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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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10.05.2021

Anrechnung von nicht beantragten Familienleistungen im EU-Ausland auf deutsches Kindergeld

BFH v. 9.12.2020 - III R 73/18

Nimmt ein Bezieher von Kindergeld eine Erwerbstätigkeit im EU-Ausland auf, ohne die Familienkasse darüber zu informieren, so ist der Anspruch auf Familienleistungen nach dem Recht des ausländischen EU-Mitgliedstaats, der aufgrund der Erwerbstätigkeit vorrangig zuständig zur Gewährung von Familienleistungen geworden ist, auch dann nachträglich auf das nach deutschem Recht gewährte Kindergeld anzurechnen, wenn der Kindergeldberechtigte die ihm im Auslandsstaat zustehenden Familienleistungen dort nicht beantragt und bezogen hat. Die Fiktion des Art. 68 Abs. 3 Buchst. b der VO Nr. 883/2004, wonach der im nachrangig zuständigen Mitgliedstaat gestellte Antrag auf Familienleistungen zugleich als Antrag gilt, der im vorrangig zuständigen Mitgliedstaat gestellt worden ist, wirkt auch dann, wenn die Familienkasse den im Inland gestellten Kindergeldantrag nicht an den ausländischen Träger weiterleitet, weil ihr ein Auslandsbezug nicht bekannt ist.

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10.05.2021

Einführung von elektronischen Wertpapieren: Bundestag beschließt das eWpG

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von elektronischen Wertpapieren in der Ausschussfassung angenommen. Damit soll das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere, also für Wertpapiere ohne Urkunde geöffnet werden.

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10.05.2021

Vergütung von Mandatsträgern im kirchlichen Arbeitsverhältnis?

ArbG Aachen v. 26.3.2021 - 6 Ca 3433/20

Das ArbG Aachen hat festgestellt, dass § 19 MVG-EKD, nach dem die Mitglieder einer Mitarbeitervertretung ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt ausüben, als kirchenrechtliche Regelung kein Verbotsgesetz iSd. § 134 BGB darstellt.

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07.05.2021

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei "vorgefasstem Plan" im Zusammenhang mit einem kompletten Gesellschaftertausch

BFH v. 3.12.2020 - IV R 16/18

§ 8 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 GrEStG verlangt eine kausale Verknüpfung der Änderung des Gesellschafterbestands mit einem Plan zur Bebauung. Zum einen muss es einen vorgefassten Plan geben, mit dem sich die Gesellschaft über einen Gesellschafterwechsel hinaus in wesentlichen Punkten so auf die Bebauung eines Grundstücks festgelegt hat, dass sie sich im Regelfall nur noch unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Einbußen davon lösen könnte. Zum anderen müssen die Neugesellschafter die Gesellschaftsanteile wegen des Plans erworben haben.

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07.05.2021

Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers für bereits vor dem 1.12.2020 anhängige Verfahren

BGH v. 7.5.2021 - V ZR 299/19

Für bereits vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängige Verfahren besteht die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers, der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte geltend macht, über diesen Zeitpunkt hinaus in Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG fort, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs (z.B. Verwalter) über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Kenntnis gebracht wird.

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07.05.2021

Umgestaltung der Mietsache als Gegenleistung für Gebrauchsgewährung: Kurze Verjährung der Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung

BGH v. 31.3.2021 - XII ZR 42/20

Übernimmt der gewerbliche Mieter eine Verpflichtung zur Umgestaltung der Mietsache als (teilweise) Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung und bezieht sich die Umgestaltungspflicht auf den Zustand des Mietobjekts bei dessen Rückgabe, gilt für Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vollständiger Erfüllung der Verpflichtung die kurze Verjährung nach § 548 Abs. 1 BGB.

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07.05.2021

Neu in "Otto Schmidt live - Der Podcast": Welche Gefahren lauern auf der "Dauerbaustelle Betriebsübergang"?

Podcast

In einer weiteren Episode von "Otto-Schmidt live - Der Podcast" geht es um die "Dauerbaustelle Betriebsübergang". Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Wienhold Schulte erläutert im Gespräch mit der Lektorin Melissa Peetz, warum der Betriebsübergang in der arbeitsrechtlichen Beratung immer wieder herausfordernd ist. Dabei geht es schwerpunktmäßig um das Vorliegen eines Betriebsübergangs: Welche Entscheidungen hierzu muss man kennen? Wo liegen die größten Gefahren? Und was sind potentiell künftige Streitpunkte?

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07.05.2021

Alle weiteren am 6.5.2021 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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06.05.2021

Eingangsleistungen einer Kapitalanlagegesellschaft i.S. des InvG

Kurzbesprechung

Die für einen Leistungsbezug entrichtete Umsatzsteuer ist insoweit nicht als Vorsteuer abziehbar, als die hierfür getätigten Ausgaben zu den Kostenelementen von steuerfreien Ausgangsumsätzen gehören, weil sie in deren Preis eingehen. Dies ist der Fall, soweit eine Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen der umsatzsteuerfreien Verwaltung eines Sondervermögens Eingangsleistungen für Rechnung der (Gesamtheit der) Anleger bei Dritten bezieht, die dafür anfallenden Kosten gemäß den Bedingungen des Investmentvertrags unmittelbar zu Lasten der Anleger aus dem Sondervermögen entnehmen darf und die Kosten zum Entgelt der steuerfreien Verwaltungsleistung an die (Gesamtheit der) Anleger gehören.

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06.05.2021

Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft; Bemessungsgrundlage bei geplanter Bebauung

Kurzbesprechung

§ 8 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 GrEStG verlangt eine kausale Verknüpfung der Änderung des Gesellschafterbestands mit einem Plan zur Bebauung. Zum einen muss es einen vorgefassten Plan geben, mit dem sich die Gesellschaft über einen Gesellschafterwechsel hinaus in wesentlichen Punkten so auf die Bebauung eines Grundstücks festgelegt hat, dass sie sich im Regelfall nur noch unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Einbußen davon lösen könnte. Zum anderen müssen die Neugesellschafter die Gesellschaftsanteile wegen des Plans erworben haben.

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