DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht

DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle)

Qualitativ hochwertige Inhalte und eine außerordentliche Aktualität machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Leitmedium zum Thema Steuer- und Unternehmerwissen. Profitieren Sie vom perfekten Mix aus fundierter Berichterstattung und konkreten Lösungsansätzen in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft.

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ISSN 0005-9935

Jahresbezugspreis 2026: 874 € (inkl. MwSt.)
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Beschreibung

Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft 

Die clevere Verbindung aus vier Fachgebieten liefert Ihnen das notwendige Know-how für weitsichtige Entscheidungen.

Qualitativ hochwertige Inhalte und eine außerordentliche Aktualität machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Leitmedium zum Thema Steuer- und Unternehmerwissen. Profitieren Sie vom perfekten Mix aus fundierter Berichterstattung und konkreten Lösungsansätzen in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft

Mit DER BETRIEB sind Sie top-informiert zu den wichtigsten Themen:

  • Pflichten bei der Rechnungslegung

  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmensbesteuerung

  • Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht

  • Fragestellungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht

  • Vermeidung von Haftungsrisiken

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DER BETRIEB liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung sowie Beratungs- und Unternehmenspraxis das wichtigste Know-how für Ihre Geschäftstätigkeit. Erfahrene Redakteure wählen aus der Informationsflut sorgfältig für Sie aus, worauf es ankommt.

DER BETRIEB richtet sich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Steuern, Recht, Finanzen, Controlling und Personal.

www.der-betrieb.de

Erscheinungsweise:
1 x wöchentlich

Aktuelles Heft

Heft 12/2026

Betriebswirtschaft

Link, Michael, Operationalisierung der Informationswesentlichkeit in den ESRS, DB 2026, 679-682

Die erste Fassung der ESRS wurde in der Praxis allgemein als Compliance Framework wahrgenommen. Das darin enthaltene Konzept der Informationswesentlichkeit wurde im ersten Berichtsjahr folglich kaum angewandt, um unwesentliche Datenpunkte zu identifizieren. Im Rahmen der Überarbeitung der ESRS wurde die fair presentation eingeführt, allerdings sind aufgrund des breit angewandten Stakeholder-Konzepts Zweifel angebracht, ob dies zu Änderungen in der Praxis führt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diese potenziellen Probleme und erarbeitet darauf aufbauend Empfehlungen für Standardsetzer und Praxis.

Zwirner, Christian / Schöffel, Sebastian, Veröffentlichung des neuen IDW S 16 für ein wirksames Krisenfrüherkennungs- und Krisenmanagementsystem gem. § 1 StaRUG, DB 2026, 683

Mit § 1 StaRUG werden alle haftungsbeschränkten Unternehmensträger zur Einführung von Krisenfrüherkennungs- und Krisenmanagementsystemen verpflichtet. Das IDW hat im November 2025 einen Standard zur Auslegung dieser Systeme nach § 1 StaRUG veröffentlicht. Die Kernaussage des IDW S 16 ist, dass die Anforderungen des § 1 StaRUG mit einer angemessenen Unternehmensplanung und einem angemessenen Planungsprozess erfüllt werden können.

Steuerrecht

Stöber, Michael, Die Komplementärbeteiligung an einer KGaA im Erbschaftsteuerrecht, DB 2026, 684-690

Die hybride Rechtsform der KGaA bereitet im Steuerrecht immer wieder Probleme. Mit Urteil vom 26.02.2025 – II R 54/22 hat der BFH sich mit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung der Komplementärbeteiligung an einer KGaA befasst. Dabei hat der BFH zum einen – zutreffend – ausgesprochen, dass die Komplementärbeteiligung kein Anteil an einer KapGes. i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ErbStG a.F. ist. Zum anderen hat der BFH jedoch – unzutreffend – angenommen, dass der u.a. Beteiligungen an Mitunternehmerschaften regelnde § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 ErbStG a.F. für die Komplementärbeteiligung an einer KGaA analog gelte und die für die Übertragung von unternehmerischem Vermögen vorgesehene erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung ausschließe, wenn das Betriebsvermögen der KGaA in schädlichem Umfang aus Verwaltungsvermögen besteht. Die Entscheidung des BFH gibt Anlass, die steuerrechtliche Einordnung der Komplementärbeteiligung an einer KGaA und die Zulässigkeit von Analogien zulasten des Stpfl. allgemein zu erörtern.

