Ubg - Die Unternehmensbesteuerung
Enthält hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
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Beratermodul Ubg - Die Unternehmensbesteuerung
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
- Hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung
- Inklusive Beratermodul Ubg
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die Unternehmensbesteuerung (Ubg) ist eine Fachzeitschrift, die den gesamten Bereich der Unternehmensbesteuerung in hochkarätigen Beiträgen praxiserfahrener Experten behandelt. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. In ihrer praxisnahen Darstellung und sachlichen Konzentration ist die Ubg damit unverzichtbar für alle im Bereich der Unternehmensteuern Tätigen. Die Herausgeber stehen für den sehr hohen inhaltlichen Anspruch der Beiträge. Sie werden von etwa 20 Wissenschaftlichen Fachbeiräten unterstützt.
Deckt alle praxisrelevanten Themenschwerpunkte des Unternehmensteuerrechts ab: Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Besteuerung von Personengesellschaften, Internationales Steuerrecht, Umsatzsteuer, Umwandlungssteuerrecht, Unternehmensnachfolge, Besteuerung von Non-Profit Organisationen.
Sonderrubriken der Ubg:
SteuerPrisma: Unternehmensteuerlich bedeutende Gerichtsentscheidungen oder Verwaltungsanweisungen werden aus den 3 Perspektiven der Beratung, Rechtsprechung, Finanzverwaltung kommentiert. Die Anmerkungen werden von einem Team aus etwa 40 Unternehmensteuer-Praktikern verfasst.
Steuerrechtsschutz: Durch das Unternehmensteuerrecht motivierte Kurzdarstellung von Rechtsschutzfragen
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der Ubg steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul Ubg mit folgenden Inhalten zur Verfügung.
Archiv der Ubg seit 2008
Hüttemann/Schön, Unternehmenssteuerrecht
Braun/Günther, Steuer ABC online
Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Profitieren Sie von umfangreichen Online-Dossiers zu hochaktuellen Themen sowie Expertenmeinungen und Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können.
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.
Aktuelles Heft
Heft 8/2026
Beiträge
Haase, Florian, Besteuerung ausländischer Influencer bei Einschaltung ausländischer Agenturen, Ubg 2026, 413-417
Die Besteuerung sog. Influencer ist jüngst in aller Munde, auch und gerade in Bezug auf ausländische Influencer – dies sowohl im Hinblick auf den Influencer selbst als auch im Hinblick auf die Abzugsverpflichtungen nach § 50a EStG für beauftragende Unternehmen. Erlangen die Influencer eine gewisse Prominenz, bedienen sie sich regelmäßig einer ausländischen Agentur. Was dies für die Abzugsverpflichtung bedeutet und ob das beauftragende Unternehmen seinen Verpflichtungen durch die Einschaltung einer ausländischen Agentur entgehen kann, ist Gegenstand dieses Beitrags.
Hübner, Hendrik, Aktuelles zur Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, Ubg 2026, 417-426
Die Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft in Fällen der Aufwärtsinfektion ist eine sehr praxisrelevante Thematik, mit der sich u.a. die FG in der jüngeren Vergangenheit wiederholt befasst haben. Zwar konnten zuletzt einige der bisher bestehenden Unsicherheiten beseitigt werden, es existieren aber weiterhin zahlreiche ungeklärte (Folge-)Fragen in diesem Zusammenhang. Das FG Münster hat sich im Urteil vom 17.2.2026 – 15 K 1605/24 G (Rev. BFH IV R 5/26) kürzlich erstmals mit der bislang höchstrichterlich ungeklärten Frage der Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im Fall des Zusammentreffens einer gewerblichen Aufwärtsinfektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG und einer gewerblichen Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG befasst. Der Beitrag ordnet die Entscheidung ein und wirft einen Blick auf ihre Hintergründe und ihre Bedeutung.
Thor, Helena / Klappert Tavčar, Mareike, Finales BMF-Schreiben zum Begriff und zur Begründung von Betriebsstätten, Ubg 2026, 427-432
Am 18.6.2026 hat das BMF das finale Schreiben zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht veröffentlicht (vgl. BMF v. 18.6.2026 – IV B 2 - S 1301/01410/007/264, nachfolgend auch “BMF-Schreiben“; zum Entwurf s. Thor/Trenovska-Blanc, Ubg 2026, 185). Mit dem Schreiben endet ein gut viermonatiger Abstimmungsprozess, der am 13.2.2026 mit der Veröffentlichung eines Entwurfs mit der Gelegenheit zur Stellungnahme begonnen hatte (vgl. BMF-Entwurf v. 13.2.2026 – IV B 2 - S 301/01410/007/240, nachfolgend auch “BMF-Entwurf“ oder “Entwurf“). An der Grundkonzeption hat sich im Vergleich zum Entwurf nichts geändert: Das BMF konkretisiert die Voraussetzungen des nationalen Betriebsstättenbegriffs nach § 12 Satz 1 AO unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BFH und geht im Hinblick auf die abkommensrechtliche Betriebsstättendefinition des Art. 5 OECD-MA deutlich über die bisherigen Verwaltungsgrundsätze hinaus. Abschließend enthält das Schreiben zahlreiche praxisrelevante Einzelfälle, darunter insbesondere Sachverhalte zu Homeoffice-Konstellationen, zur Nutzung fremder Räumlichkeiten, zu Influencern sowie zu Personalgestellungen.
Die endgültige Fassung weicht in verschiedenen Punkten vom Entwurf ab. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, über die Abweichungen gegenüber dem Entwurf und zeigt die Folgen für die Praxis auf.
SteuerPrisma
Körperschaftsteuer
BFH v. 1.4.2026 - I R 11/24, § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG erfasst keine Zinsforderungen – Nahestehen i.S.v. § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG bei Beteiligung natürlicher Personen, Ubg 2026, 432-440
Rechtsentwicklung
Schmidt, Christoph, Mehr Tempo, mehr Daten, mehr Sanktionen: Der steuerliche Kern des Reformpakets der Koalition, Ubg 2026, 441-444
Der Beitrag ordnet das Reformpaket der Koalition (“Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 1.7.2026) aus Sicht der Unternehmensbesteuerung ein. Im Mittelpunkt stehen nicht die Tarifänderungen, sondern Beschleunigung, Datennutzung und risikoorientierter Vollzug: Steuernummer binnen vier Wochen, vorausgefüllte digitale Steuererklärung, IdNr.-Nutzung, Gewerbesteuer-Zerlegung bei Rechenzentren sowie Bürokratierückbau mit verschärften Sanktionen.
Bittrolff, Petra / Niehus, Ulrich / Rollberg, Rasa, 12. Stralsunder Steuerwissenschafts- und Praxistage 2026, Ubg 2026, 445-446
Am 15.6.2026 fanden im Löwenschen Saal des Rathauses der Hansestadt Stralsund die 12. Stralsunder Steuerwissenschafts- und Praxistage statt. Die von der Hochschule Stralsund gemeinsam mit dem Berlin-Stralsunder Zentrum für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (BeSt²) ausgerichtete Veranstaltung bietet seit vielen Jahren ein Forum für den Austausch zwischen Wissenschaft, Rechtsprechung, Finanzverwaltung und steuerberatender Praxis.
Schallmoser, Ulrich, Einige Anmerkungen zu den Fachvorträgen aus richterlicher Sicht, Ubg 2026, 447-450
Die 12. Stralsunder Steuerwissenschafts- und Praxistage warteten mit einer Reihe hochinteressanter Vorträge auf, die auch dieses Jahr wieder von hervorragenden, auf ihrem Fachgebiet als hochgeschätzte Spezialisten ausgewiesenen Referenten präsentiert wurden. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Vorträge und enthält einige Anmerkungen zu ihren Inhalten.
