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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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10.12.2015

Zum Umfang des Einsichtsrechts von Wohnungseigentümern in das Grundbuch eines anderen Wohnungseigentümers

OLG München 9.10.2015, 34 Wx 184/15

Wird eine im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragene Vereinbarung geändert, ist es zulässig, bei Eintragung in den Grundbuchvermerk eine schlagwortartige Bezeichnung der Änderung aufzunehmen. Betrifft die Eintragung ein Sondernutzungsrecht, so steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Grundbuchamtes, dieses Recht im Eintragungsvermerk als solches zu bezeichnen und dann auch das Beteiligungsverhältnis der mehreren Berechtigten im Grundbuch einzutragen.

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10.12.2015

Geburtstagsfeiern ausschließlich mit Arbeitskollegen sind steuerlich absetzbar

FG Rheinland-Pfalz 12.11.2015, 6 K 1868/13

Zwar stellt ein Geburtstag in der Regel ein privates Ereignis dar. Die Kosten einer Geburtstagsfeier, an der ausschließlich Arbeitskollegen teilgenommen haben, können sind allerdings als Werbungskosten abziehbar.

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10.12.2015

Arbeitnehmer können bei dauerhafter Nachtarbeit einen Nachtarbeitszuschlag von 30 Prozent verlangen

BAG 9.12.2015, 10 AZR 423/14

Arbeitnehmer haben, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, aus § 6 Abs. 5 ArbZG einen Anspruch auf einen angemessenen Nachtzuschlag. Angemessen ist normalerweise ein Zuschlag i.H.v. 25 Prozent des Bruttostundenlohns. Bei ständiger Nachtarbeit beläuft sich der angemessene Nachtarbeitszuschlag regelmäßig auf 30 Prozent. Bei Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst kann auch ein Nachtarbeitszuschlag i.H.v. weniger als 25 Prozent angemessen sein.

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09.12.2015

Entgeltliche Leistung im Drei-Personen-Verhältnis: Befriedigung der Forderung eines Gläubigers gegen die Gesellschaft durch den Gesellschafter

BGH 29.10.2015, IX ZR 123/13

Befriedigt ein persönlich haftender Gesellschafter die Forderung eines Gläubigers gegen die Gesellschaft und erlischt dadurch die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters, ist seine Leistung im Insolvenzverfahren über sein Vermögen nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar.

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09.12.2015

Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung einer Jugendlichen in einer Einrichtung der Jugendhilfe

BFH 18.6.2015, VI R 31/14

Menschen gelten i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 2 S. 1c EStDV i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Ob im Einzelfall eine solche Behinderung vorliegt, hat das FG aufgrund der ihm obliegenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen.

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09.12.2015

Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen nur eingeschränkt möglich

BFH 29.7.2015, X R 4/14

Die Finanzbehörde darf sich erst dann unmittelbar an andere Personen als den Beteiligten (sog. Dritte) wenden, wenn sie es im Rahmen einer vorweggenommenen Beweiswürdigung aufgrund konkret nachweisbarer Tatsachen als zwingend ansieht, dass der Versuch der Sachverhaltsaufklärung durch den Beteiligten erfolglos bleiben wird.

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09.12.2015

Hamburger Zweitwohnungsteuer: Steuerbefreiung für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten ist verfassungsgemäß

BFH 30.9.2015, II R 13/14

Eine aus beruflichen Gründen in Hamburg gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners ist unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer (HmbZWStG). Diese Befreiung von Erwerbszweitwohnungen Verheirateter führt nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung gegenüber Ledigen.

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08.12.2015

Sozialplanabfindungen dürfen auf von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer beschränkt werden

BAG 8.12.2015, 1 AZR 595/14 u.a.

Ein Sozialplan darf vorsehen, dass nur solche Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten, die wegen der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Das folgt aus § 112 Abs. 5 Nr. 2 BetrVG. Etwas anderes gilt allerdings für eine Betriebsvereinbarung über Klageverzichtsprämien. Diese muss grds. auch für solche Arbeitnehmer gelten, die im Anschluss an ihre Entlassung anderweitig beschäftigt werden.

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08.12.2015

GEMA-Gebühren: Stadt Kiel haftet nicht als Veranstalterin für alle musikalischen Darbietungen der Kieler Woche

Schleswig-Holsteinisches OLG 7.12.2015, 6 U 54/13 u.a.

Die Landeshauptstadt Kiel haftet nicht für die Nutzung von Urheberrechten bei allen musikalischen Darbietungen während der "Kieler Woche". Eine Haftung ergibt sich nur bei den von ihr selbst durchgeführten Musikveranstaltungen.

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08.12.2015

Wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens rechtfertigen Verschlechterungen bei der Betriebsrente

LAG Baden-Württemberg 4.12.2015, 2 Sa 21/14 u.a.

Die Betriebsparteien dürfen bestehende Versorgungsordnungen durch eine verschlechternde Regelungen ablösen, wenn sich das Unternehmen (hier: EnBW) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, auf die ein vernünftiger Unternehmer reagieren darf, und die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung nicht unverhältnismäßig sind. Dies kann etwa bei einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens durch eine unzureichende Eigenkapitalausstattung der Fall sein.

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