DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht

DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle)

Qualitativ hochwertige Inhalte und eine außerordentliche Aktualität machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Leitmedium zum Thema Steuer- und Unternehmerwissen. Profitieren Sie vom perfekten Mix aus fundierter Berichterstattung und konkreten Lösungsansätzen in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft.

DER BETRIEB digital nutzen in Otto Schmidt online:
Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Aktionsmodul Arbeitsrecht
Aktionsmodul Finance & Accounting
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul DER BETRIEB
Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht
Beratermodul Rechnungslegung und Bilanzierung

DER BETRIEB in juris:
juris Arbeitsrecht Premium
juris Handels- und Gesellschaftsrecht Premium
juris Otto Schmidt Steuerrecht Premium
juris Steuerrecht Premium
juris Plus-Option

  • Umfangreiche Fachbeiträge zu Betriebswirtschaft, Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht – kompakt und aktuell.
  • Praxisorientierte Handlungsempfehlungen für Ihre Beratung- und Unternehmenspraxis.
  • Inklusive Beratermodul DER BETRIEB
  • Unverzichtbar für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Entscheider in Unternehmen.

ISSN 0005-9935

Jahresbezugspreis 2026: 874 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 82 € (inkl. MwSt), Ausland: 167 €

47 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul DER BETRIEB kostenlos und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft 

Die clevere Verbindung aus vier Fachgebieten liefert Ihnen das notwendige Know-how für weitsichtige Entscheidungen.

Qualitativ hochwertige Inhalte und eine außerordentliche Aktualität machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Leitmedium zum Thema Steuer- und Unternehmerwissen. Profitieren Sie vom perfekten Mix aus fundierter Berichterstattung und konkreten Lösungsansätzen in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft

Mit DER BETRIEB sind Sie top-informiert zu den wichtigsten Themen:

  • Pflichten bei der Rechnungslegung

  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmensbesteuerung

  • Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht

  • Fragestellungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht

  • Vermeidung von Haftungsrisiken

  • Arbeitsvertragsrecht und betriebliche Altersversorgung

DER BETRIEB liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung sowie Beratungs- und Unternehmenspraxis das wichtigste Know-how für Ihre Geschäftstätigkeit. Erfahrene Redakteure wählen aus der Informationsflut sorgfältig für Sie aus, worauf es ankommt.

DER BETRIEB richtet sich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Steuern, Recht, Finanzen, Controlling und Personal.

www.der-betrieb.de

Erscheinungsweise:
1 x wöchentlich

Aktuelles Heft

Heft 5/2026

Betriebswirtschaft

IFRS / Nachhaltigkeitsberichterstattung / Rechnungslegung

Staß, Alexander / Bonk, Katrin / Gaidatzis, Anja, Prüfungsschwerpunkte für Enforcementverfahren 2026, DB 2026, 203-210

Die jährliche Veröffentlichung von Prüfungsschwerpunkten soll Fehlern in der Unternehmensberichterstattung vorbeugen. Der Beitrag erläutert die von der ESMA und der BaFin für 2026 definierten Schwerpunktthemen und gibt praxisnahe Hinweise für die Berichterstattung.

Handelsbilanzrecht / IFRS / Rechnungslegung

Rasch, Christian / Ricken, Björn, Betriebliche Altersversorgung im Jahresabschluss – Update, DB 2026, 211-212

Zum Jahresende 2025 liegen die IFRS-Zinssätze für Pensionsverpflichtungen mit 4,1%-4,5% etwa 0,7 bis 1,0 Prozentpunkte oberhalb der Vorjahresspanne (3,4% bis 3,5%). Nach HGB hat die Deutsche Bundesbank zum 31.12.2025 einen Zins von 2,06% ermittelt (Restlaufzeit von 15 Jahren, 10-Jahres-Durchschnittszins; Vorjahr: 1,90%).

Steuerrecht

Betriebliche Altersversorgung / Einkommensteuer

Gerlach, Lucas, Geschäftsführergehalt und Altersrente: Fragestellungen des gleichzeitigen Bezugs für Gesellschafter-Geschäftsführer, DB 2026, 213-217

Der vorliegende Beitrag untersucht die Entwicklungen der Auswirkungen der Rechtsprechung des BFH und der Verwaltungsanweisungen des BMF in Bezug auf die gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Altersrente und leitet Handlungsempfehlungen für die Praxis ab. Es erfolgt eine Differenzierung zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung, wobei der Schwerpunkt auf Letzterer liegt.

