Ubg - Die Unternehmensbesteuerung
Enthält hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
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Beratermodul Ubg - Die Unternehmensbesteuerung
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
- Hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung
- Inklusive Beratermodul Ubg
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die Unternehmensbesteuerung (Ubg) ist eine Fachzeitschrift, die den gesamten Bereich der Unternehmensbesteuerung in hochkarätigen Beiträgen praxiserfahrener Experten behandelt. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. In ihrer praxisnahen Darstellung und sachlichen Konzentration ist die Ubg damit unverzichtbar für alle im Bereich der Unternehmensteuern Tätigen. Die Herausgeber stehen für den sehr hohen inhaltlichen Anspruch der Beiträge. Sie werden von etwa 20 Wissenschaftlichen Fachbeiräten unterstützt.
Deckt alle praxisrelevanten Themenschwerpunkte des Unternehmensteuerrechts ab: Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Besteuerung von Personengesellschaften, Internationales Steuerrecht, Umsatzsteuer, Umwandlungssteuerrecht, Unternehmensnachfolge, Besteuerung von Non-Profit Organisationen.
Sonderrubriken der Ubg:
SteuerPrisma: Unternehmensteuerlich bedeutende Gerichtsentscheidungen oder Verwaltungsanweisungen werden aus den 3 Perspektiven der Beratung, Rechtsprechung, Finanzverwaltung kommentiert. Die Anmerkungen werden von einem Team aus etwa 40 Unternehmensteuer-Praktikern verfasst.
Steuerrechtsschutz: Durch das Unternehmensteuerrecht motivierte Kurzdarstellung von Rechtsschutzfragen
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der Ubg steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul Ubg mit folgenden Inhalten zur Verfügung.
Archiv der Ubg seit 2008
Hüttemann/Schön, Unternehmenssteuerrecht
Braun/Günther, Steuer ABC online
Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Profitieren Sie von umfangreichen Online-Dossiers zu hochaktuellen Themen sowie Expertenmeinungen und Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können.
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.
Aktuelles Heft
Heft 9/2026
Beiträge
Gebhardt, Ronald / Krüger, Sebastian / Hundrieser, Matthis, Grunderwerbsteuer und Kapitalansammlungsrichtlinie – Grundfragen nach der EuGH-Entscheidung in der Rs. Nova Iberomoldes, Ubg 2026, 481-486
Mit Urteil vom 4.6.2026 – C-837/24 (ECLI:EU:C:2026:445) hat der EuGH in der Rs. Nova Iberomoldes entschieden, dass die Erhebung von portugiesischer Grunderwerbsteuer auf eine Vereinigung von Anteilen an einer Gesellschaft mit in Portugal belegenem Grundbesitz im Rahmen einer Umstrukturierung gegen die Vorgaben der Kapitalansammlungsrichtlinie verstößt.
Für die deutsche Grunderwerbsteuer hatte der BFH dagegen in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2007 (BFH v. 19.12.2007 – II R 65/06, BStBl. II 2008, 489) und 2024 (BFH v. 25.9.2024 – II R 36/21 BStBl. II 2025, 324 = Ubg 2025, 240 m. Anm. Schmidt/Peters/Solowjeff) noch – und zwar ohne Vorlage an den EuGH – entschieden, dass die deutsche Grunderwerbsteuer nicht mit der Kapitalansammlungsrichtlinie (bzw. ihrer Vorgängerin) konfligiert, was im Verfahren aus dem Jahr 2024 in einer Verfassungsbeschwerde (BVerfG v. 25.6.2026 – 1 BvR 574/25) mündete, die allerdings im Ergebnis erfolglos war, da das BVerfG es (noch) als nicht willkürlich ansah, zum damaligen Zeitpunkt den EuGH nicht anzurufen. Durch die Entscheidung des EuGH hat sich die Ausgangslage nunmehr jedoch verändert.
Die Generalanwältin Kokott sah in ihren Schlussanträgen vom 12.2.2026 – (ECLI:EU:C:2026:93) im Verfahren Nova Iberomoldes keinen Verstoß der portugiesischen Regelungen gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie.
