Ubg - Die Unternehmensbesteuerung

Ubg - Die Unternehmensbesteuerung

Enthält hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung
  • Inklusive Beratermodul Ubg
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1865-7222

Jahresbezugspreis 2025: 526 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 28,60 € (inkl. MwSt), Ausland: 44,50 €

Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter.

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Ubg und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die Unternehmensbesteuerung (Ubg) ist eine Fachzeitschrift, die den gesamten Bereich der Unternehmensbesteuerung in hochkarätigen Beiträgen praxiserfahrener Experten behandelt. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. In ihrer praxisnahen Darstellung und sachlichen Konzentration ist die Ubg damit unverzichtbar für alle im Bereich der Unternehmensteuern Tätigen.
Die Herausgeber stehen für den sehr hohen inhaltlichen Anspruch der Beiträge. Sie werden von etwa 20 Wissenschaftlichen Fachbeiräten unterstützt. 

Alle praxisrelevanten Themenschwerpunkte des Unternehmensteuerrechts (Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Besteuerung von Personengesellschaften, Internationales Steuerrecht, Umsatzsteuer, Umwandlungssteuerrecht, Unternehmensnachfolge, Besteuerung von Non-Profit Organisationen) werden abgedeckt. 

Sonderrubriken der Ubg:

  • SteuerPrisma: Unternehmensteuerlich bedeutende Gerichtsentscheidungen oder Verwaltungsanweisungen werden aus den 3 Perspektiven der Beratung, Rechtsprechung, Finanzverwaltung kommentiert. Die Anmerkungen werden von einem Team aus etwa 40 Unternehmensteuer-Praktikern verfasst.

  • Steuerrechtsschutz: Durch das Unternehmensteuerrecht motivierte Kurzdarstellung von Rechtsschutzfragen

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Ubg Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an ubg@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“. 

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der Ubg steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Ubg, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Ubg seit 2008

  • Hüttemann/Schön, Unternehmenssteuerrecht

  • Braun/Günther, Steuer ABC online

  • Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 9/2025

Beiträge

Haase, Florian, Kritische Bemerkungen zur Veröffentlichungspraxis der FG und zum Umgang mit “Fehlurteilen“ im Spannungsfeld FG, BFH und BVerfG, Ubg 2025, 481-485

Ausgehend von einem aktuellen Fall zum Fremdvergleichsgrundsatz, der zu diesem Beitrag Anlass gab, wird die Bedeutsamkeit einer zeitnahen Veröffentlichung aller (!) finanzgerichtlichen Urteile herausgestellt. Die Darstellung wird abgerundet durch einige Bemerkungen zur Rolle des BVerfG, das keine steuerrechtliche “Superrevisionsinstanz“ ist und sein möchte, sich aber gleichwohl zuweilen so verhält.

Eymann, Stefan, Funktionsverlagerung im internationalen Steuerrecht – Teil 1, Ubg 2025, 485-495

Der vorliegende Beitrag rundet durch die ökonomische Sichtweise zu Funktionsverlagerungen mit aktueller Rechtsprechungsanalyse und praktischen Dokumentationsempfehlungen den Beitrag von Eymann/Schneider, Ubg 2024, 672, zu Renditekennziffern ab. Durch Urteil vom 9.8.2023 (I R 54/19) betont der BFH die grundlegenden Anforderungen an die Annahme einer Funktionsverlagerung i.S.d. § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG a.F. (§ 1 Abs. 3b AStG n.F.) i.V.m. § 1 FVerlV. Zentral ist die Übertragung eines funktionsfähigen, organischen Teils eines Unternehmens, der mit immateriellen und materiellen Wirtschaftsgütern oder klar identifizierbaren Geschäftschancen verbunden ist. Der Fremdvergleich hat sich dabei an ex ante verfügbaren Handlungsoptionen zu orientieren. Die daran anknüpfenden Entscheidungen des Niedersächsischen FG vom 16.3.2023 – 10 K 310/19 und vom 3.8.2023 – 10 K 117/20 konkretisieren, dass eine reine Veränderung der Funktionsausübung – etwa durch Einführung eines Prinzipalmodells oder eine fristgerechte Kündigung konzerninterner Lizenzverträge – ohne Übertragung wesentlicher Wirtschaftsgüter nicht ausreicht. Sofern keine steuerliche Funktionsverlagerung vorliegt, kommt insbesondere die Lizenzpreisanalogie als Methode zur Bewertung konkreter, isolierter Nutzungsvorteile in Betracht. Die Urteile markieren eine deutliche Abgrenzung zur fiskalisch motivierten Auslegung durch die Finanzverwaltung und unterstreichen die Bedeutung wirtschaftlicher Substanz. Teil 1 stellt die Grundlagen der Funktionsverlagerung im Rahmen einer begrifflichen und rechtlichen Einordnung dar. In Teil 2 erfolgt sodann die Quantifizierung der Transferpakete sowie eine Darstellung der aktuellen Rechtsprechung.

