ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP inklusive EWiR-Kurzkommentare

ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZIP: Wöchentlich praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht. Inklusive EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht

  • Beiträge zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Wöchentlich mit EWiR-Kurzkommentaren
  • Inklusive Beratermodul ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht mit Archiv seit 1980
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0723-9416

Jahresbezugspreis 2025: 1.309 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland 91,30 € (inkl. MwSt.), Ausland: 205,20 €
Einzelheftpreis: 31,10 € (inkl. MwSt.)

4 Ausgaben + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZIP (3 Nutzer) und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die ZIP ist eine der führenden wirtschaftsrechtlichen Zeitschriften in Deutschland. Seit 1980 informiert sie wöchentlich mit aktuellen Informationen und thematischen Schwerpunkten zum Insolvenzrecht, Sanierungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Kreditsicherungsrecht, Wirtschaftsvertragsrecht und an den Schnittstellen zum Arbeitsrecht und Verfahrensrecht. 

Darüber hinaus liefert sie praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung: Volltexte der einschlägigen Entscheidungen des EuGH, der obersten Bundesgerichte sowie alle wichtigen und weiterführenden Entscheidungen der Instanzgerichte. Ergänzt werden sie durch die EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht, die Bestandteile der Zeitschrift sind: Aktuelle Entscheidungen im Bank- und Kreditsicherungsrecht, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht und Verfahrens- und Vollstreckungsrecht. 

Mit Beiträgen zum Selbststudium nach §15 FAO.

Im Print-Abonnement enthalten: Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZIP steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZIP, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der Zeitschriften ZIP und EWiR seit 1980

  • Volltexte zu Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App inklusive Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Entdecken Sie jetzt unseren Wirtschaftsrecht Blog
Profitieren Sie ganz nebenbei auch von umfangreichen Online-Dossiers zu hochaktuellen Themen sowie Expertenmeinungen und Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem Laufenden und besuchen Sie regelmäßig unseren Blog.

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Erscheinungsweise:
Wöchentlich am Freitag

Aktuelles Heft

Heft 36/2025

Aufsätze

Graf von Westphalen, Friedrich, Der unionsrechtliche Effektivitätsgrundsatz von Art. 6 und 7 Klausel-RL und das fehlende Stoppsignal, ZIP 2025, 2147-2156

Mit guten Gründen wird immer wieder gesagt, dass die Judikatur des EuGH zur Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Klausel-RL und vor allem zu Art. 7 Abs. 1 Klausel-RL inzwischen in ihren vielfältigen Verästelungen unübersehbar geworden ist. Denn nach der Vorgabe von Art. 6 Abs. 1 Klausel ist eine missbräuchliche Klausel in einem Verbrauchervertrag “unverbindlich“. Nach dem zweiten Halbsatz dieser Norm sind jedoch die Mitgliedstaaten verpflichtet, “in ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften“ vorzusehen, dass der “Vertrag für beide Parteien auf derselben Grundlage bindend bleibt, wenn er ohne die missbräuchliche Klausel bestehen kann“. Die eigentliche Sprengwirkung im Sinn eines gesteigerten unionsrechtlichen Verbraucherschutzes und des Effektivitätsgrundsatzes geht jedoch von Art. 7 Abs. 1 Klausel-RL aus. Danach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, “im Interesse der Verbraucher und der gewerbetreibenden Wettbewerber angemessene und wirksame Mittel“ zur Verfügung zu stellen, “damit der Verwendung missbräuchlicher Klauseln“ in Verbraucherverträgen “ein Ende gesetzt wird“.
Ziel dieses Beitrags ist es, vor allem auf Grund der neueren Ergebnisse der Rechtsprechung des EuGH aufzuzeigen, wie sich die hinter diesen beiden Normen verbergende, gegen den AGB-Verwender gerichtete Präventions- und Abschreckungswirkung in der Praxis bei missbräuchlichen Klauseln auswirkt. Dabei soll in einem ersten Schritt der Einbruch der Klausel-RL (RL 93/13/EWG v. 5.4.1993 = ABl. L 95, 29) in das nationale Verfahrensrecht dargestellt werden (sub Ziff. I), um dann in einem zweiten Schritt wesentliche neue Auswirkungen der Rechtsprechung des Gerichtshofs auf das materielle Vertragsrecht unter die Lupe zu nehmen (sub Ziff. II). Anschließend wird die Frage aufgeworfen, ob denn die Judikatur des BGH die zentralen Präjudizier des EuGH im Auge hat.

Kremer, Michael J.R. / Opfer, Manuel, Die Sumal-Entscheidung – Hat der EuGH seine Kompetenz überschritten?, ZIP 2025, 2157-2164

Der Beitrag analysiert die Sumal-Entscheidung des EuGH, nach welcher Tochtergesellschaften nunmehr auch für kartellrechtliche Verstöße ihrer Muttergesellschaften haftbar gemacht werden können, auch wenn sie selbst nicht am Kartell beteiligt waren. Diese Ausweitung der Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Einheit stellt einen Bruch mit dem deutschen Trennungs- und Verschuldensprinzip dar und könnte gravierende Folgen für das deutsche Konzernrecht haben. Nach Auffassung der Autoren überschreitet der EuGH mit dieser Entscheidung seine Kompetenzen, da er eine Konzernhaftung schafft, die der europäische Gesetzgeber bewusst nicht eingeführt hat. Der zur Rechtsprechung und Rechtsfortbildung berufene EuGH maßt sich durch diese Entscheidung eine Rechtsetzungsfunktion an, die ihm qua Kompetenzgefüge nicht zusteht. Nach Auffassung der Autoren sind die deutschen Gerichte daher dazu gehalten, dem EuGH die aufgeworfene Frage erneut vorzulegen. In letzter Konsequenz müsse das BVerfG die Sumal-Entscheidung als Ultra-Vires-Akt für unanwendbar erklären.

EWiR-Kurzkommentare

Bank- und Kreditsicherungsrecht

OLG Dresden v. 5.6.2025 - 8 U 1482/24 / Zahrte, Kai, Mitverschulden des Zahlungsdienstleisters an Phishing-Angriff wegen Art der Ausgestaltung des Logins beim Online-Banking trotz grob fahrlässigem Verhalten des Zahlungsdienstnutzers, ZIP 2025, 2164-2165

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

OLG Frankfurt v. 21.2.2025 - 2 U 35/24 / Linnerz, Markus, Gesellschafterwechsel als Kündigungsgrund unter Change-of-Control-Klausel, ZIP 2025, 2166

Vertrags- und Haftungsrecht

EuGH v. 8.5.2025 - C-6/24, C-231/24 / Lühmann, Tobias B. / Piloty-Leskien, Simon, Zur Missbräuchlichkeit einer Klausel in persönlichem Darlehensvertrag über die vorzeitige Fälligstellung, ZIP 2025, 2167-2168

BGH v. 6.5.2025 - X ARZ 38/25 / Paulus, David, Zum Erfüllungsort für die Rückabwicklung bei Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags, ZIP 2025, 2168-2169

BGH v. 20.2.2025 - VII ZR 133/24 / Corzelius, Mathias, Zur rechtsmissbräuchlichen Ausübung des Verbraucherwiderrufsrechts, ZIP 2025, 2169-2170

Insolvenz- und Sanierungsrecht

EuGH v. 3.7.2025 - C-582/23 / Paulus, Christoph G., Prüfung von missbräuchlichen Vertragsklauseln im Insolvenzverfahren durch Insolvenzgericht von Amts wegen, ZIP 2025, 2170-2171

FG Berlin-Brandenburg v. 19.2.2025 - 16 K 16133/24 / Vortmann, Jürgen, Keine einer Restschuldbefreiung vergleichbare Wirkung eines in Irland durchlaufenen Insolvenzverfahrens bei Steuerhinterziehung, ZIP 2025, 2171

Arbeits- und Sozialrecht

BAG v. 26.11.2024 - 3 AZR 28/24 / Jahn, Benjamin, Absenkung der Versorgungsrechte durch Krisentarifvertrag, ZIP 2025, 2172-2173

Rechtsprechung

Bank- und Kreditsicherungsrecht

OLG Frankfurt v. 23.7.2025 - 17 U 192/23, Wirksamkeit einer Klausel in als Altersvorsorgevertrag zertifiziertem Bausparvertrag zu Jahresentgelt in Ansparphase, ZIP 2025, 2173-2177

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

OLG Braunschweig v. 7.8.2025 - 3 W 6/24, Hinderung der Berufung der Gesellschaft auf formelle Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG aufgrund Prozessvergleichs, ZIP 2025, 2177-2180

OLG Hamm v. 26.2.2025 - 8 U 25/24, Gestattung der Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an virtueller Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung in AG-Satzung, ZIP 2025, 2180-2188

KG v. 3.3.2025 - 2 AktG 2/24, Rechtsschutzbedürfnis für aktienrechtliches Freigabeverfahren trotz erfolgter Eintragung des Beschlusses ins Handelsregister, ZIP 2025, 2188