Die tragenden Erwägungen des BFH, die sich die deutsche Bundesregierung im Rahmen ihrer Stellungnahme im portugiesischen Verfahren offenbar zu eigen machte, wurden vom EuGH explizit verworfen. Aufgrund dessen steht eine Neubeurteilung des Verhältnisses der deutschen Grunderwerbsteuer zur Kapitalansammlungsrichtlinie im Raum.
Dorn, Katrin / Niesmann, Frank, Update: Gesetzliche Änderungen sowie aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung zu § 6b EStG, Ubg 2026, 487-492
Die Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG ist für die steuerliche Beratungspraxis von besonderer Bedeutung, da sie – neben den Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes – zu den wenigen ertragsteuerlichen Vorschriften zählt, die einen Aufschub der Besteuerung aufgedeckter stiller Reserven ermöglichen (in Betracht kommt u.a. noch § 6 Abs. 5 EStG). Dabei beschäftigen die Einzelheiten, die mit der Anwendung dieser Regelung verbunden sind, seit jeher die Gerichte. So konnte der BFH in jüngerer Vergangenheit zwar u.a. die seit langem umstrittene Frage zur Verfassungsmäßigkeit des 6%igen Gewinnzuschlags klären, trotzdem blieben wichtige Rechtsfragen – insbesondere zur unions- und abkommensrechtlichen Reichweite der Regelung – offen. Zudem hat die Regelung in § 6b Abs. 10 EStG eine Änderung erfahren: Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland wurde der in § 6b Abs. 10 EStG enthaltene Höchstbetrag für die Übertragung von Veräußerungsgewinnen vervierfacht. Der nachfolgende Beitrag stellt diese Gesetzesänderung dar und gibt einen Überblick über die aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung sowie die anhängigen Verfahren zu § 6b EStG für den Zeitraum bis Juni 2026 und zeigt deren Bedeutung für die Beratungspraxis auf. Er schließt an das letztmalige Update an (vgl. Dorn/Niesmann/Först, Ubg 2024, 58) und thematisiert die Gesetzesänderung (Abschn. II.), die aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung (Abschn. III.) sowie die derzeit anhängigen Rechtsverfahren (Abschn. IV.).
Greshake, Ricarda / Krause, Jakob, VSOPs jenseits der Mitarbeiterbeteiligung, Ubg 2026, 492-498
Während Mitarbeiterbeteiligungsprogramme regelmäßig auf virtuelle Anteile als unbürokratisches und steuerlich handhabbares Mittel der Wahl zurückgreifen, sind diese als Vergütungsform bei B2B-Transaktionen in Beratungspraxis und Fachliteratur noch weitgehend Neuland. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet diese Thematik, weist auf steuerliche Fallstricke hin und legt mögliche Lösungsansätze dar.
Grafmüller, Andreas, Steueroasen-Abwehrgesetz: das Schwert des Damokles in der Betriebsprüfung, Ubg 2026, 498-504
Nachdem die Russische Föderation in die Steueroasen-Abwehrverordnung aufgenommen wurde, mehren sich mögliche Anwendungsfälle des Steueroasen-Abwehrgesetzes. Der Beitrag vermittelt einen Überblick über inhaltliche Schwerpunkte des Regelungswerks, die stufenweisen Abwehrmaßnahmen und die strengen Dokumentationspflichten. Anhand von sieben Praxisbeispielen werden typische Anwendungsfälle beschrieben.
Kempny, Simon / Bernhard, Marc Alexander, Haftung einer Kanzlei gemäß § 70 AO wegen Steuerdelinquenz ihrer Berater, Ubg 2026, 505-517
Der Beitrag zeigt anhand eines fiktiven Fallbeispiels und unter Berücksichtigung der bislang nur unzulänglich untersuchten Normentstehungsgeschichte, dass die Vertretenenhaftung nach § 70 AO auch für die Aufarbeitung des “cum/ex“-Skandals von Interesse sein kann, weil Kanzleien für das steuerdelinquente Verhalten ihrer Berater haften können. Hierbei geht der Beitrag insbesondere auf die in der Dogmatik zu § 70 AO umstrittenen Gesichtspunkte ein. Neben der Frage, ob der Anwendungsbereich des § 70 AO auf Verbrauchsteuern und Zölle beschränkt sei, wird der Frage nachgegangen, ob allein die Verletzung steuerlicher Pflichten des Vertretenen als Obliegenheitsverletzung in Betracht komme. Zudem wird erörtert, ob der nachträgliche Bereicherungswegfall zu einem Haftungsausschluss führe.
