Ubg - Die Unternehmensbesteuerung

Ubg - Die Unternehmensbesteuerung

Enthält hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung
  • Inklusive Beratermodul Ubg
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1865-7222

Jahresbezugspreis 2025: 526 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 28,60 € (inkl. MwSt), Ausland: 44,50 €

Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Ubg und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Die Unternehmensbesteuerung (Ubg) ist eine Fachzeitschrift, die den gesamten Bereich der Unternehmensbesteuerung in hochkarätigen Beiträgen praxiserfahrener Experten behandelt. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. In ihrer praxisnahen Darstellung und sachlichen Konzentration ist die Ubg damit unverzichtbar für alle im Bereich der Unternehmensteuern Tätigen.
Die Herausgeber stehen für den sehr hohen inhaltlichen Anspruch der Beiträge. Sie werden von etwa 20 Wissenschaftlichen Fachbeiräten unterstützt. 

Alle praxisrelevanten Themenschwerpunkte des Unternehmensteuerrechts (Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Besteuerung von Personengesellschaften, Internationales Steuerrecht, Umsatzsteuer, Umwandlungssteuerrecht, Unternehmensnachfolge, Besteuerung von Non-Profit Organisationen) werden abgedeckt. 

Sonderrubriken der Ubg:

  • SteuerPrisma: Unternehmensteuerlich bedeutende Gerichtsentscheidungen oder Verwaltungsanweisungen werden aus den 3 Perspektiven der Beratung, Rechtsprechung, Finanzverwaltung kommentiert. Die Anmerkungen werden von einem Team aus etwa 40 Unternehmensteuer-Praktikern verfasst.

  • Steuerrechtsschutz: Durch das Unternehmensteuerrecht motivierte Kurzdarstellung von Rechtsschutzfragen

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Ubg Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an ubg@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“. 

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der Ubg steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Ubg, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Ubg seit 2008

  • Hüttemann/Schön, Unternehmenssteuerrecht

  • Braun/Günther, Steuer ABC online

  • Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 10/2024

Beiträge

Altenburg, Nadia C. / Benzinger, Lukas J. / Scherr, Julius U., Anmerkungen zum Diskussionsentwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes, Ubg 2024, 537-545

Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über den Diskussionsentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes und dessen erste Einordnung. Zu den zentralen Änderungen des Entwurfs zählen die Klarstellung, dass für den CbCR-Safe-Harbour auch Informationen aus Reporting Packages als qualifizierte Rechnungslegungsinformationen gelten. Ebenfalls wurde u.a. die Einbeziehung aktiver latenter Steuern bei der Ermittlung der erfassten Steuern – selbst wenn das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt wurde – geregelt. Darüber hinaus werden in dem Beitrag bislang unberücksichtigte Aspekte angesprochen, die ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden sollten.

Scherr, Julius U., Pillar 2 und M&A – Neue Herausforderungen durch die globale Mindestbesteuerung, Ubg 2024, 546-556

Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung auf Unternehmenstransaktionen und geht auf ausgewählte Problemstellungen in den unterschiedlichen Transaktionsphasen ein. Durch das am 27.12.2023 in Deutschland in Kraft getretene Mindeststeuergesetz (MinStG) werden die von der OECD verabschiedeten Vorgaben zur globalen Mindestbesteuerung umgesetzt, die eine Mindeststeuer von 15 % für Unternehmen sicherstellen soll. Die Regelungen des MinStG sind durch eine hohe Komplexität gekennzeichnet, die vor allem bei Unternehmenstransaktionen besonderer Aufmerksamkeit bedarf.

Cloppenburg, Sebastian, Anwendung des Abgeltungsteuerregimes auf Gewinne aus der Veräußerung bzw. Rückzahlung von Gesellschafterfremdfinanzierungen, Ubg 2024, 557-562

In zwei Entscheidungen vom 30.11.2022 zum sog. Bondstripping befasste sich der BFH u.a. mit der Frage, ob Verluste aus der Veräußerung von Anleihemänteln an eine Kapitalgesellschaft, an der der Veräußerer i.S.v. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG beteiligt ist, dem gesonderten Tarif i.S.v. § 32d Abs. 1 EStG unterfallen. In einer weiteren Entscheidung vom selben Tag äußerte sich der BFH darüber hinaus zur Anwendung von § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG auf Gewinne aus der Rückzahlung von Gesellschafterfremdfinanzierungen gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG. Diese Urteile bezogen sich zwar auf die Rechtslage vor der Ergänzung von § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG um das Erfordernis des Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzugs beim Schuldner der Kapitalerträge. Gleichwohl können insbesondere aus der letztgenannten Entscheidung Rückschlüsse auf die Behandlung von Gewinnen bzw. Verlusten aus der Veräußerung bzw. Beendigung von Gesellschafterfremdfinanzierungen unter Geltung der aktuellen Rechtslage gezogen werden. Auf Grundlage dieser Entscheidungen kann insbesondere argumentiert werden, dass Gewinne aus der Veräußerung bzw. Rückzahlung von Gesellschafterfremdfinanzierungen in voller Höhe lediglich mit dem Abgeltungsteuersatz i.H.v. 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) erfasst werden.

