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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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21.03.2023

Rückforderung von Corona-Soforthilfen war rechtswidrig - Nicht benötigte Hilfen dürfen aber noch zurückgefordert werden

OVG NRW v. 17.3.2023 - 4 A 1986/22 u.a.

Die erfolgten (Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sind rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben. Das Land hat sich bei der Rückforderung nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Wenn Zuwendungsempfänger die Corona-Soforthilfen in dem dreimonatigen Bewilligungszeitraum im Frühjahr 2020 nicht oder nur teilweise zu diesen Zwecken benötigt haben, darf das Land allerdings neue Schlussbescheide erlassen und überzahlte Mittel zurückfordern.

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21.03.2023

Rückwirkende Einführung einer körperschaftsteuerrechtlichen Regelung betreffend vororganschaftliche Mehrabführungen teilweise nichtig

BVerfG v. 14.12.2022 - 2 BvL 7/13 u.a.

Das BVerfG hat entschieden, dass § 34 Abs. 9 Nr. 4 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 des KStG teilweise nichtig ist. Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, als Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger. Gemäß § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG ist diese potenziell körperschaftsteuererhöhend wirkende Vorschrift erstmals für (vororganschaftliche) Mehrabführungen von Organgesellschaften anzuwenden, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2003 endet. Die damit einhergehende unechte Rückwirkung ist mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes in bestimmten Fallgruppen unvereinbar.

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21.03.2023

Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz

EuGH v. 21.3.2023 - C-100/21

Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. Neben allgemeinen Rechtsgütern schützt das Unionsrecht auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist.

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21.03.2023

Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei nach § 3 BetrVG gebildetem Betriebsrat

ArbG Köln v. 14.12.2022 - 18 BVGa 17/22

Örtlich zuständig ist in Angelegenheiten eines nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) BetrVG durch Zusammenfassung mehrerer Betriebe gebildeten Betriebsrats das gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 ArbGG für den jeweiligen Betrieb örtlich zuständige Arbeitsgericht. Eine Begründung der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts am Unternehmenssitz über eine analoge Anwendung des § 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG scheidet aus.

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21.03.2023

Ablehnung der Aufhebung des Beweisbeschlusses ist der Anfechtung durch die Beschwerde entzogen

OLG Brandenburg v. 2.3.2023 - 10 W 2/23

Die Ablehnung der Aufhebung des Beweisbeschlusses ist inhaltlich eine Bestätigung des Beweisbeschlusses und daher ebenso wie der Beweisbeschluss selbst der Anfechtung durch die Beschwerde entzogen. Gem. § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist vor dem Hintergrund des mit dem selbstständigen Beweisverfahrens auch verfolgten Zwecks der Prozessbeschleunigung ein Beschluss, durch den dem Antrag im selbstständigen Beweisverfahren stattgegeben wird, nicht anfechtbar.

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21.03.2023

Schwarzgeldabrede: Gilt die zivilrechtliche Sanktionierung von Steuerhinterziehungen auch außerhalb des SchwarzArbG?

OLG Hamm v. 6.2.2023 - 2 U 78/22

Ein in schriftlicher Form geschlossener Kaufvertrag, in dem der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis zum Zwecke der Steuerverkürzung wahrheitswidrig zu niedrig angegeben wird, kann gem. § 134 BGB i.V.m. § 370 AO nichtig sein. Ein Anspruch auf Rückforderung des geleisteten Kaufpreises kann bei Nichtigkeit des Kaufvertrages auf Grund eines Verstoßes gegen § 370 AO gem. § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen sein.

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20.03.2023

WEG: Darlegungslast für ergebnisrelevanten Fehler der Jahresabrechnung

LG Frankfurt a.M. v. 9.3.2023 - 2-13 S 68/22

Ein Beschluss nach § 28 Abs. 2 WEG ist nicht bereits deshalb für ungültig zu erklären, weil das Rechenwerk nicht nachvollziehbar ist. Der Anfechtungskläger genügt seiner Darlegungslast für einen ergebnisrelevanten Fehler, wenn er darlegt, dass die Abrechnung nicht plausibel ist und daher Zweifel an der Richtigkeit der Nachschüsse und der angepassten Vorschüsse bestehen. Insoweit kommt der GdWE eine sekundäre Darlegungslast zu, vorzutragen, dass die Abrechnungsspitzen gleichwohl zutreffend sind.

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20.03.2023

Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: "Sic-non-Fall" bei Verwendung des Begriffs "Arbeitsverhältnis" im Kündigungsschutzantrag?

Hessisches LAG v. 13.1.2023 - 10 Ta 3/23

Es liegt kein "Sic-non-Fall" vor, wenn in einem Kündigungsschutzantrag bloß der Terminus "Arbeitsverhältnis" verwendet wird. Vielmehr ist es eine Frage der Auslegung, ob der Antrag auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses gestellt werden soll, was gerade bei einer außerordentlichen Kündigung in Betracht kommen kann.

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20.03.2023

Jahrhunderthochwasser: Recht zur fristlosen Kündigung durch Mieter einer Gewerbefläche

LG Hagen v. 8.2.2023 - 23 O 36/22

Eine Klausel in einem Gewerbemietvertrag, wonach das Mietverhältnis bei höherer Gewalt nicht erlischt, sondern lediglich die Pflicht des Mieters zur Zahlung der Miete endet, ist unwirksam. Der Mieter ist allein durch den Entfall der Mietzahlung nicht hinreichend geschützt, da allein mit der Ersparnis der Miete der Unternehmer keinen Gewinn erzielen kann, was allein durch die Geschäftstätigkeit ermöglicht wird.

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20.03.2023

Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Erblindung nach Frühgeburt

OLG Oldenburg v. 1.3.2023 - 5 U 45/22

Entlässt eine Klinik ein frühgeborenen Kind (25. Schwangerschaftswoche) drei Monate nach der Geburt mit der Empfehlung, eine augenärztliche Kontrolle nach drei weiteren Monaten durchzuführen, und stellt sich etwa fünf Wochen später heraus, dass sich eine Netzhautablösung mit der Folge einer Erblindung auf dem einen und einer hochgeradigen Sehbehinderung auf dem anderen Auge entwickelt hat, so hat das Kind gegenüber der Klinik einen Anspruch auf Schmerzensgeld (hier 130.000 €) sowie auf Schadensersatz für materielle Schäden.

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