissystems durch die Bundesnetzagentur als ganz oder teilweise begründet erweist, kann die Verhandlung des Rechtsstreits bis zur Entscheidung der Bundesnetzagentur ausgesetzt werden.

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18.02.2019

Keine Verkürzung des Reinvestitionszeitraums für eine § 6b-Rücklage durch Verschmelzung

FG Münster v. 17.9.2018 - 13 K 2082/15 K,G

Eine Rücklage nach § 6b EStG geht auch dann auf den Rechtsnachfolger über, wenn die Verschmelzung exakt vier Jahre nach Rücklagenbildung stattfindet. Eine zeitliche Reihenfolge ist auch nicht dem Umstand zu entnehmen, dass die Steuerbilanz die technische Grundlage für die Umwandlungsbilanz darstellt.

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18.02.2019

Steuerfreie Einnahme bei einer Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

FG Düsseldorf v. 22.11.2018 - 14 K 1629/18 E

Bei der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen handelt es sich zwar um eine steuerbare Einnahme i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) aa) EStG. Die steuerbare Einnahme ist allerdings gem. § 3 Nr. 3 lit. b) EStG steuerfrei. Es ist widersprüchlich, die Erstattung zugleich als steuerbare Einnahme und als negative Sonderausgabe einzustufen.

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18.02.2019

Kein Kindergeld bei AOK-internem Studiengang zum AOK-Betriebswirt

FG Münster v. 13.12.2018 - 3 K 577/18 Kg

Ein nach Abschluss der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten aufgenommener AOK-interne Studiengang zum AOK-Betriebswirt ist nicht mehr Teil einer einheitlichen mehraktigen Berufsausbildung, weil er nicht staatlich anerkannt und ohne die Beteiligung staatlicher Stellen konzipiert worden ist. Bei einer mehraktigen Berufsausbildung ist es erforderlich, dass der zweite Abschnitt nach Abschluss einer öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildung ebenfalls im Rahmen eines öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsganges stattfindet.

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18.02.2019

Vom Arbeitgeber eingeräumte Genussrechte können zu Kapitalerträgen führen

FG Münster v. 7.12.2018 - 4 K 1366/17 E

Genussrechtserträge, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, sind auch dann als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn die Genussrechte nur leitenden Mitarbeitern angeboten werden. Handelt es sich um nicht besichertes Kapital, erscheint eine Maximalrendite von 18 % nicht unangemessen hoch.

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15.02.2019

Kein Gründungszuschuss bei Vollzeitbeschäftigung

LSG NRW v. 29.11.2018 - L 9 AL 260/17

Wer einen Gründungszuschuss für eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit beantragt, kann nicht nebenbei einer abhängigen Beschäftigung in Vollzeit nachgehen. Gegebenenfalls kann die Bundesagentur für Arbeit bereits gewährte Zuschüsse auch noch Jahre später zurückverlangen.

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15.02.2019

Patchworkfamilien: Ermäßigung von Beiträgen für die Kindertagesbetreuung

Sächsisches OVG v. 12.2.2019 - 4 A 880/16 u.a.

Die in der Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden vorgesehene Beitragsermäßigung für Eltern, deren Kinder gleichzeitig eine Kindertagespflege oder eine Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) besuchen, kann auch für solche Kinder in Anspruch genommen werden, bei denen die Eltern nicht zugleich auch Eltern der Geschwisterkinder sind. Bei dem in der Elternbeitragssatzung sowie im SächsKitaG verwendeten Begriff "Eltern" ist nicht darauf abzustellen, ob eine leibliche oder rechtliche Verwandtschaft zwischen den Familienmitgliedern besteht, sondern darauf, ob mehrere Kinder in einem gemeinsamen Haushalt leben.

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15.02.2019

Sozialplanvolumen kann von wirtschaftlicher Lage des Arbeitgebers abhängen

LAG Berlin-Brandenburg v. 18.10.2018 - 21 TaBV 1372/17

Eine Einigungsstelle kann die wirtschaftliche Lage der Arbeitgeberin bei der Festlegung des Sozialplanvolumens berücksichtigen und nur den Betrag zugrunde legen, für den es eine Finanzierungszusage gibt. Das gilt selbst dann, wenn dieses Volumen für die an sich erforderliche substanzielle Milderung der den Beschäftigten durch die Betriebsschließung entstandenen Nachteile zu gering bemessen ist.

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15.02.2019

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber auch bei interner Stellenausschreibung zum Vorstellungsgespräch einladen

LAG Berlin-Brandenburg v. 1.11.2018 - 21 Sa 1643/17

Führt ein öffentlicher Arbeitgeber nach einer Stellenausschreibung Auswahlgespräche durch, ist er gem. § 165 Satz 3 SGB IX auch dann dazu verpflichtet, einen schwerbehinderten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn er die Stelle nur intern ausgeschrieben hat. Bei einer Bewerbung auf mehrere Stellen mit identischem Anforderungsprofil genügt nur unter bestimmten Voraussetzungen die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.

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15.02.2019

Grundstücksunternehmen: Unternehmerischer Beurteilungsspielraum bei erweiterter gewerbesteuerlicher Kürzung

FG Münster v. 6.12.2018 - 8 K 3685/17 G

Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, der Gewerbeertrag um den Teil zu kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Bei der Beurteilung der Frage, ob Nebentätigkeiten des Unternehmens - wie etwa die Mitvermietung fremden Grundbesitzes - Teil einer wirtschaftlich sinnvollen Grundstücksnutzung oder eine wirtschaftlich eigenständige und damit für die Inanspruchnahme der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung schädliche Betätigungen sind, kommt dem Steuerpflichtigen ein unternehmerischer Beurteilungsspielraum zu; die Nebentätigkeit muss nicht die einzig denkbare oder im Vergleich zu sämtlichen Nutzungsmöglichkeiten die wirtschaftlich sinnvollste Grundstücksnutzung sein.

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