ESGZ Zeitschrift & Digital (Bundle) Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht

ESGZ Zeitschrift & Digital (Bundle)

Die ESGZ hat die aktuellen Entwicklungen im Blick und gibt Hilfestellung bei der Implementierung von ESG-Kriterien. Innerhalb fester Rubriken finden Sie in jeder Ausgabe ein wechselndes Schwerpunkt-Thema. Für die Expertise der fundierten Fachbeiträge in der ESGZ stehen beraterunabhängige Köpfe und namhafte Autor(inn)en. Nachhaltigkeit braucht rechtliche Rahmenbedingungen für das Handeln des Einzelnen ebenso wie von Betrieben und Verbänden.

Online erhältlich in diesen Modulen:
Beratermodul ESGZ
juris CSR

  • Kompakte Beiträge zu Environment, Social, Governance und Sustainable Finance
  • Praxisnahe Empfehlungen für Ihre nachhaltige Unternehmens- und Beratungspraxis
  • Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung rund um ESG-Themen
  • Inklusive ESGZ Online-Archiv ab 2022
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2748-1379

Jahresbezugspreis 2026: 301 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 24 € (inkl. MwSt), Ausland: 43,60 €

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ESGZ und zur Otto Schmidt Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

ESGZ verbindet Nachhaltigkeit und Recht

Die neue Fachzeitschrift ESGZ zeigt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind, um ökologische, ökonomische und soziale Elemente mit der Unternehmensführung in Einklang zu bringen.

Die ESGZ hat die aktuellen Entwicklungen im Blick und gibt Hilfestellung bei der Implementierung von ESG-Kriterien. Innerhalb fester Rubriken finden Sie in jeder Ausgabe ein wechselndes Schwerpunkt-Thema. Für die Expertise der fundierten Fachbeiträge in der ESGZ stehen beraterunabhängige Köpfe und namhafte Autor(inn)en.

Nachhaltigkeit braucht rechtliche Rahmenbedingungen für das Handeln des Einzelnen ebenso wie von Betrieben und Verbänden.

  • ESGZ lichtet den Dschungel an Gesetzesvorhaben, -vorgaben und Regularien. 

  • ESGZ nimmt das Thema Nachhaltigkeit mit allen Facetten in den Fokus. 

  • ESGZ gibt wirkungsvolle Impulse für die Umsetzung. 

  • ESGZ bietet Fachbeiträge namhafter Autor(inn)en zur Nachhaltigkeitsdebatte. 

  • ESGZ gibt konkrete Antworten und zeigt Lösungen aus der Praxis.

Die ESGZ – Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht zeigt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind, um ökologische, ökonomische und soziale Elemente in Einklang zu bringen.

In den verschiedenen Rubriken erfahren Sie alles über die wichtigsten Themen und Trends zu Nachhaltigkeit & Recht:

  • Environment & Climate: Umweltbelange werden von den Gesetzgebern so stark wie nie zuvor reguliert. Wir blicken auf internationale Richtlinien und Gesetze und analysieren die Vorgaben.

  • Social & Human Rights: New Work, Lieferketten, Diversity, Whistleblowing und die weltweit garantierte Achtung der Menschenrechte bringen neue Herausforderungen. Bleiben Sie mit uns up to date.

  • Governance & Compliance: Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung spielt eine zunehmend wichtigere Rolle. Die Regelungsdichte ist hoch, die Themen sind vielfältig – wir behalten den Überblick.

  • Sustainable Finance: Nachhaltigkeit in Finanzsystemen und die Einbeziehung von ESG-Aspekten gewinnt immer stärker an Bedeutung. Hier lernen Sie die Insights kennen.

Die Themen

Die ESGZ Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht bietet Ihnen 

  • Ein Transformationsinstrument für die Umsetzung der Ziele

  • Die Lichtung des Dschungels an Gesetzesvorhaben, -vorgaben und Regularien

  • Einen Fokus in das Thema Nachhaltigkeit mit seinen intradisziplinären Facetten

  • wirkungsvolle Impulse für die Umsetzung von Prozessen

  • Fachbeiträge namhafter Autor(inn)en zur Nachhaltigkeitsdebatte

  • Expertise und Erfahrung

  • die Quelle für die Weiterbildung

  • konkrete Antworten und nachvollziehbare Lösungen aus der Praxis

  • Fachzeitschrift und Magazin zugleich

Die ESGZ richtet sich an Nachhaltigkeitsexperten in Unternehmen und deren Berater.

