ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP inklusive EWiR-Kurzkommentare

ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZIP: Wöchentlich praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht. Inklusive EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht

  • Beiträge zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Wöchentlich mit EWiR-Kurzkommentaren
  • Inklusive Beratermodul ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht mit Archiv seit 1980
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0723-9416

Jahresbezugspreis 2025: 1.309 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland 91,30 € (inkl. MwSt.), Ausland: 205,20 €
Einzelheftpreis: 31,10 € (inkl. MwSt.)

4 Ausgaben + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZIP (3 Nutzer) und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die ZIP ist eine der führenden wirtschaftsrechtlichen Zeitschriften in Deutschland. Seit 1980 informiert sie wöchentlich mit aktuellen Informationen und thematischen Schwerpunkten zum Insolvenzrecht, Sanierungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Kreditsicherungsrecht, Wirtschaftsvertragsrecht und an den Schnittstellen zum Arbeitsrecht und Verfahrensrecht. 

Darüber hinaus liefert sie praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung: Volltexte der einschlägigen Entscheidungen des EuGH, der obersten Bundesgerichte sowie alle wichtigen und weiterführenden Entscheidungen der Instanzgerichte. Ergänzt werden sie durch die EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht, die Bestandteile der Zeitschrift sind: Aktuelle Entscheidungen im Bank- und Kreditsicherungsrecht, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht und Verfahrens- und Vollstreckungsrecht. 

Mit Beiträgen zum Selbststudium nach §15 FAO.

Im Print-Abonnement enthalten: Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZIP steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZIP, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der Zeitschriften ZIP und EWiR seit 1980

  • Volltexte zu Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App inklusive Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
Wöchentlich am Freitag

Aktuelles Heft

Heft 22/2025

Aufsätze

Habersack, Mathias, Der getäuschte Aktionär – ein gewöhnlicher Insolvenzgläubiger?, ZIP 2025, 1307-1312

Die Insolvenz der Wirecard AG wird dem IX. Zivilsenat des BGH Gelegenheit geben, die höchst umstrittene Frage des insolvenzrechtlichen Rangs von Schadensersatzansprüchen getäuschter Aktionäre aus §§ 97, 98 WpHG zu klären. Der Beitrag zeigt auf, dass der Anwendungsbereich des § 199 Satz 2 InsO schon nach dem bisherigen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht nur den Anspruch des Aktionärs auf sein anteiliges Auseinandersetzungshaben, sondern auch sonstige dem mitgliedschaftlichen Rechtsverhältnis entstammende vermögensrechtliche Ansprüche umfasst. Für Schadensersatzansprüche des Aktionärs aus §§ 97, 98 WpHG kann nichts anderes gelten.

Steffan, Bernhard / Poppe, Janina, Risikofrüherkennung und -management nach AktG und Krisenfrüherkennungs- und Krisenmanagementsystem nach StaRUG, ZIP 2025, 1313-1325

Der deutsche Gesetzgeber hat bereits im Jahr 1998 mit dem KonTraG in § 91 Abs. 2 AktG den Vorständen von Aktiengesellschaften auferlegt im Rahmen ihrer Bestandssicherungspflicht ein Früherkennungs- und Überwachungssystem einzurichten, mit dem im Idealfall bestandsgefährdende Entwicklungen vermieden bzw. abgewendet werden können. Mit dem FISG kam die ausdrückliche Verpflichtung des Vorstands in § 91 Abs. 3 AktG hinzu, für börsennotierte Unternehmen ein Risikomanagementsystem einzuführen. Mit dem SanInsFoG wurden die Geschäftsleiter aller haftungsbeschränkten Unternehmensträger (einschl. der AG) in § 1 StaRUG zudem verpflichtet, ein Krisenfrüherkennungs- und Krisenmanagementsystem einzurichten. Hängen – und wenn ja – wie hängen die einzelnen Überwachungssysteme miteinander zusammen und wo unterscheiden sie sich? Der Beitrag soll aufzeigen, wie sich die Verantwortungen der Geschäftsleiter zur Bestandssicherung ihrer Unternehmen nach den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen unterscheiden, welche Überschneidungen bestehen, welche Rechtsformen in welcher Ausprägung betroffen sind und wie insbes. solche Systeme zur Bestandssicherung ausgestaltet werden können. Dies insbes. auch vor dem Hintergrund, dass der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des Instituts der Wirtschaftsprüfer am 28.2.2025 den Entwurf eines Standards: Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG (IDW ES 16) veröffentlicht hat.