Vertrags- und Haftungsrecht

BGH v. 13.5.2025 - VI ZR 67/23, Zur Darlegung eines immateriellen Schadens aufgrund Negativmeldung der Schufa, ZIP 2025, 2188-2190

BGH v. 8.4.2025 - VI ZR 25/24, Interesse an Feststellung der Ersatzpflicht bezüglich zukünftiger Schäden trotz fiktiver Abrechnung, ZIP 2025, 2190-2192

Insolvenz- und Sanierungsrecht

BGH v. 31.7.2025 - I ZR 127/24, Aufnahme eines Rechtsstreits wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts/Wettbewerbsverstoßes analog § 86 Abs. 1 Nr. 3 InsO auch bei Eigenverwaltung möglich, ZIP 2025, 2192-2200

AG Hamburg v. 28.5.2025 - 61h RES 1/25, Zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Restrukturierungsanzeige, ZIP 2025, 2200-2202

BVerwG v. 18.6.2025 - BVerwG 8 B 29.24, Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Rücknahme- und Erstattungsbescheids als anfechtbare Rechtshandlung i.S.d. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO, ZIP 2025, 2202-2203

Arbeits- und Sozialrecht

BAG v. 8.5.2025 - 8 AZR 209/21, Immaterieller Schadensersatz wegen Übermittlung von personenbezogenen Daten an vormalige Konzernmutter der Arbeitgeberin, ZIP 2025, 2203-2206

Verfahrens- und Vollstreckungsrecht

BGH v. 9.1.2025 - I ZB 48/24, Kein Verzicht auf Geltendmachung der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts vor staatlichem Gericht durch Anrufung des Schiedsgerichts, ZIP 2025, 2206-2210

Aktuelle Rechtsprechung

BGH: Keine Zahlung der urheberrechtlichen Abgabe durch Anbieter von Cloud-Speichern, ZIP 2025, R4

BFH zum zuständigen Hauptzollamt nach Verschmelzung, ZIP 2025, R4

OLG Düsseldorf: Keine Amtspflichtverletzung der BaFin im Zusammenhang mit Wirecard, ZIP 2025, R4-R5

Gesetzgebung

RegE zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, ZIP 2025, R5

BMF: RefE für ein Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz, ZIP 2025, R5-R6

Was gab’s in Brüssel?

EuGH GA: Zahlungsverzug-RL 2011/7/EU und rückwirkende Aufrechnung nach nationalem Recht, ZIP 2025, R6

Autoren und Redaktion

RAin Dr. Christina Paffenholz (Chefredakteurin), RAin Kathrin Naumann, RA Peter Brandt, RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen
redaktion@zip-online.de und redaktion@ewir-online.de
0221/9 37 38-6 77 (Eva Groß) und 0221/9 37 38-676 (Stephanie Wetzels)

Bearbeitungshinweise
Formatvorlage Kurzkommentare


Herausgeber:

  • Prof. Dr. Georg Bitter

  • Prof. Dr. Moritz Brinkmann

  • Prof. Dr. Carsten Herresthal

  • Prof. Dr. Jens Koch

  • Prof. Dr. Wolfgang Lüke

  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting

  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt

Herausgeberbeirat:

  • Prof. Dr. Holger Altmeppen

  • Prof. Dr. Christian Armbrüster

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Alfred Bergmann

  • Prof. Dr. Ulrich Ehricke

  • Prof. Dr. Horst Eidenmüller

  • Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Holger Fleischer

  • RA Dr. Burkard Göpfert

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Wulf Goette

  • MinDir. Marie Luise Graf-Schlicker

  • Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit

  • Prof. Dr. Mathias Habersack

  • Prof. Dr. Rainer Hüttemann

  • Prof. Dr. Florian Jacoby

  • RA/StB Dr. Günter Kahlert

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Godehard Kayser

  • RA Dr. Bernd Klasmeyer

  • Prof. Dr. Lars Klöhn

  • Prof. Dr. Stefan Korch

  • Prof. Dr. Christoph G. Paulus

  • Vors. Richter am BGH a.D. Dr. h.c. Volker Röhricht

  • Prof. Dr. Carsten Schäfer

  • Prof. Dr. Christoph Thole

  • Prof. Dr. Dirk A. Verse

  • RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail:
info@otto-schmidt.de
Zuletzt angesehen
Buch

Gesellschaftsrecht in der Diskussion 2011

Mehr erfahren
54,80 €  (inkl. MwSt.)