DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht

DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle)

Qualitativ hochwertige Inhalte und eine außerordentliche Aktualität machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Leitmedium zum Thema Steuer- und Unternehmerwissen. Profitieren Sie vom perfekten Mix aus fundierter Berichterstattung und konkreten Lösungsansätzen in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft.

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  • Unverzichtbar für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Entscheider in Unternehmen.
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ISSN 0005-9935

Jahresbezugspreis 2026: 874 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 82 € (inkl. MwSt), Ausland: 167 €

47 Print-Ausgaben im Jahr, Zugang zum Beratermodul DER BETRIEB und zur Otto Schmidt Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft 

Die clevere Verbindung aus vier Fachgebieten liefert Ihnen das notwendige Know-how für weitsichtige Entscheidungen.

Qualitativ hochwertige Inhalte und eine außerordentliche Aktualität machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Leitmedium zum Thema Steuer- und Unternehmerwissen. Profitieren Sie vom perfekten Mix aus fundierter Berichterstattung und konkreten Lösungsansätzen in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft

Mit DER BETRIEB sind Sie top-informiert zu den wichtigsten Themen:

  • Pflichten bei der Rechnungslegung

  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmensbesteuerung

  • Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht

  • Fragestellungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht

  • Vermeidung von Haftungsrisiken

  • Arbeitsvertragsrecht und betriebliche Altersversorgung

DER BETRIEB liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung sowie Beratungs- und Unternehmenspraxis das wichtigste Know-how für Ihre Geschäftstätigkeit. Erfahrene Redakteure wählen aus der Informationsflut sorgfältig für Sie aus, worauf es ankommt.

DER BETRIEB richtet sich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Steuern, Recht, Finanzen, Controlling und Personal.

www.der-betrieb.de

Erscheinungsweise:
1 x wöchentlich

Aktuelles Heft

Heft 19/2026

Steuerrecht

Demleitner, Andreas, Die handelsrechtliche Einordnung von Simple Agreements for Future Equity (“SAFE“), DB 2026, 1151-1153

Beteiligungen über sog. Simple Agreements for Future Equity (SAFE) gehören vor allem im US-amerikanischen Venture-Capital-Markt zu den regelmäßig genutzten Instrumenten in der Frühphasenfinanzierung von Start-ups. Sie ermöglichen eine schnelle und transaktionskostengünstige Kapitalaufnahme, ohne dass zum Zeitpunkt der Investition eine Unternehmensbewertung erforderlich ist. Während in Deutschland diese Rolle noch immer durch das klassische Wandeldarlehen eingenommen wird, beteiligen sich immer mehr inländische Investoren über dieses Finanzierungsmittel an US-Start-ups. Da dem SAFE kein exaktes Pendant im deutschen Recht gegenübersteht, sind seine Einordnung sowie die Konsequenzen der Wandlung unklar, sodass die Praxis sich noch immer im Bereich erheblicher Unsicherheit bewegt. Der nachfolgende Beitrag soll diese Fragen für inländische Venture-Capital-Investoren in der Rechtsform einer KapGes. überblicksartig darstellen.

Betriebswirtschaft

Zwirner, Christian / Schöffel, Sebastian, Finale (Neu-)Fassung des IDW S 1 i.d.F. 2026, DB 2026, 1154

Unternehmensbewertungen sind oft Grundlage für weitreichende betriebswirtschaftliche Maßnahmen. Daher ist eine sachgerechte Wertermittlung von großer Bedeutung. Der IDW S 1 i.d.F. 2008 hat sich als Standard für Unternehmensbewertungen etabliert und legt die grundsätzliche Vorgehensweise sowie Rolle und Verantwortung des Bewerters fest. Der Fachausschuss für Unternehmensbewertungen und Betriebswirtschaft (FAUB) hatte am 22.11.2024 den Entwurf einer Neufassung IDW ES 1 n.F. veröffentlicht, zu welchem Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge schriftlich bis zum 31.05.2025 beim IDW eingereicht werden konnten. Nun wurde die finale Fassung des IDW S 1 i.d.F. 2026 veröffentlicht, der eine Aktualisierung des IDW S 1 i.d.F. 2008 darstellt.

