DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht

DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle)

Qualitativ hochwertige Inhalte und eine außerordentliche Aktualität machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Leitmedium zum Thema Steuer- und Unternehmerwissen. Profitieren Sie vom perfekten Mix aus fundierter Berichterstattung und konkreten Lösungsansätzen in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft.

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  • Praxisorientierte Handlungsempfehlungen für Ihre Beratung- und Unternehmenspraxis.
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  • Unverzichtbar für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Entscheider in Unternehmen.
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ISSN 0005-9935

Jahresbezugspreis 2026: 874 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 82 € (inkl. MwSt), Ausland: 167 €

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Beschreibung

Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft 

Die clevere Verbindung aus vier Fachgebieten liefert Ihnen das notwendige Know-how für weitsichtige Entscheidungen.

Qualitativ hochwertige Inhalte und eine außerordentliche Aktualität machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Leitmedium zum Thema Steuer- und Unternehmerwissen. Profitieren Sie vom perfekten Mix aus fundierter Berichterstattung und konkreten Lösungsansätzen in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft. 

Mit DER BETRIEB sind Sie top-informiert zu den wichtigsten Themen:

  • Pflichten bei der Rechnungslegung

  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmensbesteuerung

  • Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht

  • Fragestellungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht

  • Vermeidung von Haftungsrisiken

  • Arbeitsvertragsrecht und betriebliche Altersversorgung

DER BETRIEB liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung sowie Beratungs- und Unternehmenspraxis das wichtigste Know-how für Ihre Geschäftstätigkeit. Erfahrene Redakteure wählen aus der Informationsflut sorgfältig für Sie aus, worauf es ankommt.

DER BETRIEB richtet sich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Steuern, Recht, Finanzen, Controlling und Personal.

www.der-betrieb.de

Erscheinungsweise:
1 x wöchentlich

Aktuelles Heft

Heft 40-41/2026

Betriebswirtschaft

Arbeitskreis Externe Unternehmensberichterstattung (AKEU), Unternehmensberichterstattung im Zeitalter generativer KI: Aktuelle Erkenntnisse aus Praxis und Wissenschaft, DB 2026, 2441-2451

Generative und agentische KI verändern nicht nur die Unternehmensberichterstattung – von der Erstellung über die Prüfung bis zur Analyse –, sondern beeinflussen auch die einschlägige Regulierung, Forschung sowie Aus- und Weiterbildung. Ihr Nutzen hängt dabei von organisatorischer Reife, Datenqualität und robuster Governance ab. Verlässlichkeit wird zunehmend zu einer Systemfrage – unabhängig von einzelnen Prüfungshandlungen. Damit verbunden sind teils ungelöste Herausforderungen: vom drohenden Verlust der Ausbildungsgrundlage für menschliches Urteilsvermögen über die wachsende Deutungshoheit KI-basierter Informationsintermediäre bis zur regulatorischen Rechtsunsicherheit in der Übergangsphase. Diesbezügliche Lösungen stärken letztlich die institutionelle Architektur, auf der Vertrauen in die Unternehmensberichterstattung auch zukünftig beruht.

Steuerrecht

Bräutigam, Rainer / Fischer, Felix / Groß, Stefan / Gschossmann, Emilia / Gutekunst, Luca / Schmidt, Christin / Spengel, Christoph, Reifegrad der Nutzung Künstlicher Intelligenz in Steuerabteilungen, DB 2026, 2452-2462

Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt für Unternehmenssteuerabteilungen zunehmend an Bedeutung; belastbare quantitative Erkenntnisse zu Umfang und Reifegrad ihrer Nutzung liegen bislang jedoch nur begrenzt vor. Auch fehlt es bisher an einer Methodik, die es erlaubt, den Reifegrad des KI-Einsatzes anhand eines einheitlichen Maßstabs zu messen und somit vergleichbar zu machen. Zur systematischen Erfassung des Entwicklungsstands wird in diesem Beitrag ein mehrdimensionaler KI-Index entwickelt, der technologische, prozessuale, organisatorische sowie rechtliche und ethische Aspekte der KI-Nutzung in Steuerabteilungen berücksichtigt. Anhand einer Befragung von Steuerabteilungen der DAX40-Unternehmen können erste Rückschlüsse hinsichtlich des Reifegrads gezogen sowie die KI-Nutzung zwischen Unternehmen verglichen werden. Die Ergebnisse der Erhebung zeigen ein heterogenes Bild: Während ein Großteil der befragten Unternehmen KI in ihren Konzernsteuerabteilungen einsetzt, variieren Umfang und Integration deutlich. Besonders verbreitet ist der Einsatz generativer KI für informations- und wissensintensive Tätigkeiten, insb. in den Bereichen Governance, Strategie und Compliance sowie steuerliche Beratung des Managements. Demgegenüber ist die Nutzung in Kernprozessen von Steuerabteilungen bislang gering. Insgesamt deutet die Analyse darauf hin, dass KI in Konzernsteuerabteilungen bereits regelmäßig zur Anwendung kommt, die Nutzung jedoch noch unter ihrem Potenzial bleibt.

Häsner, Christoph, Steuerbarkeit der Energiepreispauschale auf Arbeitnehmerebene, DB 2026, 2463-2465

Unter Berufung auf das vorliegende Verfahren sind im Vorfeld zahlreiche Einsprüche bei den zuständigen FÄ eingegangen (§ 363 Abs. 2 AO). Diese ruhten sodann in Bezug auf die Steuerbarkeit der Energiepreispauschale bis zum Ergehen der höchstrichterlichen Entscheidung vom 11.06.2026. Aufgrund umfangreicher Nachfragen sah sich der BFH am 14.09.2026 zudem veranlasst, außerhalb des gewohnten Veröffentlichungsrhythmus eine entsprechende Pressemitteilung herauszugeben.

Schober, Tibor, Zur Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung bei Körperschaften und zu Billigkeitsmaßnahmen, DB 2026, 2466-2467

Nachdem das BVerfG entschieden hat, dass die Mindestgewinnbesteuerung des § 10d EStG insb. bei KapGes. verfassungsgemäß ist, hat der BFH insoweit die Revision zurückgewiesen. Soweit das FG auch die Billigkeitsfrage abgewiesen hat, hat das FA nunmehr eine Billigkeitsmaßnahme ernsthaft zu erwägen.

Hamacher, Stephan, Keine eidesstattliche Versicherung von datenschutzrechtlichen Auskünften einer Finanzbehörde, DB 2026, 2466

(1.) Die DSGVO enthält keine Rechtsgrundlage, nach der der Verantwortliche verpflichtet wäre, die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskunft nach Art. 15 DSGVO eidesstattlich zu versichern. (2.) Eine entsprechende Anwendung der zivilrechtlichen Regelungen zur eidesstattlichen Versicherung (§ 259 Abs. 2, § 260 Abs. 2 BGB) ist im Anwendungsbereich von § 32i AO zulasten einer Finanzbehörde ausgeschlossen.

BMF v. 17.9.2026 - IV C 6 – S 2176/00030/001/054, Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen, DB 2026, 2468

BFH v. 15.4.2026 - I R 20/25 (I R 59/12), Billigkeitsmaßnahmen im Rahmen der Mindestbesteuerung, DB 2026, 2468-2472

BFH v. 30.6.2026 - IX R 2/25, Keine eidesstattliche Versicherung von datenschutzrechtlichen Auskünften einer Finanzbehörde, DB 2026, 2472-2476

BFH v. 14.7.2026 - IX R 19/25, Einreichung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatzes über das beSt einer Steuerberatungsgesellschaft, DB 2026, 2476-2478

Wirtschaftsrecht

Brandt, Julius / Lindemann, Leon / Putz, Michael, Exogene Schocks und Mindestpreisbestimmung, DB 2026, 2479-2484

Zu den praxisrelevantesten Neuerungen des StoFöG im Delisting zählen die Neuregelungen zur Bestimmung der Gegenleistung sowie die Anordnung eines Spruchverfahrens zur Überprüfung ihrer Angemessenheit. Die neu eingeführte Generalklausel öffnet den Anwendungsbereich der Fälle, in denen ausnahmsweise vom Börsenwert als maßgeblicher Referenzgröße abgewichen werden kann. Dies geht jedoch zulasten der Rechtssicherheit. Vor diesem Hintergrund erscheint eine enge Auslegung der Generalklausel geboten.

Dany, Jannis-C., Möglichkeit der Beurkundung eines Verschmelzungsvertrags in Österreich, DB 2026, 2485-2486

Das OLG München hat entschieden, dass ein österreichischer Notar einen Verschmelzungsvertrag nach § 6 UmwG formwirksam beurkunden kann. Damit bleibt die Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Umwandlungsvorgänge im Ausland auch nach der Nichtanerkennung der Online-Beglaubigung durch österreichische Notare (BGH vom 25.02.2026 – II ZB 13/24, KG, DB 2026 S. 1399) weiterhin möglich. Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die sog. EU Inc. und die zunehmende Internationalisierung des Gesellschaftsrechts von besonderer praktischer Bedeutung.

BGH v. 21.5.2026 - IX ZR 168/24, Zahlungsunfähigkeit kann nicht aus interner Kommunikation hergeleitet werden, DB 2026, 2487-2493

Arbeitsrecht

Thüsing, Gregor / Augel, Moritz, Der Schlussstein zu Egenberger als Fundament des künftigen kirchlichen Arbeitsrechts, DB 2026, 2494-2498

Am 07.08.2026 ist Wilhelm Dütz verstorben. Mit ihm verliert die deutsche Arbeitsrechtswissenschaft einen Gelehrten, der das Fach über Jahrzehnte geprägt und sich auch für die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts interessiert hat. Dütz schrieb über Koalitionsfreiheit und Kirche, über Kündigungsschutz und Loyalitätspflichten, über Mitarbeitervertretung, über Rechtsschutz und Schiedsverfahren und immer wieder über den “Dritten Weg“. Ihn interessierte dabei nicht allein die dogmatische Sonderstellung der Kirchen. Es ging ihm um die grundsätzliche Frage, wie kirchliche Selbstbestimmung und staatliches Arbeitsrecht, kollektive Ordnung und individuelle Rechte in ein tragfähiges Verhältnis gebracht werden können. Ihm sind die nachfolgenden Gedanken gewidmet (ein ausführlicher Nachruf zum Gedenken an Wilhelm Dütz von Prof. Thüsing wird in Kürze in der ZFA erscheinen).

Franz, Farina / Thurner, Kaja, Keine Verdrängung von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen durch das Tarifeinheitsgesetz, DB 2026, 2499

Können Tarifverträge, die überbetriebliche Sozialkassen oder ähnliche Einrichtungen tragen, durch das Tarifeinheitsgesetz verdrängt werden? Das BAG hat diese in der Praxis hochrelevante Frage erstmals höchstrichterlich verneint. Die Entscheidung sichert die Funktionsfähigkeit gemeinsamer Einrichtungen und schafft Rechtssicherheit für Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber und Beschäftigte in kollisionsanfälligen Branchen.

Langner, Sören / Jöris, Nils, Berücksichtigung innerbetrieblicher Wege- und Vorbereitungszeiten bei Rufbereitschaft im Krankenhaus, DB 2026, 2500

Für die Wirksamkeit einer Weisung, nach der Arbeitnehmer in Rufbereitschaft innerhalb einer bestimmten Zeit ab Abruf für eine bestimmte Aufgabe (hier “Verfügbarkeit am Patienten“) verfügbar sein müssen, ist der Umfang innerbetrieblicher Wegezeiten und Vorbereitungshandlungen zu berücksichtigen. Ist die Rufbereitschaft durch Tarifvertrag geregelt, muss dieser eine solche Weisung zudem zulassen.

BAG v. 22.4.2026 - 10 AZR 143/25, Eine Sonderzahlung, die nur dem Inflationsausgleich dient, steht auch Arbeitnehmern zu, die keinen Anspruch auf Entgelt haben, DB 2026, 2501-2504

BAG v. 25.3.2026 - 5 AZR 38/25, Eine Vereinbarung über die Privatnutzung eines Pkw ist insgesamt nichtig, wenn deren Wert die Höhe des pfändbaren Einkommens übersteigt, DB 2026, 2505-2508

Mantelteil

Abeling, Sixten, Ist KI die Zukunft?, DB 2026, M1

Oltmanns, Sönke, Der praktische Umgang mit KI-generierten Schriftsätzen in der Arbeitsgerichtsbarkeit, DB 2026, M4-M5

KI hat längst Einzug in Kanzleien und (Arbeits-)Gerichte gehalten und wirft täglich rechtliche und praktische Fragen auf. KI-generierte Schriftsätze bergen dabei sowohl Chancen als auch Risiken, insbesondere bei nicht anwaltlich vertretenen Parteien.

Unternehmensberichterstattung im Wandel durch generative KI, DB 2026, M6

Eine Bestandsaufnahme zum Einfluss generativer KI auf die Unternehmensberichterstattung.

KI in der Steuerabteilung – eine Bestandsaufnahme, DB 2026, M7

Der KI-Einsatz ist bei informationsintensiven Tätigkeiten bereits verbreitet, bei steuerlichen Kernprozessen hingegen eher gering. Das zeigt eine aktuelle Unternehmensbefragung.

Urteil zur Energiepreispauschale auf dem Prüfstand, DB 2026, M8

Der BFH hat entschieden, dass die Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern verfassungsgemäß ist. Der Autor ist nicht völlig überzeugt von dem Urteil.

Die Neufassung des § 39 Abs. 3 BörsG beim Delisting, DB 2026, M9

Die Änderungen in § 39 Abs. 3 BörsG sind missglückt. Sie verursachen Rechtsunsicherheiten, denen mit einer engen Auslegung der Generalklausel zu begegnen ist.

Das neue Fundament des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland, DB 2026, M10

Nach mehr als zwölf Jahren hat das BAG im Fall von Vera Egenberger ein finales Urteil gesprochen. Es könnte damit Rechtsgeschichte schreiben.

Autoren und Redaktion

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Fleischer, Holger; Prof. Dr. Hey, Johanna; Prof. Dr. h.c. Mellinghoff; Rudolf; Prof. Dr. Uffmann, Katharina; Prof. Dr. Weißenberger, Barbara E.; Prof. Dr. Werth, Franceska; Dr. Wünnemann, Monika;

Ass.jur Sixten Abeling, Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210 911-15, bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738 943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: s.abeling@fachmedien.de,

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