Dorn, Katrin, Update Nachfolge: Übertragung von Beteiligungen an gewerblichen Personengesellschaften, Ubg 2026, 450-453
Die nachfolgenden Ausführungen greifen die Grundsätze und aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an gewerblichen Personengesellschaften auf. Im Fokus stehen Anwendungsfragen im Zusammenhang mit § 13a ErbStG, die Übertragung von Anteilen an gewerblichen Personengesellschaften unter Nießbrauchsvorbehalt sowie disquotale Einlagen in Personengesellschaften.
Schiffers, Joachim, Umwandlungssteuerliche Rechtsnachfolge: Wirkungsweise und Grenzen der Fußstapfentheorie, Ubg 2026, 454-465
Die umwandlungssteuerliche Rechtsnachfolge nach § 12 Abs. 3 bzw. § 4 Abs. 2 Satz 1 und 3 UmwStG ist ein wesentliches Element zur Umsetzung buchwertneutraler Umwandlungen. Die Auslegung dieses Instruments stand zuletzt vermehrt im Zentrum der Rechtsprechung. Insoweit sind wichtige Erkenntnisse zur Auslegung dieser Vorschrift gewonnen worden. Dennoch zeigt sich nach wie vor, dass die Umsetzung der Zielsetzungen des Umwandlungssteuergesetzes teilweise nicht gelingt. Im folgenden Beitrag wird diese aktuelle Rechtsprechung aufgegriffen und der Versuch unternommen, auf dieser Basis den Begriff der umwandlungssteuerlichen Rechtsnachfolge klarer zu umreißen.
Fehling, Daniel, Aktuelles aus dem Abkommensrecht, Ubg 2026, 465-469
Das Abkommensrecht ist stetig in Bewegung. Änderungen bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – etwa die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle der Unternehmen – führen zu Anpassungen im nationalen Ertragsteuerrecht, die sich (in der Regel zeitversetzt) auch in den DBA niederschlagen. Vergleichsweise robust sind hingegen die Grundfragen des Abkommensrechts, sowohl mit Blick auf die mit einem DBA verfolgten Zielsetzungen als auch hinsichtlich des normativen Umfelds, in dem sich deutsche Abkommen bewegen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über diese Grundfragen und beleuchtet – darauf aufbauend – aktuelle Entwicklungen der deutschen Abkommenspolitik.
Eisgruber, Thomas, Das Vertrauen und sein Schutz, Ubg 2026, 469-475
Was ist Vertrauen, woher stammt der Begriff und welche Bedeutung kommt dem Vertrauen in einem Rechtsstaat zu? Mit einer Annäherung aus dem Grundsätzlichen untersucht der Beitrag die systematische Stellung des Vertrauensschutzes in der Abgabenordnung. Er zeigt, wie sich § 176 AO von anderen Vertrauensschutzkonzepten unterscheidet, wie der Gedanke in Änderungsvorschriften verankert ist und wie sehr mit § 38 EGAO die bereits in § 173 Abs. 2 AO angelegte Bedeutung im Hinblick eines Vertrauens auf keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen eine neue Qualität erreicht.
Eisgruber, Thomas / Matteotti, René, Einleitung zur Podiumsdiskussion “Das Homeoffice: Eine Auslegeordnung aus schweizerischer, deutscher und OECD-Sicht“, Ubg 2026, 475-476
Podiumsdiskussion: Homeoffice, Betriebsstätten und Besteuerungsrechte im internationalen Steuerrecht, Ubg 2026, 476-480
Autoren und Redaktion
Herausgeber: WP/StB Prof. Dr. Thomas Rödder, RA/StB Prof. Dr. Florian Haase, M.I.Tax
in Verbindung mit RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax, VRiBFH a.D. Prof. Dr. Roland Wacker, RA/StB/VRiBFH a.D. Michael Wendt, MR Dr. Stefan Greil, LL.M., MDir. a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Prof. Dr. Christoph Spengel, Prof. Dr. Christian Dorenkamp, Deutsche Telekom, Mathias Gerner, Dr. Oetker KG.
Redaktion: Sabine Himmelberg M.A. (verantwortlich), Anschrift des Verlags.
Redaktionssekretariat: Tel. 02 21/9 37 38-152, Fax 02 21/9 37 38-9 02, ubg@otto-schmidt.de
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