Duplois, Marcel / Lipp, Laurenz, Erbschaftsteuerliche Optimierung von Betriebsvermögen (Teil II), DB 2026, 691-695

Während Teil I des Beitrags die Systematik der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungsregelungen dargestellt hat, richtet sich der Blick nun auf die praktischen Leitplanken zur Optimierung des Betriebsvermögens. Ausgehend vom Grundsatz der lebzeitigen Übertragung werden die steuerlichen Wirkungen des Unternehmenswerts, von Schulden, Finanzmitteln sowie (jungem) Verwaltungsvermögen in Abhängigkeit vom jeweils einschlägigen Begünstigungsregime erläutert und konkrete Maßnahmen zur Optimierung der Vermögensstruktur aufgezeigt. Abschließend folgen Hinweise zur optimalen Erwerberstruktur und der steuerlichen Nachsorge.

Graw, Christian, Teilentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern, DB 2026, 696-698

Werden Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG teilentgeltlich übertragen, fällt ein Veräußerungsgewinn nur dann an, wenn das Entgelt den Buchwert des Wirtschaftsguts übersteigt (sog. modifizierte Trennungstheorie; Bestätigung der Rspr.).

Höink, Carsten, Periodisch erscheinende Sudoku-Rätselhefte unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, DB 2026, 698-699

Nach der EuGH-Entscheidung vom 01.08.2025 unterliegen Sudoku-Rätselhefte dem ermäßigten USt-Satz in Deutschland. Aber die Entscheidung beinhaltet noch mehr Erkenntnisse für die USt-Praxis. Das FG-Verfahren ist ebenfalls abgeschlossen.

Loose, Matthias, Grunderwerbsteuer bei Übertragung eines Grundstücks auf eine Erbengemeinschaft, DB 2026, 699-701

Der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses ist nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG von der Besteuerung mit GrESt befreit. Die Vorschrift möchte die Teilung des Nachlasses erleichtern und nicht mit GrESt belasten. Der Erwerb des Miterben von der Erbengemeinschaft soll grunderwerbsteuerrechtlich im Ergebnis genauso behandelt werden wie der Erwerb durch einen Alleinerben oder Vermächtnisnehmer. Dieser Erwerb ist nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG von der Steuer befreit. Ob der Erwerb eines Grundstücks zur Teilung des Nachlasses erfolgt und damit von der GrESt befreit ist, ist nicht selten streitig. Der BFH hat nun einige damit im Zusammenhang stehende Grundsatzfragen geklärt bzw. klargestellt.

BMF v. 27.2.2026 - IV D 1 – S 0062/00122/001/001, Änderung des Anwendungserlasses zur AO (AEAO), DB 2026, 701

BMF v. 26.2.2026 - IV D 1 – S 0550/00425/001/002, BMF-Schreiben zu den Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO, DB 2026, 701-702

BFH v. 19.11.2025 - I R 50/22, Fremdüblichkeit einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Pensionszusage, DB 2026, 702-706

BFH v. 17.12.2025 - I R 4/23, Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage, DB 2026, 706-710

BFH v. 21.10.2025 - VIII R 13/23, Zur Besteuerung der laufenden Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung, DB 2026, 710-713

BFH v. 4.6.2025 - II R 42/21, Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses, DB 2026, 713-715

Wirtschaftsrecht

Fleischer, Holger / Hallensleben, Christian, Der Konzern im Corporate Governance Kodex, DB 2026, 716-722

Der Konzern ist im Deutschen Corporate Governance Kodex gut versteckt. Diese Zurückhaltung überrascht, weil viele kodexunterworfene Gesellschaften konzernverbunden sind, sei es als herrschendes Unternehmen oder als abhängige AG. Der vorliegende Beitrag unternimmt zunächst eine Bestandsaufnahme der konzernrelevanten Regeln im aktuellen Kodex. Sodann erörtert er das Für und Wider einer konzernbezogenen Anreicherung des Kodex und unterbreitet konkrete Reformvorschläge.

Weißhaupt, Frank, Die Bäckerei ist kein Boardroom!, DB 2026, 723-724

Die Aufsichtsratspraxis stützt sich vorrangig auf Expertise im Schrifttum. Naturgemäß gelangen die Alltagsfälle selten vor Gericht. Ein Berliner Sonderfall gab dem BGH nun Gelegenheit, die Verantwortung des Aufsichtsrats für die Beschaffung der für seine Überwachungsaufgabe notwendigen Informationen vom Vorstand auszumessen – mit Klarstellungen und Akzentverschiebungen für die Praxis.

