Fortbildungen nach § 15 FAO

Das Wichtigste auf einen Blick

Fachanwälte müssen sich mit einer Gesamtdauer von 15 Zeitstunden auf ihrem Gebiet weiterbilden. Otto Schmidt bietet Ihnen viele Möglichkeiten, Ihre Fortbildungspflicht zu erfüllen. Das ist möglich durch: Dozententätigkeiten, Fachveröffentlichungen, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Selbststudium (max. 5 Zeitstunden), sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt

Das Angebot von Otto Schmidt live umfasst eine Vielzahl aktueller Webinare und Tagungen in unterschiedlichen Bereichen, die sich durch eine hohe Qualität auszeichnen. Durch den Besuch unserer „Kölner Tage“- Veranstaltungen absolvieren Sie schon einen Großteil Ihrer benötigten Zeitstunden und können gleichzeitig die Möglichkeiten zum Erfahrungsaustauschnutzen. In Kombination mit unseren Webinaren erreichen Sie schnell und bequem von zu Hause oder dem Büro alle 15 Zeitstunden.

  • Praxisorientierte Gestaltungen im aktuellen Kontext
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    Termin: 26. November 2026
    Köln/Online

  • Otto Schmidt live

    Kölner Tage Umsatzsteuer 2026

    Praxisnaher Austausch mit den führenden Experten
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    Termin: 3. Dezember 2026
    Köln/Online

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