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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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11.08.2020

Update Coronakrise: Förderung von Neukrediten durch Gesellschafter und Dritte in § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 COVInsAG - Eine Zwischenbilanz

Aktuell in der GmbHR

Ende März 2020 ist das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Eine große Anzahl an Publikationen zu diesem noch jungen Gesetz bietet die Gelegenheit, eine erste Zwischenbilanz für die Praxis zu ziehen. Zu vielen durch das Gesetz aufgeworfenen Rechtsfragen haben sich bereits herrschende Meinungen etabliert. Andere Probleme sind umstritten oder noch gar nicht diskutiert. In GmbHR 2020, 797 ff. hat Prof. Dr. Georg Bitter die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gem. § 1 COVInsAG und die Anpassung der Massesicherungspflicht aus § 64 Satz 1 GmbHG durch § 2 Abs. 1 Nr. 1 COVInsAG kommentiert. In dem vorliegenden zweiten Teil (GmbHR 2020, 861) lässt unser Experte eine Besprechung der Regelungen zur Förderung von Neukrediten in § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 COVInsAG folgen.

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11.08.2020

Steuerfreiheit mitverpachteter Betriebsvorrichtungen nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Niedersächsisches FG v. 11.6.2020 - 11 K 24/19

Die Umsatzsteuerpflicht der Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG gilt nicht, wenn Einrichtungsgegenstände mitverpachtet werden, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der jeweiligen Immobilien zwingend erforderlich sind und diese erst betriebs- und benutzungsfähig machen.

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11.08.2020

Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

FG Nürnberg 8.4.2020, 3 V 1239/19

Eine Aussetzung der Vollziehung ist aus rechtlichen Gründen geboten, da die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen soweit ersichtlich bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen. Dem Finanzamt mag zwar zuzugeben zu sein, dass die bestehenden steuerlichen Vorschriften ausreichend sind, konkret die Besteuerung von Geschäftsvorfällen mit einer Kryptowährung zu beurteilen.

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11.08.2020

Vorrangig andere Ziele als Werbung? OLG München zur Tätigkeit einer Influencerin auf Instagram

OLG München v. 25.6.2020 - 29 U 2333/19

Die Intention, durch Instagram-Posts auch bezahlte Werbe-Partnerschaften für bestimmte Produkte zu akquirieren, führt nicht dazu, dass solche Posts, für die die Influencerin kein Entgelt erhält, als geschäftliche Handlungen iSv § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG anzusehen wären, da das allgemeine Interesse, sich durch Publikationen für Werbeverträge interessant zu machen, nicht ausreicht, um einen objektiven Zusammenhang zwischen den Publikationen und einer Absatzförderung für die gezeigten Produkte anzunehmen.

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11.08.2020

Vorrangig andere Ziele als Werbung? Zur Tätigkeit einer Influencerin auf Instagram

OLG München v. 25.6.2020 - 29 U 2333/19

Die Intention, durch Instagram-Posts auch bezahlte Werbe-Partnerschaften für bestimmte Produkte zu akquirieren, führt nicht dazu, dass solche Posts, für die die Influencerin kein Entgelt erhält, als geschäftliche Handlungen iSv § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG anzusehen wären, da das allgemeine Interesse, sich durch Publikationen für Werbeverträge interessant zu machen, nicht ausreicht, um einen objektiven Zusammenhang zwischen den Publikationen und einer Absatzförderung für die gezeigten Produkte anzunehmen.

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11.08.2020

Wirksamkeit der Pfändung der Ansprüche einer GmbH-Geschäftsführerin aus der Versorgungsanzeige der GmbH

BGH v. 2.7.2020 - VII ZA 3/19

Die Pfändung (einer Forderung) ist wirksam, solange sie nicht nichtig ist, das heißt unter einem besonders schweren und bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler leidet. Allein in der Nichtbeachtung von Pfändungsschutzvorschriften - wie § 851c ZPO - liegt kein besonders schwerer und offenkundiger Fehler der Pfändung einer Forderung, weshalb ein etwaiger Verstoß gegen § 851c ZPO eine Pfändung nicht nichtig werden lässt.

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11.08.2020

Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der prozessualen Waffengleichheit in einem lauterkeitsrechtlichen Eilverfahren erfolglos

BVerfG v. 27.7.2020 - 1 BvR 1379/20

Die im presse- und äußerungsrechtlichen Eilverfahren geltenden grundrechtlichen Anforderungen an die prozessuale Waffengleichheit gelten auch für einstweilige Verfügungsverfahren im Bereich des Lauterkeitsrechts (UWG). Eine Einbeziehung der Gegenseite in das gerichtliche Eilverfahren ist auch dann erforderlich, wenn zwar eine außergerichtliche Abmahnung sowie eine Erwiderung auf die Abmahnung erfolgten und diese dem Gericht vorlagen, aber zwischen dem Unterlassungsbegehren aus der vorprozessualen Abmahnung und dem nachfolgend gestellten Verfügungsantrag keine Identität bestand.

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11.08.2020

Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims

FG München 4.5.2020, 4 K 3287/18

Mögen die großzügigen Vermögensverhältnisse eines Erblassers dessen häufigen Wechsel zwischen mehreren, gleichzeitig und nebeneinander unterhaltenen Wohnsitzen auch erlauben, so führt dies dennoch nicht zu einer Vervielfältigung des Begriffs des Familienheims i.S.d. Steuerbefreiungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.

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10.08.2020

Containeranlage gegenüber einer Eigentumswohnung stellt keinen Sachmangel dar

OLG Düsseldorf v. 21.1.2020 - I-21 U 46/19

Eine in der Nähe einer erworbenen Eigentumswohnung auf Anweisung der Stadt errichtete Wertstoffsammelstelle begründet keinen Sachmangel der Kaufsache i.S.v. § 437 BGB, weil die damit einhergehende Beeinträchtigung als sozialadäquat hinzunehmen ist. Auch in Wohnvierteln mit gehobenen qm-Preisen muss die Abfallentsorgung gleichermaßen sichergestellt sein.

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10.08.2020

Wenn zwei unterschiedliche kranke Mietvertragsparteien aufeinandertreffen

AG Dortmund v. 2.6.2020 - 425 C 3346/19

Wird das Erlangungsinteresse mit krankheitsbedingten Nutzungseinschränkungen der bisher bewohnten Räume begründet, reicht die Angabe der Krankheitssymptome, die richtige Bezeichnung der Diagnose ist nicht erforderlich. Wiegen die Interessen der Parteien gleich schwer, so gebührt dem Erlangungsinteresse des Vermieters der Vorrang.

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