ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP inklusive EWiR

ZIP: Wöchentlich praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht. Inklusiv und nur exklusiv im ZIP-Abo mit EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, Kurzkommentare.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Gesellschaftsrecht
Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht
Beratermodul ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Beratermodul Insolvenzrecht
juris Insolvenzrecht
juris Notare Premium
Owlit Rechtsabteilung
- Beiträge zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- alle 14 Tage mit EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
- Inklusive Beratermodul ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht mit Archiv seit 1980
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die ZIP ist eine der führenden wirtschaftsrechtlichen Zeitschriften in Deutschland. Seit 1980 informiert sie wöchentlich mit aktuellen Informationen und thematischen Schwerpunkten zum Insolvenzrecht, Sanierungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Kreditsicherungsrecht, Wirtschaftsvertragsrecht und an den Schnittstellen zum Arbeitsrecht und Verfahrensrecht.
Darüber hinaus liefert sie praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung: Volltexte der einschlägigen Entscheidungen des EuGH, der obersten Bundesgerichte sowie alle wichtigen und weiterführenden Entscheidungen der Instanzgerichte. Ergänzt werden sie durch die Kurzkommentare der EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, die Bestandteil des ZIP-Abonnements ist.
Mit Beiträgen zum Selbststudium nach §15 FAO.
ZIP inklusive EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
Die EWiR bringt alle 14 Tage Kurzkommentare zu aktuellen Entscheidungen, von namhaften Autoren didaktisch aufbereitet und auf wesentliche Aussagen und Konsequenzen für die Praxis verdichtet heraus. Kurzkommentare zu aktuellen Entscheidungen im Bank- und Kreditsicherungsrecht, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht und Verfahrens- und Vollstreckungsrecht.
Im Print-Abonnement enthalten: Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZIP steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZIP, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- Archiv der Zeitschriften ZIP und EWiR seit 1980
- Volltexte zu Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen
- Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
- Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App inklusive Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
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Erscheinungsweise:
Wöchentlich am Freitag – die Printausgabe jeden 2. und 4. Freitag im Monat mit der Beilage Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR).
Aktuelles Heft
2023-12-01
48
Aufsätze
Westphalen, Friedrich Graf von, Missglückter Reformansatz zum AGB-Recht, ZIP 2023, 2489-2498
Erneut befasst sich der Gesetzgeber auf Grund eines Beschlusses der Justizministerkonferenz der Länder vom 10.11.2022 mit einer Reform des AGB-Rechts im unternehmerischen Rechtsverkehr. Zwei wesentliche Kritikpunkte sind es, die dieses Anliegen stützen sollen: Als erstes soll die “Rechtssicherheit im unternehmerischen Verkehr verbessert“ werden. Zum Zweiten sind es “der Gesichtspunkt der Digitalisierung und die damit einhergehende Bedeutung innovativer Geschäftsmodelle“ – und dies vor allem “auch im Hinblick auf Vorgaben der Europäischen Union“ – welche im Ergebnis die “Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Rechts“ steigern und den “Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver“ machen sollen. Doch es ist heftiger Widerspruch angesagt, der nachfolgend ausgebreitet werden soll. Dabei geht es – das sei sogleich eingeräumt – nur darum, zwei Fragen nachzuspüren: Gibt es in der Tat ein Defizit an “Rechtssicherheit“, wenn AGB verwendet werden, welche dem Test der richterlichen Inhaltskontrolle im unternehmerischen Verkehr standhalten? Und gibt es wirklich Vorgaben des Unionsrechts, welche eine Änderung des AGB-Rechts gebieten?
Hölzle, Gerrit, Nachhaltige Sanierung im Anwendungsbereich der §§ 15a, b InsO, ZIP 2023, 2498-2508
Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Element der Überschuldungsprüfung und damit zugleich der Prüfung des Bestehens von Insolvenzantragspflichten. Ungeachtet der tatsächlich geringen Zahl von Insolvenzanträgen, die allein wegen des Eintritts der Überschuldung gestellt werden und der damit einhergehend geringen Bedeutung der Überschuldung für die Insolvenzauslösung, nimmt die Prüfung (und Bestätigung) der Fortbestehensprognose in der Beratungspraxis einen breiten Raum ein und bildet regelmäßig den Schwerpunkt der rechtlichen Krisen- und Haftungsberatung. Die gesetzgeberischen Reaktionen auf die Krisen der vergangenen Jahre durch das COVInsAG/SanInsKG und die jüngere, haftungsverschärfende Rechtsprechung des BGH (dazu Bieg/Hölzle, ZIP 2022, 2419) haben die Bedeutung der Fortbestehensprognose in der Beratung noch einmal unterstrichen. Obgleich – oder gerade weil – der Gesetzgeber der Fortbestehensprognose in § 19 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 InsO nur einen Halbsatz widmet, haben sich Rechtsprechung und Literatur mit den Anforderungen an die Fortbestehensprognose umfassend, man sollte meinen, erschöpfend befasst. Allerdings gilt dies nur, soweit es um die Frage geht, ob infolge des Fortfalls der Fortbestehensprognose Insolvenzantragspflichten begründet werden. Betrachtet man jedoch die Frage, welche Anforderungen an die Beseitigung des Insolvenzgrundes innerhalb der jeweils anwendbaren Höchstfrist des § 15a InsO zu stellen sind, nachdem die materielle Insolvenzreife einmal eingetreten war, so ist der Befund ernüchternd. Der Gesetzgeber und der BGH erheben in diesem Kontext gleichermaßen dessen ‘nachhaltige’ Beseitigung zum Tatbestandsmerkmal. Wie aber diese Nachhaltigkeit zu definieren und eine Nachhaltigkeitsprognose zu belegen ist, ist wenig geklärt. Dem widmet sich dieser Beitrag.
Riegen, Joost von, Gläubigerzugriff auf NFT in Einzelzwangsvollstreckung und Insolvenz, ZIP 2023, 2509-2513
Dem Phänomenen NFT – Non-fungible Token – kommt großes Interesse zu. Dies zeigt sich nicht zuletzt an der enormen wirtschaftlichen Wertschätzung, die einige NFT genießen. Wo werthaltige Rechtspositionen sind, da drängt sich eine Nutzung als Sicherungsmittel auf und die Frage nach sonstiger wirtschaftlicher Verwertbarkeit. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit NFT einem Zugriff durch Gläubiger offenstehen, insbesondere sich als Sicherungsmittel eignen und wie eine Verwertung des Sicherungsmittels außerhalb und in der Insolvenz des Schuldners abliefe.
Buchbesprechungen
Hippeli, Michael, Heinz-Dieter Assmann, Uwe H. Schneider, Peter O. Mülbert (Hrsg.): Wertpapierhandelsrecht, 8. Aufl., Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2023, 4779 S., geb. 449,- €, ZIP 2023, 2514
Rechtsprechung
Bank- und Kreditsicherungsrecht
OLG Frankfurt v. 4.10.2023 - 17 U 214/22, Pauschalierte Institutsgebühr für Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig, ZIP 2023, 2515-2518
Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
BFH v. 18.7.2023 - IX R 21/21, Bewertung eines in der Krise stehen gelassenen Darlehens mit dem zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise bestehenden Teilwert, ZIP 2023, 2518-2522
OLG Düsseldorf v. 26.7.2023 - I-3 Wx 72/23, Bestellung eines Nachtragsliquidators nur bei substantiierter Behauptung des Vorhandenseins konkreten verteilbaren Vermögens der gelöschten Gesellschaft, ZIP 2023, 2522-2523
OLG Köln v. 12.5.2023 - 2 Wx 69/23, Zur Grundbuchberichtigung nach Tod des Gesellschafters einer eingetragenen GbR, ZIP 2023, 2523-2524
Vertrags- und Haftungsrecht
BGH v. 5.10.2023 - III ZR 216/22, Zur Transparenzkontrolle der Anlagebedingungen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft eines OGAW, ZIP 2023, 2524-2526
BGH v. 23.5.2023 - VI ZR 476/18, Auslistungsanspruch gegen Internet-Suchmaschine bei Nachweis der offensichtlichen Unrichtigkeit der gelisteten Information, ZIP 2023, 2526-2532
Insolvenz- und Sanierungsrecht
OLG München v. 11.8.2023 - 5 W 774/23e, Kein Schadensersatzanspruch gegen Wirtschaftsprüfer wegen unterlassenen Hinweises auf Insolvenzreife bei entgegenstehendem Lagebericht, ZIP 2023, 2532-2534
AG München v. 21.2.2023 - 1542 IN 1308/20, Keine Entlassung aus Gläubigerausschuss wegen Verlusts der Gläubigerstellung, ZIP 2023, 2534-2536
OVG Berlin-Brandenburg v. 22.8.2023 - OVG 1 L 21/23, Keine Unterbrechung des Klageverfahrens auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis bei Insolvenz des Wettveranstalters, ZIP 2023, 2536-2537
Arbeits- und Sozialrecht
BAG v. 6.6.2023 - 9 AZR 621/19, Vereinbarkeit des im BDSG normierten besonderen Schutzes des betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor Abberufung mit Unionsrecht, ZIP 2023, 2537-2541
Verfahrens- und Vollstreckungsrecht
BGH v. 30.8.2023 - VII ZB 45/21, Vollstreckung aus einer als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung trotz Versagung der Vollstreckbarerklärung wegen Anerkennungshindernisses, ZIP 2023, 2541-2544
Aktuelle Rechtsprechung
EuGH: Missbräuchlichkeit überhöhter Kreditkosten, ZIP 2023, R4
BGH: Haftung des Herstellers des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils mit unzulässiger Abschalteinrichtung, ZIP 2023, R4
BGH zur Ersatzfähigkeit der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten Kfz, ZIP 2023, R4-R5
BFH zur steuerlichen Organschaft bei der Umwandlung von Unternehmen, ZIP 2023, R5
FG Köln: Zahlungen von 50.000 € bzw. 1,3 Mio. € kein steuerfreies Trinkgeld, ZIP 2023, R5
Dokumentation
EU: Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt und der umweltgerechten Abfallbeseitigung, ZIP 2023, R5-R6
Autoren
Prof. Dr. Wolfgang Lüke, Prof Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting, Prof Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt