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02.08.2018

Alle weiteren am 1.8.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze und die Volltexte der weiteren am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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02.08.2018

Einziehung eines Gesellschaftsanteils: Beschluss bei nicht ausreichend freiem Vermögen der Gesellschaft zur Zahlung des Einziehungsentgelts nichtig

BGH 26.6.2018, II ZR 65/16

Steht im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Einziehung eines Gesellschaftsanteils fest, dass das freie Vermögen der Gesellschaft zur Bezahlung des Einziehungsentgelts nicht ausreicht, ist der Einziehungsbeschluss auch dann nichtig, wenn die Gesellschaft über stille Reserven verfügt, deren Auflösung ihr die Bezahlung des Einziehungsentgelts ermöglichen würde.

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02.08.2018

Erleichterter Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Unternehmen

Kurzbesprechung

Eine Rechnung muss für den Vorsteuerabzug eine Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten, unter der er postalisch erreichbar ist. Der BFH hat nun unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass es nicht mehr erforderlich ist, dass die Rechnung weitergehend einen Ort angibt, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit ausübt.

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02.08.2018

Schuldzinsenabzug bei steuerpflichtigen Erstattungszinsen

Kurzbesprechung

Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sein, wenn die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen i.S. des § 233a AO i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gezahlt werden. Insoweit liegt ein Fall erzwungener Kapitalüberlassung vor, bei dem es zur Begründung des wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen Kreditaufnahme und späteren Zinseinnahmen ausreicht, wenn das Darlehen zu dem Zweck aufgenommen und verwendet worden ist, eine (letztlich nicht gerechtfertigte) Forderung zu erfüllen.

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02.08.2018

Geringere Rentenanwartschaft durch Unterbrechung der Erwerbstätigkeit: Ausgleich ehebedingter Nachteile durch Versorgungsausgleich

BGH 4.7.2018, XII ZB 122/17

Ehebedingte Nachteile i.S.d. § 1578b Abs. 1 S. 2 BGB können nicht mit den durch die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit während der Ehe verursachten geringeren Rentenanwartschaften begründet werden, wenn für diese Zeit ein Versorgungsausgleich stattgefunden hat. Nachteile sind damit vollständig ausgeglichen. Eine ehebedingter Nachteil, der darin besteht, dass der Unterhaltsberechtigte Ehegatte auch nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt, als dies bei hinweggedachter Ehe der Fall wäre, ist grundsätzlich als ausgeglichen anzusehen, wenn er für diese Zeit Altersvorsorgeunterhalt zugesprochen erhält oder erlangen kann.

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02.08.2018

Betriebsratswahl wegen unzulässiger Briefwahl unwirksam

ArbG Krefeld 1.8.2018, 3 BV 8/18

Hätte bei einer Betriebsratswahl für bestimmte Bereich des Betriebs keine Briefwahl angeordnet werden dürfen und ist nicht nach der Lebenserfahrung gänzlich auszuschließen, dass dieser Fehler Auswirkungen auf das Wahlergebnis gehabt hat, ist die Wahl nach Anfechtung für unwirksam zu erklären.

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02.08.2018

Ausschließliches Wiederholen der bereits in erster Instanz vorgetragenen rechtlichen Argumente führt nicht zur Unzulässigkeit der Berufung

BGH 8.5.2018, I ZB 57/17

Das Festhalten an einer im Urteil erster Instanz zurückgewiesenen Rechtsansicht führt auch dann nicht zur Unzulässigkeit der Berufung, wenn in der Berufungsbegründung lediglich bereits in erster Instanz vorgetragene rechtliche Argumente wiederholt werden.

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02.08.2018

Unbefristetes Arbeitsverhältnis durch Weiterbeschäftigung nach Berufsausbildung aufgrund gesetzlicher Fiktion des § 24 BBiG

BAG 20.3.2018, 9 AZR 479/17

Die gesetzliche Fiktion des § 24 BBiG, durch die bei Beschäftigung des Auszubildenden im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als begrünet gilt, setzt als subjektives Tatbestandsmerkmal grundsätzlich voraus, dass der Ausbildende oder ein zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigter Vertreter Kenntnis von der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und der Weiterbeschäftigung hat.

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01.08.2018

Rechtsprechungsänderung beim Vorsteuerabzug: Ordnungsgemäße Rechnung auch bei Briefkastenanschrift

BFH 21.6.2018, V R 25/15 u.a.

Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (Rechtsprechungsänderung). Es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar ist.

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31.07.2018

Zum Verhältnis der Verlustfeststellung zur Steuerfestsetzung

BFH 16.5.2018, XI R 50/17

Sind der Körperschaftsteuerbescheid und der Gewerbesteuermessbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig (geworden) und berücksichtigen diese einen geringeren Verlust als vom Steuerpflichtigen begehrt, ist die Änderung eines Bescheides über den verbleibenden Verlustvortrag und des vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10d Abs. 4 S. 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 1 KStG und § 35b Abs. 2 S. 2 GewStG nur zulässig, soweit eine Korrektur der Steuerbescheide nach den Vorschriften der AO hinsichtlich der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte (noch) möglich ist und diese der Steuerfestsetzung tatsächlich zugrunde gelegt worden sind.

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