Steuerrecht

Behrens, Stefan / Sparr, Christian, Grunderwerbsteuer: Anmerkungen zu den gleichlautenden Ländererlassen vom 20.02.2026 und vom 10.03.2026, DB 2026, 1155-1166

Mit Datum vom 20.02.2026 haben die obersten Finanzbehörden der Länder neue gleichlautende Erlasse zur Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG, zur Anwendung von § 1 Abs. 2b GrEStG, zu Erwerbsvorgängen im Zusammenhang mit Treuhandgeschäften und Auftragserwerben bzw. Geschäftsbesorgungen und zur Nichtanwendung des BFH-Urteils vom 21.08.2024 – II R 16/22 veröffentlicht. Mit Datum vom 10.03.2026 wurden außerdem die neuen gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis Abs. 3b GrEStG veröffentlicht. Der folgende Beitrag zeigt die Änderungen in diesen Erlassen im Vergleich zu den jeweiligen Vorgängererlassen auf und kommentiert diese.

Solowjeff, Julian / Engeln, Leonie, Die neuen Grunderwerbsteuer-Erlasse: Ein Ende der Signing-Closing-Problematik sowie Doppelzurechnung in Sicht?, DB 2026, 1167-1175

Die Finanzverwaltung hat mit Datum vom 20.02.2026 ihre gleichlautenden Erlasse zu § 1 Abs. 2a, 2b GrEStG sowie mit Datum vom 10.03.2026 zur Zurechnung von Grundstücken im Rahmen der Ergänzungstatbestände aktualisiert. Mit Spannung wurde erwartet, ob die Finanzverwaltung an ihrer restriktiven Rechtsansicht im Hinblick auf die sog. Signing-Closing-Theorie sowie die Doppelzurechnung von Grundstücken festhält. Beide Themen haben gemein, dass es nicht selten zu einer tatsächlichen Doppelbesteuerung kommen kann. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die überarbeiteten gleichlautenden Erlasse hinsichtlich der vorgenannten Problembereiche und ordnet diese unter Berücksichtigung der jüngsten Finanzrechtsprechung kritisch ein. Daneben veranschaulicht der Beitrag, welche GrESt-Folgen sich aus den Aussagen zu § 1 Abs. 4a GrEStG ergeben und welche Fragen weiterhin unbeantwortet sind.

Mückl, Norbert / Walter, Tim, GrESt2Go # 9: Der unmittelbare Beteiligungserwerb nach § 1 Abs. 2a GrEStG, DB 2026, 1176-1178

Nicht nur der Übergang von Grundstücken ist grunderwerbsteuerbar. Vielmehr kommt es u.U. auch dann zum Anfall von GrESt, wenn Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft übertragen werden. Einen dieser Fälle, den unmittelbaren Beteiligungswechsel bei PersGes. nach § 1 Abs. 2a GrEStG, bespricht dieser Beitrag.

BMF v. 10.4.2026 - III C 3 – S 7279/00084/001/037, Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG (USt 1 TS), DB 2026, 1179

BMF v. 23.4.2026 - III C 3 – S 7359/00060/004/035, Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) (USt 1 TN), DB 2026, 1179-1180

BFH v. 25.2.2026 - II R 5/24, Erstmaliger Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft, DB 2026, 1180-1182

BFH v. 22.10.2025 - II R 32/22, Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommenem Wohnungsrecht, DB 2026, 1182-1184

BFH v. 4.12.2025 - V R 38/23, Vorsteuerabzug aus Anzahlungen, DB 2026, 1184-1187

Wirtschaftsrecht

Ehrhard, Thorsten, Geschäftsleiterhaftung in der Krise eines Unternehmens, DB 2026, 1188-1196

