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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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20.06.2024

Autofinanzierung: Zum Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung

BGH v. 4.6.2024 - XI ZR 113/210

Die Information über die Auszahlungsbedingungen nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB erfordert bei einem finanzierten Fahrzeugkauf keinen Hinweis darauf, dass der Darlehensnehmer in Höhe des ausgezahlten Betrags von seiner Verbindlichkeit auf Bezahlung des Kaufpreises befreit wird. Die Angabe nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EGBGB zu dem Anspruch des Darlehensnehmers auf einen Tilgungsplan nach § 492 Abs. 3 Satz 2 BGB bedarf keines besonderen Hinweises auf dessen Kostenfreiheit.

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20.06.2024

Weitere Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.6.2024 hat die Finanzverwaltung die Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 AStG für das Feststellungsjahr 2022, dem ein Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft zugrunde liegt, das nach dem 31.12.2021 beginnt, verlängert.

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20.06.2024

Anteilig kürzerer Urlaubsanspruch bei Freistellung im Zusammenhang mit einrichtungsbezogener Impfpflicht

BAG v. 19.6.2024 - 5 AZR 167/23

Hat ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der während der Geltungsdauer des vormaligen § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG a.F.) die in § 20a Abs. 1 IfSG a.F. aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllte, von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, sind die Zeiten dieser unbezahlten Freistellung bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Dem Arbeitnehmer steht nur ein anteilig kürzerer Urlaubsanspruch zu.

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20.06.2024

Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 7.6.2024 hat die Finanzverwaltung ihre bisherigen Anweisungen zu § 138f AO aufgrund des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (BGBL: I Nr. 108) aktualisiert.

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20.06.2024

Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 13.6.2024 hat die Finanzverwaltung die finale Staatenaustauschliste 2024 im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2024 bekannt gemacht.

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20.06.2024

Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.6.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes Stellung genommen.

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20.06.2024

Alle weiteren am 20.6.2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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20.06.2024

Anwendung der DSGVO im Bereich der Steuerverwaltung

Kurzbesprechung

Zu den Voraussetzungen und der Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO.

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20.06.2024

Nicht geimpfte Pflegekräfte: unbezahlte Freistellung ja - Abmahnung nein

BAG v. 19.6.2024 - 5 AZR 192/23

Betreiber von Pflegeeinrichtungen i.S.d. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG a.F.) durften in der Zeit vom 16.3.2022 bis zum 31.12.2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber allerdings nicht berechtigt.

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20.06.2024

Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten

Kurzbesprechung

1. Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt (entgegen Senatsurteil vom 27.08.2002 - VI R 64/96, BFHE 200, 240, BStBl II 2002, 883).
2. Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer für die zuschlagsbewehrte Tätigkeit neben den Erschwerniszuschlägen einen Anspruch auf Grundlohn hat.

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