DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht

DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle)

Qualitativ hochwertige Inhalte und eine außerordentliche Aktualität machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Leitmedium zum Thema Steuer- und Unternehmerwissen. Profitieren Sie vom perfekten Mix aus fundierter Berichterstattung und konkreten Lösungsansätzen in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft.

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  • Umfangreiche Fachbeiträge zu Betriebswirtschaft, Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht – kompakt und aktuell.
  • Praxisorientierte Handlungsempfehlungen für Ihre Beratung- und Unternehmenspraxis.
  • Inklusive Beratermodul DER BETRIEB
  • Unverzichtbar für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Entscheider in Unternehmen.
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0005-9935

Jahresbezugspreis 2026: 874 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 82 € (inkl. MwSt), Ausland: 167 €

47 Print-Ausgaben im Jahr, Zugang zum Beratermodul DER BETRIEB und zur Otto Schmidt Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft 

Die clevere Verbindung aus vier Fachgebieten liefert Ihnen das notwendige Know-how für weitsichtige Entscheidungen.

Qualitativ hochwertige Inhalte und eine außerordentliche Aktualität machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Leitmedium zum Thema Steuer- und Unternehmerwissen. Profitieren Sie vom perfekten Mix aus fundierter Berichterstattung und konkreten Lösungsansätzen in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft

Mit DER BETRIEB sind Sie top-informiert zu den wichtigsten Themen:

  • Pflichten bei der Rechnungslegung

  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmensbesteuerung

  • Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht

  • Fragestellungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht

  • Vermeidung von Haftungsrisiken

  • Arbeitsvertragsrecht und betriebliche Altersversorgung

DER BETRIEB liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung sowie Beratungs- und Unternehmenspraxis das wichtigste Know-how für Ihre Geschäftstätigkeit. Erfahrene Redakteure wählen aus der Informationsflut sorgfältig für Sie aus, worauf es ankommt.

DER BETRIEB richtet sich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Steuern, Recht, Finanzen, Controlling und Personal.

www.der-betrieb.de

Erscheinungsweise:
1 x wöchentlich

Aktuelles Heft

Heft 37/2026

Betriebswirtschaft

Sopp, Guido / Schäfer, Philipp, Standardisierte Transparenz als Finanzierungshebel? Zur begrenzten Reichweite der freiwilligen ESAP-Vorlage für KMU und Start-ups, DB 2026, 2237-2241

Die Finanzierung von KMU, Start-ups und Scale-ups zählt weiterhin zu den Schwachstellen des europäischen Kapitalmarkts. Als einen Maßnahmenbereich hat die EU-Kommission die Harmonisierung des Rechnungslegungsrahmens von KMU und die Verfügbarkeit von strukturierter Unternehmensinformation definiert. Die EFRAG hat in einem ersten Schritt im Auftrag der EU-Kommission das Marktinteresse an einer freiwilligen Berichtsvorlage für Unternehmensinformation erhoben. Der Beitrag zeigt, dass der Nutzen eines solchen Instruments begrenzt bleibt. Für klassische Finanzierungsakteure überwiegt Zurückhaltung, während vor allem kleinere grenzüberschreitend tätige Intermediäre einen Mehrwert sehen.

Steuerrecht

Wolff, Cornelia / Kaiser, Marco / Breiding, Marc, Aktuelle internationale Entwicklungen im Bereich der Verrechnungspreise, DB 2026, 2242-2251

Die Anforderungen im internationalen Verrechnungspreisbereich werden immer umfangreicher, formeller und prüfungsintensiver. Der Beitrag zeigt anhand ausgewählter aktueller Entwicklungen im Ausland, dass insbesondere etablierte pragmatische Vorgehensweisen zunehmend einer genaueren lokalen Prüfung unterliegen. Deutsche Unternehmensgruppen sollten Verrechnungspreise daher noch stärker als prozessuales Steuerungsthema verstehen und nicht nur als jährliche Dokumentationspflicht.

Schwarz, Christian / Stein, Stefan / Schönfeld, Philipp, Die “Renaissance“ des Preisvergleichs bei der Vergütung von digitalen Wertschöpfungsbeiträgen, DB 2026, 2252-2257

Der Aufsatz untersucht die Anwendung der Preisvergleichsmethode auf konzerninterne Dienstleistungen im Zusammenhang mit digital(isiert)en Geschäftsmodellen und Künstlicher Intelligenz. Ausgehend vom Fremdvergleichsgrundsatz sowie dem DEMPE-Konzept und dem ergänzend vorgestellten IDEA-Konzept werden die Wertschöpfungsbeiträge verschiedener Akteure digital(isiert)er Geschäftsmodelle analysiert. Die Autoren zeigen, dass insb. für KI-Consulting und KI-Development zunehmend externe Marktpreise verfügbar sind. Eine empirische Auswertung von Angeboten auf dem Online-Marktplatz Clutch deutet darauf hin, dass sich die beobachteten indikativen Stundensätze überwiegend im Bereich von 25 bis 99 USD/h bewegen, wobei regionale und leistungsbezogene Unterschiede bestehen. Insgesamt plädieren die Autoren dafür, die Preisvergleichsmethode bei digital(isiert)en Geschäftsmodellen und KI-bezogenen Dienstleistungen wieder stärker in die Verrechnungspreisanalyse einzubeziehen.

Mückl, Norbert / Walter, Tim, GrESt2Go #11: Der Grundstücksbegriff des § 2 GrEStG, DB 2026, 2258-2260

Bereits die Bezeichnung “Grunderwerbsteuer“ zeigt auf, an welche Erwerbe die Verkehrsteuer anknüpft. Erwerbsgegenstand ist dabei das “Grundstück“ nach § 2 GrEStG. Die Reichweite des Grundstücksbegriffs ist daher insb. relevant für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage. Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, wo sich der grunderwerbsteuerliche Grundstücksbegriff mit dem zivilrechtlichen Verständnis deckt und an welchen Stellen er weiter bzw. enger ist.

BFH v. 23.6.2026 - VIII R 38/23, Maßgeblichkeit der Festsetzungsverjährung für die Erteilung eines Freistellungsbescheids gem. § 32 Abs. 5 Satz 6 KStG, DB 2026, 2261-2266

BFH v. 17.6.2026 - II R 25/23, Erbfallkostenpauschale bei Vermächtnis – Keine Kürzung dieser Pauschale für den einzigen Erwerber, DB 2026, 2266-2268

BFH v. 16.4.2026 - V R 16/24, Ist-Besteuerung und Betriebsvermögensvergleich, DB 2026, 2268-2272

Wirtschaftsrecht

Ghassemi-Tabar, Nima / Schalkowski, Henrik, Nachhaltigkeitsregulatorik effektiv steuern – ESG-Governance als Erfolgsfaktor für Unternehmen, DB 2026, 2273-2277

Die Zahl europäischer und nationaler ESG-Regularien wächst dynamisch. Ständig werden neue Rechtsakte erlassen oder bestehende Rechtsakte novelliert. Hinzu kommt, dass die Vorgaben, insb. solche im Bereich Produkt- und Umweltrecht sowie diejenigen, welche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette adressieren, mitunter umfangreich und komplex sind. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, diejenigen Anforderungen zu identifizieren, die tatsächlich für ihr Geschäftsmodell – und damit für ihre Licence to Operate – relevant sind. Der Beitrag zeigt, warum eine klare ESG Governance hierbei – sowohl aus Sicht der Geschäftsleitung (Vorstand/Geschäftsführung) als auch der involvierten Fach- und Geschäftsbereiche im Unternehmen – essenziell ist und wie dadurch Haftungsrisiken reduziert sowie Effizienzgewinne bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen erzielt werden.

Bungert, Hartwin / Metzen, Maximilian, Keine Arbeitnehmerzurechnung im Gemeinschaftsbetrieb für die Schwellenwerte der Unternehmensmitbestimmung, DB 2026, 2278-2281

Ob die in einem Gemeinschaftsbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer den Trägerunternehmen für die Berechnung der Schwellenwerte der Unternehmensmitbestimmung wechselseitig zuzurechnen sind, ist seit Langem umstritten. Das BAG hatte die Frage 2013 ausdrücklich offengelassen. Jetzt hatte der BGH in zwei Parallelentscheidungen vom 23.06.2026 (Az. II ZB 11/25 und II ZB 12/25) Gelegenheit, sich mit dieser praxisrelevanten Frage auseinanderzusetzen – konkret für den Schwellenwert des Drittelbeteiligungsgesetzes von 500 Arbeitnehmern nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 DrittelbG. Der II. Zivilsenat lehnt eine Zurechnung ab und stützt sich dabei tragend auf die Sperrwirkung des § 2 Abs. 2 DrittelbG gegenüber anderen denkbaren Zurechnungstatbeständen. Ob dies auch für die Schwellenwerte des Mitbestimmungsgesetzes gilt, musste der BGH nicht beantworten. Die Beschlüsse bieten jedoch Anlass, auch diese Frage in den Blick zu nehmen.

Gehrlein, Markus, Eine Zugewinnausgleichsforderung unterfällt nicht dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind., DB 2026, 2282

BGH v. 23.6.2026 - II ZB 11/25, Keine wechselseitige Zurechnung von Arbeitnehmern eines Gemeinschaftsbetriebs für Erreichen des Schwellenwerts der Mitbestimmung, DB 2026, 2283-2285

BGH v. 16.6.2026 - II ZR 13/25, Satzung kann für Gesellschafterbeschluss fernmündliche oder mündliche Stimmabgabe gestatten, DB 2026, 2285-2287

BGH v. 15.4.2026 - XII ZB 247/25, Ausnahmefall einer Auftragserteilung unter Ehegatten, DB 2026, 2287-2288

Arbeitsrecht

Schiefer, Bernd / Arnold, Iris, Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht, DB 2026, 2289-2295

Der Beitrag setzt die Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht (DB 2026 S. 1271) für den Zeitraum April bis Juli 2026 fort und berichtet – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – über besonders praxisrelevante Entscheidungen.

Zobel, Katharina, Kirchenaustritt als Kündigungsgrund bei katholischer Schwangerschaftsberatung, DB 2026, 2296

Der EuGH hat sich mit der Frage befasst, ob die Kündigung einer Schwangerschaftsberaterin wegen ihres Austritts aus der katholischen Kirche mit dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot vereinbar ist. Das Urteil konkretisiert den Ausgleich zwischen kirchlichem Autonomierecht und Diskriminierungsschutz und stärkt die gerichtliche Kontrolle gegenüber der Loyalitätsprärogative religiöser Arbeitgeber.

Römisch, Felix, Leiter einer Lokalredaktion als leitender Angestellter – Anspruch auf Nachteilsausgleich in Tendenzbetrieben, DB 2026, 2297

Die für einen leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG erforderliche Schlüsselposition setzt voraus, dass dieser selbst unternehmerische Führungsentscheidungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst. Der eingeräumte Entscheidungsspielraum lässt sich dabei nur einzelfallbezogen feststellen. Nach dem LAG ist ein presserechtlich verantwortlicher Leiter einer Lokalredaktion einer lokalen Tageszeitung regelmäßig leitender Angestellter i.S.v. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG. Weiter beschäftigt sich das LAG mit dem Umfang der Unterrichtungspflicht vor Betriebsänderungen in Tendenzbetrieben.

BAG v. 19.2.2026 - 6 AZR 102/25, Durchsetzung von Gläubigeransprüchen gegen herrschende Gesellschaft bei Doppelinsolvenz im Konzern, DB 2026, 2298-2304

Mantelteil

Schnieders, Isabelle, Mehr Regulierung, mehr Governance, DB 2026, M1

Kleinebrink, Wolfgang, Programm für Aufschwung und Beschäftigung, DB 2026, M4-M6

Am 02.07.2026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das “Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Dieses Reformpaket umfasst 34 Maßnahmen. Im Folgenden werden die Folgen des Vorhabens und die Möglichkeiten wichtiger angedachter Regelungen für Arbeitgeber erläutert.

Effekte der ESAP-Vorlage für KMU sind überschaubar, DB 2026, M7

Kann die von der EFRAG geprüfte freiwillige ESAP-Berichtsvorlage den Zugang von KMU und Start-ups zu Finanzierungen verbessern – und wenn ja, in welchem Umfang?

Mehr Regeln, mehr Fokus, höherer Dokumentationsaufwand, DB 2026, M8

Die Sicherstellung der Compliance im Bereich der Verrechnungspreise stellt für mittelständische Unternehmen eine immer größere Herausforderung dar.

Renaissance des Preisvergleichs bei digitalen Geschäftsmodellen?, DB 2026, M9

Für multinationale Konzerne stellt sich die Frage, wie Verrechnungspreise für gruppeninterne Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von KI zu ermitteln sind.

So wird ESG-Governance zum Erfolgsfaktor für Unternehmen, DB 2026, M10

Eine wirksame ESG-Governance kann Haftungsrisiken für Unternehmen deutlich verringern. Die Festlegung klarer Rollen und Verantwortlichkeiten ist dabei elementar.

Praxisrelevante Rechtsprechung aus dem zweiten Quartal 2026, DB 2026, M11

Ein Überblick über besonders wichtige Entscheidungen zum Individualarbeitsrecht – von AGG-Hoppern über Massenentlassungsanzeigen bis hin zur Entgeltfortzahlung.

Autoren und Redaktion

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Fleischer, Holger; Prof. Dr. Hey, Johanna; Prof. Dr. h.c. Mellinghoff; Rudolf; Prof. Dr. Uffmann, Katharina; Prof. Dr. Weißenberger, Barbara E.; Prof. Dr. Werth, Franceska; Dr. Wünnemann, Monika;

Ass.jur Sixten Abeling, Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210 911-15, bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738 943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: s.abeling@fachmedien.de,

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