DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht

DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle)

Qualitativ hochwertige Inhalte und eine außerordentliche Aktualität machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Leitmedium zum Thema Steuer- und Unternehmerwissen. Profitieren Sie vom perfekten Mix aus fundierter Berichterstattung und konkreten Lösungsansätzen in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft.

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  • Praxisorientierte Handlungsempfehlungen für Ihre Beratung- und Unternehmenspraxis.
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  • Unverzichtbar für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Entscheider in Unternehmen.

ISSN 0005-9935

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Beschreibung

Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft 

Die clevere Verbindung aus vier Fachgebieten liefert Ihnen das notwendige Know-how für weitsichtige Entscheidungen.

Qualitativ hochwertige Inhalte und eine außerordentliche Aktualität machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Leitmedium zum Thema Steuer- und Unternehmerwissen. Profitieren Sie vom perfekten Mix aus fundierter Berichterstattung und konkreten Lösungsansätzen in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft

Mit DER BETRIEB sind Sie top-informiert zu den wichtigsten Themen:

  • Pflichten bei der Rechnungslegung

  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmensbesteuerung

  • Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht

  • Fragestellungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht

  • Vermeidung von Haftungsrisiken

  • Arbeitsvertragsrecht und betriebliche Altersversorgung

DER BETRIEB liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung sowie Beratungs- und Unternehmenspraxis das wichtigste Know-how für Ihre Geschäftstätigkeit. Erfahrene Redakteure wählen aus der Informationsflut sorgfältig für Sie aus, worauf es ankommt.

DER BETRIEB richtet sich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Steuern, Recht, Finanzen, Controlling und Personal.

www.der-betrieb.de

Erscheinungsweise:
1 x wöchentlich

Aktuelles Heft

Heft 6/2026

Betriebswirtschaft

Controlling / Nachhaltigkeitsberichterstattung

Beer, Christian / Frieling, Melanie, Die Omnibus-Richtlinie als Chance zur Integration von Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Unternehmenssteuerung mithilfe von ESG-Tools, DB 2026, 271-277

Die Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten durch die EU-Omnibus-RL eröffnet insb. Unternehmen der zweiten Berichtswelle die Chance, Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur als regulatorische Vorgabe, sondern als Hebel zur strategischen Steuerung zu nutzen. Der Beitrag analysiert, wie ESG-Tools als digitales Instrument eingesetzt werden können, um Nachhaltigkeitsdaten strukturiert zu erfassen, revisionssicher aufzubereiten und wirkungsvoll in bestehende Planungs- und Steuerungsprozesse zu integrieren. Ein vierstufiges Integrationsmodell veranschaulicht den Reifegrad möglicher Anwendungsformen von ESG-Tools. Der Beitrag liefert praxisnahe Impulse für Unternehmen, die das gewonnene Zeitfenster bis zur CSRD-Berichtspflicht proaktiv zur Professionalisierung und Digitalisierung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Stärkung ihrer Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit nutzen möchten.

Steuerrecht

Einkommensteuer

Schneider, Henrik, Sonderkonstellationen bei den Einkünften nach § 17 EStG, DB 2026, 278-282

Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die jüngeren Entwicklungen in der Rspr. zu den Einkünften aus § 17 EStG. Die Veräußerung wesentlicher Beteiligungen an KapGes. im Privatvermögen hat seit der Herabsetzung der Beteiligungsgrenze auf mindestens nur 1% an Praxisrelevanz gewonnen. Dies spiegelt sich zunächst in der Anzahl der finanzgerichtlichen Rspr. zu diesem Thema wider. Aber auch im Rahmen der Ausbildung sind Fragen zu § 17 EStG gern gesehene Gäste.

Internationales Steuerrecht

Kowallik, Andreas, Quo vadis OECD Säule Zwei? – Status quo und Ausblick, DB 2026, 283-286

Am 05.07.2021 unterzeichneten 131 Jurisdiktionen eine Vereinbarung zur globalen Mindeststeuer (Global Anti-Base Erosion Rules; GloBE). Danach veröffentlichte das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS am 20.12.2021 die Mustervorschriften zu GloBE (Säule Zwei). Diese wurden zuletzt am 05.01.2026 durch das sog. Side-by-Side Package ergänzt. Nach vier Jahren GloBE und Kontroversen mit den USA seit dem 20.01.2025 gibt der Beitrag einen Überblick zu Säule Zwei, fasst den Umsetzungsstand sowie bestehende Herausforderungen zusammen und gibt einen Ausblick.