10 Ausgaben inkl. 2 Doppelausgaben (6/7 und 11/12) pro Jahr

Erscheinungsweise:
10 Ausgaben pro Jahr

Aktuelles Heft

Heft 9/2026

Didier, Viola C. / Graewe, Daniel, Wer haftet, wenn der Algorithmus diskriminiert?, ESGZ 2026, 1

Im Fokus

Didier, Viola C., Factsheet: KI im HR-Kontext, ESGZ 2026, 4-5

Auch in der “S“-Dimension von ESG hat die Künstliche Intelligenz mittlerweile Einzug gehalten. Gute HR-KI automatisiert jedoch nicht die Verantwortung, sondern verbessert die Entscheidungsgrundlagen. Nachfolgende Anwendungsgebiete sind in der Praxis bereits etabliert:

Kuhn, Pauline / Kuschnereit, Lilli, KI im Personalbereich: Diskriminierungsrisiken und Unternehmensverantwortung, ESGZ 2026, 6-11

Algorithmen treffen heute häufig die erste Vorauswahl im Bewerbungsverfahren, viele Unterlagen werden deshalb gar nicht mehr von Personalverantwortlichen gesehen. Aber was geschieht, wenn Systeme aufgrund ihrer Trainingsdaten diskriminieren? Die Bundesregierung hält das AGG für ausreichend. Doch wie lassen sich KI-bedingte Diskriminierungsrisiken erkennen, nachweisen und rechtssicher beherrschen?

Nyholm, Sven / Didier, Viola C., “Die meisten Unternehmen überschätzen die ‚Intelligenz’ von KI-Tools“, ESGZ 2026, 12-15

Künstliche Intelligenz übernimmt im Personalbereich zunehmend Aufgaben, die über berufliche Chancen entscheiden. Dies geht von der Vorauswahl im Bewerbungsverfahren bis hin zur Leistungsbewertung. Doch wenn Algorithmen bestehende Vorurteile reproduzieren, stellt sich nicht nur die Frage nach Haftung und Transparenz, sondern auch nach der ethischen Verantwortung der Unternehmen, erklärt Prof. Dr. Sven Nyholm im Interview.

Schneider, Petra, Mensch und Maschine im Recruiting, ESGZ 2026, 16-17

KI kann Bewerbungen vorsortieren, Termine koordinieren und Routineaufgaben beschleunigen. Doch wenn es um Motivation, Persönlichkeit oder kulturelle Passung geht, bleibt menschliches Urteilsvermögen unverzichtbar. Erfolgreiches Recruiting entsteht deshalb nicht durch möglichst viel KI, sondern durch ihre gezielte Kombination mit menschlicher Expertise.

Didier, Viola C., KI & Karriere: Wenn Vorurteile den Fortschritt blockieren, ESGZ 2026, 18-20

Gleichstellung in der Führung ist auf dem Vormarsch, doch bei Zukunftskompetenzen wie KI blockieren stereotype Zuschreibungen weiterhin die Chancengleichheit. Für echte Diversität müssen Unternehmen aktiv gegen Vorurteile vorgehen, wie eine aktuelle Studie zeigt.

Umwelt und Gesellschaft

Edelhoff, Tim, E-Auto-Förderung für Firmenwagen unter der Lupe, ESGZ 2026, 21-24

Die staatliche Kaufprämie ist Geschichte, doch für Unternehmen ist der E-Firmenwagen steuerlich attraktiver denn je. Turboabschreibung, 0,25%-Regelung, Steuerfreiheit für Ladestrom und weitere Vergünstigungen können erhebliche Liquiditäts- und Kostenvorteile bringen. Entscheidend ist allerdings, die neuen Vorgaben auch organisatorisch und steuerlich richtig umzusetzen.

Bosse, Jörn / Kümmel, Dennis, Gebäudemodernisierungsgesetz und Gewerberaummiete, ESGZ 2026, 25-27

Die Neuregelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verlangen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern Entscheidungen ab, die auch Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Mietverhältnisse haben. Der nachstehende Beitrag betrachtet die Schnittstellen von Klima- und Mietrecht unter diesem Gesichtspunkt.

Ehe, Ricardo, Die EUDR vor dem Start, ESGZ 2026, 28-34

Der Start der EUDR rückt näher und für betroffene Unternehmen geht es längst nicht mehr nur um Geodaten und Entwaldungsfreiheit. Entscheidend ist, Produkte und Rollen richtig einzuordnen, Lieferketten belastbar zu dokumentieren und die erforderlichen Prozesse rechtzeitig vor Import, Verkauf oder Export zu etablieren. Fehler können nicht nur Bußgelder, sondern auch blockierte Waren und erhebliche operative Probleme auslösen.