Der Beitrag analysiert die persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsleiter, die sich aus der Krise eines Unternehmens ergeben. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der zivil-, steuer- und strafrechtlichen Haftungstatbestände. Die Untersuchung zeigt, dass die Haftungsrisiken für Geschäftsleiter in Unternehmenskrisen erheblich sind. Dies liegt nicht zuletzt an der zunehmenden Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge, der Verschärfung insolvenzrechtlicher Vorschriften durch das Sanierungs- und Insolvenzfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) 2021 sowie einer restriktiveren Rechtsprechung.

Spruytenburg, Julian / Gutmann, Sebastian, Wissentliche Pflichtverletzung als Risikoausschluss in der D&O-Versicherung, DB 2026, 1197

Das Urteil konkretisiert die Voraussetzungen des Risikoausschlusses wegen wissentlicher Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung. Der BGH stellt klar, dass sich die Wissentlichkeit strikt auf diejenige Pflichtverletzung beziehen muss, die den geltend gemachten Haftungstatbestand begründet, und lehnt eine Ausdehnung auf andere, funktional zusammenhängende Organpflichten ab. Zugleich bekräftigt die Entscheidung den Grundsatz der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln und schärft damit die Konturen des Versicherungsschutzes für Organmitglieder in der Unternehmenskrise.

BGH v. 18.2.2026 - II ZB 2/25, Keine Speicherung überobligatorischer Daten im Registerordner des Handelsregisters, DB 2026, 1198-1203

Arbeitsrecht

Barry, Lena / Hahn, Jan-Moritz, Die Einheit des Verhinderungsfalls im Entgeltfortzahlungsrecht, DB 2026, 1204-1206

Der Beitrag analysiert den einheitlichen Verhinderungsfall als Instrument zur Begrenzung der Entgeltfortzahlung auf sechs Wochen und setzt sich mit den Leitlinien des BAG zur abgestuften Darlegungslast einschließlich der Anforderungen an eine laienverständliche, überprüfbare Krankheitsdarstellung und an Schweigepflichtentbindungen der behandelnden Ärzte auseinander. Das BAG identifiziert als wesentliche Verdachtskriterien die Anschlussdichte aufeinanderfolgender Arbeitsunfähigkeitszeiträume und die Ursachenidentität der Erkrankungen, während eine dokumentierte tatsächliche Arbeitsaufnahme als starkes Gegenindiz in Betracht kommt. Der Beitrag zeigt zudem, dass die sorgfältige Dokumentation dieser Indizien über die bloße Einstellung der Entgeltfortzahlung hinaus prozess- und verhandlungsrelevante Folgen hat, insb. für Rückforderungen nach § 812 BGB, die Gestaltung von Vergleichen sowie den Anspruchsübergang auf die gesetzliche Krankenkasse nach § 115 SGB X.

Rein, Michael / Šilić, Luka, Zur Rechtsstellung von Schiedsrichtern, DB 2026, 1207

Mit seiner Entscheidung zur Rechtsstellung von Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten in der 3. Liga schafft das BAG Klarheit für den professionell organisierten Spielbetrieb. Der Beitrag analysiert, warum zentrale Steuerung, Leistungsbewertungen und Coaching-Strukturen (noch) kein Arbeitsverhältnis begründen und welche Maßstäbe für die arbeitsrechtliche Einordnung sportartspezifischer Tätigkeiten gelten. Zugleich zeigt er auf, wo die Grenzen der Entscheidung liegen und welche praktischen Risiken und Gestaltungsspielräume für Verbände und Organisationen verbleiben.