Grundsteuer

Füssenich, Bert, Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell, DB 2026, 287-290

(1.) Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl. I 2019 S. 1794) – GrStRefG – ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen. (2.) Die Regelungen der §§ 252–257 BewG i.d.F. des GrStRefG zur Bewertung von Wohnungseigentum für Zwecke der GrSt ab dem 01.01.2022 sind materiell verfassungsgemäß. (3.) Belastungsgrund der GrSt im sog. Bundesmodell ist die durch den Grundbesitz vermittelte Möglichkeit einer ertragbringenden Nutzung, die sich im Sollertrag widerspiegelt und eine objektive Leistungsfähigkeit vermittelt. (4.) Der Ansatz von typisierten Nettokaltmieten pro Quadratmeter Wohnfläche gem. § 254 BewG i.V.m. Anlage 39 zum BewG verstößt nicht wegen einer unzureichenden Differenzierung nach der Lage der wirtschaftlichen Einheiten innerhalb eines Gemeindegebiets gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. (5.) Es liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Vorhersehbarkeit der Abgabenlast im Hinblick darauf vor, dass die genaue Höhe der zu zahlenden GrSt regelmäßig erst feststeht, wenn die GrSt festgesetzt wurde. (6.) Das FG als Tatsachengericht kann die von den Gutachterausschüssen nach § 247 Abs. 2 BewG ermittelten Bodenrichtwerte grds. ohne weitere Sachaufklärung zugrunde legen, ohne dabei gegen seine Amtsaufklärungspflicht aus § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO zu verstoßen. (7.) Anlass für eine (eingeschränkte) gerichtliche Überprüfung der Bodenrichtwerte besteht nur dann, wenn Verstöße bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte substanziiert geltend gemacht werden oder im jeweiligen Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für solche Verstöße vorliegen.

Bilanzsteuerrecht / Gewinnermittlung

BMF v. 19.1.2026 - IV C 6 – S 2171-d/00002/001/114, Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (§ 6e EStG), DB 2026, 290-294

Umsatzsteuer

BMF v. 20.1.2026 - III C 2 - S 7106/00069/003/117, Umsatzsteuerliche Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen unter gleichzeitiger Gewährung öffentlicher Zuschüsse, DB 2026, 294-295

Einkommensteuer

BFH v. 20.11.2025 - VI R 4/23, Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, DB 2026, 296-297

BFH v. 20.11.2025 - VI R 5/23, Alleiniges Antragsrecht des Insolvenzverwalters auf Veranlagung in Steuererstattungsfällen von Arbeitnehmern, DB 2026, 298-299

Grundsteuer

BFH v. 12.11.2025 - II R 31/24, Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell, DB 2026, 299-307

Erbschaft-/Schenkungsteuer

BFH v. 26.2.2025 - II R 54/22, Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen, DB 2026, 308-310

Wirtschaftsrecht

Compliance

Rothenburg, Vera / Reinhardt, Maximilian, Legalitätspflicht in politisch unsicheren Zeiten, DB 2026, 311-316

Der Beitrag untersucht die Legalitätspflicht der Unternehmensleitung in Zeiten politischer Unsicherheit und regulatorischer Volatilität, insb. im Zusammenhang mit ESG-Regulierung und internationalen Pflichtenkollisionen. Deregulierungstendenzen, Vollzugsdefizite und eine unklare Rechtslage haben die Pflicht zur gesetzmäßigen Geschäftsführung nicht auf, sondern begründen vielmehr gesteigerte Anforderungen an die Rechtsermittlung sowie die Abwägung und Dokumentation von Entscheidungen. Auf Basis der ISION-Rspr. entwickelt der Beitrag ein gestuftes Entscheidungsmodell für den Umgang mit unklaren Rechtslagen und gibt praktische Leitlinien für haftungsfeste Leitungsentscheidungen.

Insolvenzrecht

Kaubisch, Arndt, Anspruch auf Wiederauffüllung einer Mietsicherheit nach Insolvenz des Mieters, DB 2026, 317-318

Mit dem Urteil des OLG Rostock vom 23.10.2025 liegt erstmals eine obergerichtliche Entscheidung zur insolvenzrechtlichen Einordnung des Anspruchs des Vermieters auf Wiederauffüllung einer Mietsicherheit vor. Der Fall betrifft die Fortsetzung eines Mietverhältnisses nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters, enthält jedoch darüber hinaus wichtige Leitlinien zur – im Schrifttum äußerst umstrittenen – Qualifikation dieses Anspruchs während eines laufenden Insolvenzverfahrens.