Drüen, Klaus-Dieter, Grundlagen der steuerrechtlichen Zurechnung bei Wertpapierdarlehen – Teil 1, Ubg 2025, 496-507

Die Abwicklung von Cum/Cum-Altgeschäften stockt seit Jahren in der Prüfungspraxis, nachdem die Finanzverwaltung im Juli 2021 durch neue Verwaltungsvorschriften die Maßstäbe der steuerrechtlichen Zurechnung insbesondere für Wertpapierdarlehen geändert hat. Der administrative Meinungswechsel soll Berichtigungspflichten nach § 153 AO begründen und zum Teil werden auch steuerstrafrechtliche Verfehlungen angenommen. Der Beitrag geht aus diesem Anlass den steuerrechtlichen Rechtsmaßstäben für die Zurechnung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 5 EStG i.V.m. § 39 AO) nach und stellt die geänderte Verwaltungssicht bei typischen Wertpapierdarlehen unter Berücksichtigung der jüngeren BFH-Rechtsprechung auf den Prüfstand.
In Teil 1 des Beitrags geht es zunächst um die geänderten Verwaltungsgrundsätze für kurzzeitige Wertpapierdarlehen, die schrittweise Anwendbarkeit von § 39 und § 42 AO bei Wertpapierdarlehen und um die besondere gesetzliche Einkünftezurechnung nach § 20 Abs. 5 EStG i.V.m. § 39 AO.
Teil 2 (Drüen, Ubg 10/2025) wird sich der zwingenden Zeitpunktbetrachtung für die Einkünftezurechnung nach § 20 Abs. 5 EStG und der Regelzurechnung nach § 39 AO beim Wertpapierdarlehensnehmer und Ausnahmen befassen. In Teil 3 (Drüen, Ubg 11/2025) wird es um die Unvereinbarkeit der BMF-Schreiben vom 9.7.2021 zur wirtschaftlichen Zurechnung bei Wertpapiergeschäften und zur steuerlichen Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen mit den gesetzlichen Zurechnungsmaßstäben gehen.

Bodden, Leo-Emilio / Bodden, Guido, Auswirkungen der Insolvenz von Besitz- und/oder Betriebsunternehmen auf Betriebsaufspaltungen – Teil 1, Ubg 2025, 507-515

Aufgrund eines Insolvenzverfahrens ergeben sich besondere Rechtswirkungen nicht nur im Zivilrecht, sondern auch auf das materielle Steuerrecht sowie das steuerliche Verfahrensrecht. Die Konsequenzen für die weitere Behandlung in den Einzelsteuergesetzen sind hochkomplex und vielschichtig. In diesem Beitrag soll eine steuerartenübergreifende Darstellung der Auswirkungen einer Insolvenz von Besitz- und/oder Betriebsunternehmen auf Betriebsaufspaltungen und deren weitere Folgen im Ertrag-, Erbschaft-/Schenkung- und Umsatzsteuerrecht erfolgen. Spezielle insolvenzrechtliche Folgen für betriebsaufspaltungstypische Rechtsbeziehungen zum Schuldnerunternehmen – namentlich Darlehensgewährungen und Nutzungsüberlassungen – und deren ertragsteuerliche und abgabenrechtliche Konsequenzen runden den Beitrag in Teil 2 ab.

Dettmeier, Michael / Prodan, Miodrag, Die ertragsteuerlich optierte Personengesellschaft im Grunderwerbsteuerrecht – Teil 2, Ubg 2025, 516-527

Die grunderwerbsteuerlichen Regelungen, die sich auf Personengesellschaften beziehen, die gem. § 1a KStG für die Besteuerung als Körperschaft optiert haben, sind ein gutes Beispiel für die systematischen Widersprüche und verfassungsrechtlich bedenklichen Ungleichbehandlungen, die dem Grunderwerbsteuerrecht aktuell innewohnen. Nachdem die Autoren im ersten Teil des Beitrags (Dettmeier/Prodan, Ubg 2025, 261) den Versuch unternommen haben, den Zweck der § 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 GrEStG und § 6 Abs. 3 Sätze 4, 5 GrEStG genauer zu fassen und dadurch den Ausschlusstatbeständen mehr Kontur zu geben, widmen sie sich in diesem zweiten Teil der Frage, ob die genannten Normen im Hinblick auf ihren Zweck über ihren Wortlaut hinaus reduziert werden müssen, um sich nachfolgend mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die genannten Normen verfassungsgemäß sind.

SteuerPrisma

Gewerbesteuer

BFH v. 8.5.2025 - IV R 40/22, Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften, Ubg 2025, 528-544

Autoren und Redaktion

Herausgeber: WP/StB Prof. Dr. Thomas Rödder, RA/StB Prof. Dr. Florian Haase, M.I.Tax

in Verbindung mit RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax, VRiBFH a.D. Prof. Dr. Roland Wacker, RA/StB/VRiBFH a.D. Michael Wendt, MR Dr. Stefan Greil, LL.M., MDir. a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Prof. Dr. Christoph Spengel, Prof. Dr. Christian Dorenkamp, Deutsche Telekom, Mathias Gerner, Dr. Oetker KG.

Redaktion: Sabine Himmelberg M.A. (verantwortlich), Anschrift des Verlags.

Redaktionssekretariat: Tel. 02 21/9 37 38-5 71, Fax 02 21/9 37 38-9 02, ubg@ottoschmidt.de

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