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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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09.06.2016

Langjährige Befristungen im Wissenschaftsbereich sind nicht ohne weiteres rechtsmissbräuchlich

BAG 8.6.2016, 7 AZR 259/14

Auch langjährige Befristungsketten im Wissenschaftsbereich (hier: 22 Jahre) sind nicht unbedingt wegen institutionellen Rechtsmissbrauchs unwirksam. Gegen eine missbräuchliche Ausnutzung der Befristungsmöglichkeit nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG können insbesondere Beschäftigungszeiten im Hochschulbereich sprechen, die der wissenschaftlichen Qualifikation des Mitarbeiters dienen. Das gilt unabhängig davon, ob diesen Arbeits- oder Beamtenverhältnisse auf Zeit zugrunde liegen.

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09.06.2016

Zur Verjährung der Ansprüche aus Reisewerten

OLG Hamm 5.4.2016, 4 U 36/15 u.a.

Kauft ein Verbraucher sog. Reisewerte durch regelmäßige Einzahlungen im Rahmen eines Servicevertrages, verjähren die mit ihnen verbundenen Anrechnungsansprüche regelmäßig nicht binnen drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Reisewerte erworben wurden, sondern erst drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Kunde die Reisewerte abgerufen hat. Deswegen kann der Verbraucher die Reisewerte auch über einen Zeitraum von mehr als drei bis vier Jahren "ansparen" und mit ihnen dann z.B. eine aufwändigere Reise finanzieren.

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08.06.2016

Telekom darf beamtete Mitarbeiter bei Tochtergesellschaften einsetzen

BVerfG 2.5.2016, 2 BvR 1137/14

Die Deutsche Telekom AG darf beamtete Mitarbeiter, die ehemals für die Post tätig waren, dauerhaft bei ihren Tochtergesellschaften einsetzen. Die Vorgesetzten dieser Beamten sind dann zwar selbst regelmäßig nicht verbeamtet. Dienstherrnbefugnisse können aber auch durch Nichtbeamte ausgeübt werden; hierin liegt keine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG. Die Beamten haben auch keinen Anspruch aus Art. 33 Abs. 5 GG auf Zuweisung einer Tätigkeit unmittelbar bei einem Postnachfolgeunternehmen.

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08.06.2016

Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes

BFH 4.2.2016, III R 9/15

Die Berechnung des Differenzkindergeldes hat nach dem EStG kindbezogen zu erfolgen. Eine Kürzung des Differenzkindergeldes bei einzelnen Kindern durch Verrechnung eines übersteigenden Betrages bei anderen Kindern ist mangels gesetzlicher Grundlage ausgeschlossen.

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08.06.2016

Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

BFH 4.2.2016, III R 17/13 u.a.

Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 S. 2 der VO Nr. 987/2009, wonach die Situation der gesamten Familie in einer Weise zu berücksichtigen ist, als würden alle Beteiligten unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats (hier: Deutschland) fallen und dort wohnen, kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht. Kann wegen der Trennung der Eltern nicht fingiert werden, dass diese in Deutschland in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist nach § 64 Abs. 2 S. 1 EStG der Elternteil kindergeldberechtigt, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat.

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08.06.2016

Zur Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat frei gewählten Nachnamens mit mehreren Adelsbestandteilen

EuGH 2.6.2016, C-438/14

Ein Nachname, der mehrere Adelsbestandteile enthält und von einem Deutschen in einem anderen Mitgliedstaat, dessen Angehörigkeit der Betroffene ebenfalls besitzt, frei gewählt wurde, muss in Deutschland nicht zwangsläufig anerkannt werden. Die Anerkennung kann verweigert werden, wenn dies geeignet und erforderlich ist, um die Gleichheit aller deutschen Staatsbürger vor dem Gesetz sicherzustellen.

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07.06.2016

AGB: Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei unverständlicher Klausel unwirksam

AG München 15.4.2016, 274 C 24303/15

Eine Haftungsbeschränkung in allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unwirksam, wenn die Klausel unverständlich ist. Das ist etwa der Fall, wenn in den AGB für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Haftung für Leistungsstörungen bei Pannen- und Unfallhilfe übernommen wird, diese aber wiederum für den Fall ausgeschlossen wird, dass "die wesentlichen Hauptpflichten des Vertrages oder Körperschäden betroffen sind".

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07.06.2016

Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor deutschen Gerichten unzulässig

BGH 7.6.2016, KZR 6/15

Die Klage der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein, mit der sie von der internationalen Fachverband für Eisschnelllauf Schadensersatz begehrte, weil sie ihrer Ansicht nach zu Unrecht zwei Jahre lang wegen Dopings gesperrt war, ist vor den deutschen Gerichten nicht zulässig. Pechstein ist insoweit im Anschluss an das Schiedsgerichtsverfahren Zugang zu den nach internationalem Recht zuständigen schweizerischen Gerichten möglich.

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06.06.2016

Besteuerung von Sonderbetriebseinnahmen nach Maßgabe des DBA-Spanien 1966 und der Rückfallregelung in § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG (2002)

BFH 21.1.2016, I R 49/14

Die Besteuerung des in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen, nach dortigem im Gegensatz zum deutschen Recht steuerlich als intransparent behandelten Personengesellschaft ist nach Maßgabe des DBA-Spanien 1966 auf der Grundlage des deutschen und nicht des spanischen Steuerrechts vorzunehmen. Die Ansässigkeitsfiktion für die Gesellschafter einer Personengesellschaft nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Spanien 1966 betrifft nur die sog. Verteilungsartikel in Art. 6 bis 22 DBA-Spanien 1966, nicht aber den sog. Methodenartikel in Art. 23 DBA-Spanien 1966, und richtet sich deshalb nicht an den Ansässigkeitsstaat der Gesellschafter.

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06.06.2016

Einziehung von Geschäftsanteilen: Zum Zeitpunkt der Entstehung der persönlichen Haftung der Gesellschafter

BGH 10.5.2016, II ZR 342/14

Die persönliche Haftung der Gesellschafter nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 24.1.2012 (II ZR 109/11) entsteht weder bereits mit der Fassung des Einziehungsbeschlusses noch allein aufgrund des Umstands, dass die Gesellschaft später zum Zeitpunkt der Fälligkeit gem. § 34 Abs. 3, § 30 Abs. 1 GmbHG an der Zahlung der Abfindung gehindert ist oder sie unter Berufung auf dieses Hindernis verweigert. Die persönliche Haftung der Gesellschafter entsteht erst in dem Zeitpunkt, ab dem die Fortsetzung der Gesellschaft unter Verzicht auf Maßnahmen zur Befriedigung des Abfindungsanspruchs des ausgeschiedenen Gesellschafters als treuwidrig anzusehen ist.

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