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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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30.04.2015

Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei gemeinschaftlicher Tierhaltung

BFH 9.3.2014, II R 23/13

Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bei gemeinschaftlicher Tierhaltung i.S.d. § 34 Abs. 6a i.V.m. § 51a BewG ist auch dann im vergleichenden Verfahren nach § 37 Abs. 1 S. 1 BewG zu bewerten, wenn der der Tierhaltungsgemeinschaft zuzurechnende Grund und Boden keine natürliche Ertragsfähigkeit aufweist, da ihn die Tierhaltungsgemeinschaft ausschließlich als Hof- und Gebäudefläche nutzt. Der Anwendbarkeit des vergleichenden Verfahrens steht es nicht entgegen, dass für die Eigenfläche ein Vergleichswert von 0 DM anzusetzen ist.

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30.04.2015

Zur Verpflichtung von Lebensversicherungsunternehmen hinsichtlich an die Kunden zu richtende Mitteilungen

EuGH 29.4.2015, C-51/13

Die Mitgliedstaaten können Lebensversicherungsunternehmen dazu verpflichten, ihren Kunden andere als die in der Dritten Richtlinie Lebensversicherung genannten Angaben mitzuteilen. Es muss den Versicherungsunternehmen jedoch möglich sein, mit hinreichender Vorhersehbarkeit die zusätzlichen Angaben zu identifizieren.

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30.04.2015

Auch gemeinnützige Einrichtungen müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen

BAG 29.4.2015, 9 AZR 108/14

Auch für gemeinnützige Einrichtungen zur Förderung der Berufsausbildung gilt, dass die von ihnen gezahlte Ausbildungsvergütung die in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelte Vergütung um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten darf. Liegt eine solche Unterschreitung vor, wird vermutet, dass die Vergütung unangemessen ist. Diese Vermutung kann der Ausbildungsbetrieb zwar grds. widerlegen. Hierfür reicht es allerdings nicht aus, dass er darlegt, dass die Ausbildungsvergütung durch Spenden finanziert wird.

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29.04.2015

Zur Zurechnung eines von einem Arbeitgeber geleasten Pkw beim Arbeitnehmer

BFH 18.12.2014, VI R 75/13

An einer nach § 8 Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG zu bewertenden Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs zu privaten Fahrten durch den Arbeitgeber fehlt es, wenn das Fahrzeug dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist. Das Fahrzeug ist auch dann dem Arbeitnehmer zuzurechnen, wenn er über dieses Fahrzeug wie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder als Leasingnehmer verfügen kann, etwa wenn er im Innenverhältnis gegenüber seinem Arbeitgeber die wesentlichen Rechte und Pflichten eines Leasingnehmers hat.

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29.04.2015

Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz?

BGH 29.4.2015, VIII ZR 197/14

Ein Vermieter muss im Rahmen seiner nach § 535 Abs. 1 BGB bestehenden Pflicht, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten, nicht dafür einstehen, dass sich ein bei Vertragsschluss hingenommenes Maß an Geräuschen vom Nachbargrundstück nicht nachträglich vergrößert, wenn er diese Geräusche selbst gegenüber dem Nachbarn gem. § 906 Abs. 1 BGB (entschädigungslos) zu dulden hätte. Denn Unmögliches hätte der Mieter, wenn die Vertragsparteien das Ansteigen der Geräuschkulisse bei Vertragsschluss bedacht hätten, vom Vermieter redlicherweise nicht beanspruchen können.

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29.04.2015

Kündigung als "Strafe" für die Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ist unwirksam

ArbG Berlin 17.4.2015, 28 Ca 2405/15

Verlangt ein Arbeitnehmer die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und reagiert der Arbeitgeber hierauf mit dem Angebot, die Arbeitszeit in einem Umfang zu reduzieren, dass bei gleichbleibendem Gehalt die Mindestlohngrenze eingehalten wird, so berechtigt eine Ablehnung des Änderungsangebots den Arbeitgeber nicht zur Kündigung. Eine solche Kündigung stellt eine verbotene Maßregelung i.S.v. § 612a BGB dar.

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29.04.2015

Das Ausnutzen einer Kreditkarte ist nicht zwangsläufig strafbar

OLG Hamm 12.3.2015, 1 RVs 15/15

Überlässt der Kreditkarteninhaber seine Karte einem Dritten zur eigennützigen Verwendung, macht sich dieser nicht bereits dann wegen Untreue strafbar, wenn er die Kreditkarte nach dem Tod des Inhabers weiterhin ausnutzt. In einem solchen Fall fehlt es an der Vermögensbetreuungspflicht sowohl gegenüber dem Verstorbenen als auch gegenüber dessen Erben.

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29.04.2015

Keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist durch AGB des ZdK (Stand 3/2008)

BGH 29.4.2015, VIII ZR 104/14

Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist durch die AGB des Zentralverbandes des Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK), Stand 3/2008, verstößt gegen das Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam. Einem durchschnittlichen, juristisch nicht vorgebildeten Kunden ist es nicht möglich, den (widersprüchlichen) Regelungen zu entnehmen, ob er Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der Pflicht des Verkäufers zur Nacherfüllung bereits nach einem Jahr oder aber erst nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren nicht mehr geltend machen kann.

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29.04.2015

Zinsswap-Geschäfte gehören nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

BFH 13.1.2015, IX R 13/14

Einnahmen aus außerhalb der Veräußerungsfrist getätigten Finanztermingeschäften i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG a.F. sind einkommensteuerrechtlich mit Blick auf § 23 Abs. 2 S. 1 EStG nicht schon deshalb den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen, weil die den Einnahmen zu Grunde liegenden Geschäfte ursprünglich der Absicherung des Risikos steigender Zinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Anschaffungskosten fremdvermieteter Immobilienobjekte dienten.

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29.04.2015

BFH erleichtert die Feststellung von Verlustvorträgen

BFH 13.1.2015, IX R 22/14

Ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG kann auch dann gesondert festgestellt werden, wenn ein Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr nicht mehr erlassen werden kann. Eine Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Feststellung des Verlustvortrags besteht dann nicht, wenn eine Einkommensteuerveranlagung gar nicht durchgeführt wurde. Praktische Bedeutung hat dies vor allem für Steuerpflichtige, die sich in Ausbildung befinden oder vor kurzem ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

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