Freidank, Carl-Christian, Simultanmodelle zur Digitalisierung und Steuerung der Ertragsteuerpolitik von Personengesellschaften, Ubg 2026, 517-526
Der Beitrag entwickelt auf der Grundlage vorliegender Forschungsergebnisse und unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Rahmenbedingungen erweiterte Entscheidungsmodelle, die im Kontext der Digitalisierung und des Einsatzes von Systemen der Künstlichen Intelligenz für die Steuerung der Ertragsteuerpolitik durch die Unternehmensleitung von Personengesellschaften und deren Beratern zu nutzen sind. Die Ausführungen geben Anhaltspunkte für den Aufbau und Einsatz IT-gestützter Lösungen und werden durch Zahlenbeispiele verdeutlicht.
SteuerPrisma
Umwandlungssteuer
BFH v. 28.5.2026 - IV R 3/23, Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG; Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 6 UmwStG; Richtigstellungsbescheid, Ubg 2026, 526-535
Rechtsentwicklung
Wünnemann, Monika, Aktuelle Steuerpolitik, Ubg 2026, 536-540
Die Europäische Kommission hat am 24.6.2026 den Entwurf eines “EU-Steueromnibus“ zur Vereinfachung des europäischen Steuerrechts im Bereich der direkten Steuern veröffentlicht. Die Vorschläge begründen einen wesentlichen Beitrag zur Steuervereinfachung und eröffnen die Chance, bestehende Doppelregulierungen abzubauen, Verwaltungsaufwand deutlich zu reduzieren und so Investitionen innerhalb Europas zu erleichtern.
Das europäische Steuerrecht ist in den vergangenen zehn Jahren im Bereich der Unternehmensbesteuerung stark ausgeweitet worden und hat sich zu einem hochkomplexen Regelwerk entwickelt. Bereits im Zuge des BEPS-Prozesses (Base Erosion and Profit Shifting) wurden umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung (Anti Tax Avoidance Package) umgesetzt und internationale Standards von OECD und G20 in verbindliches EU-Recht überführt. Seit Ende 2022 gilt zudem die Mindeststeuer-Richtlinie, mit der die globale Mindeststeuer in der EU umgesetzt und eine effektive Mindestbesteuerung von 15 % für international tätige Unternehmen sichergestellt wurde (Umsetzung in Deutschland ab dem 1.1.2024). Große Unternehmensgruppen müssen daher zahlreiche komplexe Vorschriften und inhaltlich sich überschneidende Regelwerke anwenden, z.B. die Mindeststeuer (Pillar 2), die Hinzurechnungsbesteuerung (ATAD) und die Mitteilungspflicht hinsichtlich grenzüberschreitender Steuergestaltungen (DAC6). Dies führt zu vermeidbaren Doppelstrukturen und erheblichen administrativen Belastungen der Wirtschaft.
Autoren und Redaktion
Herausgeber: WP/StB Prof. Dr. Thomas Rödder, RA/StB Prof. Dr. Florian Haase, M.I.Tax
in Verbindung mit RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax, VRiBFH a.D. Prof. Dr. Roland Wacker, RA/StB/VRiBFH a.D. Michael Wendt, MR Dr. Stefan Greil, LL.M., MDir. a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Prof. Dr. Christoph Spengel, Prof. Dr. Christian Dorenkamp, Deutsche Telekom, Mathias Gerner, Dr. Oetker KG.
Redaktion: Sabine Himmelberg M.A. (verantwortlich), Anschrift des Verlags.
Redaktionssekretariat: Tel. 02 21/9 37 38-152, Fax 02 21/9 37 38-9 02, ubg@otto-schmidt.de
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