Byrne, Helena / Flöter, Isabell, Paarvergleich und Median, ESGZ 2026, 35-38

Das LAG Baden-Württemberg hat nach der Zurückverweisung durch das BAG die Maßstäbe der Entgeltgleichheit präzisiert: Eine einzelne besser vergütete Vergleichsperson kann die Vermutung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung auslösen; dies führt aber nicht zwingend zu einem Anspruch auf Angleichung an das höchste Vergleichsentgelt.

Unternehmensführung

Fritz, Aline, Tariftreue wird Vertragspflicht, ESGZ 2026, 39-40

Seit dem 01.05.2026 gilt das Bundestariftreuegesetz (BTTG). Bei neuen Bau- und Dienstleistungsvergaben des Bundes ab einem Auftragswert von 50.000 € ohne Umsatzsteuer müssen Unternehmen ein Tariftreueversprechen abgeben. Unternehmen sollten daher bereits jetzt ihre Kalkulation, Beschäftigteninformation, Nachunternehmersteuerung und Dokumentationsprozesse vorbereiten.

Piechulla, Lara V., Vermögen binden, Zukunft sichern?, ESGZ 2026, 41-42

Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll eine Alternative zwischen klassischen Kapitalgesellschaften und Stiftungen bieten, mit genossenschaftlichen Elementen wie “ein Mitglied, eine Stimme“ und Schutz vor Investorenübernahmen. Gewinne und Vermögen dürfen nicht ausgeschüttet werden und bleiben dauerhaft im Unternehmen, um langfristige Entwicklung statt kurzfristiger Gewinninteressen zu fördern; auch eine spätere Umgehung soll ausgeschlossen sein. Das Konzept eröffnet interessante Gestaltungsmöglichkeiten, wirft aber insbesondere bei Besteuerung, Finanzierung und Zweckbindung noch wichtige Fragen auf.

Graewe, Daniel / Didier, Viola C., DCGK-Reform: Wird Nachhaltigkeit im Aufsichtsrat wieder zur Kür?, ESGZ 2026, 43-45

Nachhaltigkeit galt zuletzt auch im Aufsichtsrat als fester Bestandteil guter Unternehmensführung. Doch der aktuelle Reformentwurf des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) will die ausdrückliche Empfehlung zur Nachhaltigkeitsexpertise streichen. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass ESG-Themen für die Unternehmensüberwachung bedeutungslos werden, zeigt Prof. Dr. Daniel Graewe im Interview.

Didier, Viola C., Wachstum entscheidet sich auch im Aufsichtsrat, ESGZ 2026, 46-49

Nachhaltiges Wachstum ist längst nicht mehr allein eine Frage von Märkten, Produkten und Investitionen. Entscheidend ist ebenso, ob Unternehmen über die passenden Führungskräfte, Kompetenzen und Entscheidungsstrukturen verfügen. Vorstand und Aufsichtsrat müssen deshalb Nachfolge, Talententwicklung, Kultur und Zukunftskompetenzen stärker als strategische Aufgaben verstehen.

Reporting und Finance

Patschke, Maria, Die KPI des Monats, ESGZ 2026, 50

Kneissl, Matthias, Nachhaltigkeitskommunikation von Investmentfonds, ESGZ 2026, 51-57

Durch die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie wurde der Tatbestand der “Umwelthöchstleistungen nach sonstigem geltenden Unionsrecht“ in § 2 II Nr. 2 lit. c) UWG n.F. eingefügt. Bislang ist weitgehend ungeklärt, welche Anforderungen hieran zu stellen sind und welche unionsrechtlichen Instrumente hierunter fallen können. Der Beitrag untersucht diese Frage am Beispiel der ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen mit ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen.

ESG inside

Aktuelle Rechtsprechung zu Nachhaltigkeitsthemen, ESGZ 2026, 58-59

Jeden Monat stellen wir Ihnen aktuelle Gerichtsentscheidungen vor, die Nachhaltigkeitsthemen aus den drei Bereichen Environmental, Social und Governance betreffen. Die vollständigen Entscheidungsgründe finden Sie in aller Regel online, insbesondere in derEntscheidungsdatenbank Otto Schmidt online.

Aktuelle Meldungen, ESGZ 2026, 60-63

Graewe, Daniel, Statistik im Fokus, ESGZ 2026, 64

Autoren und Redaktion

Margot Hohagen (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210 911-33 bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: m.hohagen@fachmedien.de

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