ZFA - Zeitschrift für Arbeitsrecht

ZFA - Zeitschrift für Arbeitsrecht

Enthält weiterführende Beiträge auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und der angrenzenden Materien des Sozial- und Steuerrechts.

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Aktionsmodul Arbeitsrecht
Beratermodul ZFA - Zeitschrift für Arbeitsrecht

  • Umfangreiche Quelle zu weiterführenden Fragen des Arbeitsrechts und Sozialrechts
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0342-328X

Jahresbezugspreis 2026: 316€ (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 25,70 € (inkl. MwSt), Ausland: 31,80 €

Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter.

4 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul ZFA und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die vierteljährlich erscheinende ZFA – Zeitschrift für Arbeitsrecht steht für die kompetente Darstellung arbeitsrechtlicher Fragen und weiterführender Beiträge auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und der angrenzenden Materien des Sozial- und Steuerrechts. Sie gehört zu den führenden wissenschaftlichen Organen im Bereich des Arbeitsrechts und bietet als solches Platz für den unvoreingenommenen und praxisnahen Austausch verschiedener Meinungen und Ansichten. Die Zeitschrift setzt seit Jahrzehnten Maßstäbe für die Durchdringung des gesamten Arbeitsrechts. Die Herausgeber und Schriftleiter stehen für den hohen inhaltlichen Anspruch der Beiträge.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZFA steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul ZFA, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der ZFA seit 2000

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail

  • Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Volltext

  • Gesetzestexte

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Erscheinungsweise:
4 x jährlich (15.2./15.5./15.8./15.11.)

Homepage:
https://www.otto-schmidt.de/zfa

Aktuelles Heft

Heft 3/2026

Editorial

Reichold, Hermann, Nachruf auf Reinhard Richardi, ZFA 2026, 329-331

Abhandlungen

Hartmann, Felix, Unternehmerische Organisationsstruktur und betriebliche Repräsentation, ZFA 2026, 332-365

Die betriebliche Mitbestimmung steht vor erheblichen Herausforderungen. Insbesondere die Einheiten und Ebenen der betrieblichen Repräsentation geraten zunehmend unter Druck. Digitalisierung, Plattformarbeit, Matrixorganisationen und agile Arbeitsformen lassen den tradierten Betriebsbegriff und die darauf aufbauenden Repräsentationsstrukturen an ihre Grenzen stoßen. Der folgende Beitrag nimmt diese Entwicklungen zum Anlass, die bisherigen Reformansätze kritisch zu würdigen und eine längerfristige Entwicklungsperspektive aufzuzeigen.

Kolbe, Sebastian / Greif, Johanne, Für einen funktionalen KI-Begriff im BetrVG, ZFA 2026, 366-387

Künstliche Intelligenz gilt als disruptive Entwicklung nicht nur für die Informationstechnologie, sondern auch für die Arbeitswelt. Im deutschen Betriebsverfassungsrecht ist die “KI“ seit 2021 angekommen. Juristen wissen wenig über diese Technologie, trotzdem müssen sie den Rechtsbegriff “Künstliche Intelligenz“ bestimmen – und nicht die Informatik. Wir schlagen vor, dabei die spezifische Funktionalität des Begriffs im BetrVG zu berücksichtigen.

Picker, Eduard, Die arbeitskampfrechtliche ultima-ratio-Regel – Teil 1, ZFA 2026, 388-438

Das Privatrecht stellt seine Gestaltungsrechte generell unter Ausübungsschranken, die den willkürlichen, eigensinnigen oder unnötig schädigenden Gebrauch dieser einseitigen Eingriffsrechte verhindern oder erschweren sollen.
Das Recht zum Arbeitskampf wird als besonders prekäres, weil kollektiv ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht von diesem Prinzip mitumfasst.
Die ultimo-ratio Regel, die seit der Integration des Arbeitskampfs in die Rechtsordnung, als dessen zwingende Schranke anerkannt ist, verwirklicht das generelle Prinzip konkret durch eine auf Moderation und Mediation gerichtete, die Chance friedlicher Verhandlung sichernde Verfahrensgestaltung.

Roloff, Sebastian / Bendix, Michael / Bendix, Theresa, Das “vierte“ Geschlecht, ZFA 2026, 439-471

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vom 19.6.2024 – eingeführt während der Ampelkoalition – war und ist gesellschaftspolitisch umstritten. Die schwarz-rote Koalition will das Gesetz laut Koalitionsvertrag bis spätestens zum 31.7.2026 evaluieren. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gesetzes schlummern noch im Dornröschenschlaf. Der Beitrag will sie wachküssen und einer breiten Diskussion zuführen.

Besprechungsaufsätze

Boemke, Burkhard / Bendix, Michael, Arbeitnehmerüberlassung – Konzernprivileg, ZFA 2026, 472-485

Das Konzernprivileg nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG ist bereits dann ausgeschlossen, wenn die beschäftigte Person zum Zwecke der Überlassung eingestellt oder beschäftigt wird.

Autorenübersicht

Autoren dieses Heftes, ZFA 2026, 486

Autoren und Redaktion

Herausgegeben von PräsLAG a.D. Dr. Martin Fenski, Prof. Dr. Martin Franzen, Prof. Dr. Stefan Greiner, Prof. Dr. Felix Hartmann LL.M., Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Clemens Höpfner, Prof. Dr. Matthias Jacobs, Prof. Dr. Abbo Junker, Parlamentarischer Staatssekretär a.D. Dipl.-Volksw. Steffen Kampeter, VizePräsBAG a.D. Dr. Rüdiger Linck, Prof. Dr. Thomas Lobinger, Dr. Michael Niggemann, Prof. Dr. Christian Picker, Johannes Pöttering, Prof. Dr. Lena Rudkowski, Prof. Dr. jur. Katharina Uffmann, Roland Wolf.

Redaktion: Roland Wolf (verantwortl.), Franziska Caroline Lerch, Thomas Prinz

Redaktion ZFA
Breite Str. 29
10178 Berlin-Mitte

Telefon 030/20 33-12 10
E-Mail: redaktion.zfa@arbeitgeber.de.

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