Haftungsrecht

BGH v. 2.12.2025 - II ZR 114/24, Haftung des abberufenen Geschäftsführers für betrügerisches Anlagesystem, DB 2026, 319-321

Insolvenzrecht

BGH v. 13.11.2025 - IX ZB 21/25, Tatrichterliche Prüfungspflicht zur Erreichbarkeit des Ziels der Restschuldbefreiung bei Antrag auf Verfahrenskostenstundung, DB 2026, 321-324

Arbeitsrecht

Entgeltrecht

Thüsing, Gregor / Tambour, Christian, Rechtswidriger Mindestlohn? – Teil 2, DB 2026, 325-333

Im ersten Teil dieses Beitrags (DB 2026 S. 254, DB1481697) wurden die Grenzen vermessen, innerhalb derer die Mindestlohnkommission eine Anpassung des Mindestlohns beschließen kann. Der zweite Teil betrachtet konkret die jüngste Anpassungsentscheidung und kommt zum Ergebnis, dass diese ermessensfehlerhaft ist. Dieser Fehler setzt sich mittelbar in der fünften Mindestlohnanpassungsverordnung fort, sodass diese und damit die jüngste Mindestlohnerhöhung nichtig sind.

Datenschutz

Serbina, Tatjana, Anspruch auf Geldentschädigung bei permanenter unzulässiger Videoüberwachung am Arbeitsplatz, DB 2026, 334

Es liegt eine besonders schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor, die eine Geldentschädigung i.H.v. 15.000 € rechtfertigt, wenn Arbeitnehmer in nahezu allen Betriebsräumen und am Arbeitsplatz selbst durchgehend per Video überwacht werden. Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an dieser Maßnahme liegt nur in Ausnahmefällen vor.

Betriebliche Altersversorgung

BAG v. 26.8.2025 - 3 AZR 283/24, Die bloße Kündigung einer BV über betriebliche Altersversorgung hat grds. nur zur Folge, dass der Stand der Anwartschaften eingefroren wird, DB 2026, 335-338

Mantelteil

Abeling, Sixten, Wie weit darf Typisierung gehen?, DB 2026, M1

Huff, Martin W., Der Syndikusrechtsanwalt als Arbeitnehmer und seine Weisungsfreiheit, DB 2026, M4-M5

Wie weit geht die für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erforderliche Weisungsfreiheit? Welche Tätigkeiten betrifft dies und wie weit darf der Arbeitgeber weisen? Damit hat sich zuletzt erstmals ein Arbeitsgericht befasst.

Digitale ESG-Tools und nachhaltige Unternehmenssteuerung, DB 2026, M6

Der Beitrag zeigt, wie ESG-Tools Unternehmen dabei unterstützen, den CSRD-Aufschub strategisch zu nutzen und Nachhaltigkeit wirksam in die Steuerung zu integrieren.

BFH beantwortet Fragen zu Anteilsveräußerung nach § 17 EStG, DB 2026, M7

Der BFH hat in jüngster Zeit verschiedene praxisrelevante Sonderkonstellationen bei den Einkünften nach § 17 EStG beurteilt. Ein Kurzüberblick.

Wie ist der Status quo bei OECD Säule Zwei?, DB 2026, M8

Die Mustervorschriften zu GloBE wurden zuletzt am 05.01.2026 durch das sog. Side-by-Side Package ergänzt. Es bestehen indes weiterhin einige Herausforderungen.

Unternehmensleitung zwischen Compliance und Verunsicherung, DB 2026, M9

In Zeiten politischer Unsicherheit und regulatorischer Volatilität stellt die Legalitätspflicht eine enorme Herausforderung für die Unternehmensleitung dar.

Auch die Rechtsverordnung zum neuen Mindestlohn ist unwirksam, DB 2026, M10

Die Bundesregierung hat sich die Fehler der Mindestlohnkomission bei der jüngsten Anpassung zu eigen gemacht. Damit ist auch die Anpassungsverordnung nichtig.

Autoren und Redaktion

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Fleischer, Holger; Prof. Dr. Hey, Johanna; Prof. Dr. h.c. Mellinghoff; Rudolf; Prof. Dr. Uffmann, Katharina; Prof. Dr. Weißenberger, Barbara E.; Prof. Dr. Werth, Franceska; Dr. Wünnemann, Monika;

Ass.jur Sixten Abeling, Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210 911-15, bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738 943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: s.abeling@fachmedien.de,

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