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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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22.07.2020

Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen

FG Rheinland-Pfalz v. 7.5.2020 - 3 K 2036/19

Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abziehbar. Der Erwerb eines Einfamilienhauses berührt typischerweise das Existenzminimum nicht und erscheint deshalb steuerlich als Vorgang der normalen Lebensführung.

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21.07.2020

Herabsetzung einer Pensionskassenrente: Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins bei Insolvenz des Arbeitgebers

BAG v. 21.7.2020 - 3 AZR 142/16

Setzt eine Pensionskasse wegen ihrer mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Pensionskassenrente herab, hat insoweit der Arbeitgeber einzustehen, der die Rente zugesagt hat. Wird über das Vermögen des Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet, kommt eine Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (PSV) für Sicherungsfälle vor dem 1.1.2022 nur dann in Betracht, wenn die Pensionskasse die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers vorgesehene Leistung um mehr als die Hälfte kürzt oder das Einkommen des ehemaligen Arbeitnehmers wegen der Kürzung unter die von Eurostat für Deutschland ermittelte Armutsgefährdungsschwelle fällt.

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21.07.2020

Update Coronakrise: Überlegungen zu Defiziten, Erhaltungs- und Erweiterungspotential krisenbedingter Sonderregelungen im Recht der GmbH

Aktuell in der GmbHR

Mit beachtlicher Effizienz und eindrucksvollem Pragmatismus brachte der mit "Coronakrise" überschriebene facettenreiche Ausnahmezustand in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in den vergangenen Wochen und Monaten neue Rechtsvorschriften hervor. RA Prof. Dr. Jörg Rodewald und RAin Susanne Abraham sind im aktuellen Heft der GmbHR der Frage nachgegangen wie es jenseits und nach COVID-19 weitergehen soll (GmbHR 2020, 733).

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21.07.2020

Heilung von Mängeln im elektronischen Rechtsverkehr

ArbG Lübeck v. 9.6.2020 - 3 Ca 2203/19

Mängel bei der Übersendung von Schriftsätzen im elektronischen Rechtsverkehr können geheilt werden, wenn die Partei unverzüglich nach Hinweis des Gerichts den Schriftsatz ordnungsgemäß im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs einreicht und zudem eidesstattlich versichert, dass der Schriftsatz mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt.

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21.07.2020

Einkünfte aus Photovoltaikanlage bei Ehegatten regelmäßig ohne gesonderte Gewinnfeststellung

BFH v. 6.2.2020 - IV R 6/17

Betreiben zusammen veranlagte Ehegatten in GbR eine Photovoltaikanlage auf ihrem eigengenutzten Wohnhaus, so hat eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen regelmäßig zu unterbleiben, wenn kein Streit über Höhe und Aufteilung der daraus resultierenden Einkünfte besteht. Dem steht nicht entgegen, dass die GbR keinen Gebrauch von der Nichterhebung der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer macht.

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21.07.2020

Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

BVerfG v. 27.5.2020 - 1 BvR 1873/13 u.a.

Das BVerfG hat § 113 TKG und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzen die Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG).

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21.07.2020

Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten

BFH v. 5.2.2020 - II R 1/16

Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gem. § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachung des Pflichtteils fiktiv nachzuholen. Die Fiktion des § 10 Abs. 3 ErbStG reicht jedoch nicht so weit, dass der zivilrechtlich aufgrund Konfusion erloschene Pflichtteilsanspruch auch dann noch geltend gemacht werden kann, wenn er im Zeitpunkt der Geltendmachung zivilrechtlich verjährt war.

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21.07.2020

Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Zur Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen

BGH v. 27.5.2020 - XII ZB 447/19

Ein vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch bei den in einer Ehekrise oder im Zusammenhang mit einer bereits beabsichtigten Scheidung geschlossenen Eheverträgen nicht dem Verdikt der Sittenwidrigkeit unterworfen werden, wenn ein nach der gesetzlichen Regelung stattfindender Versorgungsausgleich von beiden Ehegatten nicht gewünscht wird, soweit dies mit dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs vereinbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn beide Ehegatten während der Ehezeit vollschichtig und von der Ehe unbeeinflusst berufstätig waren und jeder seine eigene Altersversorgung aufgebaut oder aufgestockt hat, wobei aber der eine Ehegatte aus nicht ehebedingten Gründen mehr Versorgungsanrechte erworben hat als der andere.

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20.07.2020

Zum anwendbaren Sozialversicherungsrecht bei Lkw-Fahrern

EuGH v. 16.7.2020 - C-610/18

Arbeitgeber von im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrern ist das Unternehmen, das den Lkw-Fahrern gegenüber tatsächlich weisungsbefugt ist, das in Wirklichkeit die entsprechenden Lohnkosten trägt und das befugt ist, sie zu entlassen. Arbeitgeber ist nicht automatisch das Unternehmen, das den Arbeitsvertrag mit den Lkw-Fahrern geschlossen und in dem Arbeitsvertrag formal als Arbeitgeber angegeben ist.

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20.07.2020

Erbschaftsteuerliche Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb bei Wohnungsunternehmen

FG Münster v. 25.6.2020 - 3 K 13/20 F

Die Vermietung von Wohnungen überschreitet nur dann die Grenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit der Folge, dass erbschaftsteuerlich kein (möglicherweise begünstigungsschädliches) Verwaltungsvermögen vorliegt, wenn neben der Überlassung der Wohnungen Zusatzleistungen erbracht werden, die das bei langfristiger Vermietung übliche Maß überschreiten und der Vermietungstätigkeit einen originär gewerblichen Charakter geben. Auf die Anzahl der gehaltenen Wohnungen kommt es nicht an.

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