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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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08.04.2021

Einsicht in Kindergeldakten

Kurzbesprechung

Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. Bei der Abwägung der Interessen des Einsichtssuchenden und der Familienkasse ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltungsaufwand regelmäßig geringer ist als in Steuersachen, weil sich in Kindergeldakten seltener als in anderen Steuerakten Daten von und Informationen über Dritte befinden, die durch das Steuergeheimnis geschützt sind, dass in elektronischer Form geführte Kindergeldakten leichter zu duplizieren sind als Papierakten und dann trotz Akteneinsicht für die Fallbearbeitung zur Verfügung stehen, und dass elektronisch geführte Akten durch die Gewährung von Akteneinsicht keinem erhöhten Integritäts- oder Verlustrisiko ausgesetzt sind.

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08.04.2021

Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 1.4.2021 bzw. 1.7.2021

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.4.2021 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die sich ergebenden Änderungen aufgrund der Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets angepasst.

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08.04.2021

Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 29.3.2021 hat die Finanzverwaltung umfassend zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen Stellung genommen.

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08.04.2021

Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 29.3.2021 hat die Finanzverwaltung die bislang bestehende Nichtbeanstandungsregelung verlängert.

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08.04.2021

Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

Verwaltungsanweisung

Mit gleichlautendem Ländererlass v. 19.3.2021 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der BFH-Entscheidung v. 16.9.2020 - II R 49/17 Stellung genommen.

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07.04.2021

Zur Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingtem Ausfall des Rechtsanwalts am letzten Tag der Frist

BGH v. 10.2.2021 - XII ZB 4/20

Der krankheitsbedingte Ausfall des Rechtsanwalts am letzten Tag der Frist rechtfertigt für sich genommen noch keine Wiedereinsetzung. An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Verlängerungsantrag gestellt werden konnte; dies ist glaubhaft zu machen.

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07.04.2021

BGH zur Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingtem Ausfall des Rechtsanwalts am letzten Tag der Frist

BGH v. 10.2.2021 - XII ZB 4/20

Der krankheitsbedingte Ausfall des Rechtsanwalts am letzten Tag der Frist rechtfertigt für sich genommen noch keine Wiedereinsetzung. An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Verlängerungsantrag gestellt werden konnte; dies ist glaubhaft zu machen.

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07.04.2021

Zur spezialgesetzlichen Prospekthaftung gem. den § 13 VerkProspG, §§ 44 ff. BörsG in der bis zum 31.5.2012 geltenden Fassung

BGH v. 19.1.2021 - XI ZB 35/18

Die spezialgesetzliche Prospekthaftung gem. den § 13 VerkProspG, §§ 44 ff. BörsG in der bis zum 31.5.2012 geltenden Fassung schließt in ihrem Anwendungsbereich eine Haftung der Gründungsgesellschafter als Prospektveranlasser unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung gem. § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB aus.

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07.04.2021

Corona-Soforthilfe ist eine nach § 851 Abs. 1 ZPO nicht pfändbare Forderung

BGH v. 10.3.2021 - VII ZB 24/20

Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO nicht pfändbare Forderung. Im Hinblick auf die Zweckbindung der Soforthilfe ist der Pfändungsfreibetrag in entsprechender Anwendung des § 850k Abs. 4 ZPO in Höhe des bewilligten und auf einem Pfändungsschutzkonto des Schuldners gutgeschriebenen Betrags zu erhöhen.

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07.04.2021

Zur Aussetzung des Rechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit im Urkundenprozess

BGH v. 9.3.2021 - II ZB 16/20

§ 148 ZPO gilt auch im Urkundenprozess. Während des Urkundsverfahrens ist indes eine Aussetzung der Verhandlung bei Vorgreiflichkeit nicht die Regel, sondern nur unter besonderen Umständen angemessen, weil sonst der Zweck der Verfahrensart, dem Kläger schnell einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen, leicht vereitelt werden könnte.

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