EWiR-Kurzkommentare

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

BGH v. 18.3.2025 - II ZB 7/24 / Wilsing, Hans-Ulrich / Schäfer, Tom, Nominalwert der Beteiligung des Mitglieds an der Genossenschaft als “Geschäftsguthaben“ i.S.v. § 85 Abs. 2 UmwG, ZIP 2025, 1325-1326

BGH v. 27.2.2025 - 5 StR 287/24 / Leinekugel, Rolf, Zu den Voraussetzungen einer faktischen Geschäftsführung im Zusammenhang mit Firmenbestattungen, ZIP 2025, 1326-1327

Vertrags- und Haftungsrecht

BGH v. 14.3.2025 - V ZR 153/23 / Prütting, Hanns, Kein Anspruch des Eigentümers gegen gutgläubigen und unverklagten Besitzer auf Beseitigung eines Hausbaus nach Aufhebung des Zwangsversteigerungszuschlags, ZIP 2025, 1327-1328

OLG München v. 11.11.2024 - 19 U 200/24 e / Ernst, Stefan, Zur Auslegung von Emojis in der Online-Korrespondenz, ZIP 2025, 1328-1329

Insolvenz- und Sanierungsrecht

BGH v. 6.2.2025 - IX ZB 35/22 / Paulus, Christoph G., Bestimmung des COMI bei selbstständig tätigen natürlichen Personen, ZIP 2025, 1329-1330

LG Hannover v. 28.10.2024 - 11 T 5/24 / Blersch, Jürgen, Beauftragung Externer durch Insolvenzverwalter zur Ermittlung von Anfechtungsansprüchen, ZIP 2025, 1330-1331

Arbeits- und Sozialrecht

BAG v. 5.12.2024 - 2 AZR 275/23 / Lindemann, Silvio, Unverhältnismäßigkeit von Probezeit während der Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses, ZIP 2025, 1331-1332

LAG Köln v. 28.1.2025 - 9 TaBV 88/24 / Sura, Stephan, Möglichkeit mehrerer Einigungsstellen mit verschiedenen Betriebsratsgremien bei Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung, ZIP 2025, 1332-1333

Rechtsprechung

Bank- und Kreditsicherungsrecht

OVG Magdeburg v. 21.11.2024 - 4 M 149/24, Verpflichtung einer Sparkasse zur Eröffnung eines Girokontos, ZIP 2025, 1334-1337

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

KG v. 27.2.2025 - 22 W 3/25, Nichtigkeit einer dem Abschütteln von Gläubigern dienenden missbräuchlichen Sitzwahl einer GmbH, ZIP 2025, 1337-1338

OLG München v. 10.2.2025 - 34 Wx 328/24 e, Grundbuchfähigkeit des nichtwirtschaftlichen Vereins ohne Rechtspersönlichkeit auch nach Inkrafttreten des MoPeG, ZIP 2025, 1338-1340

BFH v. 6.2.2025 - IV R 29/22 +, Anwendung der Bruttomethode auf Ausschüttung einer EU-Kapitalgesellschaft an deutsche Organgesellschaft, ZIP 2025, 1340-1347

Vertrags- und Haftungsrecht

EuGH v. 8.5.2025 - C-6/24, C-231/24, Zur Missbräuchlichkeit einer Klausel in persönlichem Darlehensvertrag über die vorzeitige Fälligstellung, ZIP 2025, 1347-1350

