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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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02.07.2020

Alle weiteren am 2.7.2020 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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02.07.2020

Widerruf einer Schenkung als der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang

Kurzbesprechung

§ 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG knüpft die Steuerpflicht an ein Rechtsgeschäft und nicht an die tatsächliche Vereinigung der Gesellschaftsanteile in einer Hand. Ein Widerruf kann ein Rechtsgeschäft i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG sein, wenn das Recht zum Widerruf in einem schuldrechtlichen Geschäft angelegt ist. Eine natürliche Person ist gegenüber den Weisungen eines Unternehmers in Bezug auf Gesellschaftsanteile verpflichtet i.S. des § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a GrEStG a.F., wenn sie rechtlich zur Herausgabe der Anteile verpflichtet ist. Eine solche Verpflichtung zur Herausgabe liegt in der Regel vor, wenn zivilrechtlich zwischen dem Unternehmer und der natürlichen Person ein unentgeltlicher Auftrag oder ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag besteht.

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02.07.2020

Wärmeenergie als Wirtschaftsgut - Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit selbst erzeugter Wärmeenergie - Teilwert bei sog. Kuppelerzeugnissen

Kurzbesprechung

Die Wärmeenergie verselbständigt sich zu einem eigenen Wirtschaftsgut, wenn sie über Wärmemengenzähler bestimmungsgemäß an Abnehmer geliefert oder für private Zwecke verbraucht wird. Der private Verbrauch selbst erzeugter Wärmeenergie ist keine mit den tatsächlichen Selbstkosten anzusetzende Nutzungsentnahme, sondern eine nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 1 EStG mit dem Teilwert zu bewertende Sachentnahme. Die (Wieder-)Herstellungskosten sind auch bei sog. Kuppelerzeugnissen tauglicher Maßstab zur Bestimmung des Teilwerts. Als Teilwert ist jedoch der Veräußerungspreis anzusetzen, wenn sich für Erzeugnisse gleicher Art und Güte ein niedrigerer Marktpreis gebildet hat.

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02.07.2020

Beitrittsaufforderung an das BMF: Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Übergabe von nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG a.F. begünstigtem Vermögen?

Kurzbesprechung

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. a bis c EStG n.F. begünstigtem Vermögen grundsätzlich als Entgelt (bzw. im Ausnahmefall als Unterhaltsleistung) anzusehen sind (so die Auffassung im BMF- Schreiben vom 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 Tz 57 und 65) oder gleichwohl als nicht begünstigte (d.h. nicht zum Sonderausgabenabzug berechtigende), aber dem Grunde nach unentgeltliche "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" gelten können.

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02.07.2020

Keine fristwahrende Einreichung der Steuererklärung beim örtlich unzuständigen Finanzamt

BFH v. 13.2.2020 - VI R 37/17

Die Veranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG kann bis zum Ablauf des letzten Tages der Festsetzungsfrist, mithin bis 24 Uhr, beantragt werden. Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird gem. § 171 Abs. 3 AO nur dann gehemmt, wenn die für die Veranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG erforderliche Steuererklärung bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist beim örtlich zuständigen Finanzamt eingeht.

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01.07.2020

Kontenpfändung kann wegen der Corona-Einschränkungen im Einzelfall unbillig sein

FG Düsseldorf v. 29.5.2020 - 9 V 754/20 AE(KV)

Die Vollstreckung in Bankguthaben kann angesichts der derzeitigen Situation unter besonderer Berücksichtigung der durch die Corona-Pandemie erwirkten Einschränkungen unbillig sein. Die Frage, ob durch das BMF-Schreiben vom 19.3.2020 zugunsten eines Steuerpflichtigen ein subjektiver Anspruch auf ein Absehen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen herzuleiten ist, und bejahendenfalls ab welchem Zeitpunkt ein solcher Anspruch bestehen kann, hat grundsätzliche Bedeutung.

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01.07.2020

Update Coronakrise: Eingeschränktes Kündigungsrecht - Was muss der Mieter glaubhaft machen?

Aktuell in der MDR

Viele Wohn- und Gewerberaummietverhältnisse waren und sind aufgrund der COVID-19-Pandemie von der Kündigung bedroht. Zum Schutz der Mieter hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1.4.2020 der Art. 240 § 2 EGBGB aus dem Hut gezaubert. Danach ist der Zusammenhang zwischen Corona-Krise und Nichtleistung vom Mieter glaubhaft zu machen. Der Begriff der "Glaubhaftmachung" sowie seine Einbettung in das allgemeine System der zivilprozessualen Glaubhaftmachung sind Gegenstand eines Beitrages von Dr. Moritz Nissen und Dr. Oliver Elzer in der aktuellen MDR 2020, 761.

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01.07.2020

Wirksamkeit der in einem Angebot auf Übertragung eines Eigentumsanteils an einem Grundstück erteilten Auflassungsvollmacht bei Formnichtigkeit des Angebots

BGH v. 27.5.2020 - XII ZR 107/17

Die in einem notariell beurkundeten Angebot auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück erteilte Auflassungsvollmacht ist im Fall der Formnichtigkeit des Angebots im Zweifel ebenfalls unwirksam. Anders liegt es, wenn eine Partei die andere unwiderruflich zur Auflassung bevollmächtigt hat, um so die Vollziehung des Vertrags - und damit die Heilung der Formnichtigkeit des gesamten Vertrags - zu sichern.

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01.07.2020

Gebäudekosten wegen Marderbefall sind idR keine außergewöhnlichen Belastungen

FG Hamburg v. 21.2.2020 - 3 K 28/19

Aufwendungen, mit denen dem möglichen Eintritt von Schäden vorgebeugt werden soll - wie etwa Kosten für Maßnahmen, mit denen das Eindringen von Mardern in Wohngebäude und ihre Einnistung verhindert werden soll - sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

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30.06.2020

Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen iSv § 15b EStG nicht verfassungswidrig

FG Hamburg v. 20.2.2020 - 2 K 293/15

Die Beschränkung des Verlustabzugs bei Steuerstundungsmodellen gem. § 15b EStG unterliegt auch bei Eintritt von Definitiveffekten keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln. Angesichts des eindeutigen Wortlauts von § 15b EStG scheidet eine verfassungskonforme Auslegung dahingehend aus, nur verrechenbarer Verluste im Falle des Definitivwerdens als abzugsfähige Verluste zu behandeln.

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