Abgabenordnung

Melan, Nevada / Zielinski, Mandy, Rechtsfrage oder Tatsachenfrage?, DB 2026, 218-220

Viele FÄ erteilen verbindliche Auskünfte gem. § 89 Abs. 2 AO nur zu “Rechtsfragen“. “Tatsachenfragen“ gelten als nicht auskunftsfähig. “Rechtsfragen“ stehen im Behördensprachgebrauch für abstrakte Auslegungsfragen; die missverständliche Bezeichnung als “Tatsachenfrage“ steht für die einzelfallbezogene Rechtsanwendung bzw. Subsumtion. Die Unterscheidung wurde schon seit Langem kritisiert. Auch “Tatsachenfragen“ sind auskunftsfähig. Das bestätigt nun erstmals die Rspr.

Grunderwerbsteuer

Hötzel, David, Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten, DB 2026, 221-222

Die Ergänzungstatbestände der GrESt zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren. Mit dem am 14.01.2026 im Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf (RegE) eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (9. StBerGÄndG) will die Bundesregierung die Systematik der Ergänzungstatbestände auch im Jahr 2026 neu ordnen. Dieses Mal – so jedenfalls der Anspruch – soll alles einfacher werden.

Mückl, Norbert / Walter, Tim, GrESt2Go #7: Anzeigepflichten nach §§ 18, 19 GrEStG, DB 2026, 222-224

Mit den Anzeigepflichten in §§ 18, 19 GrEStG versucht der Gesetzgeber, den gebotenen gleichmäßigen Vollzug der GrESt sicherzustellen. Gerade im Hinblick auf Sachverhalte, die etwa mittelbare Erwerbe oder Erwerbe mit Auslandsbezug betreffen, ist die Finanzverwaltung auf die Anzeige des Stpfl. angewiesen. Daneben sind auch Gerichte, Behörden und Notare, die an grunderwerbsteuerrelevanten Vorgängen mitwirken, zur Anzeige verpflichtet.

Umsatzsteuer

BMF v. 29.12.2025 - III C 3 – S 7157/00010/002/077, Übergangsvorschrift nach Aufhebung von § 4 Nr. 4a UStG, DB 2026, 225-227

BMF v. 23.12.2025 - IV D 3 – S 1547/00006/007/021, Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2026, DB 2026, 227-228

Einkommensteuer

BFH v. 2.10.2025 - IV R 14/23, Steuerstundungsmodell gem. § 15b EStG, DB 2026, 228-232

BFH v. 9.9.2025 - VI R 7/23, Firmenwagenbesteuerung: Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten, DB 2026, 232-233

Erbschaft-/Schenkungsteuer

BFH v. 23.9.2025 - II R 19/24, Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung, DB 2026, 234-236

Wirtschaftsrecht

Aktienrecht

Assies, Theresa / Kreuzer, Leonhard / Weißenberg, Christopher, Der aktienrechtliche Vergleich nach Aufhebung des HV-Zustimmungsbeschlusses, DB 2026, 237-242

“Der BGH hat den Dieselvergleich gekippt.“ Diese Nachricht ging im Herbst 2025 durch alle Gazetten. Aber tatsächlich ist diese Schlagzeile ungenau. Der BGH hat nicht den Vergleich gekippt, sondern lediglich den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung nach § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG. Genau deshalb bleibt die Frage, was mit dem Vergleich geschieht, weiter offen. Im sonst durchaus flächendeckenden aktienrechtlichen Schrifttum findet sich dazu kaum eine Aussage, obwohl die Frage von größter Bedeutung ist, und zwar namentlich dann, wenn die Parteien möglicherweise nicht gleichermaßen gewillt sind, den Vergleich unverändert ein zweites Mal abzuschließen. Ist der Vergleich dann endgültig aufgehoben oder kommt ihm noch eine schwebende Restverbindlichkeit zu? Der folgende Beitrag rückt deshalb dieses bislang vernachlässigte Problemfeld in den Mittelpunkt.

Insolvenzrecht / Wirtschaftsprüferrecht

BGH v. 11.12.2025 - III ZR 438/23, Abschlussprüfung erfolgt auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags, DB 2026, 243-253

Arbeitsrecht

Entgeltrecht

Thüsing, Gregor / Tambour, Christian, Rechtswidriger Mindestlohn? – Teil 1, DB 2026, 254-264

Die jüngste Mindestlohnerhöhung wirft Fragen auf. Der erste Teil dieses Beitrags lotet aus, welchen Spielraum die Mindestlohnkommission bei Anpassungen hat. Den Referenzwert von 60% des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten darf sie als Orientierungsmaßstab nicht heranziehen.

Gleichbehandlung

Schweitzer, Julia, Anspruch auf angepasste Arbeitsbedingungen auch ohne eigene Behinderung, DB 2026, 265

Diskriminierungen im Arbeitsleben sind ein zentrales Thema des europäischen und nationalen Arbeitsrechts. Sie betreffen nicht nur offensichtliche Ungleichbehandlungen, sondern zunehmend auch mittelbare Benachteiligungen. Der EuGH konkretisiert mit seinen jüngeren Entscheidungen den Schutzrahmen und stärkt damit die Rechte von Beschäftigten, die familiäre Pflege- oder Betreuungsverantwortung tragen, indem auch sie mittelbar von einer Diskriminierung wegen einer Behinderung betroffen sein können und spricht ihnen einen Anspruch auf angemessene Anpassung ihrer Arbeitsbedingungen zu.

Arbeitsvertragsrecht

Fritsche, Kira, Neues zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot – Gescheiterte Aufhebung und Karenzentschädigung, DB 2026, 266

Die Entscheidung des LAG setzt sich in instruktiver Weise sowohl mit den Auswirkungen der Beweislastverteilung im Fall von Unwägbarkeiten und Unklarheiten im Zusammenhang mit der Aufhebung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots als auch verschiedenen praxisrelevanten Einzelaspekten bei der Anrechnung von anderweitigem Erwerb während der Dauer eines solchen Verbots auseinander.

Entgeltrecht / Elternrecht

BAG v. 9.9.2025 - 5 AZR 286/24, Verlängerung des Referenzzeitraums für Mutterschutzlohn nur bei tatsächlich erheblichen Schwankungen des monatlichen Arbeitsverdienstes, DB 2026, 267-270

Mantelteil

Bücker, Anna Viola, Geld allein macht nicht glücklich, DB 2026, M1

Hey, Johanna, “FairErben“ – Zur politischen Diskussionskultur in Sachen Erbschaftsteuerreform, DB 2026, M4-M5

Die Erbschaftsteuer ist reformbedürftig! Privat- und Betriebsvermögen werden nach wie vor massiv ungleich behandelt, Komplexität und Gestaltbarkeit beeinflussen das Ergebnis. Dieser Befund ist unabhängig davon, wie das BVerfG im Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 804/22 zur Betriebsvermögensvergünstigung entscheiden wird.

Überblick über die Prüfungsschwerpunkte von ESMA und BaFin, DB 2026, M6

Der Beitrag gibt einen Überblick über die Prüfungsschwerpunkte für die Enforcementsaison 2026 und ordnet deren Bedeutung für die Berichterstattung ein.

Gleichzeitige Zahlung von Gehalt und Pension, DB 2026, M7

Arbeitet ein Gesellschafter-Geschäftsführer nach Erreichen seines Pensionsalters im Unternehmen weiter, muss stets das Risiko einer vGA in den Blick genommen werden.

Finanzämter müssen umfassender Auskunft erteilen, DB 2026, M8

Viele Finanzämter erteilen verbindliche Auskünfte gem. § 89 Abs. 2 AO nur zu “Rechtsfragen“. Erstmals bestätigte nun die Rechtsprechung, dass auch Tatsachenfragen zur Rechtsanwendung oder Subsumtion auskunftsfähig sind.

Effekt des nichtigen HV-Beschlusses auf Vergleichsverträge, DB 2026, M9

Welche Auswirkungen hat ein Verstoß gegen § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG auf die Vergleichsvereinbarung bzw. deren Fortbestand?

Zum Ermessensfehlgebrauch der Mindestlohnkommission, DB 2026, M10

Der erste Teil der Serie vermisst die Grenzen, innerhalb derer die Mindestlohnkommission eine Anpassung des Mindestlohns beschließen darf – mit eindeutigem Ergebnis.

Autoren und Redaktion

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Fleischer, Holger; Prof. Dr. Hey, Johanna; Prof. Dr. h.c. Mellinghoff; Rudolf; Prof. Dr. Uffmann, Katharina; Prof. Dr. Weißenberger, Barbara E.; Prof. Dr. Werth, Franceska; Dr. Wünnemann, Monika;

Ass.jur Sixten Abeling, Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210 911-15, bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738 943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: s.abeling@fachmedien.de,

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail:
info@otto-schmidt.de
Zuletzt angesehen
Buch

Radbruch Gesamtausgabe (Reihe)

Band 20: Nachtrag und Gesamtregister
Mehr erfahren
128,00 € inkl. MwSt.