Ubg - Die Unternehmensbesteuerung

Ubg - Die Unternehmensbesteuerung

Enthält hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung
  • Inklusive Beratermodul Ubg
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1865-7222

Jahresbezugspreis 2025: 526 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 28,60 € (inkl. MwSt), Ausland: 44,50 €

Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter.

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Ubg und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die Unternehmensbesteuerung (Ubg) ist eine Fachzeitschrift, die den gesamten Bereich der Unternehmensbesteuerung in hochkarätigen Beiträgen praxiserfahrener Experten behandelt. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. In ihrer praxisnahen Darstellung und sachlichen Konzentration ist die Ubg damit unverzichtbar für alle im Bereich der Unternehmensteuern Tätigen.
Die Herausgeber stehen für den sehr hohen inhaltlichen Anspruch der Beiträge. Sie werden von etwa 20 Wissenschaftlichen Fachbeiräten unterstützt. 

Alle praxisrelevanten Themenschwerpunkte des Unternehmensteuerrechts (Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Besteuerung von Personengesellschaften, Internationales Steuerrecht, Umsatzsteuer, Umwandlungssteuerrecht, Unternehmensnachfolge, Besteuerung von Non-Profit Organisationen) werden abgedeckt. 

Sonderrubriken der Ubg:

  • SteuerPrisma: Unternehmensteuerlich bedeutende Gerichtsentscheidungen oder Verwaltungsanweisungen werden aus den 3 Perspektiven der Beratung, Rechtsprechung, Finanzverwaltung kommentiert. Die Anmerkungen werden von einem Team aus etwa 40 Unternehmensteuer-Praktikern verfasst.

  • Steuerrechtsschutz: Durch das Unternehmensteuerrecht motivierte Kurzdarstellung von Rechtsschutzfragen

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Ubg Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an ubg@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“. 

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der Ubg steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Ubg, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Ubg seit 2008

  • Hüttemann/Schön, Unternehmenssteuerrecht

  • Braun/Günther, Steuer ABC online

  • Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 8/2025

Beiträge

Jordan, Marcel, Umwandlungssteuerliche Implikationen des heterogenen Formwechsels einer Kapital- in eine Personengesellschaft, Ubg 2025, 417-426

In der Umwandlungspraxis erlaubt der Formwechsel nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes die Änderung der Rechtsform eines Rechtsträgers ohne Vermögensübertragung. Trotz des Fortbestands der zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Identität vermag der Formwechsel gleichwohl eine Vielzahl steuerlicher Folgewirkungen sowie erhebliche Steuerfallen zu induzieren. Dies gilt insbesondere für die formwechselnde Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft. Dieser Beitrag zeigt für die Umstrukturierungsberatung bedeutsame Implikationen des Formwechsels aus umwandlungssteuerlicher Sicht auf und setzt sich mit ausgewählten Einzelfragen kritisch auseinander.

Holfeld, Nico / Hentschel, Sven / Kraft, Gerhard, Steuerliche Herausforderungen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Ubg 2025, 426-432

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen stellen vor allem für Start-ups ein bedeutendes Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung dar. Die Einführung des § 19a EStG zielte darauf ab, steuerliche Hemmnisse bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen zu reduzieren. Gleichwohl zeigt sich in der Praxis, dass die Bewertung der Beteiligungen – insbesondere mangels börsennotierter Vergleichswerte – methodisch herausfordernd und rechtlich unsicher bleibt. Auch die Nachversteuerung bei Beendigung des Dienstverhältnisses führt zu erheblichen Unsicherheiten und sozialen Abhängigkeitssituationen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die folgende Untersuchung mit den zentralen Problemfeldern des § 19a EStG und skizziert mögliche Vereinfachungsansätze zur Verbesserung der Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit.

Menges, Saskia, Unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Grenzen des körperschaftsteuerlichen Schachtelprivilegs, Ubg 2025, 432-438

§ 8b Abs. 1, 4 KStG normiert im Rahmen des körperschaftsteuerlichen Freistellungsverfahrens die weitgehende Steuerfreistellung von Dividenden aus Schachtelbeteiligungen ab einer Beteiligungsquote von 10 % und stellt damit ein zentrales Instrument der Beteiligungsbesteuerung dar. In grenzüberschreitenden Sachverhalten führte die abgeltende Wirkung des Kapitalertragsteuerabzugs bei beschränkt Steuerpflichtigen zu einer Ungleichbehandlung gegenüber unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mit dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot sowie der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV nicht vereinbar war. Die durch das sog. EuGH-Dividendenumsetzungsgesetz daraufhin eingeführte Regelung des § 8b Abs. 4 KStG bezweckt zwar eine unionsrechtskonforme Gleichbehandlung in- und ausländischer Anteilseigner, ist aber sowohl mit Blick auf das Unionsrecht – insbesondere die Mutter-Tochter-Richtlinie – als auch hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz nach Art. 3 GG auch weiterhin rechtlich nicht zweifelsfrei.

Graessner, Hans-Christoph / Mjeku, Agron Josef, Grunderwerbsteuerliche Einordnung der niederländischen “Stichting Administratiekantoor“ nach der neueren Rechtsprechung des BFH, Ubg 2025, 438-450

Der BFH hat in zwei neueren Entscheidungen vom 30.10.2024 – II R 14/23 und vom 23.7.2024 – II R 11/22 zur grunderwerbsteuerlichen Bewertung einer niederländischen “Stichting Administratiekantoor“ (nachfolgend: STAK) Stellung genommen. Dabei hat sich der BFH im Wesentlichen darauf beschränkt, zu klären, ob die Steuervergünstigungsvorschriften der §§ 5, 6 und 6a GrEStG auf eine STAK anwendbar sind. Für die Autoren stellt sich die Frage, ob sich aus den Aussagen des BFH auch Rückschlüsse zur Einordnung der STAK bei den Ergänzungstatbeständen gem. § 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG ziehen lassen.

Kahle, Lars-Henrik, Die Beurteilung der Mitunternehmerstellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, Ubg 2025, 450-456

Der BFH knüpft seit der Entscheidung des IV. Senats vom 19.7.2018 – IV R 10/17 zur Beurteilung der Mitunternehmerstellung an einem Gesellschaftsanteil an § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO an. Folgt man diesem Ansatz, wird die Beurteilung der Mitunternehmerstellung zu einer Zurechnungsfrage, die anhand der Wertungsvorgaben des § 39 AO zu beantworten ist. Dogmatisch wird dadurch das in § 39 Abs. 1 und 2 AO angelegte Exklusivitätsverhältnis – zwischen der Zurechnung eines Wirtschaftsguts entweder zum formalen oder zum wirtschaftlichen Eigentümer – auch bei der Beurteilung der Mitunternehmerstellung relevant. Dies bleibt für die steuerliche Praxis keinesfalls folgenlos: Eine doppelte Mitunternehmerstellung an einem Gesellschaftsanteil – z.B. von Gesellschafter und Nießbraucher – ist nach diesem Ansatz ausgeschlossen. Die Begünstigungen der § 6 Abs. 3 EStG, § 13a, § 13b ErbStG, die eine Qualifikation als Mitunternehmer voraussetzen, würden demnach z.B. für den Nießbraucher entfallen. Der dogmatische Ansatz des BFH sieht sich indes der Kritik ausgesetzt, dass hinter § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO und § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG unterschiedliche Zurechnungsgründe stehen. Wenn der Gesetzgeber die Zurechnungsrechtsfolge des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aber gerade an den Tatbestand des Mitunternehmers geknüpft hat, kann eine Konkretisierung des Mitunternehmerbegriffs nicht durch eine Beurteilung anhand abweichender Zurechnungskriterien einer anderen Vorschrift ersetzt werden. Der Beitrag dient daher dazu, durch Konkretisierung des Mitunternehmerbegriffs diejenigen Kriterien herauszuarbeiten, die die Beurteilung der Mitunternehmerstellung wieder auf die Wertungsvorgaben des maßgeblichen § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zurückführen.

Büttner, Marc, Die institutionale Besteuerung von idealtypischen Dezentralen Autonomen Organisationen, Ubg 2025, 456-468

Der Begriff “Dezentrale Autonome Organisationen“ (DAOs) hat sich international als Typusbezeichnung für Organisationsstrukturen durchgesetzt, die auf einer Blockchain agieren. Der Beitrag zeigt die Grenzen einer im Schrifttum vorgeschlagenen institutionalen Besteuerung idealtypischer DAOs auf. Ergänzend zur Auseinandersetzung mit der Steuerrechtfertigung wird die Frage nach einem tragfähigen Besteuerungsnexus aufgegriffen und auf steuertechnische Aspekte eingegangen. Im Ergebnis plädiert der Beitrag für die pauschale Anwendung des Transparenzprinzips.