BGH v. 6.5.2025 - X ARZ 38/25, Zum Erfüllungsort für die Rückabwicklung bei Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags, ZIP 2025, 1350-1352

Insolvenz- und Sanierungsrecht

BGH v. 10.4.2025 - IX ZR 203/23, Keine Anwendung der Grundsätze über die rechtliche Behandlung von Doppelsicherheiten bei Verwertung des Leasinggegenstands durch Leasinggeber in Insolvenz des Leasingnehmers, ZIP 2025, 1352-1354

OLG Karlsruhe v. 28.2.2025 - 3 U 38/23, Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters einer aufgelösten GmbH, ZIP 2025, 1354-1357

AG Köln v. 27.8.2024 - 84 RES 1/24, Stellung des Restrukturierungsschuldners als Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer juristischen Person keine unternehmerische Tätigkeit i.S.d. StaRUG, ZIP 2025, 1357-1358

Arbeits- und Sozialrecht

BAG v. 28.1.2025 - 9 AZR 48/24, Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument grundsätzlich zulässig, ZIP 2025, 1358-1362

Aktuelle Rechtsprechung

BGH zur Frage der Einordnung einer Energieanlage als von den Pflichten eines Netzbetreibers befreite Kundenanlage, ZIP 2025, R4

BAG: Betriebsratswahl – aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei unternehmensinterner Matrix-Struktur, ZIP 2025, R4-R5

OLG Hamm: Mögliche Ansprüche des Enkels eines jüdischen Kaufmanns gegen Geldinstitut verjährt, ZIP 2025, R5

OLG Hamm: Vertragsstrafe wegen Verwendung inhaltsgleicher AGB-Klauseln, ZIP 2025, R5

Gesetzgebung

EU: Stärkung der Vertretung von EU-Arbeitnehmern in multinationalen Unternehmen, ZIP 2025, R5-R6

Was gab’s in Brüssel?

EuGH: Online-Werbung – “Angebote zur Verkaufsförderung“, ZIP 2025, R6

Autoren und Redaktion

RAin Dr. Christina Paffenholz (Chefredakteurin), RAin Kathrin Naumann, RA Peter Brandt, RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen
redaktion@zip-online.de und redaktion@ewir-online.de
0221/9 37 38-6 77 (Eva Groß) und 0221/9 37 38-676 (Stephanie Wetzels)

Bearbeitungshinweise
Formatvorlage Kurzkommentare


Herausgeber:

  • Prof. Dr. Georg Bitter

  • Prof. Dr. Moritz Brinkmann

  • Prof. Dr. Carsten Herresthal

  • Prof. Dr. Jens Koch

  • Prof. Dr. Wolfgang Lüke

  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting

  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt

Herausgeberbeirat:

  • Prof. Dr. Holger Altmeppen

  • Prof. Dr. Christian Armbrüster

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Alfred Bergmann

  • Prof. Dr. Ulrich Ehricke

  • Prof. Dr. Horst Eidenmüller

  • Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Holger Fleischer

  • RA Dr. Burkard Göpfert

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Wulf Goette

  • MinDir. Marie Luise Graf-Schlicker

  • Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit

  • Prof. Dr. Mathias Habersack

  • Prof. Dr. Rainer Hüttemann

  • Prof. Dr. Florian Jacoby

  • RA/StB Dr. Günter Kahlert

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Godehard Kayser

  • RA Dr. Bernd Klasmeyer

  • Prof. Dr. Lars Klöhn

  • Prof. Dr. Stefan Korch

  • Prof. Dr. Christoph G. Paulus

  • Vors. Richter am BGH a.D. Dr. h.c. Volker Röhricht

  • Prof. Dr. Carsten Schäfer

  • Prof. Dr. Christoph Thole

  • Prof. Dr. Dirk A. Verse

  • RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen

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