Ubg - Die Unternehmensbesteuerung
Enthält hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online erhältlich auch in diesem Modul:
Beratermodul Ubg - Die Unternehmensbesteuerung
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
- Hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung
- Inklusive Beratermodul Ubg
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die Unternehmensbesteuerung (Ubg) ist eine Fachzeitschrift, die den gesamten Bereich der Unternehmensbesteuerung in hochkarätigen Beiträgen praxiserfahrener Experten behandelt. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. In ihrer praxisnahen Darstellung und sachlichen Konzentration ist die Ubg damit unverzichtbar für alle im Bereich der Unternehmensteuern Tätigen. Die Herausgeber stehen für den sehr hohen inhaltlichen Anspruch der Beiträge. Sie werden von etwa 20 Wissenschaftlichen Fachbeiräten unterstützt.
Deckt alle praxisrelevanten Themenschwerpunkte des Unternehmensteuerrechts ab: Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Besteuerung von Personengesellschaften, Internationales Steuerrecht, Umsatzsteuer, Umwandlungssteuerrecht, Unternehmensnachfolge, Besteuerung von Non-Profit Organisationen.
Sonderrubriken der Ubg:
SteuerPrisma: Unternehmensteuerlich bedeutende Gerichtsentscheidungen oder Verwaltungsanweisungen werden aus den 3 Perspektiven der Beratung, Rechtsprechung, Finanzverwaltung kommentiert. Die Anmerkungen werden von einem Team aus etwa 40 Unternehmensteuer-Praktikern verfasst.
Steuerrechtsschutz: Durch das Unternehmensteuerrecht motivierte Kurzdarstellung von Rechtsschutzfragen
Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Ubg Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an ubg@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der Ubg steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Ubg, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der Ubg seit 2008
Hüttemann/Schön, Unternehmenssteuerrecht
Braun/Günther, Steuer ABC online
Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Entdecken Sie jetzt unseren Steuerrecht Blog
Profitieren Sie von umfangreichen Online-Dossiers zu hochaktuellen Themen sowie Expertenmeinungen und Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können.
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.
Aktuelles Heft
Heft 12/2025
Beiträge
Rödder, Thomas / Brodersen, Jan Frieso / Kotulla, Jonas, Belastungswirkungen der Mindeststeuer in deutschen Familienunternehmen, Ubg 2025, 669-675
Die Regeln des Mindeststeuergesetzes sollen eine effektive Steuerbelastung der Gewinne von internationalen Unternehmensgruppen mit mindestens 15 % sicherstellen. In der Praxis führt das Mindeststeuergesetz auch für deutsche Unternehmensgruppen zu – zum Teil überraschenden – Steuerbelastungen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Wirkung der Mindeststeuer für deutsche Familienunternehmen. Die Verfasser zeigen überschießende Belastungswirkungen der Mindeststeuer auf und machen Vorschläge für gesetzgeberische Lösungsmöglichkeiten.
Dorn, Katrin / Saecker, Christian, Update Nachfolgeplanung: Aktuelles aus der Gesetzgebung, Rechtsprechung und von der Verwaltung, Ubg 2025, 676-682
Im Bereich der Nachfolge sind die aktuellen Entwicklungen durch Gesetzesänderungen und zahlreiche Entscheidungen der FG sowie die Reaktion der Finanzverwaltung darauf gekennzeichnet. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und thematisiert insbesondere die letzten Änderungen durch das JStG 2024 sowie die aktuellen Themen im Bereich der Unternehmensnachfolge und dabei vor allem im Zusammenhang mit der Einordnung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen, der Übertragung von Unternehmen unter Nießbrauchsvorbehalt und den Schenkungsteuerfolgen der disquotalen Einlage in Personen- und Kapitalgesellschaften.
Müller, Janik, Die Schenkungsteuerbarkeit von Einlagen in Personengesellschaften, Ubg 2025, 683-689
Indem der BFH mit Urteil vom 5.2.2020 weiterhin an der Transparenz der Personengesellschaften festgehalten und gleichzeitig erstmals deren Rechtsfähigkeit und Vermögenszuständigkeit anerkannt hat, stellte sich in der Folge für Leistungen in das Gesellschaftsvermögen von Personengesellschaften die Frage, welche Auswirkungen diese Betrachtung auf die Qualifikation des Bereicherungsgegenstands im Rahmen des Tatbestands der freigebigen Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und dessen Befreiungs- bzw. Begünstigungsfähigkeit nach den §§ 13 ff. ErbStG hat. Zu diesen Fragen hat sich der BFH nun für den Fall der Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR (sog. Hamburger Modell) geäußert und eine im Ergebnis aus praktischer Sicht zu begrüßende Entscheidung getroffen. Zugleich stellt er damit jedoch einige in der Vergangenheit (vermeintlich) aufgestellte Grundsätze infrage. Darüber hinaus gilt es im Blick zu behalten, dass sich die Rechtslage infolge der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG und der Einführung des § 2a ErbStG seit dem 1.1.2024 geändert hat.
Heidecke, Björn / Sauer, David / Pfeiffer, Olena, Keine Funktionsverlagerung ohne eigene Ausübung der Funktion, Ubg 2025, 690-696
Reorganisationen internationaler Unternehmensgruppen bleiben ein Dauerbrenner in steuerlichen Konflikten, in Deutschland befeuert durch die komplexen und in der Praxis schwer handhabbaren Regelungen zur Funktionsverlagerung. Das Urteil des FG Köln bringt für die Praxis weitere wichtige Orientierungspunkte, insbesondere in Bezug auf die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Funktionsverlagerung, den Begriff der Funktion an sich sowie die Rolle der Mitwirkungspflichten. Das Urteil vermag aber die bestehenden Interpretationsspielräume nicht vollständig zu schließen.
Wiedmann, Benedikt, Besteuerung des Einbringungsgewinns bei unentgeltlicher Übertragung auf eine (Familien-)Stiftung, Ubg 2025, 696-704
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Folgewirkungen des Urteils des BFH vom 8.5.2025 – IV R 40/22 (BStBl. II 2025, 603 = Ubg 2025, 528 m. Anm. Levedag/Herkens/Nürnberg) auf die Besteuerung eines Einbringungsgewinns nach § 22 Abs. 1 und 2 UmwStG, wenn die sperrfristbehafteten Anteile (§ 22 Abs. 1 UmwStG) bzw. die – im Rahmen einer Sacheinlage (§ 20 Abs. 1 UmwStG) oder eines Anteilstauschs nach § 21 UmwStG – erhaltenen Anteile (§ 22 Abs. 2 UmwStG) im Vorfeld des Sperrfristverstoßes unentgeltlich auf eine inländische (Familien-)Stiftung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG übertragen wurden. Die Folgewirkungen hängen dabei maßgeblich von der – vom BFH in dem anhängigen Verfahren X R 8/24 (Vorinstanz: FG München v. 9.2.2024 – 8 K 602/23, EFG 2024, 982) zu entscheidenden – Frage ab, ob im Fall einer unentgeltlichen Rechtsnachfolge ein durch den Rechtsnachfolger ausgelöster Einbringungsgewinn fiktiv als Gewinn des Rechtsnachfolgers oder als Gewinn des ursprünglich Einbringenden gilt.
Eymann, Stefan, Von der Inbox ins Prüfungszimmer – wenn Bits zu Belegen werden – Teil 2, Ubg 2025, 704-713
Der Beitrag analysiert die Reichweite der Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten für E-Mails im Spannungsfeld von § 90 Abs. 3, § 147 Abs. 1 und 6 AO sowie §§ 238, 257, 343 HGB auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung (FG Hamburg v. 23.3.2023 – 2 K 172/19; BFH v. 30.4.2025 – XI R 15/23, Ubg 2025, 655 m. Anm. Schmidt/Wargowske/Rasch). Im Mittelpunkt stehen die dogmatische Einordnung elektronischer Korrespondenz als Handels- und Geschäftsbriefe, die Qualifikation von Verrechnungspreisdokumentationen als “sonstige Unterlagen“ und die präzise Begrenzung des Datenzugriffs: Zulässig ist die Anforderung steuerlich relevanter E-Mails; unzulässig ist ein erst zu erstellendes, flächendeckendes E-Mail-Gesamtjournal. Der Beitrag entwickelt Kriterien für Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Verlangen “en bloc“ unter Wahrung des Erstqualifikationsrechts des Steuerpflichtigen und überführt diese in prüfungstaugliche Organisations- und Technikstandards (nachvollziehbare Relevanzabgrenzung, dokumentierte Selektionsverfahren, maschinell auswertbare Formate, kontrollierte Schwärzungen personenbezogener Daten und Geschäftsgeheimnisse). Ein rechtsvergleichender Teil ordnet die deutsche Linie in internationale Transparenzregime ein (Frankreich: FEC; Vereinigtes Königreich: HMRC-Information Powers; USA: IRS-Summons) und zeigt deren faktischen Druck auf konzernweite Compliance-Architekturen. Abschließend skizziert der Beitrag Reformpfade für eine behutsame Standardisierung digitaler Schnittstellen, die Effektivität der Steueraufsicht mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Unternehmenskommunikation austariert. In Teil 1 (Eymann, Ubg 2025, 650) erfolgte die nationale Einordnung und die kritische Analyse der aktuellen Rechtsprechung des FG und des BFH. Im folgenden Teil 2 erfolgt die Einordnung in die Betriebsprüfungspraxis, die Darstellung der Erstqualifikation als zweischneidiges Schwert und der internationale Abgleich mit anderen Staaten.
SteuerPrisma
Einkommensteuer/Bilanzsteuerrecht
BFH v. 2.7.2025 - XI R 27/22, Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs, Ubg 2025, 713-720
Autoren und Redaktion
Herausgeber: WP/StB Prof. Dr. Thomas Rödder, RA/StB Prof. Dr. Florian Haase, M.I.Tax
in Verbindung mit RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax, VRiBFH a.D. Prof. Dr. Roland Wacker, RA/StB/VRiBFH a.D. Michael Wendt, MR Dr. Stefan Greil, LL.M., MDir. a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Prof. Dr. Christoph Spengel, Prof. Dr. Christian Dorenkamp, Deutsche Telekom, Mathias Gerner, Dr. Oetker KG.
Redaktion: Sabine Himmelberg M.A. (verantwortlich), Anschrift des Verlags.
Redaktionssekretariat: Tel. 02 21/9 37 38-5 71, Fax 02 21/9 37 38-9 02, ubg@ottoschmidt.de
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail: