Ubg - Die Unternehmensbesteuerung

Ubg - Die Unternehmensbesteuerung

Enthält hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert.

  • Hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung
  • Inklusive Beratermodul Ubg
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1865-7222

Jahresbezugspreis 2023: 458 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 23,90 € (inkl. MwSt), Ausland: 37,80 €

Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Ubg und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Die Unternehmensbesteuerung (Ubg) ist eine Fachzeitschrift, die den gesamten Bereich der Unternehmensbesteuerung in hochkarätigen Beiträgen praxiserfahrener Experten behandelt. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. In ihrer praxisnahen Darstellung und sachlichen Konzentration ist die Ubg damit unverzichtbar für alle im Bereich der Unternehmensteuern Tätigen.
Die Herausgeber stehen für den sehr hohen inhaltlichen Anspruch der Beiträge. Sie werden von etwa 20 Wissenschaftlichen Fachbeiräten unterstützt. 

Alle praxisrelevanten Themenschwerpunkte des Unternehmensteuerrechts (Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Besteuerung von Personengesellschaften, Internationales Steuerrecht, Umsatzsteuer, Umwandlungssteuerrecht, Unternehmensnachfolge, Besteuerung von Non-Profit Organisationen) werden abgedeckt. 

Sonderrubriken der Ubg:

  • SteuerPrisma: Unternehmensteuerlich bedeutende Gerichtsentscheidungen oder Verwaltungsanweisungen werden aus den 3 Perspektiven der Beratung, Rechtsprechung, Finanzverwaltung kommentiert. Die Anmerkungen werden von einem Team aus etwa 40 Unternehmensteuer-Praktikern verfasst.
  • Steuerrechtsschutz: Durch das Unternehmensteuerrecht motivierte Kurzdarstellung von Rechtsschutzfragen

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Ubg Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an ubg@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“. 

Inklusive Online-Datenbank.
Beziehern der Ubg steht im Rahmen ihre Abonnements das Beratermodul Ubg, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Ubg seit 2008
  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online.

Download Heft 9/2022 

Lesen Sie u.a. folgende Beiträge im Heft 9 der Ubg – Die Unternehmensbesteuerung.

  • Der Entwurf einer DEBRA-Richtlinie   – Veränderte steuerliche Rahmenbedingungen für die Unternehmensfinanzierung? (Teil 1)
    von Dr. Dipl.-Finw. (FH) Tim Maciejewski
  • Einkünftekorrektur nach § 1 AStG bei Teilwertabschreibung auf Gesellschafterdarlehen – Einordnung des BFH-Urteils v. 13.1.2022 (I R 15/21)
    von Prof. Dr. Xaver Ditz und Dr. Christian Heider
  • Untergang gewerbesteuerlicher Verlustvorträge bei Einbringung von Mitunternehmeranteilen in Kapitalgesellschaften
    von StB Dr. Felix Moritz und StB Dr. Dominik Probst

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 3 / 2023

Beiträge

Grotherr, Siegfried, Klärung weiterer Anwendungsfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz, Ubg 2023, 113-120

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG, BGBl. I 2022, 2730) vom 20.12.2022, das für die Betreiber von digitalen Plattformen neue Meldepflichten gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sowie weitere Pflichten regelt, ist am 1.1.2023 in Kraft getreten (s. Grotherr, Ubg 2023, 60). Im Fokus der Finanzverwaltung stehen dabei jedoch nicht die Betreiber selbst, sondern die Anbieter auf den Plattformen, die hierüber steuerpflichtige Einkünfte und umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen. Um die Erfüllung der steuerlichen Deklarationspflichten durch die Anbieter überprüfen zu können, haben die Plattformbetreiber dem BZSt auf elektronischem Wege “Kontrollmitteilungen“ zu übermitteln, die an die jeweiligen zuständigen Finanzbehörden behördenintern weitergeleitet werden. Dies soll durch einen automatischen Informationsaustausch auch grenzüberschreitend erfolgen (“Digital Platform Income – DPI“). Im Rahmen der Einführung der Melde- und Sorgfaltspflichten haben sich eine Reihe von Anwendungsfragen ergeben, die das BMF mit einem neuen Schreiben vom 2.2.2023 bereits in einem frühen Stadium der Umsetzung dieser Pflichten klarstellen möchte. Der Beitrag geht näher auf diese Klarstellungen ein.

Kellmann, Dennis / Brüggemann, Simon, Kritische Analyse des Entwurfs eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital vom 9.11.2022 – mehr Klarheit?, Ubg 2023, 121-129

Das BMF hat am 9.11.2022 den Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital veröffentlicht. In diesem Entwurf legt das BMF seine Rechtsauffassung zu verschiedenen bilanzsteuerrechtlichen Aspekten von Genussrechtskapital dar. Dieser Aufsatz fasst die wesentlichen Aspekte des Entwurfs zusammen und ordnet diese ein. Ferner erfolgt eine kritische Auseinandersetzung zu ausgewählten Ausführungen des BMF, insbesondere im Bereich des Genussrechtskapitals in der Krise.

