Fortbildungen nach § 15 FAO
Das Wichtigste auf einen Blick
Fachanwälte müssen sich mit einer Gesamtdauer von 15 Zeitstunden auf ihrem Gebiet weiterbilden. Otto Schmidt bietet Ihnen viele Möglichkeiten, Ihre Fortbildungspflicht zu erfüllen. Das ist möglich durch: Dozententätigkeiten, Fachveröffentlichungen, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Selbststudium (max. 5 Zeitstunden), sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt
Das Angebot von Otto Schmidt live umfasst eine Vielzahl aktueller Webinare und Tagungen in unterschiedlichen Bereichen, die sich durch eine hohe Qualität auszeichnen. Durch den Besuch unserer „Kölner Tage“- Veranstaltungen absolvieren Sie schon einen Großteil Ihrer benötigten Zeitstunden und können gleichzeitig die Möglichkeiten zum Erfahrungsaustauschnutzen. In Kombination mit unseren Webinaren erreichen Sie schnell und bequem von zu Hause oder dem Büro alle 15 Zeitstunden.
-
Otto Schmidt live
Kölner Tage Gemeinnützigkeitsrecht 2026
Praxisorientierte Gestaltungen im aktuellen KontextMehr erfahrenTermin: 26. November 2026
Köln/Online -
Otto Schmidt live
Kölner Tage Umsatzsteuer 2026
Praxisnaher Austausch mit den führenden ExpertenMehr erfahrenTermin: 3. Dezember 2026
Köln/Online