BGH v. 10.12.2025 - II ZR 132/24, Anspruch eines Vereinsmitglieds auf Mitteilung der E-Mail-Adressen der anderen Mitglieder, DB 2026, 725-728

BGH v. 3.2.2026 - XI ZR 159/24, Risiko des Auftraggebers, dass Dokumenteninkasso an von ihm benannte unrichtige Adresse der Inkassobank weitergeleitet wird, DB 2026, 728-730

Arbeitsrecht

Kössel, Andreas, Aktivrente – Beschäftigung von Rentnern, DB 2026, 731-733

Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel rücken die Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus zunehmend in den Fokus der Praxis. Mit dem “Rentenpaket 2025“ hat der Gesetzgeber diese Entwicklung aufgegriffen und zum 01.01.2026 neue Rahmenbedingungen geschaffen, insb. eine zusätzliche Befristungsoption für Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die Neuregelung bietet Anlass, die bisherigen und neuen arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Beschäftigung von Rentnern systematisch einzuordnen – von der befristeten Neueinstellung über die Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber bis zur Hinausschiebensvereinbarung nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI.

Posluschny, Claudia / Bachmeier, Michaela, Keine unbefristete Arbeitnehmerüberlassung durch AGB-Kontrolle bei befristeter Auslandsentsendung, DB 2026, 734

Eine AGB-Kontrolle einer befristeten Vereinbarung über eine Auslandsentsendung kann nicht zu einer dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns führen. Diese Rechtsfolge liefe den grundlegenden Wertungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zuwider.

Diller, Martin, “Nicht-ruhegehaltsfähige“ Gehaltserhöhung, DB 2026, 735

Hat ein Arbeitnehmer, dem individualvertraglich eine endgehaltsbezogene Versorgungszusage erteilt worden ist, keinen Anspruch auf Gehaltserhöhungen, so kann der Arbeitgeber freiwillige Gehaltserhöhungen mit der Maßgabe vereinbaren, dass diese nicht ruhegehaltsfähig sein sollen, also bei der Berechnung der Betriebsrente ausgeblendet werden.

BAG v. 13.8.2025 - 7 AZR 174/24, Ein als Betriebsratsmitglied erworbener Befähigungszuwachs kann, sofern relevant, für eine hypothetische Beförderung berücksichtigt werden, DB 2026, 736-741

BAG v. 21.10.2025 - 9 AZR 66/25, Anspruch auf besondere Sicherheitsleistung für Wertguthaben nach § 8a Abs. 4 AltTZG bei unterlassenem Insolvenzsicherungsnachweis, DB 2026, 742-746

Schnieders, Isabelle, Gut versteckt, DB 2026, M1

Prinz, Ulrich, Ein problematisches Steuergeschenk an Gewerkschafter, DB 2026, M4-M5

Durch das StÄndG vom 22.12.2025 wurde § 9a EStG mit Wirkung ab dem 01.01.2026 um einen neuen Satz 3 erweitert. Danach können “Beitragszahlungen an Gewerkschaften“ neben den Pauschbeträgen und nicht an deren Stelle berücksichtigt werden. Dieses durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags eingeführte “Steuergeschenk“ erweist sich als problematisch und wirft verfassungsrechtliche Gleichheitsfragen auf.

Mantelteil

Fair Presentation und Informationswesentlichkeit in den ESRS, DB 2026, M6

Die Überarbeitung der ESRS stärkt Fair Presentation und Informationswesentlichkeit. Der Beitrag analysiert das Konzept kritisch und zeigt Ansätze für die praktische Umsetzung.

Analogien zulasten des Steuerpflichtigen generell unzulässig, DB 2026, M7

Der BFH hat sich mit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung der Komplementärbeteiligung an einer KGaA befasst.

Frühzeitig die Übertragung von Betriebsvermögen planen, DB 2026, M8

Ziel der erbschaftsteuerlichen Optimierung ist es, zum Übertragungsstichtag eine Betriebsvermögensstruktur zu schaffen, in der möglichst wenig Verwaltungsvermögen existiert.

Wie sich die konzernrechtliche Lücke im DCKG schließen ließe, DB 2026, M9

Es wäre ein anspruchsvolles Unterfangen. Und doch ist es eine gute Idee, das Konzernphänomen im Corporate Governance Kodex stärker zu berücksichtigen.

Der neue Befristungstatbestand des § 41 Abs. 2 SGB VI, DB 2026, M10

Das Rentenpaket 2025 schafft neue Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Doch es bleiben Fragen offen.

Autoren und Redaktion

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Fleischer, Holger; Prof. Dr. Hey, Johanna; Prof. Dr. h.c. Mellinghoff; Rudolf; Prof. Dr. Uffmann, Katharina; Prof. Dr. Weißenberger, Barbara E.; Prof. Dr. Werth, Franceska; Dr. Wünnemann, Monika;

Ass.jur Sixten Abeling, Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210 911-15, bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738 943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: s.abeling@fachmedien.de,

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