Ebeling, Felix / Heidecke, Björn / Sauer, David, Funktionsverlagerung bei Prinzipalstrukturen, Ubg 2024, 562-569

Reorganisationen internationaler Unternehmensgruppen bergen oftmals reichlich steuerliches Konfliktpotential, in Deutschland insbesondere auch aufgrund der komplexen Funktionsverlagerungsvorschriften. Neben der schieren Komplexität der deutschen Vorschriften sind es vor allem viele ungeklärte Rechtsfragen, die für Unsicherheit bei Steuerpflichtigen sorgen. Die neueste Rechtsprechung klärt einige davon, gleichwohl bleiben, wie der vorliegende Beitrag aufzeigt, immer noch erhebliche Unwägbarkeiten für Unternehmen bestehen, die sich insbesondere auch aus den inzwischen geänderten Rechtsgrundlagen ergeben.

Eymann, Stefan / Grafmüller, Andreas / Grams, Alexander, Die Kostenaufschlagsmethode bei der Konzernfinanzierung und beim Cash-Pooling, Ubg 2024, 570-581

Die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 AStG steht bei der Konzernfinanzierung (wieder) im Raum. Die Relevanz begründet sich auf dem aktuellen Schreiben des BMF vom 6.6.2023 – IV B 5 - S 1341/19/10017 :003, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise – VWG VP 2023). Diesen VGV 2023 zufolge ist die Kostenaufschlagsmethode bei Konzerndarlehen (Rz. 3.125) anwendbar. Grundsätzlich ist bei der Konzernfinanzierung die am besten geeignete Verrechnungspreismethode anzuwenden. Wird die Kostenaufschlagsmethode bei Konzerndarlehen angewandt, ist das Entgelt auf der Grundlage der nachgewiesenen und direkt zurechenbaren Betriebskosten anzusetzen. Die Refinanzierungskosten sind grundsätzlich nicht in die Kostenbasis einzubeziehen. Die Refinanzierungskosten sind nach der Rechtsauffassung des BMF in den VWG VP 2023 in Form einer risikofreien Rendite daneben zu berücksichtigen. Beim Cash-Pooling regeln die VWG VP 2023 (Rz. 1.131) als Grundfall die Anwendbarkeit der Kostenaufschlagsmethode. Dabei gehen Finanzierungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage ein. Es ist eine Unterscheidung und Einordnung der “klassischen“ Konzerndarlehen und des Cash-Pooling notwendig.

Kracylo, Christian / Spingler, Alessia, Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei unterjähriger Veräußerung des letzten Grundstücks und anschließender Liquidation der Kapitalgesellschaft, Ubg 2024, 581-586

Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung steht grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaften zu, wenn sie während des gesamten Erhebungszeitraums ausschließlich vermögenverwaltende Tätigkeiten ausüben. Wird das letzte Grundstück unterjährig verkauft, gehen die Finanzämter regelmäßig vom Wegfall der Voraussetzungen für die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung aus. Der unmittelbaren Liquidation der vermögensverwaltenden Gesellschaft nach dem Grundstücksverkauf messen die Finanzämter keine Bedeutung bei. Der folgende Beitrag zeigt die Grenzen der Sichtweise der Finanzämter auf die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei einer unterjährigen Veräußerung des letzten Grundstücks auf und erbringt den Gegenbeweis für die Berücksichtigung der gewerbesteuerlichen Kürzung in Fällen, in denen die vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft im Anschluss an den unterjährigen Grundstücksverkauf liquidiert wird.

SteuerPrisma

Einkommensteuer

BFH v. 11.7.2024 - IV R 18/22, Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten gem. § 15a EStG, Ubg 2024, 586-594

Autoren

Herausgeber: WP/StB Prof. Dr. Thomas Rödder, RA/StB Prof. Dr. Florian Haase, M.I.Tax

in Verbindung mit RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax, VRiBFH a.D. Prof. Dr. Roland Wacker, RA/StB/VRiBFH a.D. Michael Wendt, MR Dr. Stefan Greil, LL.M., MDir. a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Prof. Dr. Christoph Spengel, Prof. Dr. Christian Dorenkamp, Deutsche Telekom, Mathias Gerner, Dr. Oetker KG.

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