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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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06.08.2019

Mietpreisbremse in Hessen war jahrelang ungültig

BGH v. 17.7.2019 - VIII ZR 130/18

Die am 27.11.2015 in Kraft getretene Hessische Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten i.S.d. § 556d Abs. 2 BGB ist nichtig. Sie ist mit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nicht vereinbar. Der zur Unwirksamkeit der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung vom 17.11.2015 führende Begründungsmangel ist auch nicht durch die nachträgliche Veröffentlichung der Verordnungsbegründung rückwirkend geheilt worden.

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06.08.2019

Neuauflage zum Betriebsübergang: Interview mit Staudinger-Kommentator Prof. Dr. Annuß

In diesen Tagen erscheint der neue Staudinger-Band zu den §§ 613a-619a BGB. Die Neukommentierung ist bereits in der juris Datenbank verfügbar. Im Interview mit juris erläutert Prof. Dr. Georg Annuß, Kommentator des § 613a BGB (Betriebsübergang), was für ihn das Besondere am Staudinger ist, worauf er in der Kommentierung besonderen Wert gelegt hat und warum es für ihn als Rechtsanwalt bei der Durchführung von Betriebsübergängen in erster Linie darum geht, Betriebsübergangssachverhalte vorausschauend zu gestalten.

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06.08.2019

Zur Wertfestsetzung bei Erledigung durch gerichtlichen Vergleich

LAG Berlin-Brandenburg v. 19.6.2019 - 26 Ta (Kost) 6052/19

Erledigt sich ein arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich, richtet sich die Wertfestsetzung nach § 33 RVG. Sind Gerichtsgebühren nicht (mehr) zu erheben, fehlt ein Anlass für diese Wertfestsetzung. Dem Interesse des Rechtsanwalts, seine Gebühren berechnen zu können, wird durch die sachnähere Wertfestsetzung nach § 33 RVG ausreichend Rechnung getragen, bei der es allein um die anwaltliche Vergütung geht.

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06.08.2019

Schiffsfonds: Mit tatsächlichem Hauptvorbringen unvereinbares Hilfsvorbringen einer Partei

BGH v. 4.7.2019 - III ZR 202/18

Mit dem tatsächlichen Hauptvorbringen unvereinbares Hilfsvorbringen einer Partei ist unbeachtlich, wenn das Gericht das Hauptvorbringen seiner Entscheidung zu Grunde legt, dieses jedoch rechtlich nicht zum angestrebten Erfolg führt. Der Partei steht es nicht frei, dem Gericht mehrere miteinander unvereinbare Sachverhalte zu unterbreiten mit dem Ziel, mit einem davon auch rechtlich durchzudringen.

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05.08.2019

Grundstückskaufvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

BFH v. 20.2.2019 - II R 28/15

Der Vertrag zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter, mit dem ein Anspruch des Gesellschafters auf Übereignung eines Grundstücks begründet wird, unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem Wert der Gegenleistung und nicht nach dem Grundbesitzwert, wenn der Erwerb des Gesellschafters nicht zu Rechtsänderungen der Gesellschafterstellung führt.

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05.08.2019

Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach

BFH v. 5.6.2019 - IX B 121/18

Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz vom Intermediär-Server nicht an den BFH weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kommt Wiedereinsetzung von Amts wegen in Betracht, wenn der Absender nicht eindeutig darauf hingewiesen wurde, dass entsprechende Zeichen nicht verwendet werden dürfen und wenn er nach dem Versenden an Stelle einer Fehlermeldung eine Mitteilung über die erfolgreiche Versendung des Schriftsatzes erhalten hat.

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05.08.2019

Grundsätze zu § 129 AO gelten auch bei Nichtausfüllen ausdrücklich gestellter Fragen im elektronischen Erklärungsvordruck

BFH v. 22.5.2019 - XI R 9/18

Die in der BFH-Rechtsprechung zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei der Einreichung elektronischer Steuererklärungen. Ein Körperschaftsteuerbescheid ist offenbar unrichtig, wenn die Steuerpflichtige die Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung nicht ausgefüllt hat, obwohl sich aus den dem Finanzamt vorliegenden Steuerbescheinigungen und der Anlage WA zur Körperschaftsteuererklärung ergibt, dass die Steuerpflichtige eine Gewinnausschüttung einer GmbH erhalten und die Behörde in der Anrechnungsverfügung zum Körperschaftsteuerbescheid die Kapitalertragsteuer auf die Körperschaftsteuer angerechnet hat.

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05.08.2019

Zusatzversorgung: Ehegatte des Versicherten darf bei Teilung des Rentenanrechts wegen Scheidung nicht ohne weiteres in anderen Tarif verwiesen werden

OLG Frankfurt a.M. v. 2.7.2019 - 6 UF 238/17

Die Regelung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) zur Durchführung des Versorgungsausgleichs im Fall der Scheidung eines pflichtversicherten Mitglieds (§ 44 Abs. 3 der Satzung) ist nichtig. Der dort vorgesehene Wechsel des ausgleichsberechtigten Ehegatten in den Tarif für freiwillig Versicherte verstößt gegen das Gebot der gleichwertigen Teilhabe (§ 11 VersAusglG),

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05.08.2019

Steuerbarkeit von Erträgen aus argentinischen Staatsanleihen als Einkünfte aus Kapitalvermögen

BFH v. 28.5.2019 - VIII R 7/16

Sog. BIP-gebundene Wertpapiere, die von gegen Argentinien-Anleihen eingetauschten festverzinslichen Schuldverschreibungen nach den Emissionsbedingungen automatisch abgekoppelt worden und mit einer eigenen Wertpapierkennnummer eigenständig handelbar sind, bei denen die Rückzahlung des Nennkapitals ausgeschlossen ist und die Zahlung eines Entgelts von der Entwicklung des argentinischen Bruttoinlandsprodukts sowie anderen variablen Größen abhängig ist, sind keine Kapitalforderungen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung. Es handelt sich um Kapitalanlagen mit ausschließlich spekulativem Charakter (sog. Vollrisikopapiere).

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05.08.2019

Freie Mittel wegen Nichtgeltendmachung konkurrierender gleichrangiger Kindesunterhaltsverpflichtungen

BGH v. 22.5.2019 - XII ZB 613/16

Müssen von konkurrierenden gleichrangigen Kindesunterhaltsverpflichtungen einzelne gem. § 1613 Abs. 1 BGB nicht mehr erfüllt werden, steht dieses Geld i.S.d. § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB für anderweitigen Mindestkindesunterhalt zur Verfügung. Dies gilt auch, soweit sich auf der Grundlage konkreter Umstände für die Zukunft prognostizieren lässt, dass einzelne gleichrangige Kindesunterhaltsansprüche nicht geltend gemacht werden.

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