SteuerPrisma

Finanzgerichtsordnung

BFH v. 30.5.2025 - V B 60/23, Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache; Divergenz, Ubg 2025, 468-475

Rechtsentwicklung

Wünnemann, Monika, Aktuelle Steuerpolitik, Ubg 2025, 476-478

Mit der sog. Investitionsoffensive hat die Bundesregierung direkt zu Beginn der neuen Legislaturperiode ein “steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts“ Deutschland auf den Weg gebracht. Nach einer zügigen Behandlung in Bundestag und Bundesrat hat der Bundesrat das Gesetz am 11.7.2025 in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause verabschiedet.
Für die Wirtschaft ist das Gesetz ein wichtiges Signal und es sind spürbare Folgen für das Wirtschaftswachstum in Deutschland zu erwarten. Nach Berechnungen des IW Köln auf Basis des Global Economic Model von Oxford Economics ist zu erwarten, dass das reale Bruttoinlandsprodukt im Durchschnitt der Jahre 2025 bis 2029 jährlich um rund 6 Mrd. € höher als ohne die Maßnahmen ausfallen wird – in der Summe ein Plus von etwa 29 Mrd. €. Weil die Unternehmen mehr finanzielle Spielräume gewinnen, seien im Zeitraum von 2025 bis 2029 Mehrinvestitionen von insgesamt ca. 16 Mrd. € zu erwarten und auch der Arbeitsmarkt werde profitieren, indem in den kommenden Jahren nach den Berechnungen des IW Köln bis zu 39.000 zusätzliche Stellen entstehen dürften.
Diese sog. Investitionsoffensive enthält wesentliche steuerpolitische Reformen und Verbesserungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Dickler, Alessia-Maureen / Wehnert, Oliver / Dworaczek, Michael / Schuhmann, Sophia, Erleichterungen im Bereich der Verrechnungspreise – dringend erforderlich, Ubg 2025, 478-480

Transfer Pricing ist seit Jahren das Thema mit dem höchsten Potential für Streit zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung und mithin Doppelbesteuerung. Die jüngste EY-Studie (Ergebnisse: EY Transfer Pricing Survey 2025 [DE], www.ey.com/de_de/functional/forms/download/2025/04/ergebnisse-der-ey-transfer-pricing-survey-2025-de) verdeutlicht, dass Verrechnungspreise in der Betriebsprüfung höchst streitbefangen sind und in erheblichen Mehraufwand für Unternehmen münden, und zwar entgegen der Absicht der DBA. Der Grund liegt zum einen in den auslegungsbedürftigen Rechtsgrundlagen und zum andern im praktischen Handeln der Betriebsprüfung. Das Thema ist bürokratisch überlastet und ein Investitionshemmnis für den Standort Deutschland (EY-Studie “Zukunft der deutschen Wirtschaft 2024“, www.ey.com/de_de/newsroom/2024/11/ey-industriestandort-deutschland-november-24). Eine Vereinfachung ist dringend geboten, wie eine EY-Studie zeigt (EY-Umfrage zur BMF-Expertenkommission, Wie Steuerexperten die Vorschläge der BMF-Expertenkommissionen bewerten, www.ey.com/de_de/insights/tax-law-magazine/ergebnisse-der-ey-umfrage-zum-bericht-der-bmf-expertenkommission-vereinfachte-unternehmensteuer; eine Vereinfachung befürworten auch Ditz/Licht/Seibert, ifst-Schrift, Nr. 555 “Der Fremdvergleichsgrundsatz als Maßstab der internationalen Gewinnabgrenzung – Anwendungsprobleme, Grenzen und Reformpotenzial“, S. 73 ff.) Petkova/Greil haben sich des Themas angenommen und erste Diskussionsvorschläge in nichtdienstlicher Eigenschaft verfasst (Petkova/Greil, Ubg 2024, 605). Diesen Vorstoß begrüßen wir sehr und möchten diese Diskussion zielführend begleiten – mit der Absicht, eine echte Erleichterung für alle Beteiligten zu schaffen.

Autoren und Redaktion

Herausgeber: WP/StB Prof. Dr. Thomas Rödder, RA/StB Prof. Dr. Florian Haase, M.I.Tax

in Verbindung mit RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax, VRiBFH a.D. Prof. Dr. Roland Wacker, RA/StB/VRiBFH a.D. Michael Wendt, MR Dr. Stefan Greil, LL.M., MDir. a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Prof. Dr. Christoph Spengel, Prof. Dr. Christian Dorenkamp, Deutsche Telekom, Mathias Gerner, Dr. Oetker KG.

Redaktion: Sabine Himmelberg M.A. (verantwortlich), Anschrift des Verlags.

Redaktionssekretariat: Tel. 02 21/9 37 38-5 71, Fax 02 21/9 37 38-9 02, ubg@ottoschmidt.de

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