Zaumseil, Frank, Zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei Regelungen für mobile Arbeit, DB 2026, 1208

Das LAG Düsseldorf stellt klar, dass es sich bei mobiler Arbeit um eine teilmitbestimmte Angelegenheit handelt, über deren Einführung der Arbeitgeber frei entscheiden kann. Der Arbeitgeber kann daher die Ebene der Mitbestimmung bestimmen. Die Ausgestaltung der mobilen Arbeit sei ein einheitlicher Regelungsgegenstand. Ist der Gesamtbetriebsrat zuständig, müsse er die gesamte Angelegenheit mit dem Arbeitgeber regeln.

Hamacher, Hanna, Anspruch auf Zutritt zum Betrieb zum Zwecke der Wahlwerbung trotz gekündigten Arbeitsverhältnisses, DB 2026, 1209

Im Kern geht es in der Entscheidung um die Frage, ob und in welchem Umfang einer Arbeitnehmerin, deren Kündigung noch nicht rechtskräftig ist, Zugang zum Betrieb und zu betrieblichen Kommunikationsmitteln für die Durchführung von Wahlwerbung gewährt werden muss. Vor dem Hintergrund der aktuellen Betriebsratswahlen sind die daraus gewonnenen Erkenntnisse nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Wahlbewerber von großer praktischer Bedeutung.

BAG v. 3.12.2025 - 4 ABR 12/24, In der Rechtsbeschwerdeinstanz kommt auch in Verfahren nach § 99 ArbGG eine Antragsänderung grds. nicht in Betracht, DB 2026, 1210-1213

BAG v. 3.12.2025 - 4 AZR 3/25, Zulässiger zusätzlicher Entgeltbestandteil für Arbeitnehmer, die mindestens 12 Monate der tarifvertragschließenden Gewerkschaft angehören, DB 2026, 1214-1218

Mantelteil

Anspach, Philipp, Mehr Klarheit – mehr Komplexität, DB 2026, M1

Lilienthal, Nadine, Legal Context Engineering, DB 2026, M4-M5

In der KI-Welt kommt es mittlerweile im Wochentakt zu neuen Meldungen: Einen Vorgeschmack, wie eine agentische KI-Zukunft aussehen könnte, liefert das enorm populäre, wenn auch sehr risikobehaftete Projekt von Peter Steinberger.

Handelsrechtliche Einordnung von Investments über ein SAFE, DB 2026, M6

SAFE werden für Investitionen in US-Start-ups immer häufiger genutzt, die handelsrechtliche Einordnung ist aber noch ungeklärt.

Grunderwerbsteuer: Neue Erlasse bringen Licht und Schatten, DB 2026, M7

Die neuen gleichlautenden Ländererlasse zur Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG bescheren Steuerpflichtigen zwei wesentliche Nachteile.

Grunderwerbsteuer-Erlasse: Alles beim Alten, DB 2026, M8

Die Finanzverwaltung hält an ihrer restriktiven Rechtsansicht im Hinblick auf die sog. Signing-Closing-Theorie sowie die Doppelzurechnung von Grundstücken fest.

Haftungsrisiken für Geschäftsleiter im Zivil-, Steuer- und Strafrecht, DB 2026, M9

Die steigende Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge, schärfere insolvenzrechtliche Vorschriften und eine restriktive Rechtsprechung erhöhen die Risiken für Krisenmanager.

Der Unterschied zwischen “dauerhaft“ und “immer wieder“ krank, DB 2026, M10

Der einheitliche Verhinderungsfall ist ein wichtiges Instrument um endlose Entgeltfortzahlungen zu begrenzen. Arbeitgeber müssen aber auch die Risiken kennen.

Autoren und Redaktion

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Fleischer, Holger; Prof. Dr. Hey, Johanna; Prof. Dr. h.c. Mellinghoff; Rudolf; Prof. Dr. Uffmann, Katharina; Prof. Dr. Weißenberger, Barbara E.; Prof. Dr. Werth, Franceska; Dr. Wünnemann, Monika;

Ass.jur Sixten Abeling, Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210 911-15, bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738 943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: s.abeling@fachmedien.de,

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