Hübner, Hendrik / Jesic, Adrijan / Leucht, Nils / Schildmann, Henning, Sind Poolvereinbarungen trotz einheitlicher Leitung eines Konzerns noch zeitgemäß?, Ubg 2023, 129-136

Die als Vereinfachungsregelung eingeführte und heute in R E 13b.20 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 ErbStR geregelte sog. Konzernklausel hat insbesondere im Hinblick auf die in der Praxis vielfach schwierige Ausgestaltung von Poolungs- oder Stimmrechtsbündelungsvereinbarungen (Poolvereinbarungen) große Relevanz. Da sich die Vorschrift teilweise konkreter, in verschiedenen Gesetzen normierter, teilweise aber auch unbestimmter Rechtsbegriffe bedient, besteht für Gestaltungen, die sich auf diese Vorschrift stützen, auf den ersten Blick eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten. Aus diesem Grund sollen sich diesbezüglich ergebende Fragestellungen in diesem Beitrag herausgearbeitet, analysiert und schlussendlich “so eindeutig wie möglich“ beantwortet werden. Gerade aufgrund des Brexits werden aktuell viele Gestaltungen auf- und umgesetzt, in welche die Konzernklausel sinnvollerweise integriert werden könnte.

Hinder, Jens-Uwe / Butkiewicz, Tobias, Öffentliche Telekommunikationsbetriebe im Rahmen der Körperschaftsteuer, Ubg 2023, 137-142

Im Rahmen dieses Aufsatzes wird die körperschaftsteuerliche Behandlung öffentlicher Telekommunikationsbetriebe in Bezug auf die Gewährung steuerlicher Erleichterungen im Vergleich zu anderen Betrieben gewerblicher Art, insbesondere Versorgungsbetrieben, untersucht. Hierzu erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Begriff der Versorgungsbetriebe i.S.d. § 4 Abs. 3 KStG und der anschließenden Frage, ob öffentlichen Telekommunikationsbetrieben – als mögliche Versorgungsbetriebe – infolgedessen steuerliche Erleichterungen zuerkannt werden können. Darüber hinaus wird untersucht, ob und inwieweit öffentliche Telekommunikationsbetriebe bei Dauerverlustgeschäften von weiteren Erleichterungen profitieren können. Die Bearbeitung hat eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtslage unter Einbeziehung gegenwärtig vertretener Rechtsauffassungen zum Ziel, um die ausgewählten dogmatischen Probleme sichtbar zu machen und Lösungsansätze anzubieten.

Ott, Hans, Ungeklärte Fragen zur Mitverstrickung nach § 22 Abs. 7 UmwStG, Ubg 2023, 142-148

In einem kürzlich erschienenen Beitrag von Haase/Nürnberg (Ubg 2022, 642) wurde eine Gestaltung vorgeschlagen, wonach in einem bestimmten Fall die Veräußerung mitverstrickter Anteile i.S.d. § 22 Abs. 7 UmwStG innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist des § 22 Abs. 1 UmwStG keine rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns I auslösen soll. Dies gibt Anlass, die kontrovers diskutierten Fragen zur Mitverstrickung nach § 22 Abs. 7 UmwStG, die – soweit ersichtlich – noch nicht Gegenstand der aktuellen Finanzrechtsprechung waren, näher zu untersuchen und die Reichweite und Rechtsfolgen der Mitverstrickung zu diskutieren.

Herkens, Jens, Die form- und zeitgerechte Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bei der Organschaft, Ubg 2023, 148-155

Die Organschaftsbesteuerung nach § 14 ff. KStG erfolgt nur, wenn der Gewinnabführungsvertrag durchgeführt wird (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Der Beitrag nimmt die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Problemkreis zum Anlass, den Stand der bisherigen Rechtsprechung und der Diskussion dazu sowie die Auffassung des Verfassers darzustellen. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der Frage, wie und bis wann die Ansprüche aus einem Gewinnabführungsvertrag zu erfüllen sind.

SteuerPrisma

Internationales Steuerrecht

BFH v. 17.8.2022 - I R 14/19, Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei Lizenzeinnahmen, Ubg 2023, 156-164

Autoren

Herausgegeben von WP StB Prof. Dr. Thomas Rödder; RA Prof. Dr. Florian Haase, M.I. Tax; RA StB VRiBFH a.D. Michael Wendt; VRiBFH a.D. Dr. Roland Wacker; MDir. Dr. Rolf Möhlenbrock; MDiG. a.D. Dr. Steffen Neumann; Prof. Dr. Rainer Hüttemann; Prof. Dr. Christoph Spengel; Prof. Dr. Christian Dorenkamp, Deutsche Telekom; Mathias Gerner, Dr. Oetker KG u.a.